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ali schrieb:
Naja, jeder "gute" FM verfügt ja auch über Betriebsmittel und zahlt nicht selten eine feste Miete...
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def110 schrieb:
Nein. Ich halte die Infrastruktur auf. Der FM ist Auftragnehmer. Natürlich bin ich froh, ihn zu haben, aber dennoch ist er nicht Adressat des Rettungsschirms. Fernab von Ideologie und persönlichem Empfinden müsste das eigentlich zu verstehen sein.
Ob ein Auftraggeber seinen FM unterstützt, weil er z.Bsp. noch lange mit ihm arbeiten will, bleibt natürlich jedem selbst überlassen.
Außerdem ist nicht außer acht zu lassen, dass die ausgezahlte Summe aus dem Schutzschirm zum Teil aus den Abrechnungen stammen, die der FM im 4. Quartal erarbeitet hat.
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Also in einer zwei Personen Praxis bekommt der MA dann 50% aus dem Rettungsschirm?
Offenbar wurde von einigen der Sinn des Rettungsschirms nicht verstanden.
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LeviathanPT schrieb:
Dann sollen PI also auch Zahlungen an die MA weiter leiten?
Also in einer zwei Personen Praxis bekommt der MA dann 50% aus dem Rettungsschirm?
Offenbar wurde von einigen der Sinn des Rettungsschirms nicht verstanden.
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def110 schrieb:
Exakt so sehe ich es auch.
Wenn die Praxis seinen kooperierenden Subunternehmer gern für die Auftragsabgabe erhalten möchte, kann er dies auch mit finanzieller Hilfe tun.
Ich habe hier nicht von "sollen" gesprochen. Sondern erklärt, warum das auch zu einem Teil gerecht ist.
Der Schutzschirm sollte 40% des üblichen Umsatzes einer Praxis eines Quartals ersetzen. Im Beispiel von Leviathan hat der FM von diesem Quartalsumsatz die Hälfte erwirtschaftet - minus dem %ualem Anteil, den die Praxis für Abrechnung und evtl. andere Serviceleistungen erhält.
Der FM hat keinen Anspruch auf Weitergabe eines Teils der Schutzschirm-Auszahlung. Das habe ich zu keinem Zeitpunkt behauptet. Der Schutzschirm ist ein Ausgleich für Umsatzeinbußen, die hat der FM genauso gehabt wie der Praxisinhaber. Hier sind zwei Selbständige gefragt miteinander zu reden!
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bettina464 schrieb:
Das Wort Mitarbeiter ist hier nicht ganz passend, oder?
Wenn die Praxis seinen kooperierenden Subunternehmer gern für die Auftragsabgabe erhalten möchte, kann er dies auch mit finanzieller Hilfe tun.
Ich habe hier nicht von "sollen" gesprochen. Sondern erklärt, warum das auch zu einem Teil gerecht ist.
Der Schutzschirm sollte 40% des üblichen Umsatzes einer Praxis eines Quartals ersetzen. Im Beispiel von Leviathan hat der FM von diesem Quartalsumsatz die Hälfte erwirtschaftet - minus dem %ualem Anteil, den die Praxis für Abrechnung und evtl. andere Serviceleistungen erhält.
Der FM hat keinen Anspruch auf Weitergabe eines Teils der Schutzschirm-Auszahlung. Das habe ich zu keinem Zeitpunkt behauptet. Der Schutzschirm ist ein Ausgleich für Umsatzeinbußen, die hat der FM genauso gehabt wie der Praxisinhaber. Hier sind zwei Selbständige gefragt miteinander zu reden!
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Papa Alpaka schrieb:
Nun machst du's aber kompliziert, Bettina, da kommt nicht jeder so schnell mit :wink:
Ausgleichszahlungen für Praxen mit IK-Nummer, um die Praxisinfrastruktur aufrecht zu erhalten.
FM nix IK-Nummer.
Nix Anspruch.
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LeviathanPT schrieb:
Ich machs mal simpel:
Ausgleichszahlungen für Praxen mit IK-Nummer, um die Praxisinfrastruktur aufrecht zu erhalten.
FM nix IK-Nummer.
Nix Anspruch.
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ali schrieb:
Offenbar haben einige nicht den Unterschied zwischen Selbstständigen und Angestellten verstanden. Und scheints auch nicht, wie man partnerschaftlich zukunftsorientiert zusammenarbeiten kann.
Noch simpler: ich trete meine Forderungen an eine Firma im EU-Ausland ab ohne dafür eine direkte Gegenleistung zu erhalten. In der Folge habe ich, als Einzelunternehmer, keinen Umsatz erzielt, kann also auch keinen Gewinn vermelden. Auch ich als Privatperson habe kein steuerbares Einkommen aus diesen abgetretenen Forderungen. Die Firma im EU-Ausland gibt eine gültige Steuererklärung ab (nach dortigem Steuerrecht brauche ich dafür drei Minuten); nach geltendem EU-Recht kann ich mir aus dieser Firma €8364/Jahr steuerfrei auszahlen lassen. Die Grundlage dieser Zahlung ist, das meine deutsche Steueridentität meiner EU-Ausland-Steueridentität eine eMail mit der Bitte um Auszahlung schickt. Zwei Unternehmer die untereinander Geld hin- und herschieben. Die Finanzämter beider Länder wissen Bescheid und sagen "wenn du meinst das macht Sinn...?".
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Papa Alpaka schrieb:
Ebenso simpel: Zwei Unternehmer die Finanzflüsse untereinander verhandeln und sich auf eine Bonustranche einigen, aus welchem Grund auch immer. Der eine verbucht Inkasso, der andere Exkasso. Wer verbietet das?
Noch simpler: ich trete meine Forderungen an eine Firma im EU-Ausland ab ohne dafür eine direkte Gegenleistung zu erhalten. In der Folge habe ich, als Einzelunternehmer, keinen Umsatz erzielt, kann also auch keinen Gewinn vermelden. Auch ich als Privatperson habe kein steuerbares Einkommen aus diesen abgetretenen Forderungen. Die Firma im EU-Ausland gibt eine gültige Steuererklärung ab (nach dortigem Steuerrecht brauche ich dafür drei Minuten); nach geltendem EU-Recht kann ich mir aus dieser Firma €8364/Jahr steuerfrei auszahlen lassen. Die Grundlage dieser Zahlung ist, das meine deutsche Steueridentität meiner EU-Ausland-Steueridentität eine eMail mit der Bitte um Auszahlung schickt. Zwei Unternehmer die untereinander Geld hin- und herschieben. Die Finanzämter beider Länder wissen Bescheid und sagen "wenn du meinst das macht Sinn...?".
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Leni C. schrieb:
Es steht mir als PI die Möglichkeit offen , meinen MA bis zur Höhe von 1500 Euro einen steuer- uns sozialabgabefreien Bonus zukommen zu lassen . Läuft ganz offiziell über die Lohnabrechnung und zählt für mich zu den Betriebsausgaben . Finde ich eine super Sache und werde das auch machen . Warum spricht das gegen den Sinn des Rettungsschirms ?
Soweit ich das sehe ist der Rettungsschirm an keinerlei Verwendungszweck gebunden bzw macht keine Einschränkungen, für was die Gelder nicht verwendet werden dürfen. Wenn du daraus also den unersetzbaren Teil deiner Praxis polierst ist das völlig in Ordnung :wink:
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Papa Alpaka schrieb:
...weil es dem Bild der ausbeutenden PI entgegensteht? :smile:
Soweit ich das sehe ist der Rettungsschirm an keinerlei Verwendungszweck gebunden bzw macht keine Einschränkungen, für was die Gelder nicht verwendet werden dürfen. Wenn du daraus also den unersetzbaren Teil deiner Praxis polierst ist das völlig in Ordnung :wink:
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LeviathanPT schrieb:
Leni, wer hat das denn behauptet?
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bettina464 schrieb:
In der Eingangsfrage ging es um das "wie" und nicht um das "ob".
Ob ein Auftraggeber seinen FM unterstützt, weil er z.Bsp. noch lange mit ihm arbeiten will, bleibt natürlich jedem selbst überlassen.
Außerdem ist nicht außer acht zu lassen, dass die ausgezahlte Summe aus dem Schutzschirm zum Teil aus den Abrechnungen stammen, die der FM im 4. Quartal erarbeitet hat.
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bettina464 schrieb:
Schuldig...
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tom1350 schrieb:
Ein FM sollte seinem Auftragsgeber solche Almosen nicht schuldig sein. Er sollte aber seinen Coronaausfall mit neuen Honorarverhandlungen versuchen zu kompensieren. Dies sollte übrigens jeder AN, der in Kurzarbeit war oder noch ist ebenfalls tun.
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