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Bianca Korte schrieb:
Spahn plant Schutzschirm: 970 Millionen für Zahnärzte und Therapeuten | tagesschau
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Seaman1 schrieb:
Jetzt können wir alle ein wenig ruhiger schlafen. Es ist ein wirklich schönes Ostergeschenk.
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ali schrieb:
nu wart mal die nächste Woche ab.....
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Klonkrieger schrieb:
Ist das schon safe? Wo kann man das beantragen?
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ali schrieb:
im wesentlichen wird es so kommen, vermutlich auch eher schneller als später denk ich...Details sehen wir denn
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Klonkrieger schrieb:
Klar. Aber ein tolles ostergeschenk sollte es das wirklich geben..
Heilmittelerbringer sollen 40 Prozent ihrer Vergütung aus dem vierten Quartal des Jahres 2019 als einmaligen Zuschuss erhalten. Eine Anrechnung der Unterstützungsmaßnahmen in Form von Soforthilfe und Kurzarbeit wird es nicht geben.
Somit kommen die 40 % dazu .
Fraglich ist,
ist das jetzt der Umsatz dieser 3 Monate.
Wird er errchent aus dem Bereich der GKV oder auch der PKV, oder beides gemischt.
Was ist mit dem der nur Privatpatienten hat.
Wie soll dieses denn errechnet werden. Ist das dann Netto oder ist das dann Brutto.
Das kann nur noch eine Ausrechnungsformel geben, und das muss dann schon der Steuerberater ermitteln werden.
Das ist noch alles sehr schwammig.
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40% vom Umsatz des 4ten Quartals 2019. Das beinhaltet sämtliche Einnahmen aus deiner Arbeit GKV plus PKV. Umsatz ist immer vor Steuern.
Wenn Du NUR Privatpatienten hättest, hast du doch auch Umsätze - oder ?
Als PI brauche ich doch nur meine Eingänge auf dem Konto vom 1.Okt. 2019 bis zum 31.12.2019 zusammenzählen, davon 40 % und ich habe den Betrag. Also so ungefähr.
Habe meiner Steuerberaterin schon geschrieben, sie möchte bitte bis Mittwoch den Umsatz ausrechnen. Meine Steuer 2019 liegt seit dem 20. Januar beim Steuerberater und ist schon fertig durchgerechnet. Weis also schon, was ich für 2019 zahlen muss und was für 2020 als Vorauszahlung.
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idefix- schrieb:
Berechnung ist doch bekannt.
40% vom Umsatz des 4ten Quartals 2019. Das beinhaltet sämtliche Einnahmen aus deiner Arbeit GKV plus PKV. Umsatz ist immer vor Steuern.
Wenn Du NUR Privatpatienten hättest, hast du doch auch Umsätze - oder ?
Als PI brauche ich doch nur meine Eingänge auf dem Konto vom 1.Okt. 2019 bis zum 31.12.2019 zusammenzählen, davon 40 % und ich habe den Betrag. Also so ungefähr.
Habe meiner Steuerberaterin schon geschrieben, sie möchte bitte bis Mittwoch den Umsatz ausrechnen. Meine Steuer 2019 liegt seit dem 20. Januar beim Steuerberater und ist schon fertig durchgerechnet. Weis also schon, was ich für 2019 zahlen muss und was für 2020 als Vorauszahlung.
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steupel schrieb:
PKV musste rausrechnen. Gilt nur für Q4 Gkv
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kasi12 schrieb:
wo steht das
:smirk:
Update: Wie uns von Dr. Roy Kühne bestätigt wurde, soll der Rettungsschirm wie folgt aufgespannt werden.
Der Zuschuss beträgt 40% der Vergütung, die eine Praxis im vierten Quartal
2019 von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten hat.
Soweit den Leistungserbringern im Zuge der Corona-Krise zusätzliche Aufwendungen für Hygiene- und Schutzmaßnahmen entstehen, erhalten sie hierfür eine Erstattung.
Die Zahlungen sind nicht rückzahlbar.
Die administrative Durchführung erfolgt durch die von den Krankenkassen auf Landesebene gebildeten Arbeitsgemeinschaften, die für das Zulassungsverfahren im Heilmittelbereich verantwortlich sind.
Andere Unterstützungsmaßnahmen wie Soforthilfen, Kurzarbeitergeld
etc. dürfen zusätzlich in Anspruch genommen werden.
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steupel schrieb:
Hier bei physio.de
:smirk:
Update: Wie uns von Dr. Roy Kühne bestätigt wurde, soll der Rettungsschirm wie folgt aufgespannt werden.
Der Zuschuss beträgt 40% der Vergütung, die eine Praxis im vierten Quartal
2019 von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten hat.
Soweit den Leistungserbringern im Zuge der Corona-Krise zusätzliche Aufwendungen für Hygiene- und Schutzmaßnahmen entstehen, erhalten sie hierfür eine Erstattung.
Die Zahlungen sind nicht rückzahlbar.
Die administrative Durchführung erfolgt durch die von den Krankenkassen auf Landesebene gebildeten Arbeitsgemeinschaften, die für das Zulassungsverfahren im Heilmittelbereich verantwortlich sind.
Andere Unterstützungsmaßnahmen wie Soforthilfen, Kurzarbeitergeld
etc. dürfen zusätzlich in Anspruch genommen werden.
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steupel schrieb:
. doppelt
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kasi12 schrieb:
Ein Rettungschirm ist ja gut, nur wie wird er denn genau berechnet. Das 4 Qualtal des Jahres 2019 wird zugrunde gelegt , was ja noch gar nicht vom Steuerberater fertig errechnet wurde.
Heilmittelerbringer sollen 40 Prozent ihrer Vergütung aus dem vierten Quartal des Jahres 2019 als einmaligen Zuschuss erhalten. Eine Anrechnung der Unterstützungsmaßnahmen in Form von Soforthilfe und Kurzarbeit wird es nicht geben.
Somit kommen die 40 % dazu .
Fraglich ist,
ist das jetzt der Umsatz dieser 3 Monate.
Wird er errchent aus dem Bereich der GKV oder auch der PKV, oder beides gemischt.
Was ist mit dem der nur Privatpatienten hat.
Wie soll dieses denn errechnet werden. Ist das dann Netto oder ist das dann Brutto.
Das kann nur noch eine Ausrechnungsformel geben, und das muss dann schon der Steuerberater ermitteln werden.
Das ist noch alles sehr schwammig.
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Klonkrieger schrieb:
Nun bisher ist vom Umsatz dir Rede. Also egal ob GKV, privatpat oder selbstzahler denke ich...
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Jytte schrieb:
Nein nicht egal, es geht um den GKV-Umsatz.
40% der Vergütung ? ist dass:
- die Rechnungen die man in dem Zeitraum an die GKV geschrieben hat
- die Rechnungen die in dem Zeitraum von der GKV bezahlt wurden
- oder die Behandlungen die in dem Zeitraum Stattgefunden haben ?
Was ist mit den Zuzahlungen die die Patienten bar gezahlt haben werden die bei den Rechnungen mit eingerechnet also dazu addiert ?das war mir nicht ganz klar auch nicht wo man die anträge stellt
ist es überhaupt schon definitiv oder erstmal nur ein Vorschlag?
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ali schrieb:
Leuts wir haben Ostersamstag, die Rahmenbedingungen.sind grob bekannt, die Details folgen nach Ostern...wir können jetzt endlos spekulieren.....
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Esra Luise schrieb:
Dumme Frage
40% der Vergütung ? ist dass:
- die Rechnungen die man in dem Zeitraum an die GKV geschrieben hat
- die Rechnungen die in dem Zeitraum von der GKV bezahlt wurden
- oder die Behandlungen die in dem Zeitraum Stattgefunden haben ?
Was ist mit den Zuzahlungen die die Patienten bar gezahlt haben werden die bei den Rechnungen mit eingerechnet also dazu addiert ?das war mir nicht ganz klar auch nicht wo man die anträge stellt
ist es überhaupt schon definitiv oder erstmal nur ein Vorschlag?
Ob von der Zuzahlung befreit oder nicht, sollte keine Rolle spielen. Für uns kommt es letztendlich auf 1:1 heraus, ob wir diesen Anteil nun vom Patienten oder von der GKV erhalten.
Einfach abwarten, bis nach Ostern konkrete Informationen folgen...
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eliela schrieb:
Ein wirklich schönes Ostergeschenk, danke Herr Spahn...
Ob von der Zuzahlung befreit oder nicht, sollte keine Rolle spielen. Für uns kommt es letztendlich auf 1:1 heraus, ob wir diesen Anteil nun vom Patienten oder von der GKV erhalten.
Einfach abwarten, bis nach Ostern konkrete Informationen folgen...
Zitat: "Der Zuschuss beträgt 40% der Vergütung, die eine Praxis im vierten Quartal 2019 von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten hat."
Nochmal in Großbuchstaben, weil der Fettdruck hier nicht funktioniert: DIE EINE PRAXIS IM 4. QUARTAL 2019 VON DEN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN ERHALTEN HAT
Was gibt es daran nicht zu verstehen?
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kasi12 schrieb:
Hast du mal nen Link wo das steht , danke schon mal
https://www.physio.de/community/news/rettungsschirm-fuer-therapeuten-kommt/99/10155/1
bitte runterscrollen bis zu Roy Kühne
alternativ: schau mal ein paar Posts über Dir. Steupel hat es reingesetzt
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die neue schrieb:
hier vorne bei physio.de auf der ersten Seite
https://www.physio.de/community/news/rettungsschirm-fuer-therapeuten-kommt/99/10155/1
bitte runterscrollen bis zu Roy Kühne
alternativ: schau mal ein paar Posts über Dir. Steupel hat es reingesetzt
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die neue schrieb:
wie kommen einige zu der Annahme, daß der Umsatz von Privatversicherten oder Selbstzahlern mit eingerechnet werden könnten?? Da steht doch ganz klar:
Zitat: "Der Zuschuss beträgt 40% der Vergütung, die eine Praxis im vierten Quartal 2019 von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten hat."
Nochmal in Großbuchstaben, weil der Fettdruck hier nicht funktioniert: DIE EINE PRAXIS IM 4. QUARTAL 2019 VON DEN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN ERHALTEN HAT
Was gibt es daran nicht zu verstehen?
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