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Neues Thema
Nachbesserung Soforthilfe
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tom1350
23.04.2020 09:00
Antrag der Fraktion Die Grünen:

„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sicherzustellen, dass im Rahmen der Soforthilfe ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe der Pfändungsfreigrenze - von 1.180 Euro - zur Deckung des Lebensunterhalts genutzt werden kann, indem dieser Betrag in die Liste der anrechenbaren Kosten in der Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern zu den Soforthilfen mit aufgenommen wird;"


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• stefanie79
Antrag der Fraktion Die Grünen: [i]„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, [/i] [i] 1. sicherzustellen, dass im Rahmen der Soforthilfe ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe der Pfändungsfreigrenze - von 1.180 Euro - zur Deckung des Lebensunterhalts genutzt werden kann, indem dieser Betrag in die Liste der anrechenbaren Kosten in der Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern zu den Soforthilfen mit aufgenommen wird;"[/i] [i] [/i]https://medien.gruene-bundestag.de/pgf/Antrag_Soloselbststaendige_F77-20.pdf
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tom1350 schrieb:

Antrag der Fraktion Die Grünen:

„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. sicherzustellen, dass im Rahmen der Soforthilfe ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe der Pfändungsfreigrenze - von 1.180 Euro - zur Deckung des Lebensunterhalts genutzt werden kann, indem dieser Betrag in die Liste der anrechenbaren Kosten in der Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern zu den Soforthilfen mit aufgenommen wird;"


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tom1350
23.04.2020 09:09
Ich würde es noch erweitern. Da selbstständige Therapeuten ohne eigene Kassenzulassung nicht in den Genuss des Schutzschirmes kommen, trotzdem systemrelevante Heilmittelerbringer sind, müssen diese die Mindesthilfe des Schutzschirmes in Höhe von 4.500€ für drei Monate auf die Soforthilfe anrechnen können. Plus weitere zwei oder besser drei Monate die genannten 1.180€.
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• stefanie79
• kasi12
• Susanne0307
Ich würde es noch erweitern. Da selbstständige Therapeuten ohne eigene Kassenzulassung nicht in den Genuss des Schutzschirmes kommen, trotzdem systemrelevante Heilmittelerbringer sind, müssen diese die Mindesthilfe des Schutzschirmes in Höhe von 4.500€ für drei Monate auf die Soforthilfe anrechnen können. Plus weitere zwei oder besser drei Monate die genannten 1.180€.
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tom1350 schrieb:

Ich würde es noch erweitern. Da selbstständige Therapeuten ohne eigene Kassenzulassung nicht in den Genuss des Schutzschirmes kommen, trotzdem systemrelevante Heilmittelerbringer sind, müssen diese die Mindesthilfe des Schutzschirmes in Höhe von 4.500€ für drei Monate auf die Soforthilfe anrechnen können. Plus weitere zwei oder besser drei Monate die genannten 1.180€.



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