O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Ich habe nur eine schnelle Frage. Ist es jetzt tatsächlich so das ab Montag in unserem Beruf keine Masken mehr getragen werden MÜSSEN?
Falls noch Maskenpflicht bestehen sollte könnt ihr mir vielleicht Quellen dazu liefern? Ich finde die meisten Aussagen etwas verwirrend.
Ich bitte euch ebenso keine Grundsatzdiskussion los zu treten was richtig wäre.
Danke euch im Voraus
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Kayzone schrieb:
Hallo liebe Leute,
Ich habe nur eine schnelle Frage. Ist es jetzt tatsächlich so das ab Montag in unserem Beruf keine Masken mehr getragen werden MÜSSEN?
Falls noch Maskenpflicht bestehen sollte könnt ihr mir vielleicht Quellen dazu liefern? Ich finde die meisten Aussagen etwas verwirrend.
Ich bitte euch ebenso keine Grundsatzdiskussion los zu treten was richtig wäre.
Danke euch im Voraus
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kayzone schrieb:
Gilt das auch für Patienten?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kshlsk schrieb:
Absolut falsch . Auf der Website der BGW sind die neue Arbeitsschutzsverordnungen noch in Bearbeitung und werden gerade an der gesetzlichen Vorgaben angepasst d.h. - ab 03.04.2022 keine Maskenpflicht mehr in Physio Praxen. Wird auch noch am Montag bekannt gegeben
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kvet schrieb:
@Kshlsk Super, das wird auch Zeit.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
PT BLN schrieb:
Die BGW fordert es, bis mindestens 25.05.2022.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Obstbaum schrieb:
Wo steht das ?
Gefällt mir
MfG :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ingo Friedrich schrieb:
@Kayzone Ja, das ist eine klare Vorgabe.
MfG :)
Ob man mit den Folgen eines richtig fiesen Virus [schädigt einfach mal Blutgefäßwände an allen möglichen Stellen, lässt Organ- und Muskelversorgung ausfallen weil das Endothel kaputt ist. Sauerstoffsättigung des Blutes kann einwandfrei sein, aber der Sauerstoff kommt nicht dorthin, wo er gebraucht wird... - ist neurotrop - persistiert in Organen, Nervengewebe, Ovarien, Hoden, Augen] allein gelassen werden möchte darf jeder für sich entscheiden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
...bei Verstößen gegen diese Vorgabe [insbesondere da sie keinen besonderen technischen Sachverstand für Situationseinschätzungen oder erhöhten Aufwand für die Umsetzung benötigt] kann die BGW die Folgekosten einer Infektion am Arbeitsplatz ablehnen und/oder den Arbeitgeber in Regress nehmen.
Ob man mit den Folgen eines richtig fiesen Virus [schädigt einfach mal Blutgefäßwände an allen möglichen Stellen, lässt Organ- und Muskelversorgung ausfallen weil das Endothel kaputt ist. Sauerstoffsättigung des Blutes kann einwandfrei sein, aber der Sauerstoff kommt nicht dorthin, wo er gebraucht wird... - ist neurotrop - persistiert in Organen, Nervengewebe, Ovarien, Hoden, Augen] allein gelassen werden möchte darf jeder für sich entscheiden.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Kayzone schrieb:
Mal blöd gefragt, hat die bgw das überhaupt zu entscheiden? Ist das in Stein gemeiselt oder nur eine Empfehlung?
Ich denke die Patienten brauchen nicht mehr, was die BG sagt weiß ich nicht aber die hat sich in 30 Jahren nie bei uns blicken lassen.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ladyfee schrieb:
Da steht aber Gesundheitseinrichtungen…..es sind halt nicht alle expliziet aufgeführt und unsere Branche gehört dazu.An die Bgw Verordnung hat sich aus Fürsorgepflicht jeder Arbeitgeber zu halten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PT BLN schrieb:
Auch wenn die BG sich nicht blicken lässt, so muss man trotzdem deren Vorgaben erfüllen...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Stefan Arnold schrieb:
@Ladyfee ne in der Verordnung stehen explizit alle drin die Maske tragen müssen, hier der Screenshot aus der Verordnung die heute online gestellt worden ist.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kshlsk schrieb:
@Stefan Arnold Physio Praxen sind unter "Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe" eingeordnet und das ist garnicht in der Verordnung erwähnt d.h. dass die Maskenpflicht in privaten Physiopraxen entfällt.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Stefan Arnold schrieb:
Habe die sächsische Verordnung vorhin durch gearbeitet da finde ich keine Maskenpflicht mehr für Heilmittelerbringer/ körpernahe Dienstleistungen.
Ich denke die Patienten brauchen nicht mehr, was die BG sagt weiß ich nicht aber die hat sich in 30 Jahren nie bei uns blicken lassen.
Gefällt mir
10% der Bevölkerung in meiner Region sind infiziert. Bei 20 Patienten täglich hab ich es statistisch gesehen mit 2 Infizierten unter engem Kontakt zu tun. Da nützt dir die beste Boosterung nix.
MfG :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ingo Friedrich schrieb:
@Kayzone Als vulnerable Person würde ich mich selbst sehen.
10% der Bevölkerung in meiner Region sind infiziert. Bei 20 Patienten täglich hab ich es statistisch gesehen mit 2 Infizierten unter engem Kontakt zu tun. Da nützt dir die beste Boosterung nix.
MfG :)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Kayzone schrieb:
Ich lese auch sehr oft an orten wo sich vulnerable Gruppen aufhalten, gilt sie weiter. Wobei vulnerable Gruppen ein sehr schwammiger Begriff ist.
(1) Die Verordnung dient dem Schutz der Gesundheit der Menschen sowie der Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems. Die nachfolgenden Regelungen zielen daher insbesondere auf den Schutz von Menschen ab, die aufgrund ihres Alters, ihrer Behinderung oder ihres Gesundheitszustandes ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) haben. Daher wird den Bürgerinnen und Bürgern dringend empfohlen:
1. in öffentlich zugänglichen Innenräumen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung (vorzugsweise eine FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske) zu tragen,
2. wo immer möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen,
Der letzte Satz regelt es definitiv, oder??
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Stefan Arnold schrieb:
Was soll das klären? "Da steht es wird dringend empfohlen. " empfohlen ist freiwillig.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Seaman1 schrieb:
§ 1 Zielsetzung, Geltungsbereich
(1) Die Verordnung dient dem Schutz der Gesundheit der Menschen sowie der Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems. Die nachfolgenden Regelungen zielen daher insbesondere auf den Schutz von Menschen ab, die aufgrund ihres Alters, ihrer Behinderung oder ihres Gesundheitszustandes ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) haben. Daher wird den Bürgerinnen und Bürgern dringend empfohlen:
1. in öffentlich zugänglichen Innenräumen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung (vorzugsweise eine FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske) zu tragen,
2. wo immer möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen,
Der letzte Satz regelt es definitiv, oder??
..Damit ist die Maskenpflicht bei körpernahen Dienstleistungen auch nicht mehr per Landesverordnungen vorgeschrieben..
ACHTUNG
Für Therapeuten und Therapeutinnen sowie weiteres Personal gelten weiterhin bzgl. der Maskenpflicht in beiden Bundesländern die Vorschriften der BGW..
..Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für therapeutische Praxen werden von der BGW gerade überarbeitet, um diese an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen...
In unserer Praxis gilt ab Montag keine Maskenpflicht mehr, sondern nur Empfehlung.
Wir haben unser Hygienekonzept daher verändert, dass sich Mitarbeiter, die keine Maske tragen, sich täglich vor Arbeitsbeginn testen /Maken und Test werden gestellt)
Ist wohl nicht erlaubt, aber wir finden das gut. Wir haben mittlerweile Mitarbeiter, die schon 2 mal trotz Boosterung positiv waren, obwohl wir Maske tragen. Alle Infektionen aus den privaten Bereichen.
Gefällt mir
Was ergibt es für einen Sinn wenn die Patienten keine Masken tragen müssen aber meine allesamt geimpften 25-40 Jährigen Angestellten? Ich habe mal ans sächsische Sozialministerium geschrieben was denn nun Sache ist, werde nächste Woche noch Maskenpflicht für alle in der Praxis machen und dann hoffe ich auf definitive Klärung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Stefan Arnold schrieb:
Eben, die BGW Ansage ist vom Herbst 2021...
Was ergibt es für einen Sinn wenn die Patienten keine Masken tragen müssen aber meine allesamt geimpften 25-40 Jährigen Angestellten? Ich habe mal ans sächsische Sozialministerium geschrieben was denn nun Sache ist, werde nächste Woche noch Maskenpflicht für alle in der Praxis machen und dann hoffe ich auf definitive Klärung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Äntz schrieb:
Es macht keinen Sinn aus meiner Sicht. Und die Antwort wird sein: Sie dürfen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und können eine Maskenpflicht von Patienten einfordern. Die Verantwortung wird den Betrieben und der Bevölkerung in die Hände gelegt. Ich finde das eigentlich okay. Wer sich schützen will, kann das für wenig Geld mit FFP2 Maske tun. Ich denke, wir brauchen einen Schritt in die Normalität, wer noch (auch verständlich) Ängste hat, kann sich schützen
Ein Großteil meiner Patienten und quasi alle meine Angestellten warten sehnlichst darauf sich von der Maske zu verabschieden und ich bin froh dass in Sachsen fast nirgendwo mehr eine getragen werden muss.
In vielen europäischen Ländern wurde die seit Wochen und zum Teil Monaten schon abgeschafft und deren impfquoten unterscheiden sich nur um wenige % und in diesen Ländern ist die Welt nicht untergegangen und die Sterblichkeit nicht durch die Decke.
Würde man in Deutschland nicht jeden mitzählen der mit Omikron anteilig gestorben ist wären die Todeszahlen schon lange im zweistelligen täglichen Bereich.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Stefan Arnold schrieb:
Wer nach 2 Jahren, mit Omikron und 3 Impfungen und meistens mindestens einer zusätzlichen Genesung immer noch im Angstmodus ist wird niemals bereit sein wieder normal zu leben.
Ein Großteil meiner Patienten und quasi alle meine Angestellten warten sehnlichst darauf sich von der Maske zu verabschieden und ich bin froh dass in Sachsen fast nirgendwo mehr eine getragen werden muss.
In vielen europäischen Ländern wurde die seit Wochen und zum Teil Monaten schon abgeschafft und deren impfquoten unterscheiden sich nur um wenige % und in diesen Ländern ist die Welt nicht untergegangen und die Sterblichkeit nicht durch die Decke.
Würde man in Deutschland nicht jeden mitzählen der mit Omikron anteilig gestorben ist wären die Todeszahlen schon lange im zweistelligen täglichen Bereich.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Arminia schrieb:
Wo steht das?Ich lese in der Landesverordung RLP weiterhin die Maskenpflicht bei Dienstleistungen im medizinischen Bereich(außer Rehasport)...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MeFe89 schrieb:
@Stefan Arnold dennoch, für Mitarbeiter gilt ffp2 Maske pflicht
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kayzone schrieb:
@Stefan Arnold danke
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Äntz schrieb:
Rheinland/Pfalz und Saarland:
..Damit ist die Maskenpflicht bei körpernahen Dienstleistungen auch nicht mehr per Landesverordnungen vorgeschrieben..
ACHTUNG
Für Therapeuten und Therapeutinnen sowie weiteres Personal gelten weiterhin bzgl. der Maskenpflicht in beiden Bundesländern die Vorschriften der BGW..
..Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für therapeutische Praxen werden von der BGW gerade überarbeitet, um diese an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen...
In unserer Praxis gilt ab Montag keine Maskenpflicht mehr, sondern nur Empfehlung.
Wir haben unser Hygienekonzept daher verändert, dass sich Mitarbeiter, die keine Maske tragen, sich täglich vor Arbeitsbeginn testen /Maken und Test werden gestellt)
Ist wohl nicht erlaubt, aber wir finden das gut. Wir haben mittlerweile Mitarbeiter, die schon 2 mal trotz Boosterung positiv waren, obwohl wir Maske tragen. Alle Infektionen aus den privaten Bereichen.
Allerdings zählen Heilmittelpraxen nicht dazu. Hier kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.
„§ 3
Maskenpflicht
(1) In folgenden Einrichtungen und bei der Inanspruchnahme und Erbringung folgender
Dienstleistungen ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen:
1. in und im Rahmen von folgenden Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens
a) Arztpraxen,
b) Krankenhäusern,
c) Einrichtungen für ambulantes Operieren,
d) Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleich-
bare medizinische Versorgung erfolgt,
e) Dialyseeinrichtungen,
f) Tageskliniken,
g) ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen
oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen,
h) Rettungsdiensten,
i) voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer,
behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen sowie
j) ambulanten Pflegediensten und Unternehmen, die den Einrichtungen nach Buchstabe i) ver-
gleichbare Dienstleistungen anbieten, wobei Angebote zur Unterstützung im Alltag im
Sinne von § 45a Absatz 1 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch nicht zu den ver-
gleichbaren Angeboten zählen, [....]"
Link
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mark760 schrieb:
In NRW bleibt die Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen. In Krankenhäusern und Pflegeheimen dazu auch die Testpflicht.
Allerdings zählen Heilmittelpraxen nicht dazu. Hier kann vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden.
„§ 3
Maskenpflicht
(1) In folgenden Einrichtungen und bei der Inanspruchnahme und Erbringung folgender
Dienstleistungen ist mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen:
1. in und im Rahmen von folgenden Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens
a) Arztpraxen,
b) Krankenhäusern,
c) Einrichtungen für ambulantes Operieren,
d) Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleich-
bare medizinische Versorgung erfolgt,
e) Dialyseeinrichtungen,
f) Tageskliniken,
g) ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen
oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen,
h) Rettungsdiensten,
i) voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer,
behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen sowie
j) ambulanten Pflegediensten und Unternehmen, die den Einrichtungen nach Buchstabe i) ver-
gleichbare Dienstleistungen anbieten, wobei Angebote zur Unterstützung im Alltag im
Sinne von § 45a Absatz 1 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch nicht zu den ver-
gleichbaren Angeboten zählen, [....]"
Link
Da wir nicht in der Liste stehen sind für mich Patienten befreit von der Maskenpflicht und es wird am Montag ein Zettel weniger in unseren Praxen hängen.
Gefällt mir
Quelle: ZVK
Link
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Seaman1 schrieb:
Eindeutiger geht es nicht! Es sei den du behandelst MT aus 1,5 m Entfernung?
Quelle: ZVK
Link
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Stefan Arnold schrieb:
Das hat Sachsen noch zur Ãœbersicht raus gebracht, siehe Bild.
Da wir nicht in der Liste stehen sind für mich Patienten befreit von der Maskenpflicht und es wird am Montag ein Zettel weniger in unseren Praxen hängen.
Mein Profilbild bearbeiten