Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
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med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
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Therapeut*in mit langjähriger
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in Manuelle The...
Was muss ich dokumentieren? Auch die Art des Test?
Wo kann ich die Kosten der 10 Tests pro AN einreichen?
........Bei uns sind alle geimpft......Langsam haben die Herren Politiker ne Vollmeise.....
LG Ralf
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Dies ist der gefühlt 20te Thread zu diesem Thema........weary
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mbone schrieb:
@ralf277
Dies ist der gefühlt 20te Thread zu diesem Thema........weary
Also sehr neu noch und sicherlich für viele heute morgen brandneu.
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luzifer schrieb:
Nein, ist es nicht, da es nun wieder eine Neuerung gibt. Gestern Abend erst hat sich herausgestellt (der VPT informierte noch kurzfristig via fb), dass ab heute ALLE, auch geimpfte und genesene MA sich täglich testen müssen. Auch über das genaue Procedere wurde informiert und die Nachweispflicht.
Also sehr neu noch und sicherlich für viele heute morgen brandneu.
Also sehr neu noch und sicherlich für viele heute morgen brandneu.
So allgemein gilt diese 2Gplus-Regelung sicher nicht. In NRW gilt für uns lediglich 3G.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@luzifer
luzifer schrieb am 24.11.2021 08:10 Uhr:Nein, ist es nicht, da es nun wieder eine Neuerung gibt. Gestern Abend erst hat sich herausgestellt (der VPT informierte noch kurzfristig via fb), dass ab heute ALLE, auch geimpfte und genesene MA sich täglich testen müssen. Auch über das genaue Procedere wurde informiert und die Nachweispflicht.
Also sehr neu noch und sicherlich für viele heute morgen brandneu.
So allgemein gilt diese 2Gplus-Regelung sicher nicht. In NRW gilt für uns lediglich 3G.
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sandesh schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij gilt im ganzen Land,also auch in NRW.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@sandesh Eben nicht. In jedem BL gelten die bundeslandeigene Regelungen.
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pt ani schrieb:
Ich fürchte nicht. Es ist Bundesgesetz und überall im Lande gültig.
Auch aus dem IFSG geht keine 2Gplus -Regelung für AG und AN in therapeutische Einrichtungen hervor. Mann sollte das, zugegebenermaßen in kompliziertem Deutsch verfassten, Gesetz einmal richtig lesen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani
Auch aus dem IFSG geht keine 2Gplus -Regelung für AG und AN in therapeutische Einrichtungen hervor. Mann sollte das, zugegebenermaßen in kompliziertem Deutsch verfassten, Gesetz einmal richtig lesen.
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pt ani schrieb:
Ja watt denn nu? Der VDK samt Anwalt haben es aber doch so ausgelegt...?
Wenn du VPT meinst: Entweder falsch ausgelegt oder falsch verstanden.
Laut IFSG gilt am Arbeitsplatz für AN grundsätzlich 3G, Ausnahme mit 2Gplus gilt z.B. für Bordelle. Aber sogar im Fitnessstudio, wo für Kunden 2G gilt, gilt für AN 3G.
Einzelne Bundesländer, z.B. BAY und BW, haben die Vorschriften per LandesVO verschärft. Ich bin aber in NRW und da gilt auch in therapeutische Einrichtungen laut LandesVO für AN 3G. Aber, ... ich muss als AG für meine 2G Mitarbeiter 2x wöchentlich ein Test-Angebot machen. Die gleiche Verwirrung gab es seitens der VPT im Frühjahr auch schon, auch damals wurde Testpflicht mit Testangebot verwechselt.
Ansonsten guckst du hier: BMAS - Betrieblicher Infektionsschutz
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani
pt ani schrieb am 24.11.2021 13:15 Uhr:Ja watt denn nu? Der VDK samt Anwalt haben es aber doch so ausgelegt...?
Wenn du VPT meinst: Entweder falsch ausgelegt oder falsch verstanden.
Laut IFSG gilt am Arbeitsplatz für AN grundsätzlich 3G, Ausnahme mit 2Gplus gilt z.B. für Bordelle. Aber sogar im Fitnessstudio, wo für Kunden 2G gilt, gilt für AN 3G.
Einzelne Bundesländer, z.B. BAY und BW, haben die Vorschriften per LandesVO verschärft. Ich bin aber in NRW und da gilt auch in therapeutische Einrichtungen laut LandesVO für AN 3G. Aber, ... ich muss als AG für meine 2G Mitarbeiter 2x wöchentlich ein Test-Angebot machen. Die gleiche Verwirrung gab es seitens der VPT im Frühjahr auch schon, auch damals wurde Testpflicht mit Testangebot verwechselt.
Ansonsten guckst du hier: BMAS - Betrieblicher Infektionsschutz
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Physiotherapie Lindenstraße schrieb:
Wo genau kann man denn die Kosten für die Tests abrechnen? 10 Pro Mitarbeiter und Monat kriegt man so wie ich es verstanden habe erstattet. Aber von wem?
Das du Test anbieten musst ist doch schon länger so?🥴
Erstattung läuft weiterhin über die, für dich zuständigen Kassenärztliche Vereinigung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Physiotherapie Lindenstraße
Das du Test anbieten musst ist doch schon länger so?🥴
Erstattung läuft weiterhin über die, für dich zuständigen Kassenärztliche Vereinigung.
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BenTrö schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Leider hast du da unrecht. Es ist tatsächlich ne bundesweit gültige Anordnung. Wurde vom lokalen Gesundheitsamt an das Bundesgesundheitsamt weitergeleitet und die haben es mir bestätigt. Jeder Therapeut und jede nicht Patienten-Person in der Praxis müssen täglich getestet werden und das ganze muss dann auch noch dokumentiert werden und beim ortlichen Gesundheitsamt eingereicht werden (auch wenn die örtlichen Gesundheitsämter noch garnichts von ihrem Glück wissen). So ist der momentane Stand der Dinge…
Vielleicht hast Du die alte Fassung gelesen. Die neue hatte ich (und andere) in einem der anderen Threads verlinkt.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Vielleicht hast Du die alte Fassung gelesen. Die neue hatte ich (und andere) in einem der anderen Threads verlinkt.
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ralf277 schrieb:
Hallo,LG.Schreiben vom 23.11.2021 müssen alle Angestellten täglich einen Corona Test machen.....
Was muss ich dokumentieren? Auch die Art des Test?
Wo kann ich die Kosten der 10 Tests pro AN einreichen?
........Bei uns sind alle geimpft......Langsam haben die Herren Politiker ne Vollmeise.....
LG Ralf
Tägliche Testpflicht für alle
"Die Verkündung im Bundesgesetzblatt soll laut baden-württembergischem Sozialministerium am
23.11.2021 erfolgen, so dass die Regelungen ganz überwiegend zum 24.11.2021 in Kraft treten werden."
"Umfassende Testpflicht für Beschäftigte und Besucher in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
In Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Einrichtungen des ambulanten Operierens, Tageskliniken, Arztpraxen, sonstigen heilberuflichen Praxen, Dialyseeinrichtungen, Entbindungsreinrichtungen
sowie in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt für Beschäftigte
und Besucher nunmehr eine umfassende Testpflicht. Der Zutritt zur Einrichtung ist nur mit negativem
Corona-Test (Antigentest: max. 24 h alt, PCR-Test max. 48 h alt) zulässig. Für immunisierte Beschäftigte
gilt, dass auch Tests in Eigenanwendung ohne Überwachung zugelassen sind."
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Gilt so aber nur in BW (und einige andere Bundeländer), aber z.B. nicht in NRW.
gilt, dass auch Tests in Eigenanwendung ohne Überwachung zugelassen sind."
Was ist denn das für eine Aussage????
Also wenn öffentliche Stellen so etwas formulieren, dann verliere ich so langsam den Glauben. Bei dem ganzen Durcheinander ist das jetzt der größte Lacher.🤣🤣🤣
Dann gehe ich jeden früh zur Arbeit und sage, ich bin getestet. Also keine Testpflicht für geimpft und genesene Mitarbeiter!!!
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ptheike schrieb:
Christian Weismann schrieb am 24.11.2021 08:27 Uhr:„………Für immunisierte Beschäftigte
gilt, dass auch Tests in Eigenanwendung ohne Überwachung zugelassen sind."
Was ist denn das für eine Aussage????
Also wenn öffentliche Stellen so etwas formulieren, dann verliere ich so langsam den Glauben. Bei dem ganzen Durcheinander ist das jetzt der größte Lacher.🤣🤣🤣
Dann gehe ich jeden früh zur Arbeit und sage, ich bin getestet. Also keine Testpflicht für geimpft und genesene Mitarbeiter!!!
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Christian Weismann schrieb:
Der Verband BWKG (Krankenhaus, Reha, Pflege) hat bereits am 19.11.2021 darüber informiert.
Tägliche Testpflicht für alle
"Die Verkündung im Bundesgesetzblatt soll laut baden-württembergischem Sozialministerium am
23.11.2021 erfolgen, so dass die Regelungen ganz überwiegend zum 24.11.2021 in Kraft treten werden."
"Umfassende Testpflicht für Beschäftigte und Besucher in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
In Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Einrichtungen des ambulanten Operierens, Tageskliniken, Arztpraxen, sonstigen heilberuflichen Praxen, Dialyseeinrichtungen, Entbindungsreinrichtungen
sowie in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt für Beschäftigte
und Besucher nunmehr eine umfassende Testpflicht. Der Zutritt zur Einrichtung ist nur mit negativem
Corona-Test (Antigentest: max. 24 h alt, PCR-Test max. 48 h alt) zulässig. Für immunisierte Beschäftigte
gilt, dass auch Tests in Eigenanwendung ohne Überwachung zugelassen sind."
gilt es auch in Ba-Wü? LG
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Christian Weismann schrieb:
Ja, Zitat: "laut baden-württembergischem Sozialministerium"
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Agnes Uka schrieb:
Hallo,
gilt es auch in Ba-Wü? LG
und was ist mit den Patienten ?
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Für NRW gilt für uns: Patienten dürfen unabhängig vom Status behandelt werden, für uns gilt 3G.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Schaue in dein Bundesland.
Für NRW gilt für uns: Patienten dürfen unabhängig vom Status behandelt werden, für uns gilt 3G.
Ich bewundere deine Geduld.😉
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kroetzi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ich bewundere deine Geduld.😉
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sandesh schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Patienten ja es geht um geimpfte Mitarbeiter oder Selbständige
Edit: auch aus dem IFSG geht keine 2Gplus -Regelungen für AG und AN in therapeutische Einrichtungen hervor. Mann sollte das, zugegebenermaßen in kompliziertem Deutsch verfassten, Gesetz einmal richtig lesen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@sandesh Sorry, lese doch erstmal die CoronoSchutzVO NRW vom 23.11.2021. Die ist für mich maßgeblich da ich hier mein Praxissitz habe. In andere BL ist das anders geregelt.
Edit: auch aus dem IFSG geht keine 2Gplus -Regelungen für AG und AN in therapeutische Einrichtungen hervor. Mann sollte das, zugegebenermaßen in kompliziertem Deutsch verfassten, Gesetz einmal richtig lesen.
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Agnes Uka schrieb:
danke
und was ist mit den Patienten ?
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Horatio72 schrieb:
Wo sollen denn von heut auf morgen die ganzen Tests herkommen? Überschlag das mal wieviel das sind und das dann jeden Tag!..
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Horatio72 schrieb:
Das ganze ist nur noch lachhaft.
Ein weiterer interessanter Punkt ist die Situation, wenn ein Patient keine Maske tragen kann bzw. sie während der Behandlung abnehmen muss. Es sieht danach aus, dass dann 3 G für den Patienten gilt, also FFP2 beim Therapeuten nicht mehr reicht. Übrigens ist mit Besuchern der Einrichtung die Begleitung von Patienten gemeint. Ein 3 G für Patienten in medizinischen Einrichtungen für medizinisch notwendige Behandlungen wird vom Gesetzgeber und den Kassen abgelehnt.
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(2) 1Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in den folgenden Einrichtungen und Unternehmen dürfen diese nur betreten, wenn sie getestete Personen im Sinne des § 2 Nummer 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) sind und einen Testnachweis mit sich führen:
1.
Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 (da sind wir mit drin!!) mit der Maßgabe, dass Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auch dann umfasst sind, wenn dort keine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, und
2.
Einrichtungen und Unternehmen nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 und 7.
Quelle: § 28b IfSG Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der
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pt ani schrieb:
@mark760 Genau, war gerade etwas irritiert, weil meine Chefin gerade wegen meiner Info teure Test gekauft hat.. Und dazu hier das aktuelle Gesetz von gestern:
(2) 1Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in den folgenden Einrichtungen und Unternehmen dürfen diese nur betreten, wenn sie getestete Personen im Sinne des § 2 Nummer 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) sind und einen Testnachweis mit sich führen:
1.
Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 (da sind wir mit drin!!) mit der Maßgabe, dass Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auch dann umfasst sind, wenn dort keine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, und
2.
Einrichtungen und Unternehmen nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 und 7.
Quelle: § 28b IfSG Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der
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mark760 schrieb:
Kommt sicher bald eine ausführliche Info von physio.de.
Ein weiterer interessanter Punkt ist die Situation, wenn ein Patient keine Maske tragen kann bzw. sie während der Behandlung abnehmen muss. Es sieht danach aus, dass dann 3 G für den Patienten gilt, also FFP2 beim Therapeuten nicht mehr reicht. Übrigens ist mit Besuchern der Einrichtung die Begleitung von Patienten gemeint. Ein 3 G für Patienten in medizinischen Einrichtungen für medizinisch notwendige Behandlungen wird vom Gesetzgeber und den Kassen abgelehnt.
KBV - KBV: Aussetzung der täglichen Testpflicht richtiges Zeichen
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Klonkrieger schrieb:
Na da bin ich ja mal gespannt. Ein Irrsinn ist das auf jeden Fall - vor allem für Geimpfte! Wo soll man denn auf die schnelle sooo viele Tests herbekommen und, und, und...
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kroetzi schrieb:
In der KBV2GO! gibts heute eine aktuelle Nachricht dass die tägliche Testpflicht von geimpftem und genesene Praxispersonal wegen Irrsinns bis auf weiteres aufgehoben ist.vielleicht kommt das ja bei uns auch noch.
KBV - KBV: Aussetzung der täglichen Testpflicht richtiges Zeichen
NRW:
lt Corona Schutzverordnung 3 G, Verweis auf ggf. abweichende Äusserungen des Ministeriums für Soziales, dort keine Änderung beschrieben.
Lt IFK tägliche Testung egal, ob 1 G oder 2 G, Stand heute 13.30 Uhr;
Daher wahrscheinlich die Missverständnisse. Ob der IFK andere Informationen besitzt, keine Ahnung, habe angefragt.
Viele Grüße
Monika
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Ist jetze auch egal: siehe Link von @kroetzi, der Verwirrung ist jetzt ein Ende gesetzt.
Dieser Passus im IFSG, der auch unheimlich kompliziert und missverständlich formuliert war (die sog 2Gplus-Regelung war dem nicht eindeutig zu entnehmen) und darüber hinaus sämtliche vorherigen Infos der Bundesministerien widersprach, ist ohnehin diesbezüglich außer Kraft gesetzt. Tja, seit Jahre schon werden Bundesgesetze juristische immer schlechter formuliert und werden regelmäßig von den hohen Gerichte inkl. EUGH beanstandet. 🥴
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Interessant, das Merkblatt M26 von gestern Abend sah für NRW noch anders aus.
Ist jetze auch egal: siehe Link von @kroetzi, der Verwirrung ist jetzt ein Ende gesetzt.
Dieser Passus im IFSG, der auch unheimlich kompliziert und missverständlich formuliert war (die sog 2Gplus-Regelung war dem nicht eindeutig zu entnehmen) und darüber hinaus sämtliche vorherigen Infos der Bundesministerien widersprach, ist ohnehin diesbezüglich außer Kraft gesetzt. Tja, seit Jahre schon werden Bundesgesetze juristische immer schlechter formuliert und werden regelmäßig von den hohen Gerichte inkl. EUGH beanstandet. 🥴
Jetzt außer Kraft gesetzt, aber vorher ganz klar formuliert. Ich weiß nicht, wo Du da Unklarheiten gesehen hast.. Ich hatte die Passagen noch mal gepostest, eindeutiger ging es eigentlich nicht.
Aber nun ist es wieder rum. Mist. Muss ich meine Chefin zurück rufen.... :-(
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Jetzt außer Kraft gesetzt, aber vorher ganz klar formuliert. Ich weiß nicht, wo Du da Unklarheiten gesehen hast.. Ich hatte die Passagen noch mal gepostest, eindeutiger ging es eigentlich nicht.
Aber nun ist es wieder rum. Mist. Muss ich meine Chefin zurück rufen.... :-(
Ähm ich weiß nicht ob das auch für uns gilt. Die Info der KBV betraf das Praxispersonal von Arztpraxen.
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kroetzi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ähm ich weiß nicht ob das auch für uns gilt. Die Info der KBV betraf das Praxispersonal von Arztpraxen.
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mosaik schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
NRW:
lt Corona Schutzverordnung 3 G, Verweis auf ggf. abweichende Äusserungen des Ministeriums für Soziales, dort keine Änderung beschrieben.
Lt IFK tägliche Testung egal, ob 1 G oder 2 G, Stand heute 13.30 Uhr;
Daher wahrscheinlich die Missverständnisse. Ob der IFK andere Informationen besitzt, keine Ahnung, habe angefragt.
Viele Grüße
Monika
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