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PHYSIOTHERAPEUT (W/M/D) VOLL- ODER
TEILZEIT, FESTE ANSTELLUNG.
DEINE BENEFITS:
- Entwicklungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
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noch nicht bestätigt?
Die Infos, die wichtig wären: wo, bei wem beantragen, durch wen
sind lt. Link
ist noch nicht schlüssig dargestellt.
Also abwarten. Bevor ich für einmal Atmen meinen Steuerberater bemühe, der mir für die Stundung der Einkommenssteuer für vorformulierten Brief gleich mal 60 Euro auf´s Auge gedrückt hat, kann ich durch mein Abrechnungsprogramm selber erstellen und unterschreibe gern unter Eides statt. Klar scharrt der mit den Hufen, um Abrechnung machen zu können, aber die 3000 Euro verwende ich jetzt gern für die Praxis.
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viento schrieb:
M. E. ist der Referentenentwurf - Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum Schutz der Versorgungsstrukturen im Bereich der Heilmittelversorgung
noch nicht bestätigt?
Die Infos, die wichtig wären: wo, bei wem beantragen, durch wen
sind lt. Link
ist noch nicht schlüssig dargestellt.
Also abwarten. Bevor ich für einmal Atmen meinen Steuerberater bemühe, der mir für die Stundung der Einkommenssteuer für vorformulierten Brief gleich mal 60 Euro auf´s Auge gedrückt hat, kann ich durch mein Abrechnungsprogramm selber erstellen und unterschreibe gern unter Eides statt. Klar scharrt der mit den Hufen, um Abrechnung machen zu können, aber die 3000 Euro verwende ich jetzt gern für die Praxis.
Du hast also sehr viel Grund dich kaputtzulachen.
edit. Satzbau
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mbone schrieb:
Sehr viel schneller und unbürokratischer als z.B. die Soforthilfe zu beantragen war kann ein Verwaltungsvorgang wohl kaum sein.
Du hast also sehr viel Grund dich kaputtzulachen.
edit. Satzbau
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Geronimo schrieb:
....auf den Punkt gebracht....
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Klonkrieger schrieb:
Wie schnell ist denn diese soforthilfe? Ich habe vor 3 Wochen beantragt. Ist das normal?
In NRW hatte man die Auszahlung und auch die Antragsstellung komplett gestoppt, da Betrüger Daten abgefischt und Gelder umgeleitet haben. Mittlerweile läuft es wohl wieder normal.
Ich hatte sehr früh beantragt (an dem Freitagabend, als der Antrag online ging), hatte SONNTAGS den Bescheid und Mittwochs (oder Donnerstags) das Geld auf dem Konto.
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die neue schrieb:
das kommt drauf an ....
In NRW hatte man die Auszahlung und auch die Antragsstellung komplett gestoppt, da Betrüger Daten abgefischt und Gelder umgeleitet haben. Mittlerweile läuft es wohl wieder normal.
Ich hatte sehr früh beantragt (an dem Freitagabend, als der Antrag online ging), hatte SONNTAGS den Bescheid und Mittwochs (oder Donnerstags) das Geld auf dem Konto.
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SuKu schrieb:
In NRW habe ich mein Geld innerhalb 4 Tagen ab Antragstellung bekommen. Das war in der 1.Woche.
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Papa Alpaka schrieb:
BaWü: Sonntag abend den Antrag hochgeladen, Montag vormittag "zur abschließenden Bearbeitung an die L-Bank weitergeleitet"-eMail bekommen, als ich am Donnerstag das nächste mal den Kontoauszug gecheckt habe war das Geld schon seit Dienstag da.
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daniel40 schrieb:
Keine Ahnung wir haben vor 4 Wochen beantragt und nur eine Bestätigungsmail bekommen , dass es eingegangen ist und dass es noch dauert wegen der hohen Anfragen und Bearbeitungen .
Mfg
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Wolfgang schrieb:
Bedenke aber bitte dabei, dass du das Geld nur dann rechtmäßig erhalten hast wenn du ab der Antragstellung für die nächsten 3 Monate einen Engpass tatsächlich auch hast. Dieser muss nachgewiesen sein und werden. Umsatzrückgang und Lebenshaltungskosten sind da nicht gemeint.
Mfg
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Papa Alpaka schrieb:
...für BaWü wurde spezifiziert, habe ich unterschrieben (ein jeder prüfe seine eigenen Anträge, die wurden gefühlt öfter getauscht als ich meine Socken tausche): "Ein Liquiditätsengpass ist gegeben wenn die laufenden Umsätze nicht ausreichen um die laufenden Kosten zu decken", das ist bei mir seit der April-Auszahlung gegeben (Umsatz gleich Null. Sobald ich den Betrieb wieder aufnehmen kann dauert es mindestens 10 Wochen bis zur nächsten Abrechnung und dann noch bis zu 28 Tage zur planmäßigen Auszahlung, welche wiederum von meinen Vertragspartnern gerne verzögert wird.
Dann greift doch eh das IfSchG.
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Matu schrieb:
Warum hatten Sie den Betrieb denn eingestellt? Quarantäne?
Dann greift doch eh das IfSchG.
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Wolfgang schrieb:
Hallo das mag für dich so sein. Obwohl dann die Frage gestellt werden muss und auch wird „ warum hast du deinen Betrieb geschlossen“ du hättest ja nicht zumachen müssen oder doch? Einwenig Umsatz wäre wohl auch im April gelaufen oder etwa nicht? Hier sind und werden noch einige Fragen zu beantworten sein. Aber es wird schon gut gehen
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Papa Alpaka schrieb:
...habe ich "hier" (irrelevant) und in der Antragsbegründung (geprüft und zur Auszahlung angewiesen) dargelegt: als hausbesuchefahrender PT bin ich mit der vollen Breitseite von Schulschließungen und Heimisolationen getroffen worden; als Schlüsselfigur wäre ich Überträger zwischen etlichen Alten- und Pflegeheimen gewesen und die Betriebseinstellung daher dringend geboten solange nicht klar ist, womit wir es überhaupt zu tun haben.
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Wolfgang schrieb:
Achso dann ist ja gut, wenn du hauptsächlich Hb machst und so gut wie keine Behandlung in deiner Praxis selbst machst. Wirst bestimmt alles richtig gemacht haben. Das muss ja nicht alles hier diskutiert werden. Ruhe dich einwenig aus, hast recht.
:wink:
Ausruhen hätte ich tatsächlich tun sollen, blöd wie ich bin habe ich mich stattdessen in einem lokalen Betrieb der medizinischen Grundversorgung anheuern lassen und habe die letzten Wochen dreimal das jeweilsnaktuellste Antragsformular für Notfallbetreuung "Kinder" ausfüllen dürfen, das zweite und dritte habe ich unter Verweis auf das erste als Eigenbescheinigung ausgefüllt und meine/unsere Arbeitgeber nur noch telefonisch behelligt ob die jeweils zusätzlich abgefragte Situation als gegeben angesehen werden kann.
...und ja, die Dame vom Hauptamt hat mir bestätigt das ich es einfacher gehabt hätte, hätte ich stattdessen einfach Grundsicherung beantragt...
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Papa Alpaka schrieb:
Ich gehe in der Regel davon aus das ich alles richtig mache, alle doof außer ich
:wink:
Ausruhen hätte ich tatsächlich tun sollen, blöd wie ich bin habe ich mich stattdessen in einem lokalen Betrieb der medizinischen Grundversorgung anheuern lassen und habe die letzten Wochen dreimal das jeweilsnaktuellste Antragsformular für Notfallbetreuung "Kinder" ausfüllen dürfen, das zweite und dritte habe ich unter Verweis auf das erste als Eigenbescheinigung ausgefüllt und meine/unsere Arbeitgeber nur noch telefonisch behelligt ob die jeweils zusätzlich abgefragte Situation als gegeben angesehen werden kann.
...und ja, die Dame vom Hauptamt hat mir bestätigt das ich es einfacher gehabt hätte, hätte ich stattdessen einfach Grundsicherung beantragt...
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stefomanski schrieb:
Hallo Leute. Weiss schon irgendjemand von Euch, wo man die 40% blablabla… speziell für Physios beantragen kann ? Ich lese zwar, dass es die Hilfszahlung gibt, finde aber keine Infos wo diese wie immer "schnell und unbürokratisch" (ich lache mich kaputt) beantragen kann.
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Geronimo schrieb:
...sag Bescheid, wenn Du es gefunden hast...
„#KuG mit Krankenhausrettungsschirm sind nicht kombinierbar. Krankenhäuser, die Mittel dieses Covid-19-Programms (Krankenhausentlastungsgesetz) erhalten, dürfen Mitarbeiter nicht in Kurzarbeit schicken. Rettungsschirm ist somit eine Art Betriebsausfallversicherung.
Gute Entscheidung für Mitarbeiter, Patienten und Beitragszahler."
Erwin R
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KuG ist aber keine finanzielle Hilfe aufgrund der Corona Krise, sondern eine Lohnersatzleistung.
Wenn sich da mal einige nicht zu früh gefreut haben.
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tom1350 schrieb:
Im Referentenentwurf steht: „Eine Anrechnung finanzieller Hilfen aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen erfolgt nicht".
KuG ist aber keine finanzielle Hilfe aufgrund der Corona Krise, sondern eine Lohnersatzleistung.
Wenn sich da mal einige nicht zu früh gefreut haben.
Sonst bräuchte man Sie ja nicht...
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Arminia schrieb:
Und warum soll eine "Lohnersatzleistung" keine "finanzielle Hilfe" sein?
Sonst bräuchte man Sie ja nicht...
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tom1350 schrieb:
Man muss sich einfach fragen, ob der Staat diejenigen AG auch noch belohnen soll, die ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken? Herr Rüddel hat da wohl eine klare Meinung.
SHV: Der Referentenentwurf vom 16. April 2020 hat im Heilmittelbereich den richtigen Ansatz: Die Heilmittelerbringer erhalten Ausgleichszahlungen von 40 Prozent ihrer im 4. Quartal 2019 abgerechneten Leistungen, und zwar in einer Summe ohne Rückzahlungspflicht und ohne Anrechnung sonstiger finanzieller Hilfen des Bundes und der Bundesländer. Auch das Kurzarbeitergeld wird nicht angerechnet.
Tom, haben Sie zu viel Zeit oder einfach nur Spaß an den dauernden Halbwahrheiten?
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Matu schrieb:
Und wieder nur Vermutungen, Interpretationen und Panik.
SHV: Der Referentenentwurf vom 16. April 2020 hat im Heilmittelbereich den richtigen Ansatz: Die Heilmittelerbringer erhalten Ausgleichszahlungen von 40 Prozent ihrer im 4. Quartal 2019 abgerechneten Leistungen, und zwar in einer Summe ohne Rückzahlungspflicht und ohne Anrechnung sonstiger finanzieller Hilfen des Bundes und der Bundesländer. Auch das Kurzarbeitergeld wird nicht angerechnet.
Tom, haben Sie zu viel Zeit oder einfach nur Spaß an den dauernden Halbwahrheiten?
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tom1350 schrieb:
Der SHV kann viel erzählen. Den Referentenentwurf habe ich zitiert. Ebenso das Statement von Herrn Rüddel, immerhin der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses und CDU Mitglied. Aber lassen wir uns überraschen. Rettungsschirm gleich Betriebsausfallversicherung lässt wenig Interpretationsspielraum.
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Geronimo schrieb:
...beides wahrscheinlich.....;)
„Der Zuschuss beträgt höchstens 75% der bisherigen monatlichen durchschnittlichen Finanzierung (§ 3 SodEG). Die maximale Zuschusshöhe ist nicht erforderlich, soweit anderweitige Kostenersparnisse (z.B. Kurzarbeit) oder Einnahmen (z.B. Weiterführung des Betriebes) zu einem geringeren Zuschussbedarf führen. Etwaige Überkompensationen sollen nach § 4 SodEG erst im Nachhinein (frühestens drei Monate nach der letzten Zuschusszahlung) geprüft und ggf. erstattet werden."
[kaputter Link]
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tom1350 schrieb:
Glaubt wirklich niemand, dass solche Formulierungen nicht auch im Rettungsschirm 2 zu finden sind?:
„Der Zuschuss beträgt höchstens 75% der bisherigen monatlichen durchschnittlichen Finanzierung (§ 3 SodEG). Die maximale Zuschusshöhe ist nicht erforderlich, soweit anderweitige Kostenersparnisse (z.B. Kurzarbeit) oder Einnahmen (z.B. Weiterführung des Betriebes) zu einem geringeren Zuschussbedarf führen. Etwaige Überkompensationen sollen nach § 4 SodEG erst im Nachhinein (frühestens drei Monate nach der letzten Zuschusszahlung) geprüft und ggf. erstattet werden."
[kaputter Link]
Wir hatten zunächst die Absicht, das gesetzlich zu regeln, es gab ein entsprechendes Arbeitspapier dazu. Das ist jetzt aber nicht mehr nötig, denn es gibt eine klare Anweisung der Bundesagentur für Arbeit, dass Praxen und Kliniken, die vom Schutzschirm profitieren, nicht gleichzeitig Kurzarbeitergeld beantragen können."
CDU-Gesundheitspolitiker: „Kliniken nicht auf Kosten der Corona-Hilfen sanieren“
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tom1350 schrieb:
„Wie ist zu verhindern, dass sich die Akteure im Gesundheitswesen doppelt entlasten lassen, durchs Kurzarbeitergeld und durch den Rettungsschirm?
Wir hatten zunächst die Absicht, das gesetzlich zu regeln, es gab ein entsprechendes Arbeitspapier dazu. Das ist jetzt aber nicht mehr nötig, denn es gibt eine klare Anweisung der Bundesagentur für Arbeit, dass Praxen und Kliniken, die vom Schutzschirm profitieren, nicht gleichzeitig Kurzarbeitergeld beantragen können."
CDU-Gesundheitspolitiker: „Kliniken nicht auf Kosten der Corona-Hilfen sanieren“
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tom1350 schrieb:
Ob unser Rettungsschirm ebenso bewertet wird?
„#KuG mit Krankenhausrettungsschirm sind nicht kombinierbar. Krankenhäuser, die Mittel dieses Covid-19-Programms (Krankenhausentlastungsgesetz) erhalten, dürfen Mitarbeiter nicht in Kurzarbeit schicken. Rettungsschirm ist somit eine Art Betriebsausfallversicherung.
Gute Entscheidung für Mitarbeiter, Patienten und Beitragszahler."
Erwin R
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Warten wir es einfach ab.
Aber wie Sie anhand des Zitats des RefEntwurfs darauf schließen, dass KuG angerechnet wird, ist mir völlig unklar.
Oder war Ihr Gedankengang: "Das steht nur was von finanziellen Hilfen. Aus meiner Sicht ist KuG keine finanzielle Hilfe, also wird es angerechnet." Wenn das der Gedanke ist, dann ist dieser falsch. Es müsste ausdrücklich erwähnt sein, dass es angerechnet wird. Das reine Fehlen eines Hinweises lässt keinen belastbaren Schluss zu.
Aber so gehen Sie ja oft vor.
Nur, damit ich nicht falsch verstanden werde: ICH bin DAFÃœR, dass das KuG angerechnet wird. Aber ich kann dies nicht aus dem RefEntwurf ablesen.
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* Weil „nur" der GKV Umsatz.
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tom1350 schrieb:
Derzeit laufen noch im Schnitt 40% der Therapien. Dazu ein Schutzschirm für eine Laufzeit von drei Monaten über ca. 30%* pro Monat. Wenn dann noch Kurzarbeit ( 60% ) die Kosten weiter drastisch senkt haben wir eine Überkompensation. Das ist auf Steuerzahlerkosten nicht zu rechtfertigen.
* Weil „nur" der GKV Umsatz.
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stefomanski schrieb:
ok, ok. UNd jetzt bitte wieder zurück zu meiner eigentlichen Frage : weiss irgendjemand, wie/wo der 40%-Rettungsschirm von Jens Spahn beantragt werden kann ? (ich meine hier nicht die NICHT die Soforthilfen von Bund/Länder ! )
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
....immer noch nichts Neues (Stand 23.4. 19.00).
Viele Grüße
Monika
Und die Idee der Kurzarbeit, unabhänig von Corona, war und ist ja, Entlassungen zu vermeiden und damit Angestellte UND die Steuerzahler zu schützen...
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Arminia schrieb:
Im Schnitt heißt ja nicht,dass es im Einzelfall auch anders sein kann.
Und die Idee der Kurzarbeit, unabhänig von Corona, war und ist ja, Entlassungen zu vermeiden und damit Angestellte UND die Steuerzahler zu schützen...
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Matu schrieb:
Der Gesundheitsausschuss ist derzeit irrelevant, da Minister Spahn per Verordnung entscheiden kann ohne Rücksprache zu nehmen.
Warten wir es einfach ab.
Aber wie Sie anhand des Zitats des RefEntwurfs darauf schließen, dass KuG angerechnet wird, ist mir völlig unklar.
Oder war Ihr Gedankengang: "Das steht nur was von finanziellen Hilfen. Aus meiner Sicht ist KuG keine finanzielle Hilfe, also wird es angerechnet." Wenn das der Gedanke ist, dann ist dieser falsch. Es müsste ausdrücklich erwähnt sein, dass es angerechnet wird. Das reine Fehlen eines Hinweises lässt keinen belastbaren Schluss zu.
Aber so gehen Sie ja oft vor.
Nur, damit ich nicht falsch verstanden werde: ICH bin DAFÃœR, dass das KuG angerechnet wird. Aber ich kann dies nicht aus dem RefEntwurf ablesen.
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Geronimo schrieb:
.....das weiß bestimmt jemand, wenn es soweit ist....
SHV fordert Nachbesserungen 2. Schutzschirm reicht noch nicht weit genug - SHV Heilmittelverbände
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Beitrag vom 21.04.2020....gääähn....
Nix Neues!!!
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Geronimo schrieb:
...was sehen wir da...?
Beitrag vom 21.04.2020....gääähn....
Nix Neues!!!
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daniel40 schrieb:
Sieht hier...
SHV fordert Nachbesserungen 2. Schutzschirm reicht noch nicht weit genug - SHV Heilmittelverbände
Trotzdem danke für den netten Hinweis .
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daniel40 schrieb:
Sieht so aus , als wenn sie Schlaf bräuchten ...
Trotzdem danke für den netten Hinweis .
Beste Grüße, Jens01
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Jens01 schrieb:
Hallo Leute, gibt es eigentlich hier Neuigkeiten bzgl. des Rettungsschirmes wann und wo der beantragt werden kann?
Beste Grüße, Jens01
Noch gibt's keine Infos dazu.
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Matu schrieb:
Bis spätestens 15.5. muss die Regelung vorgelegt werden, wie und wo genau der Antrag zu stellen ist.
Noch gibt's keine Infos dazu.
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