Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
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idefix- schrieb:
Soll Deine Rezikraft ihren Frauenarzt fragen, dann bist du auf der sicheren Seite.
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lukas40 schrieb:
Hat jemand eine Idee, wie das ist bei einer schwangeren Rezeptionskraft. Darf Sie arbeiten oder bekommt berufsverbot aufgrund corona. Danke für die Antworten.
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Esra Luise schrieb:
bei uns war das Problem das der Frauenarzt kein beschäftigungsverbot für eine Therapeutin ausstellen wollte - sie wäre schwanger nicht krank - wir haben es dann als AG ausgestellt mit der begründung das sie bei ihrer arbeit unvermeidlich Kundenkontakt hat und daher eine höhere wahrscheinlichkeit sich mit Corona anzustecken - sollte ein medikament gegen Corona gefunden werden könnte sie es aufgrund der schwangerschaft nicht nehmen - darum haben wir sie aus dem gefahrenbereich entfernt und beschäftigungsverbot ging problemlos durch - sollte bei Rezi auch gehen
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MikeL schrieb:
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum eine schwangere Rezeptionskraft - natürlich nur sofern sie ansonsten tatsächlich gesund ist - wegen der Corona-Pandemie nicht ganz normal arbeiten sollte. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, sie vor möglichen Patientenkontakten zu schützen und die EInhaltung des Sicherheitsabstandes zu gewährleisten. Dies gilt natürlich nicht nur gegenüber den Patienten, sondern auch den Beschäftigten der Praxis. Bei einer Therapeutin sehe ich das anders. Hier teile ich den Standpunkt von Esra Luise.
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