Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
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(100%-ige Tochtergesellschaft).
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in SH haben wir keine Maskenpflicht mehr wenn Alle im Haus 3 G sind
nun habe ich 2 Mitarbeiter die Probleme machen
1 ) will sich gar nicht testen lassen - bedeutet immer wenn er im Haus ist müssen wegen ihm alle Maske tragen
2) ist die frage auch was ist , wenn ab 11.10.21 die test nicht mehr kostenlos sind ?
- 2x/ Woche muss ich ein test stellen okay wer bezahlt die anderen 3 Tage ?
- ist das testen Arbeitszeit ? kommt ja leicht auf 2 Stunden / Woche (das ist irgendwie unfair den anderen gegenüber, die geimpft sind und kein geld fürs rumsitzen und aufs Testergebniss warten bekommen)
3) einer der Mitarbeiter ist 1x / Woche in einem Pflegeheim und macht dort ein selbsttest (bekommt dort keine Bescheinigung, macht den auch ohne Zeugen) reicht es wenn er mir sagt das er den gemacht hat ? (dem Heim reicht es )
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Was macht ihr wenn ein Mitarbeiter sich nicht impfen lassen möchte, aber auch die test verweigert ?
in SH haben wir keine Maskenpflicht mehr wenn Alle im Haus 3 G sind
nun habe ich 2 Mitarbeiter die Probleme machen
1 ) will sich gar nicht testen lassen - bedeutet immer wenn er im Haus ist müssen wegen ihm alle Maske tragen
2) ist die frage auch was ist , wenn ab 11.10.21 die test nicht mehr kostenlos sind ?
- 2x/ Woche muss ich ein test stellen okay wer bezahlt die anderen 3 Tage ?
- ist das testen Arbeitszeit ? kommt ja leicht auf 2 Stunden / Woche (das ist irgendwie unfair den anderen gegenüber, die geimpft sind und kein geld fürs rumsitzen und aufs Testergebniss warten bekommen)
3) einer der Mitarbeiter ist 1x / Woche in einem Pflegeheim und macht dort ein selbsttest (bekommt dort keine Bescheinigung, macht den auch ohne Zeugen) reicht es wenn er mir sagt das er den gemacht hat ? (dem Heim reicht es )
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kvet schrieb:
Da musst du wohl in den sauren Apfel beißen, da die dir keine andere Wahl bleibt.
Gruß von Monique
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Sie haben keine Lust sich in der Nase rumstochern zu lassen
Es geht ja auch im Rachen!
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M0nique schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Es geht ja auch im Rachen!
macht nicht jede station und ich glaube es geht eher ums prinzip das man sich nicht testen lassen will egal ob nase oder rachen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@M0nique
macht nicht jede station und ich glaube es geht eher ums prinzip das man sich nicht testen lassen will egal ob nase oder rachen
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M0nique schrieb:
Was geben diese beiden Mitarbeiter denn für Gründe an, warum sie Tests verweigern?
Gruß von Monique
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ist halt scheiße fürs Betriebsklime die besagten Mitarbeiter dürfen nur noch in einige bereiche der Praxis damit die anderen ohne Maske können - aber ganz läßt es sich halt nicht trennen - ich habe eher angst das geimpfte kollegen dir Praxis wechseln weil wir halt die beiden ungeimpften haben - aber raus schmeißen geht auch nicht weil es zu wenig Therapeuten gibt
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wir sind an der dänischen grenze hier ist außer einzelhandel und Öffentlicher Verkehr alles ohne Maske (zb Resturants, frisör, Sport im innenbereich etc.) - wir haben eineInzidenz von 13 und das sind zu 98% ungeimpfte - wir sind alle froh das wir ohne Maske arbeiten dürfen
ist halt scheiße fürs Betriebsklime die besagten Mitarbeiter dürfen nur noch in einige bereiche der Praxis damit die anderen ohne Maske können - aber ganz läßt es sich halt nicht trennen - ich habe eher angst das geimpfte kollegen dir Praxis wechseln weil wir halt die beiden ungeimpften haben - aber raus schmeißen geht auch nicht weil es zu wenig Therapeuten gibt
Und da ich diesen Beruf habe, trage ich auch in der Freizeit in Räumen konsequent meine ffp2-Maske. Ich bin ebenfalls Schleswig Holstein. Wir Mitarbeiter haben Anfang September alle unsere Drittimpfung bekommen.
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USpre schrieb:
@Anonymer Teilnehmer wenn ich mit Patienten arbeite, kann ich mir ein Arbeiten ohne ffp2-Maske gar nicht mehr vorstellen! Unsere Patienten erkranken im Falle eines Falles sehr schwer.
Und da ich diesen Beruf habe, trage ich auch in der Freizeit in Räumen konsequent meine ffp2-Maske. Ich bin ebenfalls Schleswig Holstein. Wir Mitarbeiter haben Anfang September alle unsere Drittimpfung bekommen.
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Ingo Friedrich schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Bist du auf deutscher oder dänischer Seite?
auf der deutschen seite
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Ingo Friedrich
auf der deutschen seite
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@USpre hier ist ein infizierter bei 13 000 menschen - wir sind auf dem Land wenn ich hier mal ein radius von 10 km mache habe ich nicht so viele menschen - hier trängt niemand Maske wenn er nicht unbedingt muss - und wie gesagt wir brauchen auch keine mehr in Resturants oder beim sport solange der betreiber 3G konntrolliert
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Bitte korrigiere mich wenn ich falsch liege. Mal ganz unabhängig von den Regeln deines Bundeslandes gilt doch laut der BGW noch immer die Maskenpflicht für uns Therapeuten.
MfG :)
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ulrike998 schrieb:
At, ich betreibe meine Praxis auch in S-H und wir haben im medizinischen Bereich noch Maskenpflicht. Wo steht, dass es geändert wurde? Was ist mit den Patienten, die haben doch ebenso keine Auskunftspflicht darüber ob geimpft , getestet oder genesen, wenn mich der IFK korrekt informiert hat. LG
Pat. brauchen für Therapien auch keinen Test. Wenn du den ganzen Faden mit allen Antworten liest siehst du worum es AT auch noch geht.
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kroetzi schrieb:
@ulrike998
Pat. brauchen für Therapien auch keinen Test. Wenn du den ganzen Faden mit allen Antworten liest siehst du worum es AT auch noch geht.
geht nicht um pat mit verordnung die kann man nur bitten ob sie angeben möchten - aber alle die Ohne Verordnung sind Massagen, Sport etc da gild Dienstleistung mit Körperkonntakt
§9 Dienstleistung
(1) Bei Dienstleistungen mit Körperkontakt müssen Dienstleisterinnen und Dienstleister eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe von § 2a tragen, wenn sie nicht im Sinne von § 2 Nummer 2, 4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@ulrike998
geht nicht um pat mit verordnung die kann man nur bitten ob sie angeben möchten - aber alle die Ohne Verordnung sind Massagen, Sport etc da gild Dienstleistung mit Körperkonntakt
§9 Dienstleistung
(1) Bei Dienstleistungen mit Körperkontakt müssen Dienstleisterinnen und Dienstleister eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe von § 2a tragen, wenn sie nicht im Sinne von § 2 Nummer 2, 4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind.
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a schubart schrieb:
Meine Frage… ohne Maske arbeiten im Gesundheitswesen..:euer Ernst im Innenraum mit Delta ??? Selbst wenn es erlaubt wäre …ich würde in so einer Praxis nicht arbeiten. Wir dürfen in der Klinik doppelt geimpft wieder nur mit ffp2 an den Patienten…und ich finde es gut . Wird auch nicht diskutiert.
Ist nur ein Gedanke. Ich weiß ja auch dass ihr euch das nicht ausgesucht habt.
Was macht schon Sinn in dieser Zeit?
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uber sinn oder unsinn wollen wir keine diskusion anfangen nur wie man mit den Aktuellen Gesetzen umgehen kann
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
So sind hier aktuell die gesetze alle innen räume wo man 3g hat dürfen alle ohne Maske da wo 3 g nicht ist (zb einzelhabdel) da ist Maskenpflicht
uber sinn oder unsinn wollen wir keine diskusion anfangen nur wie man mit den Aktuellen Gesetzen umgehen kann
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kroetzi schrieb:
Und warum dann bei einer Inzidenz von 13 überhaupt 3 G? Das macht doch gar keinen Sinn. ( 1,3 Menschen die positiv sind von 10 000 und davon 1 ungeimpfter)
Ist nur ein Gedanke. Ich weiß ja auch dass ihr euch das nicht ausgesucht habt.
Was macht schon Sinn in dieser Zeit?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
in dänemark gibt es keinerlei Coronabeschränkungen mehr keine Masken kein abstand nichts
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kvet schrieb:
Wie sieht es denn derzeit auf der anderen Seite aus, bei den Dänen?
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kvet schrieb:
Aber das geht doch nicht.
Die Testzahlen werden wohl rapide nach unten gehen und mit ihnen die positiv getesteten, tschuldigung meine natürlich die Infizierten. Nach der Wahl gibts eh erst mal wichtigeres. Und wenn nach den selbst zu zahlenden Test ein positives Ergebnis vorliegen sollte, mit der Maßgabe sich in unbezahlte Quarantäne zu begeben, werden viele einfach das Ergebnis verschleiern.
Die Ungeimpften Treffen sich ohnehin untereinander. Sowas naives zu glauben, dass die jetzt in Sack und Asche gehen.
Selbst Herr Lauterbach hat schon bekannt gegeben, dass diese Verfahrensweise unrealistischer Unsinn ist. Die Infektionen werden einfach nicht mehr erkannt und dann werden auch nur noch die wirklich Erkrankten ( vielleicht) auffallen und gezählt wenn sie denn einen Arzt aufsuchen.
Dann braucht es auch kein G -was weiß ich - mehr. Denn sicher ist das alles nicht.
Und dann wird man sehen was passiert wenn niemand mehr von außen künstlich eingreift.
In der realen Welt merkt man sowieso von Corona schon nicht mehr viel.
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kroetzi schrieb:
Ich wage zu behaupten, dass Corona ab dem 11.10. eine untergeordnete Rolle spielen wird.
Die Testzahlen werden wohl rapide nach unten gehen und mit ihnen die positiv getesteten, tschuldigung meine natürlich die Infizierten. Nach der Wahl gibts eh erst mal wichtigeres. Und wenn nach den selbst zu zahlenden Test ein positives Ergebnis vorliegen sollte, mit der Maßgabe sich in unbezahlte Quarantäne zu begeben, werden viele einfach das Ergebnis verschleiern.
Die Ungeimpften Treffen sich ohnehin untereinander. Sowas naives zu glauben, dass die jetzt in Sack und Asche gehen.
Selbst Herr Lauterbach hat schon bekannt gegeben, dass diese Verfahrensweise unrealistischer Unsinn ist. Die Infektionen werden einfach nicht mehr erkannt und dann werden auch nur noch die wirklich Erkrankten ( vielleicht) auffallen und gezählt wenn sie denn einen Arzt aufsuchen.
Dann braucht es auch kein G -was weiß ich - mehr. Denn sicher ist das alles nicht.
Und dann wird man sehen was passiert wenn niemand mehr von außen künstlich eingreift.
In der realen Welt merkt man sowieso von Corona schon nicht mehr viel.
Genau. Wir leben in einer Bananenrepublik... Die Ergebnisse werden ans Gesundheitsamt gemeldet. Wie willst du das verschleiern.
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Wonderwoman schrieb:
@kroetzi "Und wenn nach den selbst zu zahlenden Test ein positives Ergebnis vorliegen sollte, mit der Maßgabe sich in unbezahlte Quarantäne zu begeben, werden viele einfach das Ergebnis verschleiern."
Genau. Wir leben in einer Bananenrepublik... Die Ergebnisse werden ans Gesundheitsamt gemeldet. Wie willst du das verschleiern.
Wir werden sehen. Bin gespannt.
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kroetzi schrieb:
@Wonderwoman
Wir werden sehen. Bin gespannt.
wenn man den Test an einer Teststation macht muss man seinen personalausweiß abgeben bis das ergebniss vorliegt und wenn dieses positiv ist meldet die teststation es zum gesundheitsamt
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Wonderwoman
wenn man den Test an einer Teststation macht muss man seinen personalausweiß abgeben bis das ergebniss vorliegt und wenn dieses positiv ist meldet die teststation es zum gesundheitsamt
Arbeitsverhältniss beenden ist auch doof sind langjährig in der Praxis und haben auch ein festen Patientenstamm - außerdem würde ich nicht so spontan 2 neue therapeuten finden mit ausreichen quali
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Schippi du meinst vermutlich würde dir als AG nicht reichen - das Seniorenheim kann es ja auch nicht bescheinigen da dort alle besucher (auch Therapeuten) einen selbsttest ohne zeugen machen
Arbeitsverhältniss beenden ist auch doof sind langjährig in der Praxis und haben auch ein festen Patientenstamm - außerdem würde ich nicht so spontan 2 neue therapeuten finden mit ausreichen quali
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Schippi schrieb:
@Anonymer Teilnehmer natürlich AG!Bei uns bekommst du in seniorenheimen einen schriftlichen Bescheid über Testergebnis.ob Therapeuten schon lange dabei sind wäre mir als AG egal wenn ich die Richtlinien in meiner Praxis vorgebe.auch Handwerksbetriebe verlieren manchmal Kunden weil diese nur geimpfte Handwerker haben wollen aber das läuft sich auch wieder zu recht. Ich würde meinen Therapeuten eine Frist setzen mit möglichen Konsequenzen!
ist halt der der am längeren Hebel sitzt wenn ich den Therapeuten sage ohne 3 G können sie hier nicht arbeiten ist den das herzlich egal sie haben morgen 5 andere angebote wo sie hin können - aber ich habe keine 5 Bewerbungen die ich statt dessen einstellen könnte
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
auch das mit den Handwerkern ist hier anders - ich brauchte neulich einen Elektriker und sagte das wir bei uns im Haus gerne 3g hätten - origenal antwort "so ein quatsch machen wir nicht mit sie können ja sehen ob sie einen finden der zeit hat "
ist halt der der am längeren Hebel sitzt wenn ich den Therapeuten sage ohne 3 G können sie hier nicht arbeiten ist den das herzlich egal sie haben morgen 5 andere angebote wo sie hin können - aber ich habe keine 5 Bewerbungen die ich statt dessen einstellen könnte
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Schippi schrieb:
Vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht für mich anders aus!mündliche Bescheinigung des seniorenheimes würde mir als AN nicht reichen!Mögliche Konsequenzen für die Zukunft, dh vermutlich für mich Ende des Arbeitsverhältnis!
",,,Für nicht genesene und ungeimpfte Menschen, die medizinisch oder pflegerisch notwendige Dienstleistungen (z.B. Physiotherapie, Augenoptiker- oder Hebammendienste) beanspruchen, besteht keine Testpflicht."
"TherapieeinrichtungenTherapieeinrichtungen wie Physiotherapiepraxen dürfen Patienten empfangen und unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes arbeiten. Darüber hinaus gelten die Regeln für Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
,,,,Einrichtungen mit Publikumsverkehr:
Wer in Einrichtungen mit Publikumsverkehr geht, muss besondere Hygienekonzepte beachten. Dazu zählen insbesondere der Einzelhandel, Bildungseinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Krankenhäuser, teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Für diese Einrichtungen gilt:
Enge Begegnungen von Besuchern oder Teilnehmern sollten reduziert werden.
Es gelten die allgemeinen Regeln der Husten- und Niesetikette.
Eine OP-Maske oder eine Maske der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94 ist Pflicht.
In geschlossenen Räumen müssen Möglichkeiten zum Waschen oder Desinfizieren der Hände bereitstehen.
Oberflächen, die häufig berührt werden, sowie Sanitäranlagen werden regelmäßig gereinigt.
Innenräume werden regelmäßig gelüftet.
Besucherströme und der Weg zu den Toiletten muss so gestaltet sein, dass enge Begegnungen vermieden werden können.
In Pflegeeinrichtungen müssen sich Kunden mit ihren Kontaktdaten registrieren.
Bei falschen Angaben droht ein Bußgeld von 1.000 Euro."
Also hier geht klar hervor:
- ungeimpfte Pat.brauchen keinen Test für Physio
- es sind medizinische Masken zu tragen
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§11 Sport
(2a) Innerhalb geschlossener Räume dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Sportausübung eingelassen werden:
Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2, 4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind,
in den erklärungen:
Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer gelten alle anwesenden Personen. Dies schließt unter anderem folgende Personengruppen ein:... medizinisches Personal ...
-> die Mitarbeiter dürfen den Sportbereich der Praxis nicht betreten
§9 Dienstleistung
(1) Bei Dienstleistungen mit Körperkontakt müssen Dienstleisterinnen und Dienstleister eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe von § 2a tragen, wenn sie nicht im Sinne von § 2 Nummer 2, 4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wir arbeiten aber nicht nur auf ´med Verordnung sondern haben auch Selbtzahler leistungen wie Massagen oder sport im Angebot es greift sowohl §11 Sport wie auch § 9 Dienstleistung
§11 Sport
(2a) Innerhalb geschlossener Räume dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Sportausübung eingelassen werden:
Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2, 4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind,
in den erklärungen:
Als Teilnehmerinnen und Teilnehmer gelten alle anwesenden Personen. Dies schließt unter anderem folgende Personengruppen ein:... medizinisches Personal ...
-> die Mitarbeiter dürfen den Sportbereich der Praxis nicht betreten
§9 Dienstleistung
(1) Bei Dienstleistungen mit Körperkontakt müssen Dienstleisterinnen und Dienstleister eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe von § 2a tragen, wenn sie nicht im Sinne von § 2 Nummer 2, 4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind.
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kroetzi schrieb:
Auszug aus der aktuellen Coronaverordnung in SH
",,,Für nicht genesene und ungeimpfte Menschen, die medizinisch oder pflegerisch notwendige Dienstleistungen (z.B. Physiotherapie, Augenoptiker- oder Hebammendienste) beanspruchen, besteht keine Testpflicht."
"TherapieeinrichtungenTherapieeinrichtungen wie Physiotherapiepraxen dürfen Patienten empfangen und unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes arbeiten. Darüber hinaus gelten die Regeln für Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
,,,,Einrichtungen mit Publikumsverkehr:
Wer in Einrichtungen mit Publikumsverkehr geht, muss besondere Hygienekonzepte beachten. Dazu zählen insbesondere der Einzelhandel, Bildungseinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Krankenhäuser, teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Für diese Einrichtungen gilt:
Enge Begegnungen von Besuchern oder Teilnehmern sollten reduziert werden.
Es gelten die allgemeinen Regeln der Husten- und Niesetikette.
Eine OP-Maske oder eine Maske der Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94 ist Pflicht.
In geschlossenen Räumen müssen Möglichkeiten zum Waschen oder Desinfizieren der Hände bereitstehen.
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