Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
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Das kannst du hier im Faden mehrfach nachlesen und in diesem hier https://www.physio.de/community/corona/massagen-in-berlin/28/507132/1 auch.
Derzeit gehen nur vom Arzt oder HP verordnete Sachen.
Es ist einfach besser wenn wir das jetzt erst mal so als gegeben hinnehmen.
Was bringt das ganze diskutieren?
Schont eure Nerven.
Es geht um Kontaktvermeidung.
Alles was nicht zwingend notwendig ist sollte unterlassen werden. Das gilt auch in der Physiotherapiepraxis.
Es geht ja auch grad keiner zur Zahnsteinentfernung.
Risikominimierung.
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kroetzi schrieb:
Nein.
Das kannst du hier im Faden mehrfach nachlesen und in diesem hier https://www.physio.de/community/corona/massagen-in-berlin/28/507132/1 auch.
Derzeit gehen nur vom Arzt oder HP verordnete Sachen.
Es ist einfach besser wenn wir das jetzt erst mal so als gegeben hinnehmen.
Was bringt das ganze diskutieren?
Schont eure Nerven.
Es geht um Kontaktvermeidung.
Alles was nicht zwingend notwendig ist sollte unterlassen werden. Das gilt auch in der Physiotherapiepraxis.
Es geht ja auch grad keiner zur Zahnsteinentfernung.
Risikominimierung.
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Gesundheitswerkstatt schrieb:
Behandlung von Selbstzahler und Präventionspatienten..... erlaubt?
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Welche Dienstleistungen von Physiotherapiepraxen sind aktuell in Baden-Württemberg zulässig? (Stand 08.11.2020)
Die am 2.11.2020 in Kraft getretene baden-württembergische Corona-Verordnung äußert sich leider nicht zu Dienstleistungsangeboten in Physiotherapiepraxen – mit der Folge, dass die Meinungen völlig auseinandergehen. PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg hat daher im Sozialministerium nachgefragt. Lesen Sie hier die Antworten des Sozialministeriums und die rechtliche Einschätzung von PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg.
1. Frage: Sind medizinische Behandlungen auf Selbstzahlerbasis ohne ärztliche Verordnung zulässig?
Antwort des Sozialministeriums BaWü: „alle medizinisch notwendigen Behandlungen sind zulässig“
Folge: Da das Ministerium ganz ausdrücklich nicht Bezug auf das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung nimmt, kann das nur bedeuten: Sie dürfen jede Behandlung abgeben, zu der sie als Physiotherapeut*in, ohne gegen HPrG zu verstoßen, auch ohne ärztliche Verordnung behandlungsberechtigt sind – und das sind nach einem Beschluss des BVerwG vom Oktober 2009 sämtliche Behandlungsleistungen, die ein Masseur und medizinischer Bademeister nach dem MPhG abzugeben berechtigt ist.
2. Frage: Sind Physiotherapiebehandlungen in den Räumlichkeiten eines – ja für den Publikumsverkehr geschlossenen – Fitnessstudios zulässig?
Antwort des Sozialministeriums BaWü: „Die Fitnessstudios sind ja zu – mit Ausnahme allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands.“
Folge: Sie dürfen als Physiotherapeut*in in einem Fitnessstudio Behandlungsleistungen (mit oder ohne ärztliche Verordnung, siehe oben) abgeben – solange Sie mit dem Patient alleine sind.
3. Frage: Dürfen rehabilitative und sekundär/tertiärpräventive Dienstleistungen und medizinisches Training von Physiotherapiepraxen unter einem ausgereiften Hygienekonzept inkl. Maskenpflicht auch unter Geltung der jüngsten Corona-Verordnung angeboten werden?
Da dem Vorstand die Antwort des Sozialministeriums „alle medizinisch notwendigen Behandlungen sind zulässig“ nicht ausreichend präzise erschien, wurde wie folgt nachgefragt: „Müssen wir Ihre Antwort dahingehend verstehen, dass seit 02.11.2020 nur Behandlungen, nicht aber medizinisch gebotene Reha- oder Präventionsangebote u.ä. erlaubt sind?“
Hierauf hat das Sozialministerium am Freitag vergangener Woche dann wie folgt geantwortet: „Medizinisch notwendige physiotherapeutische Maßnahmen dürfen auch ohne Rezept durchgeführt werden.“
Rechtslage zur 3. Frage
Wir glauben, dass eine weitere Nachfrage nicht zielführend ist – eine eindeutige/klare und rechtsverbindliche Antwort will oder kann das Sozialministerium nicht geben. Aufgrund folgender Feststellungen und unter folgenden Bedingungen ermutigt der Vorstand die Praxen deshalb, das angesprochene Leistungsangebot aufrecht zu halten:
Das Sozialministerium verwendet in der 2. Antwort nicht mehr den Begriff physiotherapeutische „Behandlung“ – es spricht von physiotherapeutischer Maßnahme.
Dem Sozialministerium ist es dabei aber wichtig, dass das, was der PT macht, medizinisch notwendig ist, will damit den entscheidenden Unterschied zum Leistungsangebot eines Sportvereins/Fitness-Studios herausarbeiten – denn das, was dort gemacht wird, ist nicht medizinisch notwendig.
Das Sozialministerium stellt ausdrücklich klar, dass es keines Rezepts bedarf.
Und das Sozialministerium unterlässt es ganz offenkundig, unsere zweite Anfrage mit einem ohne weiteres möglichen JA zu beantworten – wenn das Sozialministerium Prävention/Reha/Training nicht als erlaubt ansehen wollte, wäre nichts leichter gewesen, als diese Frage zu bejahen.
Fazit: Man darf nach Auffassung des Vorstands die jüngste Antwort als Bejahung der von uns gestellten Ausgangsfrage ansehen – rehabilitative und sekundär/tertiärpräventive Dienstleistungen sowie medizinisches Training sind seit dem 02.11.2020 nicht untersagt. Auch dieses Leistungsangebot ist aber nur dann erlaubt, wenn es als medizinisch notwendig angesehen werden kann und unter den strengen Hygiene-/Sicherheitsregeln stattfindet, die in einer PT-Praxis sowieso geboten sind. Zur allerletzten Sicherheit ist jede Praxis ggf. aufgefordert, sich bei der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde zu erkundigen – gerne unter Berufung auf die obige Stellungnahme des Sozialministeriums.
Best-practice-Beispiel
Dass eine solche Anfrage bei der zuständigen Ordnungsbehörde zielführend ist, soll folgendes Beispiel belegen:
1. Seriöse und aussagekräftige Anfrage
Anbei sende ich Ihnen die Ausschreibung für meine physiotherapeutische Gruppenveranstaltung. Sie hatten freundlicherweise angeboten, mir eine schriftliche Genehmigung per Mail zu schicken.
Die Veranstaltung ist medizinisch notwendig. Alle Teilnehmer haben eine ärztliche Verordnung für den Kurs. Ich erwarte maximal 10 Teilnehmer bei einer Raumgroße von 60 m2. Abstände können also eingehalten werden. Da es sich um eine therapeutische Gruppe handelt, sind Belastungen ohnehin nur im niederen Bereich. Die Teilnehmer üben einzeln. Es ist keine Partnerarbeit vorgesehen.
Der Gruppenkurs ist an folgenden vier Terminen 2020 geplant: 18.11., 25.11., 02.12., 09.12.
Desinfektionsmittel ist ausreichend in den Räumen vorhanden. Es gibt einen separaten Ein- beziehungsweise Ausgang. Alle Teilnehmer werden vor Kursbeginn darauf hingewiesen, dass sie beim Betreten der Räume bis zum Erreichen des Platzes eine Maske zu tragen haben und dass generell Abstände eingehalten werden müssen. Regelmäßiges Lüften der Räume ist obligatorisch.
2. Beschreibung der Leistung (verkürzt)
Skoliose physiotherapeutische Gruppe nach Spiraldynamik ®
Veranstaltungsort:
Ersttermin: ca. 30 - 40 Minuten
Vier Termine in der Gruppe a 90 Minuten
Paketpreis für 4 Abende: 160 €, Vorabtermin: 40,00 €
Teilnehmerzahl: 5-10 Personen
3. Antwort des Amtes für öffentliche Ordnung, Landeshauptstadt Stuttgart
Physiotherapie ist weiterhin nach Auslegungshinweisen des Landes gestattet. Sie können daher Ihre Gruppenkurse stattfinden lassen unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften (Mindestabstand, Händedesinfektion, Lüften,...)
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mbone schrieb:
Zitat: Physio Deutschland Baden Württemberg:
Welche Dienstleistungen von Physiotherapiepraxen sind aktuell in Baden-Württemberg zulässig? (Stand 08.11.2020)
Die am 2.11.2020 in Kraft getretene baden-württembergische Corona-Verordnung äußert sich leider nicht zu Dienstleistungsangeboten in Physiotherapiepraxen – mit der Folge, dass die Meinungen völlig auseinandergehen. PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg hat daher im Sozialministerium nachgefragt. Lesen Sie hier die Antworten des Sozialministeriums und die rechtliche Einschätzung von PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg.
1. Frage: Sind medizinische Behandlungen auf Selbstzahlerbasis ohne ärztliche Verordnung zulässig?
Antwort des Sozialministeriums BaWü: „alle medizinisch notwendigen Behandlungen sind zulässig“
Folge: Da das Ministerium ganz ausdrücklich nicht Bezug auf das Vorliegen einer ärztlichen Verordnung nimmt, kann das nur bedeuten: Sie dürfen jede Behandlung abgeben, zu der sie als Physiotherapeut*in, ohne gegen HPrG zu verstoßen, auch ohne ärztliche Verordnung behandlungsberechtigt sind – und das sind nach einem Beschluss des BVerwG vom Oktober 2009 sämtliche Behandlungsleistungen, die ein Masseur und medizinischer Bademeister nach dem MPhG abzugeben berechtigt ist.
2. Frage: Sind Physiotherapiebehandlungen in den Räumlichkeiten eines – ja für den Publikumsverkehr geschlossenen – Fitnessstudios zulässig?
Antwort des Sozialministeriums BaWü: „Die Fitnessstudios sind ja zu – mit Ausnahme allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands.“
Folge: Sie dürfen als Physiotherapeut*in in einem Fitnessstudio Behandlungsleistungen (mit oder ohne ärztliche Verordnung, siehe oben) abgeben – solange Sie mit dem Patient alleine sind.
3. Frage: Dürfen rehabilitative und sekundär/tertiärpräventive Dienstleistungen und medizinisches Training von Physiotherapiepraxen unter einem ausgereiften Hygienekonzept inkl. Maskenpflicht auch unter Geltung der jüngsten Corona-Verordnung angeboten werden?
Da dem Vorstand die Antwort des Sozialministeriums „alle medizinisch notwendigen Behandlungen sind zulässig“ nicht ausreichend präzise erschien, wurde wie folgt nachgefragt: „Müssen wir Ihre Antwort dahingehend verstehen, dass seit 02.11.2020 nur Behandlungen, nicht aber medizinisch gebotene Reha- oder Präventionsangebote u.ä. erlaubt sind?“
Hierauf hat das Sozialministerium am Freitag vergangener Woche dann wie folgt geantwortet: „Medizinisch notwendige physiotherapeutische Maßnahmen dürfen auch ohne Rezept durchgeführt werden.“
Rechtslage zur 3. Frage
Wir glauben, dass eine weitere Nachfrage nicht zielführend ist – eine eindeutige/klare und rechtsverbindliche Antwort will oder kann das Sozialministerium nicht geben. Aufgrund folgender Feststellungen und unter folgenden Bedingungen ermutigt der Vorstand die Praxen deshalb, das angesprochene Leistungsangebot aufrecht zu halten:
Das Sozialministerium verwendet in der 2. Antwort nicht mehr den Begriff physiotherapeutische „Behandlung“ – es spricht von physiotherapeutischer Maßnahme.
Dem Sozialministerium ist es dabei aber wichtig, dass das, was der PT macht, medizinisch notwendig ist, will damit den entscheidenden Unterschied zum Leistungsangebot eines Sportvereins/Fitness-Studios herausarbeiten – denn das, was dort gemacht wird, ist nicht medizinisch notwendig.
Das Sozialministerium stellt ausdrücklich klar, dass es keines Rezepts bedarf.
Und das Sozialministerium unterlässt es ganz offenkundig, unsere zweite Anfrage mit einem ohne weiteres möglichen JA zu beantworten – wenn das Sozialministerium Prävention/Reha/Training nicht als erlaubt ansehen wollte, wäre nichts leichter gewesen, als diese Frage zu bejahen.
Fazit: Man darf nach Auffassung des Vorstands die jüngste Antwort als Bejahung der von uns gestellten Ausgangsfrage ansehen – rehabilitative und sekundär/tertiärpräventive Dienstleistungen sowie medizinisches Training sind seit dem 02.11.2020 nicht untersagt. Auch dieses Leistungsangebot ist aber nur dann erlaubt, wenn es als medizinisch notwendig angesehen werden kann und unter den strengen Hygiene-/Sicherheitsregeln stattfindet, die in einer PT-Praxis sowieso geboten sind. Zur allerletzten Sicherheit ist jede Praxis ggf. aufgefordert, sich bei der örtlich zuständigen Ordnungsbehörde zu erkundigen – gerne unter Berufung auf die obige Stellungnahme des Sozialministeriums.
Best-practice-Beispiel
Dass eine solche Anfrage bei der zuständigen Ordnungsbehörde zielführend ist, soll folgendes Beispiel belegen:
1. Seriöse und aussagekräftige Anfrage
Anbei sende ich Ihnen die Ausschreibung für meine physiotherapeutische Gruppenveranstaltung. Sie hatten freundlicherweise angeboten, mir eine schriftliche Genehmigung per Mail zu schicken.
Die Veranstaltung ist medizinisch notwendig. Alle Teilnehmer haben eine ärztliche Verordnung für den Kurs. Ich erwarte maximal 10 Teilnehmer bei einer Raumgroße von 60 m2. Abstände können also eingehalten werden. Da es sich um eine therapeutische Gruppe handelt, sind Belastungen ohnehin nur im niederen Bereich. Die Teilnehmer üben einzeln. Es ist keine Partnerarbeit vorgesehen.
Der Gruppenkurs ist an folgenden vier Terminen 2020 geplant: 18.11., 25.11., 02.12., 09.12.
Desinfektionsmittel ist ausreichend in den Räumen vorhanden. Es gibt einen separaten Ein- beziehungsweise Ausgang. Alle Teilnehmer werden vor Kursbeginn darauf hingewiesen, dass sie beim Betreten der Räume bis zum Erreichen des Platzes eine Maske zu tragen haben und dass generell Abstände eingehalten werden müssen. Regelmäßiges Lüften der Räume ist obligatorisch.
2. Beschreibung der Leistung (verkürzt)
Skoliose physiotherapeutische Gruppe nach Spiraldynamik ®
Veranstaltungsort:
Ersttermin: ca. 30 - 40 Minuten
Vier Termine in der Gruppe a 90 Minuten
Paketpreis für 4 Abende: 160 €, Vorabtermin: 40,00 €
Teilnehmerzahl: 5-10 Personen
3. Antwort des Amtes für öffentliche Ordnung, Landeshauptstadt Stuttgart
Physiotherapie ist weiterhin nach Auslegungshinweisen des Landes gestattet. Sie können daher Ihre Gruppenkurse stattfinden lassen unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften (Mindestabstand, Händedesinfektion, Lüften,...)
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Gesundheitswerkstatt schrieb:
das ist ja gerade der Punkt: das Thema auf eine moralisch/ ethische Ebene zu diskutieren bringt auch nichts... bei uns in BW gibt jedenfalls keine klaren Angaben.
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Susulo schrieb:
Außer bei mbone kannst du dich bei seinem Verband bedanken .... die werden immer nur beschimpft.
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Gesundheitswerkstatt schrieb:
super!! danke!! endlich mal was sachlich-konkretes !!!
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