WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
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lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
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Svetlana Bukowski schrieb:
Hallo wenn ein Mitarbeiter nicht geimpft ist muss er sich 2 die Woche testen darf er das alleine ?
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Geronimo schrieb:
...ja, wie der Name schon sagt....;;))
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PT BLN schrieb:
Hier in Berlin müssen sich ungeimpfte Therapeuten nicht testen lassen, sie müssen lediglich ein Testangebot vom Arbeitgeber erhalten.
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Sie nutzen die aktuelle Gelegenheit des Volksbegehrens in Bayern und wählen in der Nach-Söder-Zeit einen besser funktionierenden Landtag. Einen Landtag, der die Bürger nicht mit 14 Verordnungen binnen 19 Monaten traktiert. Eigentlich ganz einfach...
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Xela schrieb:
silvia43 schrieb am 20.10.2021 16:27 Uhr:In Bayern ... Aber was macht eine Gemeinschaftspraxis wo der eine PI geimpft ist und der andere sich nicht impfen lassen will ...
Sie nutzen die aktuelle Gelegenheit des Volksbegehrens in Bayern und wählen in der Nach-Söder-Zeit einen besser funktionierenden Landtag. Einen Landtag, der die Bürger nicht mit 14 Verordnungen binnen 19 Monaten traktiert. Eigentlich ganz einfach...
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idefix- schrieb:
@Xela Profilbild sagt alles.
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silvia43 schrieb:
In Bayern seit gestern neues 14. Infektionsschutzgesetz ! Ungeimpfte und nicht genesene Mitarbeiter müssen 2x /Woche getestet werden mit Doku ! Aber was macht eine Gemeinschaftspraxis wo der eine PI geimpft ist und der andere sich nicht impfen lassen will und testen auch nicht! Finde ich heftig ,aber ich kann meinen Teilhaber ja nicht zwingen !
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Ringgeist schrieb:
Und die Praxeninhaber müssen sich unter Aufsicht Ihrer Mitarbeiter testen lassen.😂
Wo steht das denn ?
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mogli123 schrieb:
@samaier
Wo steht das denn ?
Steht auf der Seite von Physio Deutschland... Man muss nur auf die Unterseite vom Landesverband Baden Württemberg gehen.
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samaier schrieb:
Natürlich sind nur ungeimpfte und nicht genesene MA der Praxis zum testen verpflichtet. Hatte ich vergessen.
Steht auf der Seite von Physio Deutschland... Man muss nur auf die Unterseite vom Landesverband Baden Württemberg gehen.
können sie einen Link dafür einstellen? Ich kann auch auf Physio Deutschland nichts finden.
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callingsunshine schrieb:
Hallo👋🏼
können sie einen Link dafür einstellen? Ich kann auch auf Physio Deutschland nichts finden.
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samaier schrieb:
Also in BaWü ist seit Sa zweimal die Woche Testpflicht für alle MA einer Physiopraxis. Selbsttest geht auch aber nur unter Aufsicht eines Praxismitarbeiters. Evtl. sogar nur unter Aufsicht vom Praxisinhaber. Praxisinhaber müssen sich ebenfalls testen. Die Dokumentation ist vier Wochen aufzuheben und ggf. vorzulegen. Wenn nicht drohen saftige Strafen.
In Physiopraxen bei medizinisch notwendigen Behandlungen gibt es keine G-Regeln, daher auch keine Testpflicht. Sehr wahrscheinlich aber eine Auskunftspflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber.
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PT BLN schrieb:
Wem nützt denn die Auskunftspflicht in unserem Beruf?
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mark760 schrieb:
„Das bayerische Kabinett hat am vergangenen Dienstag beschlossen, dass überall dort, wo für Kunden 3G (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene, Getestete) oder 3G plus (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene, mit PCR Getestete) oder 2G (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) gilt, die selbe Regel auch für die Betreiber, Beschäftigten und Ehrenamtlichen mit Kundenkontakt gilt."
In Physiopraxen bei medizinisch notwendigen Behandlungen gibt es keine G-Regeln, daher auch keine Testpflicht. Sehr wahrscheinlich aber eine Auskunftspflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber.
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