Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
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- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
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- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
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Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
...ganz einfach ausgedrückt, wer impfpflichtig ist und nicht geimpft ist /nicht lässt...muss entlassen werden, damit der AG keinen Schaden nimmt
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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kvet schrieb:
@JürgenK Warum gibt es eigentlich diese Neuregelung, und seit wann?
Das Gesundheitsamt kann kontrollieren kommen und, wenn sie keinen Nachweis finden, Dir entweder den Laden vorrübergehend stilllegen oder ein individuelles Berufsverbot aussprechen, solange kein Impfschutz besteht (mit den ensprechenden Geldstrafen).
Es kam wahrscheinlich Corona dazwischen, dass noch keiner meines Wissens dagegen geklagt hat, da die freie, eigentlich im Grundgesetz verbürgte, Berufsausübung damit nicht mehr möglich ist. Jedenfalls meinte jemand vom IFK auf der Tonspur, dass ich erst einmal abwarten sollte mit den Nachweisen meiner MA( Nachfrage von mir Anfang 2020), da sie fest mit einer Klage rechnen würden.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Alle Jahrgang 1970 und jünger müssen (gehören sie der entsprechenden Berufsgruppe an) entweder durch die Impfung oder den Titer nachweisen, das sie Masern nicht mehr weiterverbreiten können. Dies wurde am 14.11.2019 im Bundestag beschlossen und im Dezember 2019 vom Bundesrat abgenickt.
Das Gesundheitsamt kann kontrollieren kommen und, wenn sie keinen Nachweis finden, Dir entweder den Laden vorrübergehend stilllegen oder ein individuelles Berufsverbot aussprechen, solange kein Impfschutz besteht (mit den ensprechenden Geldstrafen).
Es kam wahrscheinlich Corona dazwischen, dass noch keiner meines Wissens dagegen geklagt hat, da die freie, eigentlich im Grundgesetz verbürgte, Berufsausübung damit nicht mehr möglich ist. Jedenfalls meinte jemand vom IFK auf der Tonspur, dass ich erst einmal abwarten sollte mit den Nachweisen meiner MA( Nachfrage von mir Anfang 2020), da sie fest mit einer Klage rechnen würden.
Viele Grüße
Monika
Die Entscheidung soll aber in diesem Jahr erfolgen, laut Ärztezeitung:
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MikeS
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MikeS schrieb:
@mosaik Es laufen mindestens vier Beschwerden vor dem BVerfG dagegen, aber wird dort einfach liegengelassen. Ist ja auch klar, der vorsitzende Richter muss ja auch dringlicher mit der Kanzlerin essen gehen und sie tun sich zudem äusserst schwer mit einer Entscheidung, weil das Masernschutzgesetz nunmal in dieser Form verfassungswidrig ist.
Die Entscheidung soll aber in diesem Jahr erfolgen, laut Ärztezeitung:
Link
MikeS
danke für die Info
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@MikeS
danke für die Info
Viele Grüße
Monika
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kvet schrieb:
@MikeS Bedeutet das, dass das Gesetz noch nicht rechtskräftig ist?
doch, aber evtl. nicht verfassungskonform.
Sollte Karlsruhe zu demselben Schluss kommen, muss entweder umgeändert werden, oder es gibt dann keine Masernimpfpflicht mehr.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@kvet
doch, aber evtl. nicht verfassungskonform.
Sollte Karlsruhe zu demselben Schluss kommen, muss entweder umgeändert werden, oder es gibt dann keine Masernimpfpflicht mehr.
Viele Grüße
Monika
Das glaubst du doch nicht im Traum.
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kroetzi schrieb:
@mosaik
Das glaubst du doch nicht im Traum.
Die Hoffnung in das Rechtssytem ist bei mir noch nicht erloschen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@kroetzi
Die Hoffnung in das Rechtssytem ist bei mir noch nicht erloschen.
Viele Grüße
Monika
Oweia.
Was muß denn noch alles passieren?
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kroetzi schrieb:
@mosaik
Oweia.
Was muß denn noch alles passieren?
Ich möchte von meinem Elfenbeinturm aus den Regenbogen betrachten, während im Stall das Einhorn gesattelt wird....
Manchen Wünsche oder Hoffnungen möchte ich noch weiter anhängen, die Realität wäre zu bitter und als Konsequenz müsste ich auf die Strasse gehen oder den ganzen Schritt wagen und die Staatsangehörigkeit zurückgeben. Dazu bin ich noch nicht bereit.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@kroetzi
Ich möchte von meinem Elfenbeinturm aus den Regenbogen betrachten, während im Stall das Einhorn gesattelt wird....
Manchen Wünsche oder Hoffnungen möchte ich noch weiter anhängen, die Realität wäre zu bitter und als Konsequenz müsste ich auf die Strasse gehen oder den ganzen Schritt wagen und die Staatsangehörigkeit zurückgeben. Dazu bin ich noch nicht bereit.
Viele Grüße
Monika
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WiHe schrieb:
Hallo habe heute gelesen das jeder/e Therapeut/in eine Masernimpfung haben muss bis zum 31.12.21. Was ist wenn ein Therapeut/in sich weigert sich Impfen zu lassen? Wer wurde vom Gesundheitsamt schon besucht wegen der Masernimpfung? Was kann da passieren wenn wer nicht geimpft ist?
Hier steht es klipp und klar.
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kroetzi schrieb:
Impfpflicht soll Kinder vor Masern schützen - BMG
Hier steht es klipp und klar.
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Das ist heute schon der 2. Faden zur Masernimpfung. Stand darüber was in der Bild-Zeitung face_with_rolling_eyes
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Jeverland schrieb:
TITER, aber sonst stimmt's. sweat_smile
Das ist heute schon der 2. Faden zur Masernimpfung. Stand darüber was in der Bild-Zeitung face_with_rolling_eyes
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elena34 schrieb:
Richtig! Sorry hugging_face
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jeverland Nee, aber auf den Verbandseiten war eine Meldung
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elena34 schrieb:
Titanachweis geht auch. Es müssen alle geimpft sein, die nach 1970 geboren sind.
habe ein mitarbeiter der nächstes jahr 50 wird und ein genereller impf gegner ist - wenn wir dieses jahr nicht kontrolleirt werden wäre es nächstes jahr okay ?
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das Stichdatum der Masernimpfung wird nicht "rollend" auf die gleiche Altergruppe U50 angepasst, d.h. das Datum verschiebt sich nicht.
Grund für die Festlegung des Jahrgangs 1970 ist die damalige Einführung der Masernpflichtimpfung der ehemaligen DDR.
In die Empfehlung der STiKO schaffte es die Masernimpfung 1974 in der BRD.
Da es bis vor kurzem noch keine Pflichtimpfung war, haben nicht wenige Erwachsene nur einen unzureichenden Schutz, wenn die zweite Impfung von deren Eltern versäumt wurde und der Titer sich nicht solide aufgebaut hat.
Da weiterhin davon ausgegangen wird, dass sich die Jahrgänge 1970 und älter bereits durch die Maserninfektion immunisiert haben, verucht man mit Festlegung des Datums (1970) auch diejenigen durch Titer/Impfnachweis vollständig zu immunisieren, bei denen es Impfdurchbrüche gegeben hat.
Wenn Deine Mitarbeiterin erst nächstes Jahr 50 wird, sollte der Titernachweis/ vollständige Impfnachweis zum 31.7.21 verpflichtend bei der Personalakte hinterlegt sein.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@Esra Luise
das Stichdatum der Masernimpfung wird nicht "rollend" auf die gleiche Altergruppe U50 angepasst, d.h. das Datum verschiebt sich nicht.
Grund für die Festlegung des Jahrgangs 1970 ist die damalige Einführung der Masernpflichtimpfung der ehemaligen DDR.
In die Empfehlung der STiKO schaffte es die Masernimpfung 1974 in der BRD.
Da es bis vor kurzem noch keine Pflichtimpfung war, haben nicht wenige Erwachsene nur einen unzureichenden Schutz, wenn die zweite Impfung von deren Eltern versäumt wurde und der Titer sich nicht solide aufgebaut hat.
Da weiterhin davon ausgegangen wird, dass sich die Jahrgänge 1970 und älter bereits durch die Maserninfektion immunisiert haben, verucht man mit Festlegung des Datums (1970) auch diejenigen durch Titer/Impfnachweis vollständig zu immunisieren, bei denen es Impfdurchbrüche gegeben hat.
Wenn Deine Mitarbeiterin erst nächstes Jahr 50 wird, sollte der Titernachweis/ vollständige Impfnachweis zum 31.7.21 verpflichtend bei der Personalakte hinterlegt sein.
Viele Grüße
Monika
Dein Mitarbeiter wird im [kaputter Link] Adressen finden.
Alles Gute!
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britta109 schrieb:
Erfreulicherweise gibt es in der Homöopathie die Möglichkeit, den begehrten Titer ohne Impfung anzuheben. Bei den "Kinderkrankheiten" funktioniert es nachweislich (Laborbefund).
Dein Mitarbeiter wird im [kaputter Link] Adressen finden.
Alles Gute!
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Esra Luise schrieb:
gilt ja nur für alle die nach 31.12.1970 geboren sind - verschiebt es sich jedes jahr um ein jahr also das immer nur alle mitarbeiter unter 50 geimpft sein müssen ?
habe ein mitarbeiter der nächstes jahr 50 wird und ein genereller impf gegner ist - wenn wir dieses jahr nicht kontrolleirt werden wäre es nächstes jahr okay ?
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