Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
Gerade vom Verband per Mail bekommen.
Also noch mehr Kosten.....MNS nach DIN EN 14683 für MA für JEDE Behandlung.
Also keine Stoffmasken, keine einmalmasken ohne DIN EN 14683.....
Besonders § 2, Abs. 5 treibt mir gerade den Puls hoch..... FFP2-Masken für Patienten bei BH im Kpf/Mund/Nase-Bereich zur verfügung stellen?
Wie stellen die sich das denn vor?Und das bei 1,50 € PRO VO??????
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KGSchuller schrieb:
CoronaVO Maskenpflicht Praxen: Baden-Württemberg
Gerade vom Verband per Mail bekommen.
Also noch mehr Kosten.....MNS nach DIN EN 14683 für MA für JEDE Behandlung.
Also keine Stoffmasken, keine einmalmasken ohne DIN EN 14683.....
Besonders § 2, Abs. 5 treibt mir gerade den Puls hoch..... FFP2-Masken für Patienten bei BH im Kpf/Mund/Nase-Bereich zur verfügung stellen?
Wie stellen die sich das denn vor?Und das bei 1,50 € PRO VO??????
Also nicht verschärfendes enthalten.
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LeviathanPT schrieb:
Ist doch milder als die Kombination aus den bereits bestehenden Anordnungen, Gesetzen und Vorgaben.
Also nicht verschärfendes enthalten.
Lediglich der MAträgt eine, das ist klar.
Und damit nach jeder BH die FFP2-Maske wegschmeissen, weil aufheben geht ja nicht.
Die MA mussten auch keine DIN EN 14683 Masken tragen, sondern die einfachen MNS haben auch gereicht.
Somit auch welche aus Stoff, die man waschen kann. Stichwort wiederverwendung.
Die MNS kann man nicht waschen und sind auch wesentlich teurer in der Anschaffung als die einfachen
MNB-Masken.
Also finde ich schon sehr verschärft. Die Kosmetik und Friseure müssen m.E. keine DIN EN 14683-Masken tragen, einfache scheinen dort ausreichend zu sein.
Weiss das vielleicht jemand genauer?
Und deren Tätigkeit ist ja per se IMMER am Kopf, also müssten auch dort die Kunden FFP2-Masken tragen, oder?
Und das beste habe ich grade vorhin erst beim 3. Mal lesen gesehen: Dauer ab 29.05.20 bis ausserkraftsetzen der CoronaVO in BW. Die gilt (vorerst) nur bis 15.06.20.
Ich fasse also mal zusammen:
- Anschaffung weiterer DIN EN 14683-Masken und das am besten heute noch (Die wenigen, die wir haben, werden nur bei BH in absoluter Kopfnähe getragen.Jetzt muss bei jeder BH solch eine getragen werden)
- FFP2 Masken für Patienten anschaffen, auch heute noch (lt. BGW ohne Auslassventil)
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Stoffmasken waren in Praxen noch nie erlaubt und schon gar nicht seit Corona.
Die FFP2-Maskenregelung für den Kopf nahen Tätigkeitsbereich, gilt ebenfalls schon länger (siehe ABAS/TRBA oder BMAS).
Und seit wann vergleichen sich Physios mit Friseuren? Der Friseurbesuch ist nicht medizinisch notwendig, Die Behandlung beim Physio auf Verordnung jedoch schon, deshalb durften wir die ganze Zeit arbeiten, Friseure nicht.
Beim Friseur sitze ich in irgendeinem Stuhl. Soll der Froseur jetzt einen ergonomischen Suhl nach MPG anschaffen?
Physios gehören zu den medizinischen Hilfsberufen und somit gilt dort auch eine höhere Anforderung.
Also nicht jammern, sondern einfach umsetzen.
Und im Übrigen sollen die Patienten ihr Schutzmaterial selber mitbringen.
Und dann wird ja auch noch dahingehend relativiert, dass, wenn die jeweilige PSA nicht in ausreichender Menge zur Verfügung steht, sogar eine MNB ausreichend sei (was natürlich aufgrund der anderen gesetzlichen Regelungen Unsinn ist).
Also einfach das umsetzen, was möglich ist, mehr wird ja nicht verlangt
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LeviathanPT schrieb:
Welchen MNS, der keine DIN EN 14683 Zertifizierung hat, habt ihr denn getragen?
Stoffmasken waren in Praxen noch nie erlaubt und schon gar nicht seit Corona.
Die FFP2-Maskenregelung für den Kopf nahen Tätigkeitsbereich, gilt ebenfalls schon länger (siehe ABAS/TRBA oder BMAS).
Und seit wann vergleichen sich Physios mit Friseuren? Der Friseurbesuch ist nicht medizinisch notwendig, Die Behandlung beim Physio auf Verordnung jedoch schon, deshalb durften wir die ganze Zeit arbeiten, Friseure nicht.
Beim Friseur sitze ich in irgendeinem Stuhl. Soll der Froseur jetzt einen ergonomischen Suhl nach MPG anschaffen?
Physios gehören zu den medizinischen Hilfsberufen und somit gilt dort auch eine höhere Anforderung.
Also nicht jammern, sondern einfach umsetzen.
Und im Übrigen sollen die Patienten ihr Schutzmaterial selber mitbringen.
Und dann wird ja auch noch dahingehend relativiert, dass, wenn die jeweilige PSA nicht in ausreichender Menge zur Verfügung steht, sogar eine MNB ausreichend sei (was natürlich aufgrund der anderen gesetzlichen Regelungen Unsinn ist).
Also einfach das umsetzen, was möglich ist, mehr wird ja nicht verlangt
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tom1350 schrieb:
Die Covid 19 Arbeitsschutzstandards der BGW haben allerdings kein Ablaufdatum und gelten darüber hinaus weiter.
deine Antwort in Ehren, aber die für Physios gelten Anforderungen sind uns bereits bekannt und wurden auch umgesetzt. Die bisher eingesetzten, einfachen MNS-Masken 3-Lagig, die wir bekommen konnten,
wurden (und werden) ebenfalls getragen, sind aber eben NICHT DIN EN 14863.
Die Stoffmasken (MNB) haben wir auch und vorher getragen, eben das, was wir ergattern / selbst nähen konnten.
Aber - und das kommt jetzt gaaanz groß - dein restlicher Text ließt sich einfach nur schrecklich.
Es geht eben nicht um die NOTWENDIGEKIT, sondern um die TÄTIGKEITEN.
Und dein Stuhlvergleich hinkt nicht nur, er ist quasi querschnittsgelähmt.
Ebenso für dich und chris217:
§ 2, Abs. 4, Satz 2:
Abweichend von Absatz 1 sollen sich auch die Patientinnen und Patienten bei solchen Behandlungen
durch zusätzliche Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise das Tragen von FFP2-Masken
schützen, sofern dies – bei Behandlungen im oberen Gesichtsbereich – möglich ist.
§ 2, Abs. 5, Satz 2:
Für die Fälle nach Absatz 4 Satz 2 (siehe oben) müssen Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 (Da sind wir mit gemeint) FFP2-Masken in ausreichender Zahl vorhalten und den Patientinnen und Patienten zur Verfügung zu stellen, sofern nicht ein Fall des Absatzes 6, Satz 3 vorliegt.
So. Da steht´s schwarz auf weiß und unmißverständlich.
Somit sind alle Fakten hinreichend dargelegt.
Und du sagst selbst, wenns nicht anders geht, dann eben MNB. Und dieser Umstand war ja am Anfang eben so.
Aber am Anfang entsetzt sein, wenn man Stoffmasken erwähnt.
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KGSchuller schrieb:
Hallo LeviathanPT,
deine Antwort in Ehren, aber die für Physios gelten Anforderungen sind uns bereits bekannt und wurden auch umgesetzt. Die bisher eingesetzten, einfachen MNS-Masken 3-Lagig, die wir bekommen konnten,
wurden (und werden) ebenfalls getragen, sind aber eben NICHT DIN EN 14863.
Die Stoffmasken (MNB) haben wir auch und vorher getragen, eben das, was wir ergattern / selbst nähen konnten.
Aber - und das kommt jetzt gaaanz groß - dein restlicher Text ließt sich einfach nur schrecklich.
Es geht eben nicht um die NOTWENDIGEKIT, sondern um die TÄTIGKEITEN.
Und dein Stuhlvergleich hinkt nicht nur, er ist quasi querschnittsgelähmt.
Ebenso für dich und chris217:
§ 2, Abs. 4, Satz 2:
Abweichend von Absatz 1 sollen sich auch die Patientinnen und Patienten bei solchen Behandlungen
durch zusätzliche Hygienemaßnahmen, wie beispielsweise das Tragen von FFP2-Masken
schützen, sofern dies – bei Behandlungen im oberen Gesichtsbereich – möglich ist.
§ 2, Abs. 5, Satz 2:
Für die Fälle nach Absatz 4 Satz 2 (siehe oben) müssen Einrichtungen nach § 1 Absatz 1 (Da sind wir mit gemeint) FFP2-Masken in ausreichender Zahl vorhalten und den Patientinnen und Patienten zur Verfügung zu stellen, sofern nicht ein Fall des Absatzes 6, Satz 3 vorliegt.
So. Da steht´s schwarz auf weiß und unmißverständlich.
Somit sind alle Fakten hinreichend dargelegt.
Und du sagst selbst, wenns nicht anders geht, dann eben MNB. Und dieser Umstand war ja am Anfang eben so.
Aber am Anfang entsetzt sein, wenn man Stoffmasken erwähnt.
Deine Antwort ist unlogisch: "Physios gehören zu den medizinischen Hilfsberufen und somit gilt eine höhere Anforderung".
Leider unterscheidet das Corona-Virus nicht zwischen "medizinisches Hilfsberufen" und Friseuren bzw. zwischen Patienten und Kunden beim Friseur.
Es sollten bei ähnlicher Gefahrenlage (wobei ich denke, dass die Gefährdungssituation für den Friseur eher noch höher ist, weil während des Haareschneidens nie der Mindestabstand eingehalten werden kann, in der Physiotherapie durchaus) auch ähnliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Die Handlungsempfehlungen der BGW sind daher in meinen Augen nicht schlüssig.
Aber was solls: Man kann sich drüber ärgern, sollte aber die Handlungsempfehlungen der BGW trotzdem befolgen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Korn
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Körnchen schrieb:
Verzeihung Leviathan,
Deine Antwort ist unlogisch: "Physios gehören zu den medizinischen Hilfsberufen und somit gilt eine höhere Anforderung".
Leider unterscheidet das Corona-Virus nicht zwischen "medizinisches Hilfsberufen" und Friseuren bzw. zwischen Patienten und Kunden beim Friseur.
Es sollten bei ähnlicher Gefahrenlage (wobei ich denke, dass die Gefährdungssituation für den Friseur eher noch höher ist, weil während des Haareschneidens nie der Mindestabstand eingehalten werden kann, in der Physiotherapie durchaus) auch ähnliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Die Handlungsempfehlungen der BGW sind daher in meinen Augen nicht schlüssig.
Aber was solls: Man kann sich drüber ärgern, sollte aber die Handlungsempfehlungen der BGW trotzdem befolgen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Korn
In Bereichen des Gesundheitswesens gelten andere Bestimmungen, als z.B. beim Friseur.
Das Influenzavirus unterscheidet auch nicht zwischen Friseurgeschäft und Praxis.
Und dennoch muss schon immer in Praxen ein MNS getragen werden in der Influenzasaison und beim Friseur nunmal nicht.
Im Übrigen haben die Friseure die gleichen Vorgaben derzeit über die BG wie die Physios.
Also was genau soll mir der Beitrag des Herrn Korn nun sagen? Dass Herr Korn schlecht informiert ist oder dass er keine Ahnung hat?
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LeviathanPT schrieb:
Zum Einen Herr Korn, geht es in diesem Thread um die Regelung in BW, nicht um die der BG. Dann hat Herr Korn das Regelungssystem in Deutschland offenbar grundsätzlich nicht verstanden.
In Bereichen des Gesundheitswesens gelten andere Bestimmungen, als z.B. beim Friseur.
Das Influenzavirus unterscheidet auch nicht zwischen Friseurgeschäft und Praxis.
Und dennoch muss schon immer in Praxen ein MNS getragen werden in der Influenzasaison und beim Friseur nunmal nicht.
Im Übrigen haben die Friseure die gleichen Vorgaben derzeit über die BG wie die Physios.
Also was genau soll mir der Beitrag des Herrn Korn nun sagen? Dass Herr Korn schlecht informiert ist oder dass er keine Ahnung hat?
Irgendwann muss die Kirche doch auch im Dorf bleiben dürfen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Da haben die Patienten mit offener Tuberkulose bisher ja weniger Schutz seitens des Gesundheitsamtes verordnet bekommen: da reichte bisher ein einfacher MNS.
Irgendwann muss die Kirche doch auch im Dorf bleiben dürfen.
Viele Grüße
Monika
Und es geht hier doch weder um die Gesundheitsämter, noch um die BG, sondern um eine Verordnung des Landes BW.
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LeviathanPT schrieb:
Mosaik, Tuberkulose wird durch Bakterien ausgelöst, die wesentlich größer als SARS-Viren sind und daher durch MNS abgehalten werden können.
Und es geht hier doch weder um die Gesundheitsämter, noch um die BG, sondern um eine Verordnung des Landes BW.
mir ist schon klar, dass es sich bei Tuberkulose im Gegensatz zu Covid um Bakterien handelt.
Mir ist auch klar dass es Verordnungen auf Bundes, Länder und kommunaler Ebene gibt, die sich meistens überschneiden, vielfach ergänzen ud manchmal widersprechen.
Was auch inzwischen jedem , der in die Materie der Masken und ihrer unterschiedlichen Schutzmechanismen eingestiegen ist, klar ist, ist dass die MNB je nach Material bis zu 88%, eine MNS bis zu 92% eine FFP2 bis zu 95% und eine FFP3 bis zu 98% Schutz bieten kann (Einhaltung der DIN Norm vorrausgesetzt). Die Betonung liegt auf kann, müssen doch die Bedienugsparameter optimal sein. Es wird in der Schutzbeschreibung nicht differenziert zwischen Bakterium und Virus, Pilzen oder anderen Keimen.
Wenn man die inzwischen auf den verschiedensten Kanälen abrufbaren Videos über die Verbreitung von Aerosolen in der Luft mit und ohne die verschiedensten Maskentypen mit und ohne explosionsartiges Ausatmen ansieht, stellt man fest, dass gerade MNS und MNB seitlich austretende Aerosole aufweisen. Diese sind Träger von allem möglichen Keimen undifferenziert nach Klassifikation.
Wenn jetzt der Inzidenz von Covid in meiner Region auf unter 2 gesunken ist ( 2 auf 100.000 Einwohner), der Inzidenz von Tuberkuose aber bei 5 (5 auf 100.000) liegt, ist das von mir eingangs gemachte Statement hoffentlich nachvollziebar.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Hallo Leviathan,
mir ist schon klar, dass es sich bei Tuberkulose im Gegensatz zu Covid um Bakterien handelt.
Mir ist auch klar dass es Verordnungen auf Bundes, Länder und kommunaler Ebene gibt, die sich meistens überschneiden, vielfach ergänzen ud manchmal widersprechen.
Was auch inzwischen jedem , der in die Materie der Masken und ihrer unterschiedlichen Schutzmechanismen eingestiegen ist, klar ist, ist dass die MNB je nach Material bis zu 88%, eine MNS bis zu 92% eine FFP2 bis zu 95% und eine FFP3 bis zu 98% Schutz bieten kann (Einhaltung der DIN Norm vorrausgesetzt). Die Betonung liegt auf kann, müssen doch die Bedienugsparameter optimal sein. Es wird in der Schutzbeschreibung nicht differenziert zwischen Bakterium und Virus, Pilzen oder anderen Keimen.
Wenn man die inzwischen auf den verschiedensten Kanälen abrufbaren Videos über die Verbreitung von Aerosolen in der Luft mit und ohne die verschiedensten Maskentypen mit und ohne explosionsartiges Ausatmen ansieht, stellt man fest, dass gerade MNS und MNB seitlich austretende Aerosole aufweisen. Diese sind Träger von allem möglichen Keimen undifferenziert nach Klassifikation.
Wenn jetzt der Inzidenz von Covid in meiner Region auf unter 2 gesunken ist ( 2 auf 100.000 Einwohner), der Inzidenz von Tuberkuose aber bei 5 (5 auf 100.000) liegt, ist das von mir eingangs gemachte Statement hoffentlich nachvollziebar.
Viele Grüße
Monika
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LeviathanPT schrieb:
Nö.
Viele Grüße
Monika
Die Edit sagt: das weiße Sternchen war nicht von mir.
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mosaik schrieb:
Kann ich so stehen lassen
Viele Grüße
Monika
Die Edit sagt: das weiße Sternchen war nicht von mir.
Jeder soll und kann so bewerten, wie man es für richtig hält.
Mein Seelenheil hängt nicht davon ab... :laughing:
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LeviathanPT schrieb:
Bitte aufhören mit diesem "weißes Sternchen ist nicht von mir", "ich habe dich gut bewertet" bla bla bla...
Jeder soll und kann so bewerten, wie man es für richtig hält.
Mein Seelenheil hängt nicht davon ab... :laughing:
Da ich die direkte Kommunikation (soweit man dass anonym in einem Forum kann) befürworte, bewerte ich so gut wie nie, weder positiv noch negativ. Distanziere mich allerdings, wenn es so aussieht, als sei es von mir gekommen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Auch das kann ich so stehen lassen.
Da ich die direkte Kommunikation (soweit man dass anonym in einem Forum kann) befürworte, bewerte ich so gut wie nie, weder positiv noch negativ. Distanziere mich allerdings, wenn es so aussieht, als sei es von mir gekommen.
Viele Grüße
Monika
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Körnchen schrieb:
Beitrag entfernt. Er enthält persönlichen Angriff oder Beleidigung. /Die Redaktion
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Körnchen schrieb:
Beitrag entfernt. Er enthält persönlichen Angriff oder Beleidigung. /Die Redaktion
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Papa Alpaka schrieb:
Danke für den Tipp, Körnchen, das hilft mir, ein paar lose Enden zu verknüpfen -- da hat sich doch plötzlich der Absender einer PN geändert...
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Stefan999 schrieb:
Ignorieren hilft
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Körnchen schrieb:
Beitrag entfernt. Er bleibt nicht beim Thema. /Die Redaktion
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gründliches Lesen der Hygieneregeln (in diesem Fall BGW) hilft manchmal:
Hygieneregeln in Bezug auf FFP2-Masken in Friseursalons:
Aktualisiert am 20.05.2020: Wenn die Kundin oder der Kunde während einer Gesichtsbehandlung, wie
Make-up, Rasur und Bartpflege, keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, tragen Beschäftigte immer
mindestens FFP2-Masken oder Masken mit der Bezeichnung N95 und KN95, ergänzt durch eine
Schutzbrille oder einen Gesichtsschild, um sich vor Kontaktinfektionen zu schützen. Zum Schutz der
Kundschaft dürfen Atemschutzmasken kein Ausatemventil enthalten.
Hygieneregeln für PT-Praxen in Bezug auf FFP2-Masken:
Bei allen therapeutischen Tätigkeiten im Kopf- bzw. Ausatembereich tragen Beschäftigte immer
mindestens FFP2-Masken oder Masken mit der Bezeichnung N95 und KN95, ergänzt von einer
Schutzbrille oder einem Gesichtsschild, um sich vor Kontaktinfektionen zu schützen. Zum Schutz der
Patientinnen und Patienten dürfen Atemschutzmasken kein Ausatemventil enthalten.
Wenn Du die Regeln miteinander vergleichst:
PTs müssen immer, wenn Sie im Kopfbereich arbeiten (z.B. bei Lymphdrainage) FFP2-Masken tragen, Friseure nur, wenn der Kunde seine MNS abnehmen muss (z.B. Bartpflege).
Friseure arbeiten IMMER im Kopfbereich, häufig im Ausatembereich (Ponyschneiden, wenn man hinter dem Kunden steht, ist wohl sehr schwierig), müssen dann aber keine FFP2-Maske tragen.
Nach Fragen?
Und: Ist es immer so, dass Du Personen, die Deinen Äußerungen massiv widersprechen, keine Ahnung unterstellst?
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Körnchen schrieb:
Mein lieber Matu oder LeviathanPT,
gründliches Lesen der Hygieneregeln (in diesem Fall BGW) hilft manchmal:
Hygieneregeln in Bezug auf FFP2-Masken in Friseursalons:
Aktualisiert am 20.05.2020: Wenn die Kundin oder der Kunde während einer Gesichtsbehandlung, wie
Make-up, Rasur und Bartpflege, keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, tragen Beschäftigte immer
mindestens FFP2-Masken oder Masken mit der Bezeichnung N95 und KN95, ergänzt durch eine
Schutzbrille oder einen Gesichtsschild, um sich vor Kontaktinfektionen zu schützen. Zum Schutz der
Kundschaft dürfen Atemschutzmasken kein Ausatemventil enthalten.
Hygieneregeln für PT-Praxen in Bezug auf FFP2-Masken:
Bei allen therapeutischen Tätigkeiten im Kopf- bzw. Ausatembereich tragen Beschäftigte immer
mindestens FFP2-Masken oder Masken mit der Bezeichnung N95 und KN95, ergänzt von einer
Schutzbrille oder einem Gesichtsschild, um sich vor Kontaktinfektionen zu schützen. Zum Schutz der
Patientinnen und Patienten dürfen Atemschutzmasken kein Ausatemventil enthalten.
Wenn Du die Regeln miteinander vergleichst:
PTs müssen immer, wenn Sie im Kopfbereich arbeiten (z.B. bei Lymphdrainage) FFP2-Masken tragen, Friseure nur, wenn der Kunde seine MNS abnehmen muss (z.B. Bartpflege).
Friseure arbeiten IMMER im Kopfbereich, häufig im Ausatembereich (Ponyschneiden, wenn man hinter dem Kunden steht, ist wohl sehr schwierig), müssen dann aber keine FFP2-Maske tragen.
Nach Fragen?
Und: Ist es immer so, dass Du Personen, die Deinen Äußerungen massiv widersprechen, keine Ahnung unterstellst?
Nach Deiner Logik müssen das dann Physios auch tun.
Um zu meiner Anfangsaussage zurück zu kommen: Als Physio möchte ich mich nicht mit Friseuren vergleichen.
Wenn Du das gerne möchtest, Körnchen, dann viel Spaß beim Haare waschen.
:laughing:
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LeviathanPT schrieb:
Und bei Friseuren müssen immer zu Beginn die Haare gewaschen werden.
Nach Deiner Logik müssen das dann Physios auch tun.
Um zu meiner Anfangsaussage zurück zu kommen: Als Physio möchte ich mich nicht mit Friseuren vergleichen.
Wenn Du das gerne möchtest, Körnchen, dann viel Spaß beim Haare waschen.
:laughing:
was hat das mit der Maskenpflicht zu tun?
Ich schneide den Patienten während der Behandlung nicht die Haare!
Und warum willst Du Dich als Physio (bist Du überhaupt einer, Matu/LeviathanPT? Du scheinst ja viele Identitäten zu haben.) nicht mit Friseuren vergleichen? Das Virus vergleicht ja auch nicht, oder?
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Körnchen schrieb:
Lieber LeviathanPT/Matu,
was hat das mit der Maskenpflicht zu tun?
Ich schneide den Patienten während der Behandlung nicht die Haare!
Und warum willst Du Dich als Physio (bist Du überhaupt einer, Matu/LeviathanPT? Du scheinst ja viele Identitäten zu haben.) nicht mit Friseuren vergleichen? Das Virus vergleicht ja auch nicht, oder?
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Problem beschreiben
KGSchuller schrieb:
Vorher mussten wir den Pat. KEINE FFP2-Masken zur Verfügung stellen,bei BH im Kopf-Mund-Nasebreich.
Lediglich der MAträgt eine, das ist klar.
Und damit nach jeder BH die FFP2-Maske wegschmeissen, weil aufheben geht ja nicht.
Die MA mussten auch keine DIN EN 14683 Masken tragen, sondern die einfachen MNS haben auch gereicht.
Somit auch welche aus Stoff, die man waschen kann. Stichwort wiederverwendung.
Die MNS kann man nicht waschen und sind auch wesentlich teurer in der Anschaffung als die einfachen
MNB-Masken.
Also finde ich schon sehr verschärft. Die Kosmetik und Friseure müssen m.E. keine DIN EN 14683-Masken tragen, einfache scheinen dort ausreichend zu sein.
Weiss das vielleicht jemand genauer?
Und deren Tätigkeit ist ja per se IMMER am Kopf, also müssten auch dort die Kunden FFP2-Masken tragen, oder?
Und das beste habe ich grade vorhin erst beim 3. Mal lesen gesehen: Dauer ab 29.05.20 bis ausserkraftsetzen der CoronaVO in BW. Die gilt (vorerst) nur bis 15.06.20.
Ich fasse also mal zusammen:
- Anschaffung weiterer DIN EN 14683-Masken und das am besten heute noch (Die wenigen, die wir haben, werden nur bei BH in absoluter Kopfnähe getragen.Jetzt muss bei jeder BH solch eine getragen werden)
- FFP2 Masken für Patienten anschaffen, auch heute noch (lt. BGW ohne Auslassventil)
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Dann geht es schnell Richtung Gewerbetreibender und Verstoß gegen das MPG etc.
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LeviathanPT schrieb:
Leider dürfen wir Physios keine FFP2 Masken (und auch keine anderen Masken) verkaufen/in Rechnung stellen.
Dann geht es schnell Richtung Gewerbetreibender und Verstoß gegen das MPG etc.
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chris217 schrieb:
Rechnungsstellung Verbrauchsmaterial, und wenn es dem Finanzamt nicht passt sehen wir uns vor gericht. Kein Richter wird da gegen entscheiden in der momentanen Situation
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chris217 schrieb:
Da steht nichts davon, dass FFP2 Masken für den Patienten gestellt werden müssen. Edit: jetzt habe ich es auch entdeckt. Allerdings steht da nicht, dass es kostenfrei sein muss. Also kann man die in Rechnung stellen.
Solange Patient und Therpeut Mundschutz tragen, passt auch bei unseren Patienten psychologisch alles. Kaum einer befasst sich mit den genauen Vorgaben.
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ES2805 schrieb:
Ein Patient von mir durchlief die Infektion mit Covid19, was sich erst im Nachhinein durch einen Bluttest herausstellte. Während der Akutphase hat er mit weiser Voraussicht seine Termine 6 Wochen lang abgesagt. Er hat eine Frau und 4 Kinder, die alle negativ getestet wurden, trotz normalem Umgang miteinander.
Solange Patient und Therpeut Mundschutz tragen, passt auch bei unseren Patienten psychologisch alles. Kaum einer befasst sich mit den genauen Vorgaben.
kann mir wohl jemand erklären, was der Kopf- und Ausatembereich ist ?
Steht das irgendwo definiert ?
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Der Ausatembereich wird nasal in drei Segmente unterteilt (hoch, mittel, tief) und verläuft ab den Nasenlöchern konisch abwärts: von der Nasenspitze bis zum Mund recht schmal, vor dem Kinn/Hals auffächernd bis zu einer breiten Basis "in Ruhe" auf Höhe der Mamillen, "unter Last" aber auch bis deutlich unterhalb des Bauchnabels. Schwerkraft, Kopfneigung/-rotation sowie die Stellung der Nasenlöcher beeinflussen die tatsächliche Lage situationsabhängig und können sie auch innerhalb eines Atemzuges verändern. Sind Nasenwände perforiert oder nicht mehr vorhanden kann die Ausatemluft auch zur Seite, nach vorne oder unter Umständen auch nach oben abgehen.
Oral zeigt sich ein ähnliches, allerdings nach vorn gerichtetes Bild: eine schmale Spitze setzt an den Lippen an, mit zunehmender Entfernung vom Mund nimmt der Umfang des Ausatembereiches zu, wie beim nasalen Ausatembereich wird die tatsächliche Lage durch Kopfneigung/-rotation und die Stellung der Lippen verändert - vom Bauchnabel bis oberhalb der Stirn sowie in entsprechenden Winkeln seitlich ist alles möglich.
Tracheal ist der Ausatembereich durch Brustkorb, Hals und Kopf begrenzt halbkugelförmig, kann je nach der aktuellen Versorgungsituation aber auch deutlich hinter dem Trapezius auslaufen.
Darf ich dich fragen was du beruflich machst?
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Papa Alpaka schrieb:
"Ein Kopf ist deutlich vom restlichen Körper, dem Rumpf, abgesetzt; ein hier eingeschnürter Abschnitt wird als Hals bezeichnet", in einer weitgreifenden Auslegung des Begriffes "Kopfbereich" macht es im gegebenen Zusammenhang also Sinn, alles oberhalb der Claviculae in diesen Begriff einzuschließen. Ohne Anspruch auf abschließende Vollständigkeit: bei Behandlungen der Kopfhaut, des Gesichtes, WTT Halsmuskulatur (Sternocleido), Traktion HWS, WTT Subclavius bist du im Kopfbereich tätig oder hältst dich dort auf.
Der Ausatembereich wird nasal in drei Segmente unterteilt (hoch, mittel, tief) und verläuft ab den Nasenlöchern konisch abwärts: von der Nasenspitze bis zum Mund recht schmal, vor dem Kinn/Hals auffächernd bis zu einer breiten Basis "in Ruhe" auf Höhe der Mamillen, "unter Last" aber auch bis deutlich unterhalb des Bauchnabels. Schwerkraft, Kopfneigung/-rotation sowie die Stellung der Nasenlöcher beeinflussen die tatsächliche Lage situationsabhängig und können sie auch innerhalb eines Atemzuges verändern. Sind Nasenwände perforiert oder nicht mehr vorhanden kann die Ausatemluft auch zur Seite, nach vorne oder unter Umständen auch nach oben abgehen.
Oral zeigt sich ein ähnliches, allerdings nach vorn gerichtetes Bild: eine schmale Spitze setzt an den Lippen an, mit zunehmender Entfernung vom Mund nimmt der Umfang des Ausatembereiches zu, wie beim nasalen Ausatembereich wird die tatsächliche Lage durch Kopfneigung/-rotation und die Stellung der Lippen verändert - vom Bauchnabel bis oberhalb der Stirn sowie in entsprechenden Winkeln seitlich ist alles möglich.
Tracheal ist der Ausatembereich durch Brustkorb, Hals und Kopf begrenzt halbkugelförmig, kann je nach der aktuellen Versorgungsituation aber auch deutlich hinter dem Trapezius auslaufen.
Darf ich dich fragen was du beruflich machst?
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chris217 schrieb:
Danke für den netten Exkurs in die Anatomie der oberen Atemwege und des Craniums :smile:
Meine Frage der Definition bezieht sich eher auf die Auslegung der Behörden wie Gesundheitsamt und/oder BG - ob das von denen definiert wurde.....denn wenn der gesamte von Papa Alpaka bezeichnete Bereich sich auf Schutzbrillen- und FFP2-Masken-Pflicht für Therapeuten bezieht, frage ich mich, wie viele andere Berufsgruppen damit umgehen müssen/sollen/werden.
Und: nein, ich werde nicht umschulen ! Heilpraktiker, Physio und Osteopath reicht mir.
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schwarzmoewe schrieb:
Danke für die Wiederholung der Anatomie - mein Osteopathiestudium habe ich 2004 beendet
Meine Frage der Definition bezieht sich eher auf die Auslegung der Behörden wie Gesundheitsamt und/oder BG - ob das von denen definiert wurde.....denn wenn der gesamte von Papa Alpaka bezeichnete Bereich sich auf Schutzbrillen- und FFP2-Masken-Pflicht für Therapeuten bezieht, frage ich mich, wie viele andere Berufsgruppen damit umgehen müssen/sollen/werden.
Und: nein, ich werde nicht umschulen ! Heilpraktiker, Physio und Osteopath reicht mir.
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chris217 schrieb:
Also ich nutze ne Brille bei: intrabukalen Techniken, HWS Behandlungen und bin am überlegen ob ich das bei DOC-Techniken auch einführe... Thoraxrecoiltechniken wären auch noch überdenkbar.
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schwarzmoewe schrieb:
Hallo Zusammen,
kann mir wohl jemand erklären, was der Kopf- und Ausatembereich ist ?
Steht das irgendwo definiert ?
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schwarzmoewe schrieb:
Danke trotzdem
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