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Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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meine Frau hat einen positiven antigen Schnelltest gemacht und meiner war aber negativ. Nun wurde mir gesagt da wir in einem Haushalt wohnen, ich noch einen PCR Test machen muss und selbst wenn dieser auch negativ ist, ich trotzdem meine Praxis 14 Tage nicht öffnen darf (Bin selbständiger Physio ohne MA in Berlin).
Meine Frage, hattet ihr auch schon mal so einen Fall oder ähnlich bzw. bekommt man dafür irgendeine Entschädigung ?
Danke im Voraus für Eure Antworten !
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pat88 schrieb:
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
meine Frau hat einen positiven antigen Schnelltest gemacht und meiner war aber negativ. Nun wurde mir gesagt da wir in einem Haushalt wohnen, ich noch einen PCR Test machen muss und selbst wenn dieser auch negativ ist, ich trotzdem meine Praxis 14 Tage nicht öffnen darf (Bin selbständiger Physio ohne MA in Berlin).
Meine Frage, hattet ihr auch schon mal so einen Fall oder ähnlich bzw. bekommt man dafür irgendeine Entschädigung ?
Danke im Voraus für Eure Antworten !
Bislang sprichst du nur vom Schnelltest.
Mi dem PCR deiner Frau steht und fällt imho die Anordnung zur Quarantäne oder eben nicht.
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pat88 schrieb:
Den PCR Test kann sie erst morgen bei ihrer Hausärztin machen und ich genauso.
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Susulo schrieb:
Wäre jetzt interessant zu wissen, wie der PCR bei deiner Frau ausgefallen ist.
Bislang sprichst du nur vom Schnelltest.
Mi dem PCR deiner Frau steht und fällt imho die Anordnung zur Quarantäne oder eben nicht.
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pat88 schrieb:
Falls ich dann auch in Quarantäne muss, bekomme ich dann einen schriftlichen Bescheid vom Gesundheitsamt um einen entsprechenden Erstattungsantrag zu stellen?
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Äntz schrieb:
Du erhältst dann ebenfalls eine schriftliche Anordnung
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Äntz schrieb:
Wenn deine Frau Pcr positiv ist, wirst du in Quarantäne müssen, egal wie dein Test ausfällt. Die Richtlinien des RKI‘s wurden verschärft. Eventuell könnte deine Quarantäne verkürzt werden, wenn du negativ bleibst. Aber auch das wurde im Saarland gekänzelt.
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pat88 schrieb:
Hast Du schon Erfahrung damit gemacht?
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Äntz schrieb:
Ja, ich war schon negativ (Praxis Kontakt) als auch positiv (Kontakt über Schule) in Quarantäne.
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pat88 schrieb:
...und gab es eine Entschädigung und wie lange musstest Du in Qurantäne?
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Äntz schrieb:
Jeweils 14 Tage. Beim ersten Mal wurde mein Einkommen/12/2 geteilt und na ca. 8 Wochen wurde das Geld überwiesen. Dieses Jahr wurden innerhalb der 14 Tage die Wochenendtagen heraus gerechnet. Die Beantragung im Saarland ist online sehr einfach und nach ca 8 Wochen erledigt, ist aber wohl in jedem Bundesland verschieden.
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pat88 schrieb:
Vielen Dank und Alles Gute!
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Äntz schrieb:
...Entschädigung erhältst du nach dem IFSG; das kannst du nach deiner Quarantäne online beantragen. Als Grundlage dient dein letzter Einkommenssteuerbescheid als Selbständiger.
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