Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
ich habe Heute erfahren das seit (4.5) in Oldenburg wieder Masssgen ohne ärztliche Versorgung angeboten werden darf. Ein Freund in Berlin darf wohl ab nächster Woche wieder ohne Rezept präventive Masssgen durchführen. Ich habe dazu leider keine Infos im Netz gefunden. Kann mir ein schlaues Köpfchen bitte verraten wie nun Heute am 7.5 der aktuelle Stand ist und wo man dazu evtl offiziell Informationen finden kann? Danke für eure Hilfe. Bleibt alles schön gesund!!
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die anderen Bundesländer ziehren sich noch....sollen aber bald nachziehen!
Gruß
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Pelu schrieb:
Moin, laut IFK dürfen nur in Bayern, Sachsen Anhalt und NRW Massagen ohne ärztlich Verordnung durchgeführt werden,
die anderen Bundesländer ziehren sich noch....sollen aber bald nachziehen!
Gruß
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PhysioL schrieb:
Guten Tag ihr lieben,
ich habe Heute erfahren das seit (4.5) in Oldenburg wieder Masssgen ohne ärztliche Versorgung angeboten werden darf. Ein Freund in Berlin darf wohl ab nächster Woche wieder ohne Rezept präventive Masssgen durchführen. Ich habe dazu leider keine Infos im Netz gefunden. Kann mir ein schlaues Köpfchen bitte verraten wie nun Heute am 7.5 der aktuelle Stand ist und wo man dazu evtl offiziell Informationen finden kann? Danke für eure Hilfe. Bleibt alles schön gesund!!
Masseure und med. Bademeister dürfen ohne ärztliche
Verordnung behandeln.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Hinblick auf die sektorale
Heilpraktikererlaubnis eines Masseurs und med. Bademeisters mit Urteil vom 28.10.09 (AZ: 3.B 39.09) entschieden, dass das Heilpraktikergesetz keine Anwendung findet, wenn durch die Tätigkeit des Masseurs und med. Bademeisters keine Gefahr für die Volksgesundheit und den Patienten entstehe. Dabei spiele es keine Rolle, ob bei dieser Tätigkeit die Heilkunde ausgeübt wird oder nicht.
Wegen der Gefahrlosigkeit der Betätigung durch den Masseur
und med. Bademeister findet das Heilpraktikergesetz keine Anwendung; er darf ohne vorliegende ärztliche Verordnung
behandeln.
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Eberhard schrieb:
Entscheidung des BVG vom 28.10.09
Masseure und med. Bademeister dürfen ohne ärztliche
Verordnung behandeln.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Hinblick auf die sektorale
Heilpraktikererlaubnis eines Masseurs und med. Bademeisters mit Urteil vom 28.10.09 (AZ: 3.B 39.09) entschieden, dass das Heilpraktikergesetz keine Anwendung findet, wenn durch die Tätigkeit des Masseurs und med. Bademeisters keine Gefahr für die Volksgesundheit und den Patienten entstehe. Dabei spiele es keine Rolle, ob bei dieser Tätigkeit die Heilkunde ausgeübt wird oder nicht.
Wegen der Gefahrlosigkeit der Betätigung durch den Masseur
und med. Bademeister findet das Heilpraktikergesetz keine Anwendung; er darf ohne vorliegende ärztliche Verordnung
behandeln.
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PhysioL schrieb:
Es ist ein Physiotherapeut der präventiv Massagen anbietet und durch Corona jetzt nicht mehr arbeiten konnte weil es ja nur mit einer Verordnung vom Arzt gestattet war. Nun heißt es aber das am nächster Woche dieses möglich sei. Stimmt das?
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Auch wenn die Massage ein prüfungsrelevanter Teil der Physioausbildung ist könnte das juristisch tatsächlich so sein? Würde mich wirklich interessieren. Wahrscheinlich meinst du die umsatzsteuerfreie medizinische Massage?
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tom1350 schrieb:
Sagst du das als Masseur oder Physiotherapeut?
Auch wenn die Massage ein prüfungsrelevanter Teil der Physioausbildung ist könnte das juristisch tatsächlich so sein? Würde mich wirklich interessieren. Wahrscheinlich meinst du die umsatzsteuerfreie medizinische Massage?
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Eberhard schrieb:
Nur Masseure dürfen Massagen auch ohne ärztliche Verordnung abgeben.
kannst Du mir vielleicht ein Urteil dazu nennen?
Mir wurde gesagt, auf Grund des Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (BVerwG 3 C 19.08 - Urteil vom 26. August 2009) dürfen Physios nur nicht im Bereich der Heilkunde tätig werden, also keine kranken Personen ohne Verordnung behandeln.
Im Übrigen dürfen sie grundsätzlich und problemlos Menschen im Bereich der Primärprävention ohne Verordnung behandeln.
Als sekt. HP (PT) ist mir das zwar grundsätzlich schnuppe, aber mir wäre es neu, dass es ein generelles Verbot gibt, Präventivmassagen (und das war wohl die Frage des Themenerstellers), durchzuführen.
Liebe Grüße
Levi
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Eberhard schrieb:
Alle diesbezüglichen Urteile bzw. Kommentare sind bei Google "Urteil vom 28.10.09 (AZ: 3.B 39.09) abzurufen.
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LeviathanPT schrieb:
Hallo Eberhard,
kannst Du mir vielleicht ein Urteil dazu nennen?
Mir wurde gesagt, auf Grund des Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (BVerwG 3 C 19.08 - Urteil vom 26. August 2009) dürfen Physios nur nicht im Bereich der Heilkunde tätig werden, also keine kranken Personen ohne Verordnung behandeln.
Im Übrigen dürfen sie grundsätzlich und problemlos Menschen im Bereich der Primärprävention ohne Verordnung behandeln.
Als sekt. HP (PT) ist mir das zwar grundsätzlich schnuppe, aber mir wäre es neu, dass es ein generelles Verbot gibt, Präventivmassagen (und das war wohl die Frage des Themenerstellers), durchzuführen.
Liebe Grüße
Levi
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PhysioL schrieb:
Ich bin mir 100% sicher das Physio's präventiv Massagen durchführen dürfen. Ich weiß nur nicht wie es momentan in der Corona Zeit in Berlin aussieht. Dachte nur mit Verordnung. Ein Freund meinte nun aber ab nächster Woche dürfe man wohl auch präventiv wieder.
Natürlich dürfen alle Berufe Präventivmassagen durchführen. Auch sog. Wellnessmassagen sind erlaubt.
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Klonkrieger schrieb:
Ja. Jeder Beruf darf grundsätzlich präventivangebote anbieten.
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Eberhard schrieb:
Ich selbst bin Masseur im Ruhestand. Aber das Urteil betrifft vermutlich auch alle weitergebildeten Masseure.
Natürlich dürfen alle Berufe Präventivmassagen durchführen. Auch sog. Wellnessmassagen sind erlaubt.
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Klonkrieger schrieb:
Ach so. Sorry. Aber genau das versuche ich auch grad seit ner weile rauszufinden. Da geht es ja um selbstzahler Leistungen. Aber irgendwie findet man kein klares ja oder nein...
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PhysioL schrieb:
Ja aber auch jetzt in der Corona Zeit?? Das war ja die eigentliche Frage.
„Dienstleistungen und Handel
Sonnenstudios
Körpernahe Dienstleistungen mit vergleichbaren Hygienebedingungen wie Friseure können wieder angeboten werden. Dazu zählen:
Massagestudios
Kosmetikstudios
Nagelstudios
Tattoo-Studios
Piercingstudios“
Heißt das Präventiv- Massagen, Wellnessmassagen sind jetzt wieder erlaubt, auch ohne ärztliche Verordnung?
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Gandalf333 schrieb:
Arbeite in BW und habe jetzt dies auf der Seite des Ministeriums gefunden:
„Dienstleistungen und Handel
Sonnenstudios
Körpernahe Dienstleistungen mit vergleichbaren Hygienebedingungen wie Friseure können wieder angeboten werden. Dazu zählen:
Massagestudios
Kosmetikstudios
Nagelstudios
Tattoo-Studios
Piercingstudios“
Heißt das Präventiv- Massagen, Wellnessmassagen sind jetzt wieder erlaubt, auch ohne ärztliche Verordnung?
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wo hast du die Info gefunden?
Suche selbst schon seit Tagen.
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Holiday schrieb:
Hallo PhysioL,
wo hast du die Info gefunden?
Suche selbst schon seit Tagen.
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PhysioL schrieb:
Ab Montag ist es wieder erlaubt. Habe jetzt die Infos im Netzt gefunden. Danke an alle.
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