Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Wenn Therapeut und Patient einen Mund-Nasenschutz tragen wird die Gefahr minimiert.
Sorry aber die Aussage laut RKI kann ich mir nur so erklären wie Gerd Winsa schon erwähnt hat, das momentan nicht genügend Schutzmasken existieren und diese für die KH und Ärzte aufbehalten werden sollen.
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• Angie D
• Gert Winsa
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Wenn Therapeut und Patient einen Mund-Nasenschutz tragen wird die Gefahr minimiert.
Sorry aber die Aussage laut RKI kann ich mir nur so erklären wie Gerd Winsa schon erwähnt hat, das momentan nicht genügend Schutzmasken existieren und diese für die KH und Ärzte aufbehalten werden sollen.
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So ist es, wenn beide einen Mundschutz tragen, wird es für beide extrem besser.
Die Tschechen haben es geschafft Ihre Bevölkerung nach 3 Tagen durch "Eigenproduktion" und Improvisation von Halstüchern etc. mit Mundschutz zu versorgen, 10 Mio. Bürger in 3 Tagen. Man muss keiner Klinik etwas wegnehmen und kann es dennoch schaffen. Die Lokalen Schneider freuen sich übrigens auch bei Anfragen. Ab einer Wäsche von 60 Grad sterben Coronaviren. D.h. ein Dichter Stoff kann als Dauermundschutz benutzt werden, sofern er regelmässig gewaschen wird, so dass er von den "eingefangenen Aerosolen" gereinigt wird.
So ist es, wenn beide einen Mundschutz tragen, wird es für beide extrem besser.
Die Tschechen haben es geschafft Ihre Bevölkerung nach 3 Tagen durch "Eigenproduktion" und Improvisation von Halstüchern etc. mit Mundschutz zu versorgen, 10 Mio. Bürger in 3 Tagen. Man muss keiner Klinik etwas wegnehmen und kann es dennoch schaffen. Die Lokalen Schneider freuen sich übrigens auch bei Anfragen. Ab einer Wäsche von 60 Grad sterben Coronaviren. D.h. ein Dichter Stoff kann als Dauermundschutz benutzt werden, sofern er regelmässig gewaschen wird, so dass er von den "eingefangenen Aerosolen" gereinigt wird.
Hier ist die Tschechische Aktion: https://www.youtube.com/watch?v=HhNo_IOPOtU
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Gert Winsa schrieb:
So ist es, wenn beide einen Mundschutz tragen, wird es für beide extrem besser.
Die Tschechen haben es geschafft Ihre Bevölkerung nach 3 Tagen durch "Eigenproduktion" und Improvisation von Halstüchern etc. mit Mundschutz zu versorgen, 10 Mio. Bürger in 3 Tagen. Man muss keiner Klinik etwas wegnehmen und kann es dennoch schaffen. Die Lokalen Schneider freuen sich übrigens auch bei Anfragen. Ab einer Wäsche von 60 Grad sterben Coronaviren. D.h. ein Dichter Stoff kann als Dauermundschutz benutzt werden, sofern er regelmässig gewaschen wird, so dass er von den "eingefangenen Aerosolen" gereinigt wird.
Wenn Therapeut und Patient einen Mund-Nasenschutz tragen wird die Gefahr minimiert.
Sorry aber die Aussage laut RKI kann ich mir nur so erklären wie Gerd Winsa schon erwähnt hat, das momentan nicht genügend Schutzmasken existieren und diese für die KH und Ärzte aufbehalten werden sollen.
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Da wir Gott sei Dank in einem gut organisierten Rechtsstaat leben, gibt es auch für alles eine Regelung. Ich spare mir mal vorab die Frage, warum einige nicht wissen, wie derzeit gearbeitet werden muss. Dennoch ist es mir ein Rätsel, da ja sicherlich jede Praxis mit einem Arbeitsschutzunternehmen zusammen arbeitet, welches sich um diese Sachen kümmern sollte. Aber nun gut...
Der ABAS hat das Coronavirus (SARS-CoV-2) am 19.02.2020 aus Präventionsgründen in die Risikogruppe 3 nach BioStoffV eingestuft, da zum momentanen Zeitpunkt eine endgültige Einschätzung des Risikopotenzials des Coronavirus noch nicht abgegeben werden kann. Dies ist zurückzuführen auf die derzeit vorhandenen Daten zur Epidemiologie, die momentan fehlenden Möglichkeiten zur Impfprävention und Krankheitstherapie, sowie der großen Verbreitungsmöglichkeit in der Bevölkerung.
Für Personengruppen, die direkten Kontakt zum Coronavirus haben, wie zum Beispiel Beschäftigte in Arztpraxen, Krankenhäusern, Heilmittelerbringern, bei Transport von infizierten Personen oder auch in Laboratorien, sind die Schutzmaßnahmen den allgemeinen Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) anzupassen, da Viren als biologische Arbeitsstoffe gelten.
Man kann diese einhalten oder auch nicht. Solange nichts passiert, ist es kein Problem. Passiert etwas, werden die PI und auch die MA erklären müssen, warum sie sich nicht an die Empfehlungen gehalten haben.
Sollte sich ein Patient oder ein MA in der Praxis anstecken und die Handlungsempfehlungen wurden nicht eingehalten, dann kann es in vielerlei Hinsicht sehr teuer werden und damit ist nicht nur Geld gemeint.
Bleibt gesund....
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Da wir Gott sei Dank in einem gut organisierten Rechtsstaat leben, gibt es auch für alles eine Regelung. Ich spare mir mal vorab die Frage, warum einige nicht wissen, wie derzeit gearbeitet werden muss. Dennoch ist es mir ein Rätsel, da ja sicherlich jede Praxis mit einem Arbeitsschutzunternehmen zusammen arbeitet, welches sich um diese Sachen kümmern sollte. Aber nun gut...
Der ABAS hat das Coronavirus (SARS-CoV-2) am 19.02.2020 aus Präventionsgründen in die Risikogruppe 3 nach BioStoffV eingestuft, da zum momentanen Zeitpunkt eine endgültige Einschätzung des Risikopotenzials des Coronavirus noch nicht abgegeben werden kann. Dies ist zurückzuführen auf die derzeit vorhandenen Daten zur Epidemiologie, die momentan fehlenden Möglichkeiten zur Impfprävention und Krankheitstherapie, sowie der großen Verbreitungsmöglichkeit in der Bevölkerung.
Für Personengruppen, die direkten Kontakt zum Coronavirus haben, wie zum Beispiel Beschäftigte in Arztpraxen, Krankenhäusern, Heilmittelerbringern, bei Transport von infizierten Personen oder auch in Laboratorien, sind die Schutzmaßnahmen den allgemeinen Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) anzupassen, da Viren als biologische Arbeitsstoffe gelten.
Entsprechend ergibt sich hier auch die entsprechende Handlungsempfehlung (z.B. https://www.signumgruppe.com/allgemein/corona-informationen/ ).
Man kann diese einhalten oder auch nicht. Solange nichts passiert, ist es kein Problem. Passiert etwas, werden die PI und auch die MA erklären müssen, warum sie sich nicht an die Empfehlungen gehalten haben.
Sollte sich ein Patient oder ein MA in der Praxis anstecken und die Handlungsempfehlungen wurden nicht eingehalten, dann kann es in vielerlei Hinsicht sehr teuer werden und damit ist nicht nur Geld gemeint.
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Matu schrieb:
Da wir Gott sei Dank in einem gut organisierten Rechtsstaat leben, gibt es auch für alles eine Regelung. Ich spare mir mal vorab die Frage, warum einige nicht wissen, wie derzeit gearbeitet werden muss. Dennoch ist es mir ein Rätsel, da ja sicherlich jede Praxis mit einem Arbeitsschutzunternehmen zusammen arbeitet, welches sich um diese Sachen kümmern sollte. Aber nun gut...
Der ABAS hat das Coronavirus (SARS-CoV-2) am 19.02.2020 aus Präventionsgründen in die Risikogruppe 3 nach BioStoffV eingestuft, da zum momentanen Zeitpunkt eine endgültige Einschätzung des Risikopotenzials des Coronavirus noch nicht abgegeben werden kann. Dies ist zurückzuführen auf die derzeit vorhandenen Daten zur Epidemiologie, die momentan fehlenden Möglichkeiten zur Impfprävention und Krankheitstherapie, sowie der großen Verbreitungsmöglichkeit in der Bevölkerung.
Für Personengruppen, die direkten Kontakt zum Coronavirus haben, wie zum Beispiel Beschäftigte in Arztpraxen, Krankenhäusern, Heilmittelerbringern, bei Transport von infizierten Personen oder auch in Laboratorien, sind die Schutzmaßnahmen den allgemeinen Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) anzupassen, da Viren als biologische Arbeitsstoffe gelten.
Man kann diese einhalten oder auch nicht. Solange nichts passiert, ist es kein Problem. Passiert etwas, werden die PI und auch die MA erklären müssen, warum sie sich nicht an die Empfehlungen gehalten haben.
Sollte sich ein Patient oder ein MA in der Praxis anstecken und die Handlungsempfehlungen wurden nicht eingehalten, dann kann es in vielerlei Hinsicht sehr teuer werden und damit ist nicht nur Geld gemeint.
Wenn Therapeut und Patient einen Mund-Nasenschutz tragen wird die Gefahr minimiert.
Sorry aber die Aussage laut RKI kann ich mir nur so erklären wie Gerd Winsa schon erwähnt hat, das momentan nicht genügend Schutzmasken existieren und diese für die KH und Ärzte aufbehalten werden sollen.
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Die Tschechen haben es geschafft Ihre Bevölkerung nach 3 Tagen durch "Eigenproduktion" und Improvisation von Halstüchern etc. mit Mundschutz zu versorgen, 10 Mio. Bürger in 3 Tagen. Man muss keiner Klinik etwas wegnehmen und kann es dennoch schaffen. Die Lokalen Schneider freuen sich übrigens auch bei Anfragen. Ab einer Wäsche von 60 Grad sterben Coronaviren. D.h. ein Dichter Stoff kann als Dauermundschutz benutzt werden, sofern er regelmässig gewaschen wird, so dass er von den "eingefangenen Aerosolen" gereinigt wird.
Hier ist die Tschechische Aktion: How to Significantly Slow Coronavirus? #Masks4All - YouTube
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Gert Winsa schrieb:
So ist es, wenn beide einen Mundschutz tragen, wird es für beide extrem besser.
Die Tschechen haben es geschafft Ihre Bevölkerung nach 3 Tagen durch "Eigenproduktion" und Improvisation von Halstüchern etc. mit Mundschutz zu versorgen, 10 Mio. Bürger in 3 Tagen. Man muss keiner Klinik etwas wegnehmen und kann es dennoch schaffen. Die Lokalen Schneider freuen sich übrigens auch bei Anfragen. Ab einer Wäsche von 60 Grad sterben Coronaviren. D.h. ein Dichter Stoff kann als Dauermundschutz benutzt werden, sofern er regelmässig gewaschen wird, so dass er von den "eingefangenen Aerosolen" gereinigt wird.
Hier ist die Tschechische Aktion: How to Significantly Slow Coronavirus? #Masks4All - YouTube
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saarländer schrieb:
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Wenn Therapeut und Patient einen Mund-Nasenschutz tragen wird die Gefahr minimiert.
Sorry aber die Aussage laut RKI kann ich mir nur so erklären wie Gerd Winsa schon erwähnt hat, das momentan nicht genügend Schutzmasken existieren und diese für die KH und Ärzte aufbehalten werden sollen.
Der ABAS hat das Coronavirus (SARS-CoV-2) am 19.02.2020 aus Präventionsgründen in die Risikogruppe 3 nach BioStoffV eingestuft, da zum momentanen Zeitpunkt eine endgültige Einschätzung des Risikopotenzials des Coronavirus noch nicht abgegeben werden kann. Dies ist zurückzuführen auf die derzeit vorhandenen Daten zur Epidemiologie, die momentan fehlenden Möglichkeiten zur Impfprävention und Krankheitstherapie, sowie der großen Verbreitungsmöglichkeit in der Bevölkerung.
Für Personengruppen, die direkten Kontakt zum Coronavirus haben, wie zum Beispiel Beschäftigte in Arztpraxen, Krankenhäusern, Heilmittelerbringern, bei Transport von infizierten Personen oder auch in Laboratorien, sind die Schutzmaßnahmen den allgemeinen Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) anzupassen, da Viren als biologische Arbeitsstoffe gelten.
Entsprechend ergibt sich hier auch die entsprechende Handlungsempfehlung (z.B. CORONA – Informationen – SIGNUM ).
Man kann diese einhalten oder auch nicht. Solange nichts passiert, ist es kein Problem. Passiert etwas, werden die PI und auch die MA erklären müssen, warum sie sich nicht an die Empfehlungen gehalten haben.
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Matu schrieb:
Da wir Gott sei Dank in einem gut organisierten Rechtsstaat leben, gibt es auch für alles eine Regelung. Ich spare mir mal vorab die Frage, warum einige nicht wissen, wie derzeit gearbeitet werden muss. Dennoch ist es mir ein Rätsel, da ja sicherlich jede Praxis mit einem Arbeitsschutzunternehmen zusammen arbeitet, welches sich um diese Sachen kümmern sollte. Aber nun gut...
Der ABAS hat das Coronavirus (SARS-CoV-2) am 19.02.2020 aus Präventionsgründen in die Risikogruppe 3 nach BioStoffV eingestuft, da zum momentanen Zeitpunkt eine endgültige Einschätzung des Risikopotenzials des Coronavirus noch nicht abgegeben werden kann. Dies ist zurückzuführen auf die derzeit vorhandenen Daten zur Epidemiologie, die momentan fehlenden Möglichkeiten zur Impfprävention und Krankheitstherapie, sowie der großen Verbreitungsmöglichkeit in der Bevölkerung.
Für Personengruppen, die direkten Kontakt zum Coronavirus haben, wie zum Beispiel Beschäftigte in Arztpraxen, Krankenhäusern, Heilmittelerbringern, bei Transport von infizierten Personen oder auch in Laboratorien, sind die Schutzmaßnahmen den allgemeinen Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) anzupassen, da Viren als biologische Arbeitsstoffe gelten.
Entsprechend ergibt sich hier auch die entsprechende Handlungsempfehlung (z.B. CORONA – Informationen – SIGNUM ).
Man kann diese einhalten oder auch nicht. Solange nichts passiert, ist es kein Problem. Passiert etwas, werden die PI und auch die MA erklären müssen, warum sie sich nicht an die Empfehlungen gehalten haben.
Sollte sich ein Patient oder ein MA in der Praxis anstecken und die Handlungsempfehlungen wurden nicht eingehalten, dann kann es in vielerlei Hinsicht sehr teuer werden und damit ist nicht nur Geld gemeint.
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