PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
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Feline schrieb:
Mit wem ?
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daniel40 schrieb:
Zu erst einmal mit meinem Abrechnungszentrum , vielleicht können die mich ja aufklären .
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daniel40 schrieb:
Hallo Ihr , habe heute auch eine Zahlung bekommen vom Verband der Ersatzkassen ...waren 2800€ weniger als mein Abrechnungszentrum mir geschrieben und berechnet hat. Werde morgen auch mal telefonieren .
Ohne Bestätigung, aber das ist mit jetzt egal.
Hurra, bleibt gesund!
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Be-Ro schrieb:
Jetzt habe ich doch auch mal auf mein konto geschaut....und das Geld war drauf!
Ohne Bestätigung, aber das ist mit jetzt egal.
Hurra, bleibt gesund!
hat sich eigentlich schon mal jemand schlau gemacht ob man gegen sein ARZ vorgehen kann, wenn die Dezemberabrechnung von denen erst im Januar übermittelt worden ist.
Musste gerade erfahren, das die von mir Mitte Dezember eingereichten Verordnungen erst am 02.01.20 elektronisch an die KK übermittelt worden sind. Konnte ja keiner wissen, ist jetzt Pech.....
Hat sich da schon jemand anwaltlich beraten lassen?
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ali schrieb:
meine Herren, das sind ganz normale Prozeße die halt dauern, vielleicht sogar vertraglich festgehalten....möglicherweise isr dafür Deine Septembeabrechnung.mit dabei...by the way frag mal nach bis wann Du im Sept Deine Rezepte einreichen musst, damit Du da noch bei den 1,50 dabei bist....
Die Septemberabrechnung ist nicht mit drin, wäre ja schön. Dann hätte ich 24.000 Euro mehr, als mit der Dezemberabrechnung
Das ist ein nicht unerhebliches Problem. Ich habe jeden Monat abgerechnet, das ARZ hat die VO auch immer in dem jeweiligen Monat bei den Kassen eingereicht. Nur im Dezember nicht..... Das haben sie mir auch schon bestätigt.
Mehr kann ich als Abrechner nicht machen. Obwohl ich drei Abrechnungen in dem Zeitraum gemacht habe, werden nur 2 einbezogen. Da habe ich auch keinen Einfluss drauf.
Jetzt sag mir doch bitte, was ich falsch gemacht habe?
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Break schrieb:
Schade ali das du keine qualifizierte Antwort hast, sondern einfach nur abwerten willst.
Die Septemberabrechnung ist nicht mit drin, wäre ja schön. Dann hätte ich 24.000 Euro mehr, als mit der Dezemberabrechnung
Das ist ein nicht unerhebliches Problem. Ich habe jeden Monat abgerechnet, das ARZ hat die VO auch immer in dem jeweiligen Monat bei den Kassen eingereicht. Nur im Dezember nicht..... Das haben sie mir auch schon bestätigt.
Mehr kann ich als Abrechner nicht machen. Obwohl ich drei Abrechnungen in dem Zeitraum gemacht habe, werden nur 2 einbezogen. Da habe ich auch keinen Einfluss drauf.
Jetzt sag mir doch bitte, was ich falsch gemacht habe?
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tom1350 schrieb:
40% vom September = 24.000€. Also bei dir für Oktober und November ca. 50.000€ Ausgleichszahlung. Mit Dezember wären es ca. 75.000€. Ein Wahnsinn das alles.
Klar kannst Du Dich anwaltlich beraten lassen, aber was kann die Abrechnungsstelle für die Bedingungen...
Meine Meinung hab ich ja schon durchblicken lassen, ich sehe es halt anders, nicht besser, als Du. Ein konstruktiver Hinweis zur kommenden Septemberabrechnung war auch noch mit dabei. Da werden die Kollegen, die über n ARZ abrechnen auch benachteiligt....und nu ?
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ali schrieb:
nüscht haste falsch gemacht, würde sagen: wie bei einigen anderen “Pech gehabt“. Mir ham das Glück," dass die September Abrechnung dafür drin ist, dafür aber wieder einen Recht hohen ZA Anteil, der nicht mit drinnen ist, unser Sept ist auch schlechter als der Dez
Klar kannst Du Dich anwaltlich beraten lassen, aber was kann die Abrechnungsstelle für die Bedingungen...
Meine Meinung hab ich ja schon durchblicken lassen, ich sehe es halt anders, nicht besser, als Du. Ein konstruktiver Hinweis zur kommenden Septemberabrechnung war auch noch mit dabei. Da werden die Kollegen, die über n ARZ abrechnen auch benachteiligt....und nu ?
In die Vertragsbedingungen des ARZ schauen, wie die Abrechnungsbedingungen (Zeiten etc.) sind
Hat sich das ARZ nicht an die Bedingungen gehalten, steht der Rechtsweg offen.
Hat sich das ARZ vertragskonform verhalten: Pech gehabt.
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LeviathanPT schrieb:
Break, es ist doch ganz einfach.
In die Vertragsbedingungen des ARZ schauen, wie die Abrechnungsbedingungen (Zeiten etc.) sind
Hat sich das ARZ nicht an die Bedingungen gehalten, steht der Rechtsweg offen.
Hat sich das ARZ vertragskonform verhalten: Pech gehabt.
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Break schrieb:
Die 24.000 wären Brutto, und ihm Vergleich zu Dezember. Mir stehen 25.000 Euro Ausgleichszahlung zu
Leviathan, genau so läuft es. Und da haben Anwälte auch noch Meinungen zu. Der Rettungsschirm wie er jetzt umgesetzt wurde ist in vielen Fällen hochgradig ungerecht und man wird sehen wer sich sein Geld gerichtlich holt.
Ich werde auf keinen Fall auf 5000 Euro verzichten, nur weil mein ARZ seine Abrechnungmodalitäten mit der KK in einem Monat geändert hat.
Meine Frage war nur, ob sich schon jemand schlau gemacht hat wegen Schadenersatzansprüchen gegen sein ARZ.
Bekomme ich es nicht von denen, dann versuche ich über die ARGE.
Ich sehe mich nicht als Bittsteller, der froh sein soll mit dem was er bekommt. Der ganze Rettungsschirm ist unzureichend ausgeführt und wo ein Kläger, da auch ein Anwalt und ein Richter.
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Break schrieb:
Bei dir ali finde ich in den letzten Monaten auffällig wie du andere ablederst und bar jeder Info einfach nur runtermachen willst. Kein guter Zug von dir.
Leviathan, genau so läuft es. Und da haben Anwälte auch noch Meinungen zu. Der Rettungsschirm wie er jetzt umgesetzt wurde ist in vielen Fällen hochgradig ungerecht und man wird sehen wer sich sein Geld gerichtlich holt.
Ich werde auf keinen Fall auf 5000 Euro verzichten, nur weil mein ARZ seine Abrechnungmodalitäten mit der KK in einem Monat geändert hat.
Meine Frage war nur, ob sich schon jemand schlau gemacht hat wegen Schadenersatzansprüchen gegen sein ARZ.
Bekomme ich es nicht von denen, dann versuche ich über die ARGE.
Ich sehe mich nicht als Bittsteller, der froh sein soll mit dem was er bekommt. Der ganze Rettungsschirm ist unzureichend ausgeführt und wo ein Kläger, da auch ein Anwalt und ein Richter.
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Break schrieb:
Hallo,
hat sich eigentlich schon mal jemand schlau gemacht ob man gegen sein ARZ vorgehen kann, wenn die Dezemberabrechnung von denen erst im Januar übermittelt worden ist.
Musste gerade erfahren, das die von mir Mitte Dezember eingereichten Verordnungen erst am 02.01.20 elektronisch an die KK übermittelt worden sind. Konnte ja keiner wissen, ist jetzt Pech.....
Hat sich da schon jemand anwaltlich beraten lassen?
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LeviathanPT schrieb:
Und?
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tom1350 schrieb:
Die Ausgleichszahlungen der GKV Versicherten an die Praxen werden sicher in der GKV HIS für das 2. Quartal 2020 mit als HM Ausgaben auftauchen. Wir werden Ende des Jahres sehen. Ich tippe auf ein Plus bei den Ausgaben für das 2. Quartal, wenn so gerechnet wird.
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eind schrieb:
Habe nur 1/3 Bekommen.Schauen wir mal.
Das hätte so doch vor kurzem noch keiner vorausgesagt.
Hier im Forum gibts aber darüber keinerlei Dankbarkeit. Stattdessen findet man hier nur Notleidende.
Sind hier nur die Versager am Werk, weil die Erfolgreichen keinen Bock auf Forum haben, oder wie erklört sich das hier?
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Vielleicht sehen wir dieses Jahr noch das WAT Gutachten, welches zur Zeit aus taktischen Gründen zurück gehalten wird. Ende des Jahres dann die GKV HIS für 1. und 2. Quartal 2020.
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tom1350 schrieb:
Wie gesagt, wenn die Ausgleichszahlungen dazu gezählt werden, werden die Heilmittelausgaben in diesem Quartal zum Vorjahresquartal gestiegen sein.
Vielleicht sehen wir dieses Jahr noch das WAT Gutachten, welches zur Zeit aus taktischen Gründen zurück gehalten wird. Ende des Jahres dann die GKV HIS für 1. und 2. Quartal 2020.
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ES2805 schrieb:
Ich versteh immer noch nicht, warum man die konkrete Bedürftigkeit nicht zuerst mal abklopft. Das ist das Gießkannenprinzip oder Helikoptergeld. Manche werdens brauchen, manche nicht. Meine Terminpläne sind knallevoll, ich könnt wieder arbeiten bis zum Abwinken, von überall her kommen Aufträge und so gehts allen, die ich in unserer Branche kenne.
Das hätte so doch vor kurzem noch keiner vorausgesagt.
Hier im Forum gibts aber darüber keinerlei Dankbarkeit. Stattdessen findet man hier nur Notleidende.
Sind hier nur die Versager am Werk, weil die Erfolgreichen keinen Bock auf Forum haben, oder wie erklört sich das hier?
Was ist denn mit den Privatkassen?!
Sind Selbständige Physios mit Privatpraxis nicht "systemrelevant"!?
Da haakt´s doch irgendwo...
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anscheinend nicht.
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steupel schrieb:
Sind Selbständige Physios mit Privatpraxis nicht "systemrelevant"!?
anscheinend nicht.
Kann mir bitte mal jemand von euch erklären warum nur die gesetzlichen KK den Rettungsschirm bilden?!
Was ist denn mit den Privatkassen?!
Sind Selbständige Physios mit Privatpraxis nicht "systemrelevant"!?
Da haakt´s doch irgendwo...
Das passiert seit Mitte März. Praktisch jeden Tag wird durch "Verordnung", oder Schnellgesetz Unrecht geschaffen. Die Gerichte sind am justieren und Untersuchungsausschüsse werden gefordert, um das Recht in diesem Land wieder auf die Beine zu stellen. ALLE Physios waren systemrelevant (jedenfalls in den meisten BL). Es ist nicht erklärlich, warum BG, Zahnarzt, BW und privat aus der Rechnung rausfallen sollen. Da hilft nur klagen. Weder die Regierung noch sonst wer kann machen was er/sie will.
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Xela schrieb:
saarländer schrieb:
Kann mir bitte mal jemand von euch erklären warum nur die gesetzlichen KK den Rettungsschirm bilden?!
Was ist denn mit den Privatkassen?!
Sind Selbständige Physios mit Privatpraxis nicht "systemrelevant"!?
Da haakt´s doch irgendwo...
Das passiert seit Mitte März. Praktisch jeden Tag wird durch "Verordnung", oder Schnellgesetz Unrecht geschaffen. Die Gerichte sind am justieren und Untersuchungsausschüsse werden gefordert, um das Recht in diesem Land wieder auf die Beine zu stellen. ALLE Physios waren systemrelevant (jedenfalls in den meisten BL). Es ist nicht erklärlich, warum BG, Zahnarzt, BW und privat aus der Rechnung rausfallen sollen. Da hilft nur klagen. Weder die Regierung noch sonst wer kann machen was er/sie will.
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mbone schrieb:
Das sind wir doch froh, dass wir so tapfere aufrechte Demokraten wie dich hier unter uns haben, die das Recht wieder auf die Beine stellen, jaja ich hab schon richtig Angst bekommen.......
es gibt durchaus Erklärungen und Begründungen, warum Privatpraxen ausgenommen sind.
Dann klag doch.
Am Besten noch die LKW-Fahrer, Vorstände von Lidl und Aldi etc. und alle Ärzte dazuholen, denn die sind auch systemrelevant und bekommen keine großzügigen Geschenke.
Ja, wir leben in einem wirklich schlimmen Unrechtsstaat. Was ein Schwachsinn!
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LeviathanPT schrieb:
Xela,
es gibt durchaus Erklärungen und Begründungen, warum Privatpraxen ausgenommen sind.
Dann klag doch.
Am Besten noch die LKW-Fahrer, Vorstände von Lidl und Aldi etc. und alle Ärzte dazuholen, denn die sind auch systemrelevant und bekommen keine großzügigen Geschenke.
Ja, wir leben in einem wirklich schlimmen Unrechtsstaat. Was ein Schwachsinn!
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vdv schrieb:
Die reinen Privatpraxen, warum sind die Privatpraxen geworden? wegen der höheren Umsätze vermutlic, daher beschweren diese InhaberInnen sich auch eher selten über ihre vormals hohen Umsätze, oder? Jetzt geht diese Rechnung gerade mal nicht auf, und das Geheule ist groß. Das geschäftsmodell ist, wie man gerade sieht, etwas anfälliger, als das mit einer "normalen" Praxis. Das unternehmerische Risiko gehört dem Unternehmer, nicht der Allgeimenheit.
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saarländer schrieb:
Kann mir bitte mal jemand von euch erklären warum nur die gesetzlichen KK den Rettungsschirm bilden?!
Was ist denn mit den Privatkassen?!
Sind Selbständige Physios mit Privatpraxis nicht "systemrelevant"!?
Da haakt´s doch irgendwo...
wenn die KK'en den Schirm aus den Geldern bereitstellen, die sowieso als Ausgaben in die Heilmittel geflossen wären, wo soll dann die deutliche Ausgabensteigerung liegen? Wenn ein Minus in den Praxen durch Corona daraus ausgegliechen wird, um den Bestand der Heilmittelerbringer zu sichern, hat der Rettungsschirm doch genau das gemacht, was er soll!
Wenn ich Soforthilfe und Rettungsschirm zusammenrechne, bleibt bei mir insbesondere durch die lange und teils immer noch geschlossenen Heime immer noch ein deutliches Minus.
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Herbert schrieb:
@Tom
wenn die KK'en den Schirm aus den Geldern bereitstellen, die sowieso als Ausgaben in die Heilmittel geflossen wären, wo soll dann die deutliche Ausgabensteigerung liegen? Wenn ein Minus in den Praxen durch Corona daraus ausgegliechen wird, um den Bestand der Heilmittelerbringer zu sichern, hat der Rettungsschirm doch genau das gemacht, was er soll!
Wenn ich Soforthilfe und Rettungsschirm zusammenrechne, bleibt bei mir insbesondere durch die lange und teils immer noch geschlossenen Heime immer noch ein deutliches Minus.
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tom1350 schrieb:
Alles Spekulationen. Ende des Jahres wissen wir mit der GKV HIS mehr. Mal sehen, wie viele Praxen umsatzmäßig im 2. Quartal in den Ruin gestürzt sind und die Kostenreduzierung durch Kurzarbeit nichts gebracht hat.
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ES2805 schrieb:
Es wird hier nicht willkürlich geurteilt, sondern nach bestehendem Recht. Ganz einfach. Die Politik hat rechtlich Zugriff auf die GKV, aber nur bedingt auf die PV. Das muss uns emotional nicht gefallen, ist aber bestehendes Recht. Nur Doofe wollen das nicht verstehen. Und es gibt momentan nur Einzelfälle, die aufgrund Ihrer Abhängigkeit zu Pflegeheimen, etc. immer noch keine vollen Terminpläne haben. Der Rest, der mitlesenden notleidenden PT, hat volle Terminpläne, schöpft aus 2 Töpfen den vollen Betrag ab und steht vermutlich momentan umsatzmäßig besser da, als ohne Corona..... Ein Schelm, wer Böses dabei denkt....
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die neue schrieb:
Herbert, der Rettungsschirm kann nicht "unberechtigt abgegriffen" werden, da es dafür keine Voraussetzungen gibt (im Gegensatz zur Soforthilfe). Jede GKV-zugelassene Praxis hat das RECHT, den Rettungsschirm zu beantragen. Rein rechtlich, völlig unabhängig davon, ob man Einbußen hat(te) oder nicht
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Herbert schrieb:
Bin da bei dir, aber hört sich hier ja teils anders an. Wird im begleitenden Thread ja sogar über den Verwendungszweck dieses Geldes diskutiert.
Aber wie der Name schon sagt, sollen diese Zahlungen entgangenen Umsatz ausgleich und sind eben KEIN Geschenk. Letztlich gilt eine ähnliche Anspruchsvoraussetzung wie bei der Soforthilfe.
Bei den Ausgleichszahlungen (auch Rettungsschirm genannt) wurde nur dahingehend vereinfacht, dass ja jeder weiß, was er Einnahmeausfällen hat/hatte und wenn dies in Summe deckungsgleich mit den 40% des IV/2019 sind, dann kann man auch guten Gewissens den Antrag stellen.
Soweit ich weiß, prüft die ARGE aber diese Art der Antragstellung derzeit nochmal. Aber wahrscheinlich wird es so ausgelegt, dass man ja den Antrag vor der Weiterleitung hätte lesen können.
Viel Spaß für diejenigen, die gar keine Einnahmeausfälle in Höhe des überwiesenen Betrages hatten.
:satisfied:
Eine Überkompensation, da hat Tom leider Recht, muss vermieden werden. Wer also nur 10.000 Euro in den relevanten Monaten weniger Umsatz hatte, aber 20.000 bekommt.... Tja....
Und egal, was derzeit alles zugesagt und versprochen wird. Der Verordnungstext und der Antragstext ist eindeutig und irgendwann wird jemand kommen und fragen, warum man den Antrag gestellt hat, obwohl der Behandlungsrückgang nicht in Relation stand.
Aber alles noch offen und erstmal, soweit ich weiß, soll bis Anfang 2022 nichts geprüft werden. Und bis dahin kann man ja den Betrag einfach beiseite legen und 2023 dann ausgeben.
:satisfied:
Hier gerne nochmal der Verordnungstext:
"§ 2
Ausgleichszahlungen an Heilmittelerbringer
(1) Nach § 124 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zugelassene Leistungserbringer erhalten für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 auf Antrag eine Ausgleichszahlung für die Ausfälle der Einnahmen, die ihnen aufgrund eines Behandlungsrückgangs infolge der COVID-19-Epidemie entstehen, sofern die Zulassung des Leistungserbringers zum Zeitpunkt der Antragstellung nach Absatz 3 besteht."
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LeviathanPT schrieb:
Wer nur die "Hilfsmaske" von physio.de ausgefüllt hat und den Antrag vor der Weiterleitung nicht gut durchgelesen hat, glaubt nunmal, dass jeder Anspruch auf die Ausgleichszahlungen hat.
Aber wie der Name schon sagt, sollen diese Zahlungen entgangenen Umsatz ausgleich und sind eben KEIN Geschenk. Letztlich gilt eine ähnliche Anspruchsvoraussetzung wie bei der Soforthilfe.
Bei den Ausgleichszahlungen (auch Rettungsschirm genannt) wurde nur dahingehend vereinfacht, dass ja jeder weiß, was er Einnahmeausfällen hat/hatte und wenn dies in Summe deckungsgleich mit den 40% des IV/2019 sind, dann kann man auch guten Gewissens den Antrag stellen.
Soweit ich weiß, prüft die ARGE aber diese Art der Antragstellung derzeit nochmal. Aber wahrscheinlich wird es so ausgelegt, dass man ja den Antrag vor der Weiterleitung hätte lesen können.
Viel Spaß für diejenigen, die gar keine Einnahmeausfälle in Höhe des überwiesenen Betrages hatten.
:satisfied:
Eine Überkompensation, da hat Tom leider Recht, muss vermieden werden. Wer also nur 10.000 Euro in den relevanten Monaten weniger Umsatz hatte, aber 20.000 bekommt.... Tja....
Und egal, was derzeit alles zugesagt und versprochen wird. Der Verordnungstext und der Antragstext ist eindeutig und irgendwann wird jemand kommen und fragen, warum man den Antrag gestellt hat, obwohl der Behandlungsrückgang nicht in Relation stand.
Aber alles noch offen und erstmal, soweit ich weiß, soll bis Anfang 2022 nichts geprüft werden. Und bis dahin kann man ja den Betrag einfach beiseite legen und 2023 dann ausgeben.
:satisfied:
Hier gerne nochmal der Verordnungstext:
"§ 2
Ausgleichszahlungen an Heilmittelerbringer
(1) Nach § 124 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zugelassene Leistungserbringer erhalten für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 30. Juni 2020 auf Antrag eine Ausgleichszahlung für die Ausfälle der Einnahmen, die ihnen aufgrund eines Behandlungsrückgangs infolge der COVID-19-Epidemie entstehen, sofern die Zulassung des Leistungserbringers zum Zeitpunkt der Antragstellung nach Absatz 3 besteht."
Der PI kann das Geld nutzen, wie er will.
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LeviathanPT schrieb:
Die Verwendung, Herbert, ist frei gestellt, nur der Grund für die Beantragung ist klar definiert.
Der PI kann das Geld nutzen, wie er will.
Selbiges trifft in etwa auf die Soforthilfe zu die einen tatsächlich zu definierenden Liquiditätsengpass ausgleichen sollte.
Beim Rettungsschirm ist gerade eben nicht eine genaue Berechnung erforderlich. Deswegen ja auch die pauschale Regelung mit den 40%.
Es wird davon ausgegangen dass die Praxen Umsatzverluste hatten/haben und dafür hat man das Recht den Rettungsschirm in Anspruch nehmen zu dürfen.
Die in zahlreichen Threads hier mantraartigen Falschbehauptungen werden langsam unerträglich und mir ist nach wie vor schleierhaft wieso der Forumsbetreiber diesem trollartigen Unwesen zusieht wohingegen Beiträge die selbiges kritisieren wegen angeblicher Polemik gelöscht werden.
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mbone schrieb:
Es ist natürlich kompletter Unsinn zu behaupten, dass man den Rettungsschirm nur in Höhe der tatsächlich entgangenen Umsätze in Anspruch nehmen dürfte.
Selbiges trifft in etwa auf die Soforthilfe zu die einen tatsächlich zu definierenden Liquiditätsengpass ausgleichen sollte.
Beim Rettungsschirm ist gerade eben nicht eine genaue Berechnung erforderlich. Deswegen ja auch die pauschale Regelung mit den 40%.
Es wird davon ausgegangen dass die Praxen Umsatzverluste hatten/haben und dafür hat man das Recht den Rettungsschirm in Anspruch nehmen zu dürfen.
Die in zahlreichen Threads hier mantraartigen Falschbehauptungen werden langsam unerträglich und mir ist nach wie vor schleierhaft wieso der Forumsbetreiber diesem trollartigen Unwesen zusieht wohingegen Beiträge die selbiges kritisieren wegen angeblicher Polemik gelöscht werden.
Bei der Soforthilfe ist es aber anders, Stichwort Überkompensation. Genau dazu kann die Ausgleichszahlung aber führen, da die Bezugsmonate genau genannt sind. Bald gibt es Post zur Soforthilfe.
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tom1350 schrieb:
Ja, den in Fett geschrieben Satzteil sehe ich auch als eine Art Einleitung. An anderer Stelle steht, dass die Ausgleichszahlung der GKV Versicherten an die Praxen nicht zurück zu zahlen ist.
Bei der Soforthilfe ist es aber anders, Stichwort Überkompensation. Genau dazu kann die Ausgleichszahlung aber führen, da die Bezugsmonate genau genannt sind. Bald gibt es Post zur Soforthilfe.
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Herbert schrieb:
Es geht nicht um Abhängigkeit von Pflegeheimen, auch Arztpraxen sind regional massiv unterfrequentiert und die Lage ist weiterhin alles andere als normal. Ich nehme das so war, dass einige Praxen wieder voll auf Kurs sind, hier wird aber von dir unterstellt, dass die meisten wieder volles Rohr arbeiten und die Hilfe unberechtigt abgegriffen wird.
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