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deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
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NRW-Soforthilfe 2020: Fragen und Antworten zum Rückmeldeverfahren | WIRTSCHAFT.NRW
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tom1350 schrieb:
Hast du die Ausgleichszahlung der GKV Versicherten an die Praxen als Einnahme dazu gerechnet?
NRW-Soforthilfe 2020: Fragen und Antworten zum Rückmeldeverfahren | WIRTSCHAFT.NRW
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die neue schrieb:
brauche ich nicht anzugeben, da ich die zulässigen Monate März-Mai genommen habe und die Ausgleichszahlung im Juni stattfand
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tom1350 schrieb:
Viel Glück. Die Ausgleichszahlungen galten für den Zeitraum April, Mai und Juni. Allerdings steht bei der Soforthilfe etwas von Zufluss- und Abflussprinzip. Mal sehen, wie das am Ende interpretiert wird.
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die neue schrieb:
boah, geh mir nicht auf den Keks! Ich hab hier reingeschrieben, welche Möglichkeiten DAS LAND NRW angeboten hat. JEDER kann entscheiden, welchen der 3 Zeiträume er angibt. Das Land macht sogar darauf aufmerksam, daß man sich vorher ausrechnen soll, mit welchem Zeitraum man das für sich bestmögliche Ergebnis erzielt. Und dann komm Du mir nicht mit so einem Geseier, da Du das Schreiben vermutlich noch nicht mal kennst.
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tom1350 schrieb:
Ich habe sogar die Infoseite von NRW dazu verlinkt. Muss jeder selbst wissen. Wenn die letzten Monate mit der Ausgleichszahlung und Kurzarbeit unterm Strich ganz glimpflich gelaufen sind, hätte ich keine Lust die nächsten zehn Jahre Angst davor zu haben die Bücher öffnen zu müssen. Einfach weg damit, da nicht wirklich benötigt, und gut is.
Bei ihrer Konstellation bleibt die Ausgleichszahlung unberücksichtigt.
Wundervoll, dass Du die Infoseite verlinkt hast. Dann noch lesen und verstehen und schon klappts. :smile:
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LeviathanPT schrieb:
Tom, leider muss ich der Dame recht geben.
Bei ihrer Konstellation bleibt die Ausgleichszahlung unberücksichtigt.
Wundervoll, dass Du die Infoseite verlinkt hast. Dann noch lesen und verstehen und schon klappts. :smile:
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idefix- schrieb:
Am WO ist die Steuer aktuell fertig und dann kann der SB die Berechnung machen, anschließend wird zurücküberwiesen.
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Papa Alpaka schrieb:
nimmst nicht persönlich, Neue, wir haben im Süden heute Kaiserwetter und wenn Timmy nicht arbeiten geht bleibt ihm viel Zeit um andere zu triezen :wink:
:sweat_smile:Nun, einfach nur ein wichtig tuender Neidhammel...
egal...auch wenn mein Beitrag jetzt gelöscht werden sollte.. OFFtopic, ich weiss
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SiegesgöttinXX schrieb:
...wieso denke ich die ganze Zeit beim Tommy auch immer an das Kaiserwetter?
:sweat_smile:Nun, einfach nur ein wichtig tuender Neidhammel...
egal...auch wenn mein Beitrag jetzt gelöscht werden sollte.. OFFtopic, ich weiss
........nur mal so als Tip
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mbone schrieb:
Ich hab seit ein paar Wochen die üblichen Verdächtigen auf der Igno-Liste ........und vermisse nichts
........nur mal so als Tip
Wenn ich nun sehe welche Monate zur Berechnung der Rückzahlung hergenommen werden, dann könnte ich böse sein, das ja im März noch riesige Einnahmen aus Februar da sind, auch der April ist noch gut, also werde ich einiges bis alles zurückzahlen müssen - is halt so. Der Einbruch kommt bei uns erst im Juni /Juli und somit sind keine/kaum Einbußen im 2. Quartal zu verzeichnen. Aber ich schimpfe nicht, sondern bin froh über die Hilfe gewesen und froh, das es nicht so schlimm gekommen ist wie befürchtet.
somit ein schönes Wochenende
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idefix- schrieb:
eigentlich könnte ich jetzt genauso jammern, wie einige Kollegen bei der Auszahlung des Rettungsschirmes, da sie ja keine oder nur einig Rezepte abgerechnet haben im 4. Quartal und somit der Schirm gering oder ganz ausfällt.
Wenn ich nun sehe welche Monate zur Berechnung der Rückzahlung hergenommen werden, dann könnte ich böse sein, das ja im März noch riesige Einnahmen aus Februar da sind, auch der April ist noch gut, also werde ich einiges bis alles zurückzahlen müssen - is halt so. Der Einbruch kommt bei uns erst im Juni /Juli und somit sind keine/kaum Einbußen im 2. Quartal zu verzeichnen. Aber ich schimpfe nicht, sondern bin froh über die Hilfe gewesen und froh, das es nicht so schlimm gekommen ist wie befürchtet.
somit ein schönes Wochenende
Doof ist/war es nur für die Angestellten mit Kurzarbeitergeld. Aber vielleicht kommt zum 1.10. ja eine weitere Erhöhung und diese Einbußen können mit Gehaltssteigerungen refinanziert werden.
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tom1350 schrieb:
Die HIS Zahlen für das 2. Quartal 2020 werden ganz interessant. Da dann die Ausgleichszahlungen von 900 Mio.€ (?) dazu und auch dieses Quartal wird ganz passabel aussehen.
Doof ist/war es nur für die Angestellten mit Kurzarbeitergeld. Aber vielleicht kommt zum 1.10. ja eine weitere Erhöhung und diese Einbußen können mit Gehaltssteigerungen refinanziert werden.
Der Mai war mehr als mau.... Trotzdem muß ich die Soforthilfe komplett zurückzahlen, da ich einen Überschuß über die 3 Monate erzielt habe. Im Juni lief die Zahlung des Rettungsschirms (umsatzmäßig war es SEHR trüb) und jetzt im Juli sind die Einnahmen RICHTIG schlecht. Aber es ist, wie es ist, und es ist ok.
Euch allen auch ein schönes Wochenende
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die neue schrieb:
@idefix, genauso ist es bei mir auch. März, April, waren noch richtig gut. Der Geldfluß im März war normal, da in dem Monat die Eingänge der Februar-Abrechnung liefen. Der April war normal, da ich im März die angebrochenen Rezepte aus dem Heim abgerechnet habe, die Zahlung einer verstorbenen Patienten aus Oktober endlich erhalten habe, 3 24-er ZNS-Rezepte in der Abrechnung waren, kurzfristig mehrere "gute" Privatpatienten hatte (was im März bei der Beantragung der Soforthilfe nicht absehbar war).
Der Mai war mehr als mau.... Trotzdem muß ich die Soforthilfe komplett zurückzahlen, da ich einen Überschuß über die 3 Monate erzielt habe. Im Juni lief die Zahlung des Rettungsschirms (umsatzmäßig war es SEHR trüb) und jetzt im Juli sind die Einnahmen RICHTIG schlecht. Aber es ist, wie es ist, und es ist ok.
Euch allen auch ein schönes Wochenende
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Jan Dieckmann schrieb:
Man hatte ja die Möglichkeit den Angestellten das KuG aufzustocken. Ich bin froh, dass wir durch den Rettungsschirm sehr gut durch diese Krise gekommen sind. Also sollten auch die Angestellten bedacht werden! Übrigens suche ich noch Mitarbeiter!!!
Ich warte lieber darauf wie man sich in der Politik am Ende einigt.
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Klaus schrieb:
Schön wenn es jemanden so gut geht!
Ich warte lieber darauf wie man sich in der Politik am Ende einigt.
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Er meinte, momentan wird gar nichts zurück bezahlt, erst mal alles buchen dann berechnen und dann sehen wir weiter.
Bei uns in Bayern git es noch gar keine Vorgehensweise wie eine Erstattung oder Prüfung ablaufen soll. Da wir unsere Soforthilfe vom Bund und nicht vom Land bekommen haben ist noch gar nichts geregelt, hinsichtlich wer was prüft. Es gibt überhaupt noch keine Formulare und auch keine Richtlinien von der SB-Kammer.
Da meine Frau von ihrem Vermieter für die PRaxisräume eine 20%tige Mietnachlass bekommen hat, sind die 9000 Euro auch nicht auf drei Monate sondern auf 5 Monate zu errechnen, also wenn von April - August, die Praxisausgaben höher als 9000 sind braucht sie nichts zurückzahlen
Diese Verlängerung ist vlt. interessant für alle Kollegen die in Miete sind und einen Nachlass von ihrem Vermieter bekommen haben.
Diese Info stand in dem Infomaterial,welches ich zu Beginn von der Kriese vom SB bekommen habe.
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idefix- schrieb:
am Montag beim SB gewesen und das 2te Quartal abgegeben. Über eine Rückzahlung gesprochen für de 9000 Euro.
Er meinte, momentan wird gar nichts zurück bezahlt, erst mal alles buchen dann berechnen und dann sehen wir weiter.
Bei uns in Bayern git es noch gar keine Vorgehensweise wie eine Erstattung oder Prüfung ablaufen soll. Da wir unsere Soforthilfe vom Bund und nicht vom Land bekommen haben ist noch gar nichts geregelt, hinsichtlich wer was prüft. Es gibt überhaupt noch keine Formulare und auch keine Richtlinien von der SB-Kammer.
Da meine Frau von ihrem Vermieter für die PRaxisräume eine 20%tige Mietnachlass bekommen hat, sind die 9000 Euro auch nicht auf drei Monate sondern auf 5 Monate zu errechnen, also wenn von April - August, die Praxisausgaben höher als 9000 sind braucht sie nichts zurückzahlen
Diese Verlängerung ist vlt. interessant für alle Kollegen die in Miete sind und einen Nachlass von ihrem Vermieter bekommen haben.
Diese Info stand in dem Infomaterial,welches ich zu Beginn von der Kriese vom SB bekommen habe.
Schaun wir mal was passiert, es bleibt spannend.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
So ein Zufall, heute hatte auch ich ein Gespräch mit meinem Steuerberater (NRW); es gibt noch keine verbindlichen Richtlinien ob und was zurückgezahlt werden muss, da die Rahmenbedingungen von der Beantragung bis jetzt (Bedingungen zur Beantragung: eine von 4 "oder" Bedingungen; jetzt: Liquiditätdengpass über 3 Monate)) sich so weit auseinander entwickelt haben, dass die zuständigen Behörden deswegen massiv angegangen werden.
Schaun wir mal was passiert, es bleibt spannend.
Viele Grüße
Monika
Für die Überbrückungshilfe sind 25 Mrd.€ bereitgestellt worden.
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tom1350 schrieb:
Man muss sich das auch einmal überlegen. Ursprünglich wurden vom Bund 50 Mrd.€ für die Soforthilfe bereitgestellt. Das Antragsvolumen war am Ende aber lediglich 13,7 Mrd.€. Wenn davon noch mindestens die Hälfte zurückgezahlt wird, ist das eher eine Luftnummer denn eine Hilfe. Besser gesagt eine staatliche Garantie für die Vermieter, nichts anderes.
Für die Überbrückungshilfe sind 25 Mrd.€ bereitgestellt worden.
Ich höre auf den Rat meines SB und zahle erst mal nichts zurück. Ich glaube absolut nicht, dass ich wegen Subventionsbetrug Probleme bekomme ( Betrug setzt Vorsatz voraus und der ist doch wohl bei den wenigsten Antragstellern gegeben! Es waren unsichere, von Existenzangst geprägte Zeiten, da kann man doch nicht direkt von Betrug ausgehen
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Stefan999 schrieb:
Mein Steuerberater sagt auch, dass die Voraussetzungen für die Beantragung der Soforthilfe so häufig geändert wurden, dass da doch keiner mehr durchblickt. Er sagt, wir warten ab...im übrigen hatte er tatsächlich auch (so wie ich auch) Ende März auf der HP des Landes NRW gelesen, dass die Soforthilfe auch für die eigenen Bedürfnisse der Antragsteller verwendet werden dürfen...das hat dort noch Ende März gestanden, im April war es weg...
Ich höre auf den Rat meines SB und zahle erst mal nichts zurück. Ich glaube absolut nicht, dass ich wegen Subventionsbetrug Probleme bekomme ( Betrug setzt Vorsatz voraus und der ist doch wohl bei den wenigsten Antragstellern gegeben! Es waren unsichere, von Existenzangst geprägte Zeiten, da kann man doch nicht direkt von Betrug ausgehen
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Papa Alpaka schrieb:
...darum steckt bei meinem Bewilligungsbescheid ein Ausdruck der in diesem Zeitfenster gültigen Verordnung zur Soforthilfe BaWü und eine Zusammenfassung in Stichpunkten, warum ich in diesen 12 Tagen antragsberechtigt war -- Grundlage der deutschen Rechtsordnung: "Niemand kann für eine Tat verurteilt werden, die zum Tatzeitpunkt nicht illegal war"; was kann ich dafür, das die Bedingungen 5 Tage nach meiner Antragstellung nochmal geändert wurden? (bisher hat BaWü aber eine recht erfolgreiche Vergangenheit darin, mit Augenmaß zu hantieren. Meine Soforthilfeauszahlung ist zu 100% zurück in die lokale, regionale, nationale Wirtschaft geflossen; davon werden wiederum Steuern und anderer Leute Gehälter gezahlt, welche wiederum Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge generieren aus denen meine zukünftigen Honorare bezahlt werden. Ziel erreicht).
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tom1350 schrieb:
Die Frage ist nicht, ob man zu irgendeinem Zeitpunkt antragsberechtigt war, sondern ob während des Bezugszeitraumes ein Liquiditätsengpass bestanden hat. Hier sind Einnahmen und Ausgaben nach den Vorgaben zu berechnen. Das Ganze aber auch nur, wenn man in diesem Zeitraum hauptberuflich Selbstständig war.
Bei der Gelegenheit kannst du mir sicher auch sagen, ob und wie ich den .200-Stimulus-Scheck aus den USA dabei verbuche :smile:
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Papa Alpaka schrieb:
Danke für die Info, Tom, dann kann ich mich ja entspannt zurücklehnen und das Kaiserwetter genießen.
Bei der Gelegenheit kannst du mir sicher auch sagen, ob und wie ich den .200-Stimulus-Scheck aus den USA dabei verbuche :smile:
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Papa Alpaka schrieb:
Beitrag entfernt. Er bleibt nicht beim Thema. /Die Redaktion
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""die Möglichkeiten den Umsatz zu erzielen durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt wurdenoder""
wie kann ich einen zu erwartenden Liquiditätsengpass deiner Meinung nach so vorausberechnen, dass der Antrag korrekt ist. ''Bestanden hat'' und drei Monate im Voraus sind nun nicht kompatibel.
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Herbert schrieb:
hier der Auszug aus den Richtlinien:
""die Möglichkeiten den Umsatz zu erzielen durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt wurdenoder""
wie kann ich einen zu erwartenden Liquiditätsengpass deiner Meinung nach so vorausberechnen, dass der Antrag korrekt ist. ''Bestanden hat'' und drei Monate im Voraus sind nun nicht kompatibel.
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Problem beschreiben
die neue schrieb:
So. Die Mail des Landes NRW ist angekommen und die Berechnung einer eventuellen Rückzahlung ist kinderleicht.Man nimmt 3 Monate zur Auswahl- entweder vom Tag der Antragstellung an gerechnet- oder vom 1. des Monats der Antragstellung gerechnet- oder vom 1. des Folgemonats der Antragstellung gerechnetDann trägt man in das Formular pro Monat sämtliche Einkünfte ein, stellt die BETRIEBLICHEN Ausgaben dagegen und raus kommt *simsalabim* die Endsumme. Übersteigen die Einkünfte der 3 Monate die Ausgaben, muß komplett zurückgezahlt werden. Übersteigen die Ausgaben die Einkünfte oder sind gleich, kann man die Soforthilfe ganz oder teilweise behalten. Das Ganze geht online unter Vorbehalt einer Nachprüfung (logisch!)
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Vielleicht es als das sehen, wofür es gedacht war: eine vorrübergehende Sicherheit, die man je nach Notlage ganz, teilweise oder gar nicht zurückzahlen muss.
Da ich immer noch auf den Rettungsschirm warte (die 3 Wochen sind morgen um) werde ich wahrscheinlich nicht zurückzahlen müssen, da er somit ausserhalb des Betrachtungszeitraumes fliesst. Auch hat mir das AA erst für den März das KUG erstattet, so dass dort auch kein Aufrechnen erfolgt.
Den Schlussstrich macht mein Steuerberater, dann werde ich sehen, ob es zur staatlichen Sofortunterstützung gekommen ist, oder mir diese Hilfe zumindest die Zukunftsangst hat mildern können.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Warum zerreden und sich nicht einfach mal freuen, dass etwas doch nicht so schwarz ist, wie von vielen geunkt. Und vielleicht doch kein Subventionsbetrug, keine Steuerhinterziehung...
Vielleicht es als das sehen, wofür es gedacht war: eine vorrübergehende Sicherheit, die man je nach Notlage ganz, teilweise oder gar nicht zurückzahlen muss.
Da ich immer noch auf den Rettungsschirm warte (die 3 Wochen sind morgen um) werde ich wahrscheinlich nicht zurückzahlen müssen, da er somit ausserhalb des Betrachtungszeitraumes fliesst. Auch hat mir das AA erst für den März das KUG erstattet, so dass dort auch kein Aufrechnen erfolgt.
Den Schlussstrich macht mein Steuerberater, dann werde ich sehen, ob es zur staatlichen Sofortunterstützung gekommen ist, oder mir diese Hilfe zumindest die Zukunftsangst hat mildern können.
Viele Grüße
Monika
Ich bin Einzelkämpferin, hab folglich keine Personalkosten und somit auch kein KUG
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die neue schrieb:
von Personalkosten hab ich nix geschrieben.
Ich bin Einzelkämpferin, hab folglich keine Personalkosten und somit auch kein KUG
:wink:
Danke für die Beschreibung, wie die Vorabprüfung in NRW aussieht - dann habe ich schonmal eine Idee, an welchem Muster sich BaWü vermutlich abgucken wird, was funktioniert und was man besser anders machen könnte :smile:
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Papa Alpaka schrieb:
Tief und gleichmäßig weiteratmen
:wink:
Danke für die Beschreibung, wie die Vorabprüfung in NRW aussieht - dann habe ich schonmal eine Idee, an welchem Muster sich BaWü vermutlich abgucken wird, was funktioniert und was man besser anders machen könnte :smile:
Aber egal, hauptsache unsere Politik kann behaupten, wir haben euch geholfen.
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Andreas Bock schrieb:
Das ist ja der Schwachsinn. KUG kommt zum tragen, wenn nicht gearbeitet wird. Wenn gearbeitet wird, fällt lohn an, also eine Ausgabe. Bei 42 Mitarbeitern eine kleine Summe. Wenn ich aber nun den Lohn den ich gazahlt habe nicht anrechnen kann, dann hätte ich es mir auch schenken können.
Aber egal, hauptsache unsere Politik kann behaupten, wir haben euch geholfen.
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Problem beschreiben
Ossi schrieb:
So einfach ist Dein Simsalabim aber auch nicht. So kannst Du z. B. Deine Personalkosten zu Berechnung der Soforthilfe nicht als Betriebskosten ansetzen. Dafür kriegst Du ja KuG.
Der L-Bank eine mail schreiben dass man die Soforthilfe zurückzahlen möchte
Es kommt eine Bestätigungsmail der L-Bank mit der Info, dass der Sachverhalt weiterbearbeitet wird und zu gegebener Zeit einem eine Iban Nr. mitgeteilt wird über die man das Geld zurückzahlen kann.
Laut L-Bank dauert das gerade etwas da die Arbeitskapazitäten noch mit den Bewilligungsverfahren für die Soforthilfe gebunden sind/waren
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die Rückzahlung der Soforthilfe (bei mir sind 9000) werde ich auch tätigen.
hab mit dem SB am Freitag telefoniert, wegen den Zahlen.... Das II Quartall
ist noch nicht fertg.... und Er kann mich nicht beraten denn die frage kann mir nur ein Rechtsanwalt beantworten ob Rücküberweisen oder nicht....
Hast Du die E-Mailadresse der L-Bank vielleicht bei der Hand?
Gruss
ask
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askesis schrieb:
Hallo mbone,
die Rückzahlung der Soforthilfe (bei mir sind 9000) werde ich auch tätigen.
hab mit dem SB am Freitag telefoniert, wegen den Zahlen.... Das II Quartall
ist noch nicht fertg.... und Er kann mich nicht beraten denn die frage kann mir nur ein Rechtsanwalt beantworten ob Rücküberweisen oder nicht....
Hast Du die E-Mailadresse der L-Bank vielleicht bei der Hand?
Gruss
ask
Die email Adresse lautet
[E-Mail]
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mbone schrieb:
Hallo askesis
Die email Adresse lautet
[E-Mail]
Hallo Mbone,
vielen herzlichen Dank!
Eine gute Woche
LG
ask
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askesis schrieb:
Hallo Mbone,
vielen herzlichen Dank!
Eine gute Woche
LG
ask
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Problem beschreiben
mbone schrieb:
In BW
Der L-Bank eine mail schreiben dass man die Soforthilfe zurückzahlen möchte
Es kommt eine Bestätigungsmail der L-Bank mit der Info, dass der Sachverhalt weiterbearbeitet wird und zu gegebener Zeit einem eine Iban Nr. mitgeteilt wird über die man das Geld zurückzahlen kann.
Laut L-Bank dauert das gerade etwas da die Arbeitskapazitäten noch mit den Bewilligungsverfahren für die Soforthilfe gebunden sind/waren
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:relieved:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Wir haben die komplette 25 TEUR NRW-Soforthilfe dank Herr Spahn auch schon zurückgezahlt.
:relieved:
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Problem beschreiben
Klonkrieger schrieb:
Ich habe auch schon zurückgezahlt. Mit meinem Stb gesprochen, ausgerechnet was benötigt wurde und dann der zuständigen Stelle gemailt das ich Betrag X rückzahlen möchte. Kurz drauf eine IBAN mit Verwendungszweck bekommen, überwiesen und das wars.
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Problem beschreiben
Hähnchen schrieb:
Find ich gut wie es läuft. Ich hatte das (im Nachhinein) Glück, das ich nicht zur ersten Charge der Soforthilfe gehörte und(!) der Sachbearbeiter so kooperativ war. Ein Lob an den Mann. Er hat mir aufgeschlüsselt auf welche Hilfe ich rechnen kann. Damit war ich so bei ca. 260 Euro obwohl viel mehr überwiesen würde. Das war zumindest bei mir fair. Mit dem GKV Zuschuß ,weil ich rein zufällig tatsächlich mal im letzten Quartal abgerechnet hab ist das alles eine substanzielle Hilfe und ok so. Ja auch damit hat unsere Praxis all inclusive Miese gemacht und nein wir werden uns keinen Porsche als Praxis Wagen zulegen. Alles schon mal gehört. Ihr wahrscheinlich auch aber die Gedanken sind frei. Haut rein mit sinnvoller Beschäftigung.
Land setzt sich für verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten bei der NRW-Soforthilfe 2020 ein und hält das Rückmeldeverfahren an | W
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(Internet)wirtschaft.nrw/pressemitteilung/land-setzt-sich-fuer-verbesserte-abrechnungsmoeglichkeiten-bei-der-nrw-soforthilfe
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tom1350 schrieb:
Da aktuell die Links nicht funktionieren.
(Internet)wirtschaft.nrw/pressemitteilung/land-setzt-sich-fuer-verbesserte-abrechnungsmoeglichkeiten-bei-der-nrw-soforthilfe
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tom1350 schrieb:
Land setzt sich für verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten bei der NRW-Soforthilfe 2020 ein und hält das Rückmeldeverfahren an.
Land setzt sich für verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten bei der NRW-Soforthilfe 2020 ein und hält das Rückmeldeverfahren an | W
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In NRW konnte jeder PI problemlos ersteinmal die Soforthilfe beantragen, da ein Kriterium war, dass man Umsatz auf Grund von gesetzlichen Maßnahmen nicht erzielen konnte (z.B. Heime geschlossen, kein Wellness mehr etc.).
Ob und welche Höhe zurückgezahlt werden muss und unter welchen Umständen, das wird derzeit zwischen den Ländern und dem Bund nochmals beraten und abgestimmt.
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LeviathanPT schrieb:
Zumindest in NRW muss niemand vor "Subventionsbetrug" Angst haben.
In NRW konnte jeder PI problemlos ersteinmal die Soforthilfe beantragen, da ein Kriterium war, dass man Umsatz auf Grund von gesetzlichen Maßnahmen nicht erzielen konnte (z.B. Heime geschlossen, kein Wellness mehr etc.).
Ob und welche Höhe zurückgezahlt werden muss und unter welchen Umständen, das wird derzeit zwischen den Ländern und dem Bund nochmals beraten und abgestimmt.
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Jan Dieckmann schrieb:
Ich habe die Soforthilfe schon lange zurückgezahlt, nachdem der April und der Mai besser liefen als befürchtet. Die Ausgaben wurden gedeckt, aber viel verdient habe ich natürlich auch nicht in der Zeit. Habe jetzt vor Ermittlungen wegen Subventionsbetrug keine schlaflosen Nächte.
Ob ich dann am Ende doch zurückzahle, steht auf einem anderen Blatt, aber von Betrug ist wegen der korrekten Begründung der Beantragung nun hier gar keine Rede. Was soll der Dummschwatz immer???
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Herbert schrieb:
Es war als Chef sogar meine verdammte Pflicht und Verantwortung die Soforthilfe zu beantragen. Keiner konnte absehen was passiert, wie berechnet wird und wie die Gehälter der MA sichergestellt werden mussten.
Ob ich dann am Ende doch zurückzahle, steht auf einem anderen Blatt, aber von Betrug ist wegen der korrekten Begründung der Beantragung nun hier gar keine Rede. Was soll der Dummschwatz immer???
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