Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
Und seid ihr alle leer ausgegangen als PI (keine AN), wenn positiv oder hat doch jemand eine Entschädigung erhalten? LG
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
Ich würde zum PCR Test gehen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
asima schrieb:
Danke, hab ich gemacht. Nur so bekommt man den Genesenencode fürs Handy👍
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jörg Lenhof schrieb:
Hallo... habe folgendes gemacht: nach ST beim GesAmt angerufen, von denen habe ich einen Code bekommen mit dem ich einen sofortigen PCR Test an der Kreisteststelle machen lassen konnte. Dieser ist Grundlage für die Absonderungsanweisung der Ortspolizeibehörde. Sollte ich 5 Tage nach PCR nicht " keimfrei" sein kann wieder mit dem GA reden, die Absonderung wird verlängert. Diese Absonderungsanweisung ist Grundlage für den Antrag nach InfSchGes auf finanziellen Ausgleich. Ist eigentlich ganz einfach. LG und gute Besserung
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
asima schrieb:
@Jörg Lenhof Hallo, danke dir. Und der positive PCR reicht nicht aus? Kann mich theoretisch ab morgen freitesten... Bei der Ortspolizei habe ich jetzt nicht vorgesprochen. Aber im PCR steht ja die Quarantänepflicht auch drin? LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jörg Lenhof schrieb:
@asima im Antragsformular ist explizit die Frage nach der ausstellungen Behörde der Absonderungsanordnung gestellt. Wenn der PCR aber positiv gehts doch über Gesundheitsamt automatisch an die Polizeibehlrde die die Anordnung aus- und Zustellung!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
asima schrieb:
@Jörg Lenhof in BW steht im Merkblatt vom 30.6., dass der pos. PCR als Absonderungsnachweis ausreicht, sollte also passen (hoffe ich)... Im Zweifel lege ich den Schrieb bei...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
asima schrieb:
So, jetzt hat es mich auch erwischt... Eigener Schnelltest ist positiv. Geht ihr noch zum PCR?
Und seid ihr alle leer ausgegangen als PI (keine AN), wenn positiv oder hat doch jemand eine Entschädigung erhalten? LG
Mein Profilbild bearbeiten