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Könnte mir jemand sagen wie gerade die Regelung mit Privatleistungen ohne Rezept sind ( z.B. Präventionskurse, Massagen)?
Danke
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Cooli schrieb:
Hallo,
Könnte mir jemand sagen wie gerade die Regelung mit Privatleistungen ohne Rezept sind ( z.B. Präventionskurse, Massagen)?
Danke
Bei einer reinen Wellness Behandlung das glaube ich, ist Verboten.
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WiHe schrieb:
soviel ich weis kann Massage ohne Rezept behandelt werden hat z.b. Nackenbeschwerden (sagt er)
Bei einer reinen Wellness Behandlung das glaube ich, ist Verboten.
@Cooli von welchen Regelungen in welchem Bundesland sprichst Du in Bezug auf Wellness/Prävention/Massage?
Allgemein betr. Covid19 gelten m.W. für Wellness oder Prävention die gleichen Regeln wie für körpernahe Dienstleistungen die Du in den jeweiligen Länderverordnungen nachlesen kannst. Vielleicht hilft Dir das.
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Eine Wellnessmassage jedoch sei nicht erlaubt
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WiHe schrieb:
das ist schon länger wann ich das gelesen bzw. gehört habe ca 1/2 Jahr her . VPT Bayern. Das eine med. Massage erlaubt sei wenn der Pat Schmerzen hat dann sei die med notwendig auch ohne Rezept.
Eine Wellnessmassage jedoch sei nicht erlaubt
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Shakespeare schrieb:
@WiHe möglicherweise bezog sich das auf die "lock-down" Maßnahmen 2020/2021 wo tatsächlich alles dicht gemacht wurde, außer Supermärkte, Apotheken etc. und nur med. Einrichtungen geöffnet werden durften. Heute sind Wellness Behandlungen grundsätzlich zulässig, wenn die Bestimmungen eingehalten werden. Es ist für mich auch etwas anderes ob ein Mensch aufgrund von Verspannungen eine Massage als Anwendung bucht oder ob jemand mit konkreten Beschwerden zur/zum PT kommt und diese/r dann einen Befund macht und gezielt Massagetechniken einsetzt. Also ist es wohl ein bißchen abhängig von der individuellen Situation, was okay und was evtl. nicht mehr zulässig ist.
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Shakespeare schrieb:
@WiHe, seit wann ist Wellness verboten? Und seit wann ist es zulässig für einen PT im "first contact" Nackenbeschwerden zu behandeln?
@Cooli von welchen Regelungen in welchem Bundesland sprichst Du in Bezug auf Wellness/Prävention/Massage?
Allgemein betr. Covid19 gelten m.W. für Wellness oder Prävention die gleichen Regeln wie für körpernahe Dienstleistungen die Du in den jeweiligen Länderverordnungen nachlesen kannst. Vielleicht hilft Dir das.
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Ahn schrieb:
Auch in RLP
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pt ani schrieb:
Wenn es sich nicht geändert hat, dann sollte für Wellness und Privatleistungen allgemein 2G + gelten. Zumindest in NS.
hier der Link mit aktuellen Angaben
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In Bayern wird die 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 12. Januar 2022 verlängert.(...). Unter anderem ist vorgesehen, dass eine Booster-Impfung bei 2Gplus den Test ersetzen kann. Außerdem wurden Ausnahmen von 2Gplus insbesondere bei Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen unter freiem Himmel beschlossen.
Bei Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind, gilt ebenfalls 2G.
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Weathergirl schrieb:
Hallo,
hier der Link mit aktuellen Angaben
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In Bayern wird die 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 12. Januar 2022 verlängert.(...). Unter anderem ist vorgesehen, dass eine Booster-Impfung bei 2Gplus den Test ersetzen kann. Außerdem wurden Ausnahmen von 2Gplus insbesondere bei Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen unter freiem Himmel beschlossen.
Bei Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind, gilt ebenfalls 2G.
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Bulka schrieb:
Wie es in Berlin, vor allem nach 3 Impfungen?
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