Für unsere
Physiotherapie/Spiraldynamik-Praxis
suchen wir ab dem 01.06.2024 -
oder auch später - eine/n
Physiotherapeut/In (w/m/d) in Voll-
oder Teilzeit; d.h. 20 - 40
Wochenstunden wären
wünschenswert.
Was treibt uns an:
Am WICHTIGSTEN: Humor und das Leben
nicht zu ernst nehmen;
Wer wir sind - und was wir so
machen:
Eine funktionell arbeitende Praxis
mit dem Schwerpunkt
Spiraldynamik (Lizenz-Praxis) aber
auch andere Konzepte
wir FBL oder PNF werden eingesetzt.
Was Sie/Dich erw...
Physiotherapie/Spiraldynamik-Praxis
suchen wir ab dem 01.06.2024 -
oder auch später - eine/n
Physiotherapeut/In (w/m/d) in Voll-
oder Teilzeit; d.h. 20 - 40
Wochenstunden wären
wünschenswert.
Was treibt uns an:
Am WICHTIGSTEN: Humor und das Leben
nicht zu ernst nehmen;
Wer wir sind - und was wir so
machen:
Eine funktionell arbeitende Praxis
mit dem Schwerpunkt
Spiraldynamik (Lizenz-Praxis) aber
auch andere Konzepte
wir FBL oder PNF werden eingesetzt.
Was Sie/Dich erw...
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sicherzustellen, dass im Rahmen der Soforthilfe ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe der Pfändungsfreigrenze - von 1.180 Euro - zur Deckung des Lebensunterhalts genutzt werden kann, indem dieser Betrag in die Liste der anrechenbaren Kosten in der Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern zu den Soforthilfen mit aufgenommen wird;"
Link
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
tom1350 schrieb:
Antrag der Fraktion Die Grünen:
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sicherzustellen, dass im Rahmen der Soforthilfe ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe der Pfändungsfreigrenze - von 1.180 Euro - zur Deckung des Lebensunterhalts genutzt werden kann, indem dieser Betrag in die Liste der anrechenbaren Kosten in der Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern zu den Soforthilfen mit aufgenommen wird;"
Link
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
tom1350 schrieb:
Ich würde es noch erweitern. Da selbstständige Therapeuten ohne eigene Kassenzulassung nicht in den Genuss des Schutzschirmes kommen, trotzdem systemrelevante Heilmittelerbringer sind, müssen diese die Mindesthilfe des Schutzschirmes in Höhe von 4.500€ für drei Monate auf die Soforthilfe anrechnen können. Plus weitere zwei oder besser drei Monate die genannten 1.180€.
Mein Profilbild bearbeiten