Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
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Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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Schippi schrieb:
Warum nicht ,wenn du alles andere beachtest und nicht im Rahmen des angestellten Verhältnis arbeitest!du hast ja ohne Impfung kein arbeitsverbot(oder?)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Schippi Darum ging es . Bin mir halt nicht sicher. Danke.
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Bernie schrieb:
Es geht um Tätigkeit, nicht um angestellt sein oder nicht......
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag, ich würde gern mal wissen ob ich ohne Impfung dann ausserhalb einer Praxis Fussreflexzonen bahandlungen und Massage anbieten darf, Bin Masseur/med. Bademeister. Vieln Dank
Ergo Meldung an das zuständige GA und entsprechende Entscheidung abwarten.
-> Fragen? Antworten! - infektionsschutz
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LaraBe schrieb:
Masseure und medizinische Bademeister sind auch von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erfasst, auch dann wenn das Angebot außerhalb einer Praxis, z.B. als Hausbesuch stattfindet.
Ergo Meldung an das zuständige GA und entsprechende Entscheidung abwarten.
-> Fragen? Antworten! - infektionsschutz
Wellnesstherapruten oder Kosmetiker haben keine Impfpflicht.
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elena34 schrieb:
Mmedizinische Behandlungen darfst du nicht abgeben. Also auch keine Fußreflexzonen und med. Massage.
Wellnesstherapruten oder Kosmetiker haben keine Impfpflicht.
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Bernie schrieb:
"Wellnesstherapruten oder Kosmetiker haben keine Impfpflicht." Ist hier aber irrelevant, da AT ja selbst geschrieben hat, dass er Masseur und med. Bademeister ist.
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Dway schrieb:
Wenn es sich um nicht medizinische Behandlungen außerhalb einer zugelassenen medizinischen Praxis handelt, darf dann ein medizinisch ausgebildeter Masseur, nicht das machen, was ein Wellnessmasseur oder Kosmetiker machen darf?
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Bernie schrieb:
Liebe elena34, es ging im Ausgangspost von AT um Zitat:" Fussreflexzonen bahandlungen und Massage anbieten darf, Bin Masseur/med. Bademeister." Deine Ausführungen "Im Fitnessstudio usw darfst du nicht medizinische Behandlungen ungeimpft abgeben." sind daher hier völlig ohne Belang. Denn darum geht es nicht. BTW: Vier Ausrufungszeichen... Warum "schreist" Du hier so rum? Pack Deine Emotionen wieder ein und diskutiere auf der Sacheben mit. Dann ist allen geholfen.
Entweder hast du mich falsch verstanden oder wie auch immer. Kollegiale Grüße
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elena34 schrieb:
Also lieber Bernie. Ich schreie hier nicht rum. Ich wollte damit nur sagen, dass ein Masseur im fitnessstudio zu wellnesszwecken sehr wohl ungeimpft arbeiten kann. Oder beim Kosmetiker seine Massagen zu wellnesszwecken anbieten darf. In einer medizinischen Praxis und zu medizinischen Zwecken aber nicht.
Entweder hast du mich falsch verstanden oder wie auch immer. Kollegiale Grüße
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LaraBe schrieb:
@elena34
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Margarit Ionov schrieb:
Genau
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elena34 schrieb:
Es ist einrichtungsbezogen!!!! Nicht berufsbezogen. Im Fitnessstudio usw darfst du nicht medizinische Behandlungen ungeimpft abgeben.
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Tanguera schrieb:
Wenn du auf ärztliche Verordnung therapieren möchtest , dann gilt die Impfpflicht. Wenn du reine Wellnessangebote privat machen willst, fällst du unter die Regelung von Fitness, Kosmetik, etc..... So oder so musst du dich beim Gesundheitsamt UND Finanzamt anmelden.
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