Liebe Physios,
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
Vielen dank
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Es handelt sich ja nicht um Wellness, sondern um eine medizinische klassische Massagetherapie.
Zitat aus dem Gerichtsurteil:
Die Heilhilfstätigkeiten der medizinischen Masseure erfüllen laut Gericht den Tatbestand der „Ausübung der Heilkunde“ nicht. Die Berufsausübung erfordert nur eingeschränkt spezifisch heilkundliche Fachkenntnisse und die Risiken durch die Behandlung eines spezialisierten Masseurs seien abschätzbar. Die selbstständige Berufsausübung von Masseuren und medizinischen Bademeistern ohne ärztliche Anweisung unterfalle daher nicht der Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz.
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
Schau hier mal:
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Es handelt sich ja nicht um Wellness, sondern um eine medizinische klassische Massagetherapie.
Zitat aus dem Gerichtsurteil:
Die Heilhilfstätigkeiten der medizinischen Masseure erfüllen laut Gericht den Tatbestand der „Ausübung der Heilkunde“ nicht. Die Berufsausübung erfordert nur eingeschränkt spezifisch heilkundliche Fachkenntnisse und die Risiken durch die Behandlung eines spezialisierten Masseurs seien abschätzbar. Die selbstständige Berufsausübung von Masseuren und medizinischen Bademeistern ohne ärztliche Anweisung unterfalle daher nicht der Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz.
Gruß Evi
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traffic27 schrieb:
Danke.Der Link funktioniert leider nicht.Ich bin auch der Meinung, dass es sich bei uns um medizinische Massagen handelt.Hätte aber gerne etwas offizielles dazu
Evemarie Kaiser schrieb am 05.11.2020 11:16:
Schau hier mal:
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Es handelt sich ja nicht um Wellness, sondern um eine medizinische klassische Massagetherapie.
Zitat aus dem Gerichtsurteil:
Die Heilhilfstätigkeiten der medizinischen Masseure erfüllen laut Gericht den Tatbestand der „Ausübung der Heilkunde“ nicht. Die Berufsausübung erfordert nur eingeschränkt spezifisch heilkundliche Fachkenntnisse und die Risiken durch die Behandlung eines spezialisierten Masseurs seien abschätzbar. Die selbstständige Berufsausübung von Masseuren und medizinischen Bademeistern ohne ärztliche Anweisung unterfalle daher nicht der Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz.
Gruß Evi
Das widerspricht sich aber!
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RoFo schrieb:
Evemarie Kaiser schrieb:
Evemarie Kaiser schrieb am 05.11.2020 11:16:
Schau hier mal:
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Es handelt sich ja nicht um Wellness, sondern um eine medizinische klassische Massagetherapie.
Zitat aus dem Gerichtsurteil:
Die Heilhilfstätigkeiten der medizinischen Masseure erfüllen laut Gericht den Tatbestand der „Ausübung der Heilkunde“ nicht. Die Berufsausübung erfordert nur eingeschränkt spezifisch heilkundliche Fachkenntnisse und die Risiken durch die Behandlung eines spezialisierten Masseurs seien abschätzbar. Die selbstständige Berufsausübung von Masseuren und medizinischen Bademeistern ohne ärztliche Anweisung unterfalle daher nicht der Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz.
Gruß Evi
Das widerspricht sich aber!
Mahlzeit,weiß jemand, ob wir in Berlin Massagen auch ohne Verordnung vom Arzt durchführen dürfen.Finde dazu nichts im WWW.
Vielen dank
Worum geht es dir eigentlich genau?
Ob du grundsätzlich ohne VO massieren darfst? Ja, wenn es Wellness ist oder du HP oder Masseur und med Bademeister bist.
Wellness ist zur Zeit aber nicht erlaubt!
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RoFo schrieb:
traffic27 schrieb:
Mahlzeit,weiß jemand, ob wir in Berlin Massagen auch ohne Verordnung vom Arzt durchführen dürfen.Finde dazu nichts im WWW.
Vielen dank
Worum geht es dir eigentlich genau?
Ob du grundsätzlich ohne VO massieren darfst? Ja, wenn es Wellness ist oder du HP oder Masseur und med Bademeister bist.
Wellness ist zur Zeit aber nicht erlaubt!
Es geht um Kontaktbeschränkung bzw. nicht zwingend notwendige Kontaktvermeidung.
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kroetzi schrieb:
Außerdem geht es im Moment ja darum was unter den gegenwärtigen Coronabeschränkungen erlaubt ist und nicht generell um die Erlaubnis zur med. Massage ohne Verordnung.
Es geht um Kontaktbeschränkung bzw. nicht zwingend notwendige Kontaktvermeidung.
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traffic27 schrieb:
Dann sei doch so nett und schicke mir einen Link wo steht, dass wir keine Wellnessmassagen anbieten dürfen
Und dann in der Zeile von Berlin. Bei Wellness steht dort ein schwarzes Kreuz.
Langsam glaube ich du willst uns hier veräppeln.
Weisst du was? Am besten machst du einfach was du willst.
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kroetzi schrieb:
Und dann in der Zeile von Berlin. Bei Wellness steht dort ein schwarzes Kreuz.
Langsam glaube ich du willst uns hier veräppeln.
Weisst du was? Am besten machst du einfach was du willst.
traffic27 schrieb am 05.11.2020 15:05:
Dann sei doch so nett und schicke mir einen Link wo steht, dass wir keine Wellnessmassagen anbieten dürfen
Was ist dir nicht klar?
Kannst du eine medizinische Behandlung nicht von Wellness unterscheiden?
Auf ärztl und heilprakt VO = med veranlasst
Ohne VO = Wellness
Bist du selber Arzt od HP entscheidest du das selbst.
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RoFo schrieb:
traffic27 schrieb:
traffic27 schrieb am 05.11.2020 15:05:
Dann sei doch so nett und schicke mir einen Link wo steht, dass wir keine Wellnessmassagen anbieten dürfen
Was ist dir nicht klar?
Kannst du eine medizinische Behandlung nicht von Wellness unterscheiden?
Auf ärztl und heilprakt VO = med veranlasst
Ohne VO = Wellness
Bist du selber Arzt od HP entscheidest du das selbst.
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traffic27 schrieb:
Mahlzeit,weiß jemand, ob wir in Berlin Massagen auch ohne Verordnung vom Arzt durchführen dürfen.Finde dazu nichts im WWW.
Vielen dank
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traffic27 schrieb:
Ja, das hatte ich auch gefunden ist aber nicht eindeutig.Oder doch?
Zur Sicherheit hilft ein Privatrezept.
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kroetzi schrieb:
Nicht ärztlich verordnet fällt unter Wellness würde ich sagen.
Zur Sicherheit hilft ein Privatrezept.
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kroetzi schrieb:
Guckst du hier.
Präventionsmaßnahmen und Wellness nicht erlaubt.
Also so lese ich das heraus.
Wenn eine Massage akut med. notwendig ist dann kann ein ( auch Privat-) Rezept beigebracht werden ansonsten handelt es sich um eine Präventionsmaßnahme oder Wellnessanwendung.
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traffic27 schrieb:
Naja, wir machen ja handfeste, medizinische Massagen und keine Wellnessmassagen wie bei der Thaimassage. Von daher ist es für mich eher unklar
oder PT(HP) abgeben.
Ist die Massage auch noch medizinisch notwendig, dann gibt es auch im Moment keine Einschränkung.
Und mit Verordnung sowieso nicht.
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JBB schrieb:
Eine "handfeste", medizinische Massage darfst du ohne Verordnung nur als Masseur, med. Bademeister
oder PT(HP) abgeben.
Ist die Massage auch noch medizinisch notwendig, dann gibt es auch im Moment keine Einschränkung.
Und mit Verordnung sowieso nicht.
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Frank Wilms schrieb:
Sehe ich genauso! Arbeit erfolgt ausschließlich auf Rezept (egal ob GKV oder Privat, es muß von einem Arzt kommen)! Massagen, die vom Patienten ohne Verordnung (Rezept) selbst gezahlt werden, sind präventiv oder Wellness! So sieht es zumindest der Gesetzgeber und an dem kommst Du nicht vorbei.
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kroetzi schrieb:
Im Organigramm steht eindeutig es ist alles erlaubt was durch Verordnung vom Arzt od. HP angefordert wird.
Präventionsmaßnahmen und Wellness nicht erlaubt.
Also so lese ich das heraus.
Wenn eine Massage akut med. notwendig ist dann kann ein ( auch Privat-) Rezept beigebracht werden ansonsten handelt es sich um eine Präventionsmaßnahme oder Wellnessanwendung.
Wo willst du da ne Grenze ziehen.
Es geht drum ob etwas med. verordnet ist. Alles andere ist halt im Moment nicht möglich.
Lass die Leute sich ein Privatrezept holen und alles ist gut.
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kroetzi schrieb:
Tja was ist heutzutage nicht unklar?
Wo willst du da ne Grenze ziehen.
Es geht drum ob etwas med. verordnet ist. Alles andere ist halt im Moment nicht möglich.
Lass die Leute sich ein Privatrezept holen und alles ist gut.
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Ich habe immer nichzs zu Selbstzahlerleistungen z.b. Fussreflex etc gefunden. Jeder sagt was anderes aber irgendwie ist nichts verbrieft.
Echt jetzt???
Steht alles in einfachen Worten oben!
Darfst du überhaupt Fußreflex machen??
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RoFo schrieb:
Horatio72 schrieb:
Ich habe immer nichzs zu Selbstzahlerleistungen z.b. Fussreflex etc gefunden. Jeder sagt was anderes aber irgendwie ist nichts verbrieft.
Echt jetzt???
Steht alles in einfachen Worten oben!
Darfst du überhaupt Fußreflex machen??
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Horatio72 schrieb:
Ich habe immer nichzs zu Selbstzahlerleistungen z.b. Fussreflex etc gefunden. Jeder sagt was anderes aber irgendwie ist nichts verbrieft.
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Auch hier im Zweifelsfall ein Privatrezept vom Arzt holen und es kann losgehen. Bist selbst HP oder Arzt dann kannst du Rezepte ausstellen und gleich loslegen.
Dann ist diese Leistung als med. notwendig deklariert.
Ist halt im Moment mal so.
Gilt ansonsten als Wellness oder Präventionsmaßnahme und ist im Zuge der Coronabeschränkungen im Moment nicht möglich.
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kroetzi schrieb:
Fußreflex ist nicht geschützt und jeder darf es anbieten auch wenn du nur einen WE Kurs gemacht hast. Darfst es halt nicht " nach Marquardt" nennen wenn es nicht stimmt.
Auch hier im Zweifelsfall ein Privatrezept vom Arzt holen und es kann losgehen. Bist selbst HP oder Arzt dann kannst du Rezepte ausstellen und gleich loslegen.
Dann ist diese Leistung als med. notwendig deklariert.
Ist halt im Moment mal so.
Gilt ansonsten als Wellness oder Präventionsmaßnahme und ist im Zuge der Coronabeschränkungen im Moment nicht möglich.
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bundy007 schrieb:
auf meiner fußreflex-fobi wurde ganz klar gesagt, dass es nur HP anbieten dürfen, normale physios nicht?
Bei wem hast du denn deine Fobi gemacht?
Ich kenne es so, wenn man es nicht als FußreflexzonenTHERAPIE bezeichnet kann man es als Vorsorge- bzw. Wellnessleistung anbieten. Also dann als Fußreflexmassage deklarieren.
Das machen viele Hotels Kosmetikstudios, Wellnesseinrichtungen so.
Man darf es halt nicht Reflexzonentherapie am Fuß (RZF) nach Hanne Marquardt nennen.
Es ist wissenschaftlich nicht anerkannt, damit keine GKV Leistung. Zur Sicherheit geht hier ein Privatrezept vom Arzt.
So hab ichs gelernt 2002 als ich die Ausbildung bei H.M. gemacht habe.
Ich finde diese Therapieform sehr wirkungsvoll und bedauere dass sie nicht im Leistungskatalog der GKV gelistet ist. Sehr schade.
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kroetzi schrieb:
Ok. Das ist mir neu.
Bei wem hast du denn deine Fobi gemacht?
Ich kenne es so, wenn man es nicht als FußreflexzonenTHERAPIE bezeichnet kann man es als Vorsorge- bzw. Wellnessleistung anbieten. Also dann als Fußreflexmassage deklarieren.
Das machen viele Hotels Kosmetikstudios, Wellnesseinrichtungen so.
Man darf es halt nicht Reflexzonentherapie am Fuß (RZF) nach Hanne Marquardt nennen.
Es ist wissenschaftlich nicht anerkannt, damit keine GKV Leistung. Zur Sicherheit geht hier ein Privatrezept vom Arzt.
So hab ichs gelernt 2002 als ich die Ausbildung bei H.M. gemacht habe.
Ich finde diese Therapieform sehr wirkungsvoll und bedauere dass sie nicht im Leistungskatalog der GKV gelistet ist. Sehr schade.
Leute. Noch mal.
Ein PT darf PT auf VO machen.
Ein Physio HP darf PT ohne VO machen.
FRZ ist keine PT und darf demzufolge auch nicht vom PT od PT HP gemacht werden.
FRZ ist klar eine Heilbehandlung, egal, wie ihr sie nennt.
Es gibt einschlägige Urteile!
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RoFo schrieb:
Bernie, wo bist du?????
Leute. Noch mal.
Ein PT darf PT auf VO machen.
Ein Physio HP darf PT ohne VO machen.
FRZ ist keine PT und darf demzufolge auch nicht vom PT od PT HP gemacht werden.
FRZ ist klar eine Heilbehandlung, egal, wie ihr sie nennt.
Es gibt einschlägige Urteile!
Echt ja! Genau deswegen frag ich ja. Anscheinend nicht einfach genug für mich! Und wieso sollte ich es nicht dürfen?
Ich weiß ja nicht, was du von Beruf bist, deshalb frage ich.
Siehe dazu bitte meine Antwort unten.
Falls es dir noch unklar ist, frage bitte gerne nochmal.
Sorri, ich wollte nicht genervt rüberkommen.
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RoFo schrieb:
Horatio72 schrieb:
Echt ja! Genau deswegen frag ich ja. Anscheinend nicht einfach genug für mich! Und wieso sollte ich es nicht dürfen?
Ich weiß ja nicht, was du von Beruf bist, deshalb frage ich.
Siehe dazu bitte meine Antwort unten.
Falls es dir noch unklar ist, frage bitte gerne nochmal.
Sorri, ich wollte nicht genervt rüberkommen.
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Horatio72 schrieb:
Alles gut .. Ich bin PT. Habe aber auch die Kurse nach Marquardt. und irgendwie kann mir einfach keiner 100 Pro sagen was nun Ambach ist. Genervt sind grad alle :wink:
Horatio72 schrieb am 05.11.2020 19:17:
Alles gut .. Ich bin PT. Habe aber auch die Kurse nach Marquardt. und irgendwie kann mir einfach keiner 100 Pro sagen was nun Ambach ist. Genervt sind grad alle
:wink:
Darfst du nicht machen.
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RoFo schrieb:
Horatio72 schrieb:
Horatio72 schrieb am 05.11.2020 19:17:
Alles gut .. Ich bin PT. Habe aber auch die Kurse nach Marquardt. und irgendwie kann mir einfach keiner 100 Pro sagen was nun Ambach ist. Genervt sind grad alle
:wink:
Darfst du nicht machen.
Ich finde das alles verwirrend.
Habe jetzt nach den Urteilen geschaut und du hast natürlich Recht.
Nur bietet selbst Hanne Marquardt mittlerweile Fußreflexwellnesskurse ( zur Gesundheitspflege und Entspannung) für medizinisch nicht vorgebildet Interessenten an.
Das gibt doch alles keinen Sinn.
( wie so vieles)
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kroetzi schrieb:
@Rofo
Ich finde das alles verwirrend.
Habe jetzt nach den Urteilen geschaut und du hast natürlich Recht.
Nur bietet selbst Hanne Marquardt mittlerweile Fußreflexwellnesskurse ( zur Gesundheitspflege und Entspannung) für medizinisch nicht vorgebildet Interessenten an.
Das gibt doch alles keinen Sinn.
( wie so vieles)
kroetzi schrieb am 05.11.2020 19:30:
@Rofo
Ich finde das alles verwirrend.
Habe jetzt nach den Urteilen geschaut und du hast natürlich Recht.
Nur bietet selbst Hanne Marquardt mittlerweile Fußreflexwellnesskurse ( zur Gesundheitspflege und Entspannung) für medizinisch nicht vorgebildet Interessenten an.
Das gibt doch alles keinen Sinn.
( wie so vieles)
Es wird leider sehr viel gemacht, wenn es denn einträglich ist.
Es ist unsere Aufgabe als Therapeuten das zu hinterfragen und gut zu sortieren.
Fakt ist, FRZ ist eine Heilbehandlung. Da können die Anbieter, Anwender, Empfangenden etc es nennen, wie sie mögen.
Die FRZ versteht sich sowohl als Diagnosemethode, als auch als Therapie. Deshalb bedarf es der Heilerlaubnis.
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RoFo schrieb:
kroetzi schrieb:
kroetzi schrieb am 05.11.2020 19:30:
@Rofo
Ich finde das alles verwirrend.
Habe jetzt nach den Urteilen geschaut und du hast natürlich Recht.
Nur bietet selbst Hanne Marquardt mittlerweile Fußreflexwellnesskurse ( zur Gesundheitspflege und Entspannung) für medizinisch nicht vorgebildet Interessenten an.
Das gibt doch alles keinen Sinn.
( wie so vieles)
Es wird leider sehr viel gemacht, wenn es denn einträglich ist.
Es ist unsere Aufgabe als Therapeuten das zu hinterfragen und gut zu sortieren.
Fakt ist, FRZ ist eine Heilbehandlung. Da können die Anbieter, Anwender, Empfangenden etc es nennen, wie sie mögen.
Die FRZ versteht sich sowohl als Diagnosemethode, als auch als Therapie. Deshalb bedarf es der Heilerlaubnis.
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Horatio72 schrieb:
Siehste.. genau das wollt ich wissen mit dem Hintergrund das solche Kurse angeboten wurden und an den einschlägigen Stellen bei HM keiner wusste wieso das NICHt angeboten werden dürfte. :wink: Danke erstmal.
Wissenschaftlich anerkannt ist die RZF Therapie nicht und daher kein Leistungsposition der GKV.
Nun ist sie aber gleichzeitig doch eine Heilkunde die nur von HP oder Ärzten angeboten werden darf. Nicht jedoch von Physiotherapeuten oder Masseuren die die selbe Fobi gemacht haben. Also plötzlich doch ganz wirkungsvoll und oh Gott sogar potentiell gefährlich.
Besser wäre doch es anzuerkennen als verordnungsfähige Leistung bei entsprechender Fobi.( wie das zum Beispiel bei MT auch ist)
Nicht nur die Coronamaßnahmen sind verwirrend.
Komme mir manchmal vor wie bei der versteckten Kamera.
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kroetzi schrieb:
Aber bissel schizophren ist es schon.
Wissenschaftlich anerkannt ist die RZF Therapie nicht und daher kein Leistungsposition der GKV.
Nun ist sie aber gleichzeitig doch eine Heilkunde die nur von HP oder Ärzten angeboten werden darf. Nicht jedoch von Physiotherapeuten oder Masseuren die die selbe Fobi gemacht haben. Also plötzlich doch ganz wirkungsvoll und oh Gott sogar potentiell gefährlich.
Besser wäre doch es anzuerkennen als verordnungsfähige Leistung bei entsprechender Fobi.( wie das zum Beispiel bei MT auch ist)
Nicht nur die Coronamaßnahmen sind verwirrend.
Komme mir manchmal vor wie bei der versteckten Kamera.
Desewegen heißt es so und deswegen mußt du Arzt oder HP sein wenn das nicht im Leistungskatalog für uns Physios bei der GKV gelistet ist, um die Sachen anbieten zu können.
Ob diese "Therapien" wissenschaftlich fundiert sind, wirklich helfen oder völliger Kappes sind ist dabei erst mal unerheblich!
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mbone schrieb:
Sobald du mit irgendeiner Art von "Therapie" ums Eck kommst machst du eine Heilbehandlung. Du bietest etwas an das in irgendeiner Art und Weise "heilen" soll.
Desewegen heißt es so und deswegen mußt du Arzt oder HP sein wenn das nicht im Leistungskatalog für uns Physios bei der GKV gelistet ist, um die Sachen anbieten zu können.
Ob diese "Therapien" wissenschaftlich fundiert sind, wirklich helfen oder völliger Kappes sind ist dabei erst mal unerheblich!
Das trifft auch jetzt zu nach seiner Diagnose die er selbst stellt z.b. HWS Verspannungen darf er seine med. Massage ab geben.
Liegt keine Med Diagnose vor, der will nur eine Wellness Massage sowie eine z.b. Fußreflexbehandlung die sind jetzt verboten.
Und das ist jetzt in ganz Deutschland bis ende Nov. verboten Massagesaloon,- Wellness Tempel
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WiHe schrieb:
Ab 2009 gibt es ein Gesetz da darf der Masseur u. med Bademeister selbstständig eine med Massage mit u. ohne VO durchführen.
Das trifft auch jetzt zu nach seiner Diagnose die er selbst stellt z.b. HWS Verspannungen darf er seine med. Massage ab geben.
Liegt keine Med Diagnose vor, der will nur eine Wellness Massage sowie eine z.b. Fußreflexbehandlung die sind jetzt verboten.
Und das ist jetzt in ganz Deutschland bis ende Nov. verboten Massagesaloon,- Wellness Tempel
Noch nie davon gehört.
Medizinisch notwendig nur über Rezept von Doc oder HP (auch sektoraler). Rest Wellness
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Robert123 schrieb:
Wo steht das Gesetz?
Noch nie davon gehört.
Medizinisch notwendig nur über Rezept von Doc oder HP (auch sektoraler). Rest Wellness
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Dienstanbieter: Rechtsanwalt Denys Benjamin Alt Eilendorfer Straße 44 52078 Aachen Kontakt: Telefon: +49 (0) 241 955 97 991 Telefax: +49 (0) 241 955 97 ...
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WiHe schrieb:
Das hat der Rechtsanwalt vom VPT gesagt und Erklärt das ist 100% richtig muss ein geprüfter Masseur u.med.Bademeister sein . Siehe auch unter Youtube VPT od VPT nach da wird das vom Rechtsanwalt anschaulich erklärt. Rechtsanwaltskanzlei Alt - YouTube
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Dienstanbieter: Rechtsanwalt Denys Benjamin Alt Eilendorfer Straße 44 52078 Aachen Kontakt: Telefon: +49 (0) 241 955 97 991 Telefax: +49 (0) 241 955 97 ...
z.b. Kopfschmerzen Hws- Verspannungen abgeben ohne VO. Wenn natürlich der Mann o.Frau kommt ich möchte eine Wellness Massage das ist Verboten diese abzugeben.
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WiHe schrieb:
Nachtrag das trifft natürlich auch auf den Physiotherapeuten/in das er eine med. Massage nach seiner Diagnose
z.b. Kopfschmerzen Hws- Verspannungen abgeben ohne VO. Wenn natürlich der Mann o.Frau kommt ich möchte eine Wellness Massage das ist Verboten diese abzugeben.
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Robert123 schrieb:
@WiHe....und ein PT darf auch eine med. Massage ohne VO abgeben? Müsste doch so sein, oder? PT hat ja den med. Bademeister inklusive....? Gruss
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Robert123 schrieb:
ach ok, dann passt das ja
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WiHe schrieb:
ist doch klar das ein PT das gleiche machen kann , siehe auch oben Nachtrag
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Horatio72 schrieb:
Echt ja! Genau deswegen frag ich ja. Anscheinend nicht einfach genug für mich! Und wieso sollte ich es nicht dürfen?
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gina40 schrieb:
In einem Fitnesstudio nennen sich die Übungsleiter auch "PHYSIO". Sie absolvierten einen Kurs als "PhysioTRAINER". Das ist schon dreist. Wie will der Laie den Unterschied zum "geschützten Physiotherapeuten" erkennen.......?
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