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Fortbildungskostenübernahme sowie
ein Jobrad sind möglich.
Wir freuen uns auf DEINE
persönliche oder elektronische
Bewerbung !
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mittlerweile wurde durch den ZVK in einer Meldung mitgeteilt, das die Fristen zum Beginn einer Verordnung mit Ausstelldatum 01.1020 und ff. weiterhin 28 Tage gültig seien. (allerdings ohne Quelle zu nennen)
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Landesverband Baden-Württemberg // News (regional) // Einzelansicht
Ich habe mich daher einmal mit den Beschlüssen des G-BA auseinandergesetzt und ein Dokument erstellt, in dem die Texte zu den jeweiligen Beschlüssen mit nachvollziehbaren Änderungen enthalten sind.
Entweder habe ich Tomaten auf den Augen oder es wird noch ein Beschluss folgen, aber momentan sehe ich KEINEN Anhaltspunkt dafür, das die Meldung auf begründbaren Tatsachen beruht.
Wie seht Ihr das denn so?
Da die KKassen sich ja strikt an Vorgaben halten und ggfls. auch genaue Wortlaute als Begründung ansehen,
Verordnungen abzusetzten, habe ich ehrlich gesagt keine Lust darauf, mit für bereits getane Arbeit hinterher bestehlen zu lassen. Daher werde ich ab dem 01.10.2020 ausgestellte Verordungen strikt innerhalb der 14-Tage-Frist
beginnen oder eben ablehnen bzw. den Patienten die VO verlängern lassen.
Es sei denn, es erfolgt ein offzieller Beschluss des G-BA zu der Thematik.....
Gerne kann ich das PDF mit den Texten samt änderungen hier verlinken oder so,
weiss aber nicht wie das geht....
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Es steht nirgendwo, dass dies auf den 30.September begrenzt ist und widerrufen wurde es auch nicht, also gilt nach meinem Verständnis die Frist weiter, so wie es Physio Deutschland schreibt.
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rollo90 schrieb:
„Die Frist in § 15 Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz, wonach die Behandlung innerhalb von 14 Kalendertagen begonnen werden soll, wird auf 28 Kalendertage erweitert.“
Es steht nirgendwo, dass dies auf den 30.September begrenzt ist und widerrufen wurde es auch nicht, also gilt nach meinem Verständnis die Frist weiter, so wie es Physio Deutschland schreibt.
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KGSchuller schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
mittlerweile wurde durch den ZVK in einer Meldung mitgeteilt, das die Fristen zum Beginn einer Verordnung mit Ausstelldatum 01.1020 und ff. weiterhin 28 Tage gültig seien. (allerdings ohne Quelle zu nennen)
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Landesverband Baden-Württemberg // News (regional) // Einzelansicht
Ich habe mich daher einmal mit den Beschlüssen des G-BA auseinandergesetzt und ein Dokument erstellt, in dem die Texte zu den jeweiligen Beschlüssen mit nachvollziehbaren Änderungen enthalten sind.
Entweder habe ich Tomaten auf den Augen oder es wird noch ein Beschluss folgen, aber momentan sehe ich KEINEN Anhaltspunkt dafür, das die Meldung auf begründbaren Tatsachen beruht.
Wie seht Ihr das denn so?
Da die KKassen sich ja strikt an Vorgaben halten und ggfls. auch genaue Wortlaute als Begründung ansehen,
Verordnungen abzusetzten, habe ich ehrlich gesagt keine Lust darauf, mit für bereits getane Arbeit hinterher bestehlen zu lassen. Daher werde ich ab dem 01.10.2020 ausgestellte Verordungen strikt innerhalb der 14-Tage-Frist
beginnen oder eben ablehnen bzw. den Patienten die VO verlängern lassen.
Es sei denn, es erfolgt ein offzieller Beschluss des G-BA zu der Thematik.....
Gerne kann ich das PDF mit den Texten samt änderungen hier verlinken oder so,
weiss aber nicht wie das geht....
Zum Verlinken bin ich leider zu blöd bzw. hatte/habe nie die Zeit, es zu lernen, aber vielleicht kann das jemand anderes hier erledigen. Und sollte jemand Kenntnis davon haben, daß der Text des GKV-Spitzenverbandes vom 2.7.20 doch zurückgepfiffen wurde, das bitte auch hier melden.
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Sabine Rabbel schrieb:
Im Text des G-BA findet sich die Befristung auf den 30.9.20, nicht aber im Text des GKV-Spitzenverbandes. Dort "wird die Beginnfrist ... schon jetzt (bis zum Inkrafttreten des neuen Heilmittel-Richtlinie) auf 28 Tage verlängert". Zwar ist das ein Text vom 2.7.20, als vermutlich auch der GKV-Spitzenverband noch annahm, daß sich das alles am 1.10.20 erledigt haben würde, aber solange der Text nicht zurückgepfiffen oder geändert wird, kann man m.E. die Kassen drauf festnageln.
Zum Verlinken bin ich leider zu blöd bzw. hatte/habe nie die Zeit, es zu lernen, aber vielleicht kann das jemand anderes hier erledigen. Und sollte jemand Kenntnis davon haben, daß der Text des GKV-Spitzenverbandes vom 2.7.20 doch zurückgepfiffen wurde, das bitte auch hier melden.
"§ 2a Sonderregelung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
(1) Vor dem Hintergrund der Herausforderungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise gilt
für die Anwendung dieser Richtlinie befristet für alle Verordnungen, die bis zum
30. September 2020 ausgestellt werden, folgende Maßgabe:"
Und in der Meldung des GKV-Spitzenverbandes wird auch explizit auf die Beschlüsse des G-BA recurriert.
Wir verstehen aber die Verwirrung in der Therapeutengemeinschaft und haben diesbezüglich auch eine offizielle Presseanfrage an Physio Deutschland geschickt.
Sobald wir mehr wissen sollten, werden wir berichten.
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
In der derzeit gültigen Fassung der Heilmittel-Richtlinie steht tatsächlich unter § 2a Folgendes:
"§ 2a Sonderregelung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
(1) Vor dem Hintergrund der Herausforderungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise gilt
für die Anwendung dieser Richtlinie befristet für alle Verordnungen, die bis zum
30. September 2020 ausgestellt werden, folgende Maßgabe:"
Und in der Meldung des GKV-Spitzenverbandes wird auch explizit auf die Beschlüsse des G-BA recurriert.
Wir verstehen aber die Verwirrung in der Therapeutengemeinschaft und haben diesbezüglich auch eine offizielle Presseanfrage an Physio Deutschland geschickt.
Sobald wir mehr wissen sollten, werden wir berichten.
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
Der GKV Spitzenverband will sich mit den Vorschlägen der Heilmittelverbände auseinandersetzen und bis Ende September eine Rückmeldung geben.
Die "Vorschläge der Heilmittelverbände" sind u.a. eben, dass 28 Tage ab sofort in Kraft treten.
Von daher kann -egal welcher Verband - momentan keine verbindliche Auskunft gegeben werden.
Immer wieder erstaunlich, wie viel Bürokratie der Bürokratieabbau so mit sich bringt.
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Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Schön, dass Du wieder da bist.
Viele Grüße
Monika
Herzlich willkommen zurück, liebe Susulo!!!
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RoFo schrieb:
Das finde ich auch unbedingt!
Herzlich willkommen zurück, liebe Susulo!!!
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MikeL schrieb:
Welcome back!
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Susulo schrieb:
LOGO Deutschland schreibt dazu:
Der GKV Spitzenverband will sich mit den Vorschlägen der Heilmittelverbände auseinandersetzen und bis Ende September eine Rückmeldung geben.
Die "Vorschläge der Heilmittelverbände" sind u.a. eben, dass 28 Tage ab sofort in Kraft treten.
Von daher kann -egal welcher Verband - momentan keine verbindliche Auskunft gegeben werden.
Immer wieder erstaunlich, wie viel Bürokratie der Bürokratieabbau so mit sich bringt.
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MikeL schrieb:
Wenn Du in die Debatte eingreifst, ist es immer wichtig!
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asima schrieb:
:smile:Ich find's auch schön. Wir haben dich echt vermisst. LG Asima
Freit mich auch!
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Arminia schrieb:
Da kann ich mich den Kollegen (innen) nur anschließen!!!
Freit mich auch!
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Susulo schrieb:
Danke für die neue Willkommenskultur hier....bin, glaub, nicht so ganz zurück, werd aber gelegentlich hier vorbeischauen, wenn's was Wichtiges gibt.
wie versprochen hier die Antwort von Physio-Deutschland in Sachen 28-Tage-Regelung:
Frage von physio.de: "Wir verstehen Ihre Meldung dahingehend, dass die 28-Tage-Regelung in Sachen Behandlungsbeginn über den 30. September hinaus Bestand hat. Haben wir Sie da richtig verstanden?"
Antwort Physio-Deutschland: "Davon gehen wir nach Aussagen des GKV-Spitzenverband aus. Die Aussage, dass die 28-Tageregelung über den 30. September hinaus gelten wird, wurde vom GKV-Spitzenverband – auf Nachfrage unseres Geschäftsführers, Thorsten Vogtländer, in einer Videokonferenz des GKV-Spitzenverbandes und der maßgeblichen Berufsverbände am Donnerstag ausdrücklich bestätigt."
Frage von physio.de:"Und falls "ja": auf Basis welcher Rechtsgrundlage treffen Sie diese Aussage?"
Antwort Physio-Deutschland: "Für Verordnungen mit Ausstellungsdatum bis 30. September 2020 ist die Rechtsgrundlage nach wie vor der Beschluss des G-BAs vom 29. Juni. Aktuell wird nach Aussage des GKV-Spitzenverbandes von der Rechtsabteilung des G-BA geprüft, ob und ggf. welcher Regelungen es bedarf, die 28 -Tagesfrist .- die unstrittig bis 31. Dezember 2020 weiter gelten soll – rechtssicher zu machen."
Wie man sieht Alles/Vieles im Fluss ... wie bleiben dran.
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Aha... heißt, dass es bis dahin nicht rechtssicher ist.
Sorry, aber ich lasse Rezepte verlängern und werde mich nicht auf solch eine Aussage verlassen.
Trotzdem danke für die Info.
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Wonderwoman schrieb:
"rechtssicher zu machen"
Aha... heißt, dass es bis dahin nicht rechtssicher ist.
Sorry, aber ich lasse Rezepte verlängern und werde mich nicht auf solch eine Aussage verlassen.
Trotzdem danke für die Info.
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idefix- schrieb:
Wir werden ab 1.10. wieder auf die 14 Tagesfrist wechseln. Hab keine Lust auf Absetzungen, wenn es keine verbindlichen Aussagen gibt. Verlängerungen durch den Arzt werden wir auch nicht mehr machen.
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Friedrich Merz schrieb:
Hallo liebe Therapeutengemeinde,
wie versprochen hier die Antwort von Physio-Deutschland in Sachen 28-Tage-Regelung:
Frage von physio.de: "Wir verstehen Ihre Meldung dahingehend, dass die 28-Tage-Regelung in Sachen Behandlungsbeginn über den 30. September hinaus Bestand hat. Haben wir Sie da richtig verstanden?"
Antwort Physio-Deutschland: "Davon gehen wir nach Aussagen des GKV-Spitzenverband aus. Die Aussage, dass die 28-Tageregelung über den 30. September hinaus gelten wird, wurde vom GKV-Spitzenverband – auf Nachfrage unseres Geschäftsführers, Thorsten Vogtländer, in einer Videokonferenz des GKV-Spitzenverbandes und der maßgeblichen Berufsverbände am Donnerstag ausdrücklich bestätigt."
Frage von physio.de:"Und falls "ja": auf Basis welcher Rechtsgrundlage treffen Sie diese Aussage?"
Antwort Physio-Deutschland: "Für Verordnungen mit Ausstellungsdatum bis 30. September 2020 ist die Rechtsgrundlage nach wie vor der Beschluss des G-BAs vom 29. Juni. Aktuell wird nach Aussage des GKV-Spitzenverbandes von der Rechtsabteilung des G-BA geprüft, ob und ggf. welcher Regelungen es bedarf, die 28 -Tagesfrist .- die unstrittig bis 31. Dezember 2020 weiter gelten soll – rechtssicher zu machen."
Wie man sieht Alles/Vieles im Fluss ... wie bleiben dran.
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
Ja, die Aussagen des GKV.....Nun ja, ich darf an dieser Stelle nur an das AOK-Preisdebakel von vor knapp 3 Jahren erinnern.
Da waren die Verträge unterschriftsfertig und die neuen Preise schon in den Listen, alles war erledigt und die AOK machte einen Rückzieher.
Also ich bleibe dabei, so zu Verfahren wie sonst auch ohne Corona-Sonderregelung:
- 14 Tage-Frist für Behandlungsbeginn
- Verlängerungen lasse ich durch die Patienten in der Arztpraxis auf den Rezepten bestätigen und erledigen.
Ich mache mir nicht extra Arbeit mit Faxen deswegen.
(Da wir wegen Corona sowieso die VO-Daten am Telefon abfragen und alle Termine vereinbaren, klappt das Prima )
- Entlassmanagement läuft wie gehabt: 7 Tage bzw. 12 Tage Frist.
Verstörend finde ich, das der Verband eine Meldung veröffentlicht in dem er klarstellt, das die Regelung weiter bestand haben würde (was definitiv nicht der Fall ist) und Mitglieder hierauf vertrauen. Die KKassen aber können aufgrund der fehlenden
gesetzlichen Regelung klar absetzten, wenn die Fristen nicht eingehalten werden.
(IKK Classic würde dies mit Sicherheit so durchziehen, keine Frage).
Bleibt nur zu hoffen, das schnellstmöglich eine Sonderverordung ab 01.10.2020 erlassen wird in dem explizit klargestellt wird,
das die Fristen weiterhin gültig sind. (und wenn alle diesmal richtig gut mitarbeiten, dann vielleicht noch ein Passus in der Art: " Die Befristung dieser Maßnahme wird bis zum Inkrafttreten der Heilmittelrichlinie ausgesetzt."
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KGSchuller schrieb:
Super, dann sehe nicht nur ich den Fehler in der Matrix.
Ja, die Aussagen des GKV.....Nun ja, ich darf an dieser Stelle nur an das AOK-Preisdebakel von vor knapp 3 Jahren erinnern.
Da waren die Verträge unterschriftsfertig und die neuen Preise schon in den Listen, alles war erledigt und die AOK machte einen Rückzieher.
Also ich bleibe dabei, so zu Verfahren wie sonst auch ohne Corona-Sonderregelung:
- 14 Tage-Frist für Behandlungsbeginn
- Verlängerungen lasse ich durch die Patienten in der Arztpraxis auf den Rezepten bestätigen und erledigen.
Ich mache mir nicht extra Arbeit mit Faxen deswegen.
(Da wir wegen Corona sowieso die VO-Daten am Telefon abfragen und alle Termine vereinbaren, klappt das Prima )
- Entlassmanagement läuft wie gehabt: 7 Tage bzw. 12 Tage Frist.
Verstörend finde ich, das der Verband eine Meldung veröffentlicht in dem er klarstellt, das die Regelung weiter bestand haben würde (was definitiv nicht der Fall ist) und Mitglieder hierauf vertrauen. Die KKassen aber können aufgrund der fehlenden
gesetzlichen Regelung klar absetzten, wenn die Fristen nicht eingehalten werden.
(IKK Classic würde dies mit Sicherheit so durchziehen, keine Frage).
Bleibt nur zu hoffen, das schnellstmöglich eine Sonderverordung ab 01.10.2020 erlassen wird in dem explizit klargestellt wird,
das die Fristen weiterhin gültig sind. (und wenn alle diesmal richtig gut mitarbeiten, dann vielleicht noch ein Passus in der Art: " Die Befristung dieser Maßnahme wird bis zum Inkrafttreten der Heilmittelrichlinie ausgesetzt."
Die Hygienepauschale ist derzeit nur bis zum 30.09.2020 abzurechnen (Rechnungseingang bei den Kassen). Ein weiteres Gespräch hierzu läuft am 19.09.2020 mit dem GKV, eventuell gibt es dazu dann eine Entscheidung, wie es weitergeht.
Die Verbände fordern, zumindest bis zur neuen Preisliste, eine erhöhte Verwaltungsaufwandspauschale die den länger andauernden Verwaltungsmehraufwand entlohnen soll.
Der Rezeptbeginn liegt derzeit bei 28 Tagen. Diese 28 Tage sollten deshalb bis 30.09.2020 durchlaufen, damit zur eigentlichen Einführung der HMR zum 01.10.2020 keine Änderung mehr eintritt. Auch dies kann, wenn die Kassen nicht einlenken, am 30.09.2020 enden.
Bedeutet: es kann zum 01.10.2020 sein, dass die Frist wieder 14 Tage beträgt! Bitte stellen Sie sich darauf ein. Aktuelle Informationen dazu immer tagesaktuell auf den Webseiten VPT Land und Bund.
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Louisa78 schrieb:
Der VPT schreibt heute hierzu folgendes:
Die Hygienepauschale ist derzeit nur bis zum 30.09.2020 abzurechnen (Rechnungseingang bei den Kassen). Ein weiteres Gespräch hierzu läuft am 19.09.2020 mit dem GKV, eventuell gibt es dazu dann eine Entscheidung, wie es weitergeht.
Die Verbände fordern, zumindest bis zur neuen Preisliste, eine erhöhte Verwaltungsaufwandspauschale die den länger andauernden Verwaltungsmehraufwand entlohnen soll.
Der Rezeptbeginn liegt derzeit bei 28 Tagen. Diese 28 Tage sollten deshalb bis 30.09.2020 durchlaufen, damit zur eigentlichen Einführung der HMR zum 01.10.2020 keine Änderung mehr eintritt. Auch dies kann, wenn die Kassen nicht einlenken, am 30.09.2020 enden.
Bedeutet: es kann zum 01.10.2020 sein, dass die Frist wieder 14 Tage beträgt! Bitte stellen Sie sich darauf ein. Aktuelle Informationen dazu immer tagesaktuell auf den Webseiten VPT Land und Bund.
Folgende Sonderreglungen, die unabhängig von regionalen Covid-19-Ausbruchsgeschehen bundesweit gelten, hat der G-BA mit gleichem Beschluss verlängert:
Heilmittel-Richtlinie und Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte:
Die Geltungsdauer für Heilmittelverordnungen bleibt auf 28 Kalendertage verlängert, bis die neuen Heilmittelrichtlinien in Kraft treten. Hintergrund der Verlängerung ist die Verschiebung des Inkrafttretens der umfassend geänderten Heilmittel-Richtlinien.
Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, spätestens zum 1. Oktober 2020."
Pressemitteilungen - Gemeinsamer Bundesausschuss
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tom1350 schrieb:
„Die Ausnahmeregelungen, die in den jeweiligen Richtlinien verankert sind, können räumlich begrenzt und zeitlich befristet durch einen gesonderten Beschluss des G-BA kurzfristig in Kraft gesetzt werden."
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tom1350 schrieb:
„Bundesweite Sonderregelungen
Folgende Sonderreglungen, die unabhängig von regionalen Covid-19-Ausbruchsgeschehen bundesweit gelten, hat der G-BA mit gleichem Beschluss verlängert:
Heilmittel-Richtlinie und Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte:
Die Geltungsdauer für Heilmittelverordnungen bleibt auf 28 Kalendertage verlängert, bis die neuen Heilmittelrichtlinien in Kraft treten. Hintergrund der Verlängerung ist die Verschiebung des Inkrafttretens der umfassend geänderten Heilmittel-Richtlinien.
Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, spätestens zum 1. Oktober 2020."
Pressemitteilungen - Gemeinsamer Bundesausschuss
"Folgende Sonderreglungen, die unabhängig von regionalen Covid-19-Ausbruchsgeschehen bundesweit gelten, hat der G-BA mit gleichem Beschluss verlängert:
Heilmittel-Richtlinie und Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte: Die Geltungsdauer für Heilmittelverordnungen bleibt auf 28 Kalendertage verlängert, bis die neuen Heilmittelrichtlinien in Kraft treten. Hintergrund der Verlängerung ist die Verschiebung des Inkrafttretens der umfassend geänderten Heilmittel-Richtlinien."
Hier der Link:
Pressemitteilungen - Gemeinsamer Bundesausschuss
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JBB schrieb:
B-GA Pressemitteilung vom 18.09.
"Folgende Sonderreglungen, die unabhängig von regionalen Covid-19-Ausbruchsgeschehen bundesweit gelten, hat der G-BA mit gleichem Beschluss verlängert:
Heilmittel-Richtlinie und Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte: Die Geltungsdauer für Heilmittelverordnungen bleibt auf 28 Kalendertage verlängert, bis die neuen Heilmittelrichtlinien in Kraft treten. Hintergrund der Verlängerung ist die Verschiebung des Inkrafttretens der umfassend geänderten Heilmittel-Richtlinien."
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