Hallo - falls Du Lust hast, im
schönen Mainz Gonsenheim in einer
modernen Praxis mit freundlichem
Ambiente zu arbeiten, freuen wir
uns auf ein Treffen!
Wir bieten Dir Supervisionen,
Fortbildungen, Sommer- und
Winterevents, sind digitalisiert
und verfügen über
Rezeptionskräfte.
Bei uns hast Du tolle und
vielseitige Patienten (Ortho,
Neuro, Trauma, Sport, Geriatrie,
uvm)
Da auch Osteopath/innen bei uns
arbeiten, gibt es tolle
Möglichkeiten für einen
interdisziplinären Austausch.
Unsere T...
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wollte Kurzarbeit beantragen, aber ein MA von 9 unterschreibt die Einverständniserklärung nicht. Wer hat Erfahrung ?
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idefix- schrieb:
Wer in der jetzigen Zeit sich noch so anstellt, bekommt sofort die Kündigung und würde in den Resturlaub geschickt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wollte Kurzarbeit beantragen, aber ein MA von 9 unterschreibt die Einverständniserklärung nicht. Wer hat Erfahrung ?
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tom1350 schrieb:
Änderungskündigung.
Wenn sie daran kein Interesse hat, must Du im Sinne der gesamten Praxis handeln: Änderungskündigung und evtl. reguläre Kündigjung.
Sprich mit ihr: KUG oder Arbeitslosigkeit für die ganze Praxis
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Versuche Deiner Mitarbeiterin klar zu machen, dass das die einzige Möglichkeit ist, gemeinsam das Ganze durchzustehen.
Wenn sie daran kein Interesse hat, must Du im Sinne der gesamten Praxis handeln: Änderungskündigung und evtl. reguläre Kündigjung.
Sprich mit ihr: KUG oder Arbeitslosigkeit für die ganze Praxis
Viele Grüße
Monika
Wenn du den Mitarbeiter nicht in seiner vollen Anwesenheitszeit beschäftigen kannst, musst du ihn freistellen. Überstunden absetzen, Urlaub nehmen oder "unbezahlt" (sehr schwieriges Thema).
Wenn der MA es wirklich nicht versteht muss eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Der Erhalt der Praxis ist leider wichtiger als die Befindlichkeiten eines Einzelnen.
Erklär es ihm in Ruhe um was es geht, was passiert und rede ihm ins Gewissen dass es momentan notwendig ist.
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schaumormal schrieb:
Zum Glück habe ich damit keine Erfahrung, wir sind da eher wie eine Familie und agieren zusammen... auch manchmal mit Problemen.
Wenn du den Mitarbeiter nicht in seiner vollen Anwesenheitszeit beschäftigen kannst, musst du ihn freistellen. Überstunden absetzen, Urlaub nehmen oder "unbezahlt" (sehr schwieriges Thema).
Wenn der MA es wirklich nicht versteht muss eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Der Erhalt der Praxis ist leider wichtiger als die Befindlichkeiten eines Einzelnen.
Erklär es ihm in Ruhe um was es geht, was passiert und rede ihm ins Gewissen dass es momentan notwendig ist.
Hallo,
wollte Kurzarbeit beantragen, aber ein MA von 9 unterschreibt die Einverständniserklärung nicht. Wer hat Erfahrung ?
Braucht er nicht.
AG informiert BA schriftlich über Arbeitsausfall (Formular downloaden, ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben).
Dazu kommt die schriftliche Bestätigung (auf Firmenpapier), dass ein Gespräch stattgefunden hat. in dem man eine Mindestarbeitszeit pro MA festgelegt hat.
Das geht dann an die zuständige Dienststelle des Arbeitsamts (s. Internetseite der Bundesagentur).
Am Monatsende bekommt die Lohnbuchhaltung (oder das entsprechende Lohnprogramm) die Anzahl der tatsächlichen Arbeitsstd. mitgeteilt. Diese bekommt der MA bezahlt und dazu das KuG, dass sich aus der Differenz zwischen dem eigentlichen und dem tatsächlich angefallenen Bruttogehalt errechnet. (ca. 60 - 67% des Gehaltausfalls).
Diese Summe zahlt ersteinmal der Arbeitgeber.
Das KuG zzgl. 100% der auf den kompletten Ausfall entfallenden Sozialbeiträge bekommt der AG dann später von der BA erstattet.
Info findet ihr hier aus physio.de, auf den Seiten eurer Berufsverbände und auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeit
Alles Gute und auch das geht vorbei,
Nele
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Wenn das stimmt, was nele69 schreibt, ist das natürlich optimal.
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RoFo schrieb:
Überstundenabbau, Urlaub, unbezahlte Freistellung sind so die Alternativen, die mir ad hoc einfallen.
Wenn das stimmt, was nele69 schreibt, ist das natürlich optimal.
Die Zustimmung kann alelrdings durch den Betriebsrat verbindlich für alle Mitarbeiter erfolgen. Wenn die anderen MA mitziehen, kann man also einen Betriebsrat gründen / wählen, der dann auch für den ... sagen wir mal, uneinsichtigen... MA zustimmt.
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Physiotherapie Dietermann schrieb:
Das stimmt so nicht. KUG "sofort" ist ohne tarifvertragliche oder sonstige Regelung zustimmungspflichtig durch den MA, ansonsten erst ab Ende Kündigungsfrist einführbar.
Die Zustimmung kann alelrdings durch den Betriebsrat verbindlich für alle Mitarbeiter erfolgen. Wenn die anderen MA mitziehen, kann man also einen Betriebsrat gründen / wählen, der dann auch für den ... sagen wir mal, uneinsichtigen... MA zustimmt.
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nele69 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 18.3.20 13:04:
Hallo,
wollte Kurzarbeit beantragen, aber ein MA von 9 unterschreibt die Einverständniserklärung nicht. Wer hat Erfahrung ?
Braucht er nicht.
AG informiert BA schriftlich über Arbeitsausfall (Formular downloaden, ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben).
Dazu kommt die schriftliche Bestätigung (auf Firmenpapier), dass ein Gespräch stattgefunden hat. in dem man eine Mindestarbeitszeit pro MA festgelegt hat.
Das geht dann an die zuständige Dienststelle des Arbeitsamts (s. Internetseite der Bundesagentur).
Am Monatsende bekommt die Lohnbuchhaltung (oder das entsprechende Lohnprogramm) die Anzahl der tatsächlichen Arbeitsstd. mitgeteilt. Diese bekommt der MA bezahlt und dazu das KuG, dass sich aus der Differenz zwischen dem eigentlichen und dem tatsächlich angefallenen Bruttogehalt errechnet. (ca. 60 - 67% des Gehaltausfalls).
Diese Summe zahlt ersteinmal der Arbeitgeber.
Das KuG zzgl. 100% der auf den kompletten Ausfall entfallenden Sozialbeiträge bekommt der AG dann später von der BA erstattet.
Info findet ihr hier aus physio.de, auf den Seiten eurer Berufsverbände und auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeit
Alles Gute und auch das geht vorbei,
Nele
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n.kaiser2007 schrieb:
Corona Krise! Schließung der therapeutischen Praxen! - Petitionen
Würde bei KUG denn die festgelegte verringerte Stundenzahl vergütet oder die evtl. noch geringer tatsächlich angefallenen Stunden/Monat?
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wellengaenger schrieb:
Also Resturlaub aus dem Vorjahr oder Überstunden. Den diesjährigen Urlaub zu nehmen kann man ja nicht "befehlen", richtig? Wobei das auch jetzt nichts groß an den Lohnkosten ändern würde, sondern nur, dass später wenn´s im Sommer wieder einigermaßen läuft keiner mehr frei macht.
Würde bei KUG denn die festgelegte verringerte Stundenzahl vergütet oder die evtl. noch geringer tatsächlich angefallenen Stunden/Monat?
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