Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
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Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
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Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
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idefix- schrieb:
Deine Angestellte kann beim GA eine Bescheinigung einfordern, von wann bis wann sie in Quarantäne ist. Diese bekommt dein SB und fordert die Erstattung bei der Seuchenkasse ein. Dazu bekommst du dann ein Schreiben von deinem SB, das deine Arbeitnehmerin unterschreiben muss. Fertig. Irgendwann bekommst du dann die Erstattung.
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Feline schrieb:
Danke für die schnelle und kompetente Hilfe bleib gesund !
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Problem beschreiben
Feline schrieb:
Moin!Folgender Fall: der Mann meiner Angestellten hat Corona.Die Angestellte ist jetzt in Quarantäne und soll heute getestet werden, das Gesundheitsamt ist informiert. Bekomme ich als Arbeitgeber etwas schriftliches oder eine AU ?
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[kaputter Link]
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W. Stangner schrieb:
Das Wesentliche im Verhältnis von § 56 IFSG zum § 616 BGB ist z. B. unter diesem Link erläutert:
[kaputter Link]
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Problem beschreiben
Plexxus73 schrieb:
Wenn in den Arbeitsverträgen § 616 nicht ausgeschlossen ist ,kann es gut sein, dass die Behörden sich darauf berufen und die Quarantänekosten auf dich abwälzen. Kann sein, dass das landesweit unterschiedlich gehandhabt wird. In BW ist es uns so ergangen.
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