Physiotherapeut (m/w/d) als neues
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Zur Verstärkung unseres Teams
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Unsere Behandlungsschwerpunkte
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• Orthopädie,
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• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
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• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
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WiHe schrieb:
Guten Morgen an alle und bleibt gesund Frage: Was ist wenn der Patient/in die Rezeptgebühr nicht mehr Zahlen kann durch Kurzarbeit-Arbeitslos...Werden diese Kosten dann auch von den Kassen übernommen? Wenn ja wie würde das zu kennzeichnen sein.Wäre für eine Info dankbar
Sollte er sie nicht zahlen können/wollen, einmal schriftlich anfordern (Rechnung reicht), wenn Patient sie trotzdem nicht zahlt, bekommst Du sie von der Kasse erstattet und die Kasse holt sie sich vom Patienten zurück - wie auch immer ....
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Mir ging es ja um den Corona da wurde doch alles so schnell und leicht ausgesetzt z.b. Unterbrechung
Aber doch ein recht schönes dankeschön
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WiHe schrieb:
das ist schon klar mit der Zuzahlungsbefreiung und Anmahnung.
Mir ging es ja um den Corona da wurde doch alles so schnell und leicht ausgesetzt z.b. Unterbrechung
Aber doch ein recht schönes dankeschön
Zahlungsaussetzung hat er mit der Kasse zu klären, sowie diese sich an ihn wendet. Inwieweit diese dann kulant ist, kann ich Dir nicht sagen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Die Neue hat das Procedere beschrieben. Wenn Dein Patient durch Kurzarbeit nicht mehr in der Lage ist, zu zahlen, sinkt auch automatisch der Betrag, ab dem er befreit ist. Das muss dann die Kasse ausrechnen.
Zahlungsaussetzung hat er mit der Kasse zu klären, sowie diese sich an ihn wendet. Inwieweit diese dann kulant ist, kann ich Dir nicht sagen.
Viele Grüße
Monika
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die neue schrieb:
Wenn der Patient eine offizielle Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse vorlegen kann, dann ist er befreit und braucht die Zuzahlungen natürlich nicht zu zahlen. Ansonsten muß er sie zahlen - sie werden Dir ja direkt von den Kassen abgezogen.
Sollte er sie nicht zahlen können/wollen, einmal schriftlich anfordern (Rechnung reicht), wenn Patient sie trotzdem nicht zahlt, bekommst Du sie von der Kasse erstattet und die Kasse holt sie sich vom Patienten zurück - wie auch immer ....
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Angie D schrieb:
Naja, man kann es auch übertreiben. die neue hat es auf den Punkt gebracht.
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