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könnt wie schön und umfangreich
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Geronimo schrieb:
...echt jetzt..?
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MikeL schrieb:
In Singapur werden Aprilscherze im Zusammenhang mit Covid19 mit Gefängnis bestraft!
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Klonkrieger schrieb:
Hi ihrHab gehört das man als praxis Inhaber auch kurzarbeitergeld beantragen kann... Stimmt das?
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alobar schrieb:
klar, warum auch nicht? Kurzarbeit habe ich angezeigt, in der Hoffnung dass wir es nicht ausnutzen müssen...
ich dachte das gilt nur für die Arbeitnehmer. Gibt es für die PI nicht andere Gelder die
beantragt werden können?
LG
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Rimm schrieb:
Hi,
ich dachte das gilt nur für die Arbeitnehmer. Gibt es für die PI nicht andere Gelder die
beantragt werden können?
LG
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Ich kann es für mich noch nicht abschätzen. Man muss also rechnen, denn die Unterlagen muss man 10 Jahre aufbewahren, es wird später zu stichprobenartigen Überprüfungen kommen.
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Andreas Fuhr schrieb:
Laut meinem Steuerberater muss man nicht an seine Liquidität. Wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen kann man Soforthilfe beantragen.
Ich kann es für mich noch nicht abschätzen. Man muss also rechnen, denn die Unterlagen muss man 10 Jahre aufbewahren, es wird später zu stichprobenartigen Überprüfungen kommen.
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alobar schrieb:
Das Stimmt, der AG kann / muss für AN KuG beantragen, aber für sich selber geht das nicht. In guten Jahren hat man ein Polster an zu schaffen. Willkommen inder Selbstständigkeit. Es gibt aber die 9000.- Soforthilfe
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Gert Winsa schrieb:
Wirklich ? Es hat jeder PI die Möglichkeit als AN zu arbeiten wenn er denkt dass er damit besser fährt, die Gehälter kennt man ja als AG.
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Klonkrieger schrieb:
Ja eben. Das meinte ich. Der AG kann Kurzarbeit zwar für seine Angestellten (aber nicht 450€) beantragen, geht aber selber leer aus. Ungerechtigkeit ist aller Lohn Dank (oder so ähnlich)
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https://www.physio.de/community/news/corona-finanzielle-zuschuesse-fuer-selbststaendige-auf-laenderebene/99/10138/1
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die neue schrieb:
Klonkrieger .... es gibt für Kleinselbständige und Freiberufler die Soforthilfe. Schau mal, wo Du sie beantragen kannst
https://www.physio.de/community/news/corona-finanzielle-zuschuesse-fuer-selbststaendige-auf-laenderebene/99/10138/1
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Klonkrieger schrieb:
Ja. Weiß ich ich suche nur nach einer Möglichkeit bei der ich nicht allzuviel meiner Rücklagen angreifen muß. Bei der Soforthilfe in Bayer muß ja bereits ein Liquiditätsengpass auf dem geschäfts und auf dem privatkonto nachweisbar sein... Aber so wie es aussieht muß man wohl erst seine Rücklagen platt machen bevor man die Soforthilfe beantragen kann...
Nochmal: Zum 3.
Definition zum Liquiditätsengpass: Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen. Private liquide Mittel müssen nicht (mehr) zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.
Quelle: Soforthilfe Bayern (stmwi)
Gruss
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viento schrieb:
Ich habe jetzt insgesamt 3x dazu etwas gepostet. Sogar in einem eigenen Thread für die bayr. Kollegen/Innen.
Nochmal: Zum 3.
Definition zum Liquiditätsengpass: Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen. Private liquide Mittel müssen nicht (mehr) zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.
Quelle: Soforthilfe Bayern (stmwi)
Gruss
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Klonkrieger schrieb:
Aber gibt es die Möglichkeit bei der arge auch als arbeitgeber etwas zu bekommen in solchen Fällen?
du zahlst als Selbstständiger ja auch nichts an die Arbeitsagentur, warum sollten sie dir dann jetzt was zahlen?
Liebe Grüße
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Arbeitslosengeld nach Selbstständigkeit - Regelungen 2020 - everbill Magazin
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Das stimmt nur bedingt, denn:
Arbeitslosengeld nach Selbstständigkeit - Regelungen 2020 - everbill Magazin
Viele Grüße
Monika
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Tolkinchen schrieb:
Ich sehe da keinen Bezug zu KuG. Da geht es um Arbeitslosengeld oder habe ich etwas übersehen?
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Tolkinchen schrieb:
Hallo Klonkrieger,
du zahlst als Selbstständiger ja auch nichts an die Arbeitsagentur, warum sollten sie dir dann jetzt was zahlen?
Liebe Grüße
[kaputter Link]
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tom1350 schrieb:
Selbstständige können ALG II beantragen. Für ein halbes Jahr wird bei Neuanträgen die Vermögensprüfung und Prüfung der Wohnung ausgesetzt. Natürlich kann weiter Umsatz generiert werden. Dann wird das ALG II aber wieder entsprechend zurück gezahlt.
[kaputter Link]
ja es geht um das Arbeitslosengeld für Selbständige, dass Du unter Umständen (im Link aufgeführt) doch erhälst. Oder habe ich Dich in Deinem Eingangsstatment falsch verstanden ( als Selbständiger zahlt man nichts an die ARGE...).
Viele Grüße
Monika
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stimmt, entschuldige. Das hatte ich zu plakativ formuliert. Ich hatte mich, wegen der Eingangsfrage, rein an den Leistungen für KuG orientiert. Für die besteht kein Anspruch.
Das wir PI's im Zweifelsfall eventuell Anspruch auf Arbeitslosengeld haben könnten, habe ich da einfach ausgeblendet. Da hast du natürlich recht!
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Tolkinchen schrieb:
Hallo Monika,
stimmt, entschuldige. Das hatte ich zu plakativ formuliert. Ich hatte mich, wegen der Eingangsfrage, rein an den Leistungen für KuG orientiert. Für die besteht kein Anspruch.
Das wir PI's im Zweifelsfall eventuell Anspruch auf Arbeitslosengeld haben könnten, habe ich da einfach ausgeblendet. Da hast du natürlich recht!
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mosaik schrieb:
Hallo Tollkinchen,
ja es geht um das Arbeitslosengeld für Selbständige, dass Du unter Umständen (im Link aufgeführt) doch erhälst. Oder habe ich Dich in Deinem Eingangsstatment falsch verstanden ( als Selbständiger zahlt man nichts an die ARGE...).
Viele Grüße
Monika
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Herbert schrieb:
An einer Inklusion der 450er in das KuG wird laut Steuerberatung aber auch gearbeitet.
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