Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
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Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
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Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
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das geht uns auch so. Wir wurden durch einen fremdverschuldeten Brand bis 03/2020 ausser gefecht gesetzt und konnten/durften nur HB´s durchführen. Abgerechnet wurde einmal im Quartal mitte Dezember und das über ein AbrechnungsDL.
Jetzt im März neu eröffnet, keine Terminanfragen wegen Corona bis Anfang April. Nur durch teure Werbung, telefonische Aufklärung der Patienten (Ja, wir tragen Masken, Ja wir desinfizieren, ja, wir haben Zutritsregelung etc...) konnten wir wieder anfangen.....
Wenn ich die Abrechnungszahlen sehe, bekommen wir nur etwa die hälfte dessen, was neu zugelassene für Q4/2019 bekommen.
Das reicht gerade für Licht anmachen....
Wir haben schon vorher via Email an den Verband geschrieben und auf unsere (und evtl. andere, ähnliche Fälle) hingewiesen.
Anwort war: Lassen Sie uns erst sehen, was die Verordnung aussagt, dann sehen wir weiter.
Toll...wir bekommen evtl. gar nichts, aber müssen weitermachen.....super. Dankeschön, lieber Herr Sphan und ZVK.....
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gruenten08 schrieb:
Es bleibt nur der Rechtsweg über eine Klage. Je mehr klagen, desto besser.
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Peter 3 schrieb:
Hallo gruenten. Hast Du auch erstmal den Antrag gestellt? Oder gleich der Rechtsweg? Nur mal so zur Info...
Ich wünsche Dir, dass es so ist.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Durch das Fremdverschulden des Brandes müsste (die Versicherung?) der (s) Verursacher(s) dir die entgangenen Gewinne zahlen. Darunter müsste auch der anzunehmende vollbetragliche Rettungsschirm fallen.
Ich wünsche Dir, dass es so ist.
Viele Grüße
Monika
um die BU streiten wir uns gerade mit der Versicherung des Verursachers über unseren Anwalt.
Und das dauert......bestimmt Monate bis da was kommt.
Aber der Betrag des Rettungsschirmes fällt leider nicht darunter, denn die Grundlage Corona und der damit verbundene Ausfall ist ja erst jetzt. Eine Versicherung muss dafür nicht aufkommen...und auch nicht für die (entfallene) Berechnungsgrundlage in Q4/2019 geradestehen.
Es wäre super, wenn die Politik hier klipp und klar sagen würde:
Bestehende und zugelassene Praxen in Q4/2019:
Als Grundlage 40% der GKV-abgerechneten Werte, mindestens jedoch 4.500,- €.
Das fehlt u.E. und würde dafür sorgen, das Härtefälle mindestens dasselbe bekommen wie Existenzgründer in Q4/2019. Denn das KKassen exakt Wortgenau sind, kennen wir ja alle aus Zulassungsbestimmungen und deren Inhalte bzw Umsetzungen bei Abnahmen......
Sowas führt evtl. dann dazu, das lange bestehende Praxen, die wegen Härtefall auch wenig bis gar keine Abrechnungswerte in Q4/2019 hatten eben nur 40% bekommen. 40% von z.B. 1.000,-€ wären dann nur 400,- €.
Oder 40% von 0,-, das sind dann 0,- €
Unsere sorgsam angesparten Reserven wurden alle aufgebraucht, Versicherungsleistungen für Inventar musste ja in neue Einrichtung investiert werden, Zusatzkosten für PSA, Desinfektionsmaterial und was man alles braucht.
Das macht gerade sowas von keinen Spaß....
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KGSchuller schrieb:
Hallo Mosaik,
um die BU streiten wir uns gerade mit der Versicherung des Verursachers über unseren Anwalt.
Und das dauert......bestimmt Monate bis da was kommt.
Aber der Betrag des Rettungsschirmes fällt leider nicht darunter, denn die Grundlage Corona und der damit verbundene Ausfall ist ja erst jetzt. Eine Versicherung muss dafür nicht aufkommen...und auch nicht für die (entfallene) Berechnungsgrundlage in Q4/2019 geradestehen.
Es wäre super, wenn die Politik hier klipp und klar sagen würde:
Bestehende und zugelassene Praxen in Q4/2019:
Als Grundlage 40% der GKV-abgerechneten Werte, mindestens jedoch 4.500,- €.
Das fehlt u.E. und würde dafür sorgen, das Härtefälle mindestens dasselbe bekommen wie Existenzgründer in Q4/2019. Denn das KKassen exakt Wortgenau sind, kennen wir ja alle aus Zulassungsbestimmungen und deren Inhalte bzw Umsetzungen bei Abnahmen......
Sowas führt evtl. dann dazu, das lange bestehende Praxen, die wegen Härtefall auch wenig bis gar keine Abrechnungswerte in Q4/2019 hatten eben nur 40% bekommen. 40% von z.B. 1.000,-€ wären dann nur 400,- €.
Oder 40% von 0,-, das sind dann 0,- €
Unsere sorgsam angesparten Reserven wurden alle aufgebraucht, Versicherungsleistungen für Inventar musste ja in neue Einrichtung investiert werden, Zusatzkosten für PSA, Desinfektionsmaterial und was man alles braucht.
Das macht gerade sowas von keinen Spaß....
erst den Antrag stellen, damit Du eine Nummer bekommst. Auf diese kannst Du Dich/Dein Rechtsanwalt dann beziehen, wenn Du leer ausgehst.
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gruenten08 schrieb:
Hallo Peter,
erst den Antrag stellen, damit Du eine Nummer bekommst. Auf diese kannst Du Dich/Dein Rechtsanwalt dann beziehen, wenn Du leer ausgehst.
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Peter 3 schrieb:
Danke für die Antwort! Genauso hab ich es eh geplant...
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KGSchuller schrieb:
Hallo und guten Morgen,
das geht uns auch so. Wir wurden durch einen fremdverschuldeten Brand bis 03/2020 ausser gefecht gesetzt und konnten/durften nur HB´s durchführen. Abgerechnet wurde einmal im Quartal mitte Dezember und das über ein AbrechnungsDL.
Jetzt im März neu eröffnet, keine Terminanfragen wegen Corona bis Anfang April. Nur durch teure Werbung, telefonische Aufklärung der Patienten (Ja, wir tragen Masken, Ja wir desinfizieren, ja, wir haben Zutritsregelung etc...) konnten wir wieder anfangen.....
Wenn ich die Abrechnungszahlen sehe, bekommen wir nur etwa die hälfte dessen, was neu zugelassene für Q4/2019 bekommen.
Das reicht gerade für Licht anmachen....
Wir haben schon vorher via Email an den Verband geschrieben und auf unsere (und evtl. andere, ähnliche Fälle) hingewiesen.
Anwort war: Lassen Sie uns erst sehen, was die Verordnung aussagt, dann sehen wir weiter.
Toll...wir bekommen evtl. gar nichts, aber müssen weitermachen.....super. Dankeschön, lieber Herr Sphan und ZVK.....
so, heute ist der Betrag des Rettungsschirmes eingegangen.
Wie befürchtet ist es so ziemlich genau nur die Hälfte dessen, was neu zugelassene Praxis in Q4/2019 als Soforthilfe bekommen.
ich bin dankbar für jeden Cent, der es uns ermöglicht, die hohen zusatzkosten etwas abzumildern, aber das Sonderfälle
wie wir weit unter dem rangieren, was neu zugelassene Praxen mindestens bekommen, ist doch schon mehr als traurig.
Wie sieht es bei Kollegen hier denn so aus? Gibt es Sonderfälle und was denkt man sollte man denn nun tun?
Wirklich prozessieren? Geld ausgeben, das evtl. vielleicht besser woanders hinsoll?
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Nordtiger schrieb:
Ich bekomme ja 0 statt einer fünfstelligen Summe. Wenn du magst kannst du gerne zum Austausch in unsere Facebookgruppe namens Rettungsschirm-TherapeutInnen im Regen.
vielen Dank für die Einladung, Anfrage im Gesichtsbuch ist raus.
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KGSchuller schrieb:
Hallo Nordtiger,
vielen Dank für die Einladung, Anfrage im Gesichtsbuch ist raus.
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KGSchuller schrieb:
Hallo zusammen,
so, heute ist der Betrag des Rettungsschirmes eingegangen.
Wie befürchtet ist es so ziemlich genau nur die Hälfte dessen, was neu zugelassene Praxis in Q4/2019 als Soforthilfe bekommen.
ich bin dankbar für jeden Cent, der es uns ermöglicht, die hohen zusatzkosten etwas abzumildern, aber das Sonderfälle
wie wir weit unter dem rangieren, was neu zugelassene Praxen mindestens bekommen, ist doch schon mehr als traurig.
Wie sieht es bei Kollegen hier denn so aus? Gibt es Sonderfälle und was denkt man sollte man denn nun tun?
Wirklich prozessieren? Geld ausgeben, das evtl. vielleicht besser woanders hinsoll?
ich habe nun bereits zum 2.ten mal an den Verband geschrieben und möchte euch den Inhalt nicht vorenthalten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Schutzschirm ist gespannt, die ersten Gelder wurden bereits ausgezahlt. Soweit gut.
Wir haben als Härtefall bereits am 15.04.2020 an Physio Deutschland, LV Baden-Württemberg geschrieben, das es für uns (und andere Sonderfälle) KEINE Berücksichtigung gibt und die Berechnungsgrundlage zur Soforthilfe wohl fast nutzlos sein wird.
(Siehe unten angefügte Email)
Als Antwort haben wir zurückbekommen, man möge bitte die Rechtsverordnung abwarten und dann schauen, wie es weitergehen sollte.
Nun, die Rechtsverordnung ist seit längerem gültig, die ersten Gelder wurden ausgezahlt und für Sonderfälle wie uns – wie befürchtet – gab es WENIGER als für Praxen, die im Q4/2019 neu gegründet wurden und ggfls. weniger abgerechnet hatten, denn diese bekamen eine Mindesthilfe i.H. von 4.500,- €.
Für uns alteingesessene Heilmittelerbringer, die - durch welche Umstände auch immer - in der Zeit VOR Corona in dem zur Berechnung herangezogenen Zeitraum wenig abrechnet KONNTEN, hat sich die fehlende Gleichstellung mit Neugründungen (mind. 4.500,- €) bitter gerächt. Für unsere Praxis gab es durch die Umstände, die wir nicht zu verantworten hatten, in Summe nicht einmal 50% der Mindesthilfe, für andere Praxen sogar noch weniger bis hin zu 0,- €….
Bisher ist noch kein Tenor für solche Sonderfälle hörbar. Gibt es denn seitens der Verbände bisher Interventionen hierfür?
Die Informationen hierzu sind bisher nirgends zu finden….etwas Transparenz in dieser Sache wäre sicherlich hilfreich.
Es ist doch kein wirklich haltbarer Zustand, neue Heilmittelerbringer hierdurch besser zu stellen als bereits existierende?
Wir wünschen uns keine Fantasiezahlen und -beträge, sondern einfach nur eine Gleichstellung. Andere, mögliche Berechnungsgrundlagen wären vorhanden, keine Frage.
(Große Praxiszentren oder Institutionen mit zum Teil enormen Abrechnungssummen freuen sich nun über eine erhebliche, große Finanzspritze. Ob bei den Mitarbeitern dann auch etwas davon ankommt?)
Mit sorgenvollen Grüßen aus XXXXXXXX und bleiben Sie gesund!
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KGSchuller schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
ich habe nun bereits zum 2.ten mal an den Verband geschrieben und möchte euch den Inhalt nicht vorenthalten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Schutzschirm ist gespannt, die ersten Gelder wurden bereits ausgezahlt. Soweit gut.
Wir haben als Härtefall bereits am 15.04.2020 an Physio Deutschland, LV Baden-Württemberg geschrieben, das es für uns (und andere Sonderfälle) KEINE Berücksichtigung gibt und die Berechnungsgrundlage zur Soforthilfe wohl fast nutzlos sein wird.
(Siehe unten angefügte Email)
Als Antwort haben wir zurückbekommen, man möge bitte die Rechtsverordnung abwarten und dann schauen, wie es weitergehen sollte.
Nun, die Rechtsverordnung ist seit längerem gültig, die ersten Gelder wurden ausgezahlt und für Sonderfälle wie uns – wie befürchtet – gab es WENIGER als für Praxen, die im Q4/2019 neu gegründet wurden und ggfls. weniger abgerechnet hatten, denn diese bekamen eine Mindesthilfe i.H. von 4.500,- €.
Für uns alteingesessene Heilmittelerbringer, die - durch welche Umstände auch immer - in der Zeit VOR Corona in dem zur Berechnung herangezogenen Zeitraum wenig abrechnet KONNTEN, hat sich die fehlende Gleichstellung mit Neugründungen (mind. 4.500,- €) bitter gerächt. Für unsere Praxis gab es durch die Umstände, die wir nicht zu verantworten hatten, in Summe nicht einmal 50% der Mindesthilfe, für andere Praxen sogar noch weniger bis hin zu 0,- €….
Bisher ist noch kein Tenor für solche Sonderfälle hörbar. Gibt es denn seitens der Verbände bisher Interventionen hierfür?
Die Informationen hierzu sind bisher nirgends zu finden….etwas Transparenz in dieser Sache wäre sicherlich hilfreich.
Es ist doch kein wirklich haltbarer Zustand, neue Heilmittelerbringer hierdurch besser zu stellen als bereits existierende?
Wir wünschen uns keine Fantasiezahlen und -beträge, sondern einfach nur eine Gleichstellung. Andere, mögliche Berechnungsgrundlagen wären vorhanden, keine Frage.
(Große Praxiszentren oder Institutionen mit zum Teil enormen Abrechnungssummen freuen sich nun über eine erhebliche, große Finanzspritze. Ob bei den Mitarbeitern dann auch etwas davon ankommt?)
Mit sorgenvollen Grüßen aus XXXXXXXX und bleiben Sie gesund!
Insgesamt habe ich den Eindruck das ein Bewußtsein für die Problemlage nun da ist!
Gruss Rainer
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Unseren Verband haben wir kontaktiert.
Schauen wir hoffnungsvoll in die Zukunft.
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KGSchuller schrieb:
Super, vielen Dank für die Information.
Unseren Verband haben wir kontaktiert.
Schauen wir hoffnungsvoll in die Zukunft.
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Sira schrieb:
Mit VPT Verband hatte ich telefoniert. Die sammeln jetzt erst mal die Ungerechtigkeiten mit dem Wissen, daß eben die Regelungen für nur 90% passen. Dann wollen Sie aktiv werden. ZVK hat ähnlich geklungen. Also wenn man Mitglied ist, sollte man die Verbände kontaktieren. Sonst Ohren auf wer sich sonst noch zusammenschließt zum Protest oder Klage.
Insgesamt habe ich den Eindruck das ein Bewußtsein für die Problemlage nun da ist!
Gruss Rainer
wie Sira bereits geschrieben hatte, ist unser Verband an der Sache dran. Wir hatten soeben ein nettes und konstruktives Telefongespräch mit einer sehr netten Dame des ZVK,
welche uns folgendes mitteilte:
- Der Verband (und andere Verbände auch) haben gleich nach bekanntwerden der Regelungsinhalte ihr Anhörungs- und Mitteilungsrecht gegenüber dem GKV und dem BmG ausgeübt und die größten (neben anderen kleinen) Punkte sind eben die Q4/2019-Regelung und die viel zu niedrig angesetzte Hygienepauschale.
Das BmG und der GKV Spitzenverband haben diese Regelung erstmal rausgebracht,um schnelle Hilfen zu gewährleisten.
Das dies nicht für alle zufriedenstellen ist, scheint klar zu sein.
Leider ist die Informations- und Antwortpolitik beider Institutionen zur Zeit Schweigen, bis der großteil der Anträge abgearbeitet wurde. Die - wie Rainer schon festgehalten hatte - Sonder- sowie Härtefälle
werden im nachgang geprüft.
- Die mangelnde Informationsdichte unserer Verbände rührt daher, das keine voreiligen und ggfls. falschen Informationen weitergegeben werden sollten. Sobald hier verlässliche Informationen kommen, werden diese auch veröffentlicht.
Sonderfälle wie wir und Härtefälle (Krankheit, Mutterschutz, Tod des PI etc.) sollten gehenüber der jeweiligen ARGEWiderspruch gegen die Auszahlungsregelung einlegen, um den Stein des Anstosses ins Rollen zu bringen. Hilfe des Verbandsanwaltes wurde uns zugesichert, je mehr Fälle dort zusammenkommen, desto besser und vielleicht eher
wird die Anpassung sein. Das es eine geben MUSS, ist klar und auch bereits seit Veröffentlichung der Regelung kommuniziert.
Die Schattenseite ist leider aber auch so, das es wohl Praxen gibt, die nur 1 oder 2 mal pro Jahr oder aus steuerlichen Gründen erst im Januar 2020 abrechneten. Da ist die zugrundeliegende Argumentation, es sei in Zeiten von Corona plözlich kein Geld da, leider schwer nachvollziehbar.
(Aber es gibt auch gute Gründe hierfür, Logo´s z.B. haben u.U. nur 2 VO´s pro Patient im Jahr...). Es kommt eben immer auf den jeweiligen Einzelfall an, wie damit umgegangen werden sollte.
Abschließend möchte ich allen KollegInnen in dieser für uns alle sehr schwierigen Zeit Mut und Hoffnung zusprechen.
Wir alle halten zusammen, stärken uns gegenseitig, sind füreinander da!
Es ist Hilfe da und wohl auch für alle, nur leider nicht gleichzeitig...
Die Verbände sind an der Sache dran, die entsprechenden Institutionen wissen um die Lage und es scheint bewegung drin zu sein.
Hoffen wir das beste und erwarten das optimalste!
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KGSchuller schrieb:
So, liebe KollegInnen,
wie Sira bereits geschrieben hatte, ist unser Verband an der Sache dran. Wir hatten soeben ein nettes und konstruktives Telefongespräch mit einer sehr netten Dame des ZVK,
welche uns folgendes mitteilte:
- Der Verband (und andere Verbände auch) haben gleich nach bekanntwerden der Regelungsinhalte ihr Anhörungs- und Mitteilungsrecht gegenüber dem GKV und dem BmG ausgeübt und die größten (neben anderen kleinen) Punkte sind eben die Q4/2019-Regelung und die viel zu niedrig angesetzte Hygienepauschale.
Das BmG und der GKV Spitzenverband haben diese Regelung erstmal rausgebracht,um schnelle Hilfen zu gewährleisten.
Das dies nicht für alle zufriedenstellen ist, scheint klar zu sein.
Leider ist die Informations- und Antwortpolitik beider Institutionen zur Zeit Schweigen, bis der großteil der Anträge abgearbeitet wurde. Die - wie Rainer schon festgehalten hatte - Sonder- sowie Härtefälle
werden im nachgang geprüft.
- Die mangelnde Informationsdichte unserer Verbände rührt daher, das keine voreiligen und ggfls. falschen Informationen weitergegeben werden sollten. Sobald hier verlässliche Informationen kommen, werden diese auch veröffentlicht.
Sonderfälle wie wir und Härtefälle (Krankheit, Mutterschutz, Tod des PI etc.) sollten gehenüber der jeweiligen ARGEWiderspruch gegen die Auszahlungsregelung einlegen, um den Stein des Anstosses ins Rollen zu bringen. Hilfe des Verbandsanwaltes wurde uns zugesichert, je mehr Fälle dort zusammenkommen, desto besser und vielleicht eher
wird die Anpassung sein. Das es eine geben MUSS, ist klar und auch bereits seit Veröffentlichung der Regelung kommuniziert.
Die Schattenseite ist leider aber auch so, das es wohl Praxen gibt, die nur 1 oder 2 mal pro Jahr oder aus steuerlichen Gründen erst im Januar 2020 abrechneten. Da ist die zugrundeliegende Argumentation, es sei in Zeiten von Corona plözlich kein Geld da, leider schwer nachvollziehbar.
(Aber es gibt auch gute Gründe hierfür, Logo´s z.B. haben u.U. nur 2 VO´s pro Patient im Jahr...). Es kommt eben immer auf den jeweiligen Einzelfall an, wie damit umgegangen werden sollte.
Abschließend möchte ich allen KollegInnen in dieser für uns alle sehr schwierigen Zeit Mut und Hoffnung zusprechen.
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