Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
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Wir haben von 100% Auslastung innerhalb einer Woche auf 70% reduziert und dann auf O.
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idefix- schrieb:
wir haben seit Freitag 13.oo den Betrieb bis vorerst Ostern eingestellt und heute für alle MA´s Kurzarbeit beantragt. Außer die noch Urlaub haben, der wird jetzt abgebaut.
Wir haben von 100% Auslastung innerhalb einer Woche auf 70% reduziert und dann auf O.
Das KUG betrifft nur angestellte Kräfte, nicht den Praxisinhaber. Wenn Du KUG beantragst, mußt Du begründen, warum deine Angestellte(n) nicht mehr ausreichend zu arbeiten haben. Patientenabsagen, kaum mehr neue Verordnungen, erhöhte Hygieneanforderungen vor allem bei Risikopatienten können nicht eingehalten werden; wenn Du in Bayern bist, fällt die Begründung noch leichter. Allerdings, einfach für den verbliebenen Rest zumachen und auch für diesen Anteil KUG zu beantragen, wäre nicht im Sinne der gesetzlichen Regelung. Ich als PI in Bayern mache seit heute die "Notversorgung" und alle Anderen bleiben vorerst daheim.
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W. Stangner schrieb:
ein Arzt darf zu Lasten einer gesetzlichen KK getreu den gesetzlichen Vorgaben des SGB V nur medizinisch notwendige Behandlungen verordnen. Die jetzt bundesweit abgesprochene Regelung betrifft von daher unser KrankenkassenUnfallversicherungsKlientel grundsätzlich nicht. Anders sieht die Situation bei uns in Bayern aus; da dürfen nur noch Behandlungen bei medizinisch dringend notwendigem Bedarf durchgeführt werden (der Patient kann dann die Praxis aufsuchen bzw. der Therapeut zwecks Hausbesuch seine Räumlichkeiten verlassen).
Das KUG betrifft nur angestellte Kräfte, nicht den Praxisinhaber. Wenn Du KUG beantragst, mußt Du begründen, warum deine Angestellte(n) nicht mehr ausreichend zu arbeiten haben. Patientenabsagen, kaum mehr neue Verordnungen, erhöhte Hygieneanforderungen vor allem bei Risikopatienten können nicht eingehalten werden; wenn Du in Bayern bist, fällt die Begründung noch leichter. Allerdings, einfach für den verbliebenen Rest zumachen und auch für diesen Anteil KUG zu beantragen, wäre nicht im Sinne der gesetzlichen Regelung. Ich als PI in Bayern mache seit heute die "Notversorgung" und alle Anderen bleiben vorerst daheim.
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Pinguin25 schrieb:
Wir haben doch seit gestern die selbe Reglung wie Ihr. Nur noch zwingend notwendige Therapien....
im Großen und Ganzen verstehe ich dich.
Aber manchmal muss der PI handeln und den Betrieb schließen.
z.B. Ein MA 66 Jahre mit Herzproblemen; eine MA 36 mit schwerem Asthma, die Inhaber selber auch 59 und 60. Das ist eine Risikopotential, welches ich nicht weiter tragen will/kann.
Es gibt für mich keine Probleme, wenn es PI´s gibt die ende 20 oder Mitte 30 sind und sich entschließen, unter Berücksichtigung aller Hygienemaßnahmen, weiter zu arbeiten. Die jungen Kollegen gehören ja auch nicht zu den Risiko- bzw. Hochrisikogruppen.
Aber man jetzt nicht verallgemeinern, dass alle PI´s jetzt Notdienste schieben müssen.
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idefix- schrieb:
@ Stanger
im Großen und Ganzen verstehe ich dich.
Aber manchmal muss der PI handeln und den Betrieb schließen.
z.B. Ein MA 66 Jahre mit Herzproblemen; eine MA 36 mit schwerem Asthma, die Inhaber selber auch 59 und 60. Das ist eine Risikopotential, welches ich nicht weiter tragen will/kann.
Es gibt für mich keine Probleme, wenn es PI´s gibt die ende 20 oder Mitte 30 sind und sich entschließen, unter Berücksichtigung aller Hygienemaßnahmen, weiter zu arbeiten. Die jungen Kollegen gehören ja auch nicht zu den Risiko- bzw. Hochrisikogruppen.
Aber man jetzt nicht verallgemeinern, dass alle PI´s jetzt Notdienste schieben müssen.
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Pinguin25 schrieb:
Hallo Zusammen in dieser schweren Zeit,wer kennt sich aus ?Wenn mir aufgrund der Ängste der Patienten und zudem dadurch, dass wir jetzt nur noch medizinisch notwendige Behandlungen durchführen können, nur noch 20% meiner Patienten bleiben, bin ich dann gezwungen diese zu behandeln, oder kann ich trotz der noch übrig geblieben 20% die Praxis schließen und zu 100% Kurzarbeit beantragen?Vielen lieben Dank für Eure Antwort
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Mein Tipp:
Kennzeichne alle Absagen im Bestellsystem (mit z. B. "C"), lass die Patienten aber drin stehen. Schau, ob und wie schnell du die Lücken wieder mit Ersatz belegen kannst, die du daneben schreibst/notierst. Dann hast du einen Vergleich und das Amt den geforderten Nachweis in einem.
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Sylke Zimmer schrieb:
Du kannst Kurzarbeit beantragen, musst aber nachweisen, dass sich der Umsatz wg. Corona deutlich verschlechtert hat und bei weiterer Öffnung der Praxis du in spätestens ... Wochen insolvent bist (auch erkrankte Mitarbeiter zählen!).
Mein Tipp:
Kennzeichne alle Absagen im Bestellsystem (mit z. B. "C"), lass die Patienten aber drin stehen. Schau, ob und wie schnell du die Lücken wieder mit Ersatz belegen kannst, die du daneben schreibst/notierst. Dann hast du einen Vergleich und das Amt den geforderten Nachweis in einem.
Du kannst deine Mitarbeiter demnach (bei deinen angebenen Zahlen) also in Kurzarbeit schicken. Auch zu 100% (gerade auch eine Ausnahmeregelung), während du die wenigen verbliebenen Patienten weiterbehandelst.
Alle Angaben ohne Gewähr, erkundige dich lieber auch nochmal bei deinem Steuerberater!
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Tolkinchen schrieb:
So habe ich meinen Steuerberater heute verstanden: Mind. 10% des Kollegiums müssen von mind. 10% Ausfall betroffen sein, um momentan Kurzarbeit beantragen zu können.
Du kannst deine Mitarbeiter demnach (bei deinen angebenen Zahlen) also in Kurzarbeit schicken. Auch zu 100% (gerade auch eine Ausnahmeregelung), während du die wenigen verbliebenen Patienten weiterbehandelst.
Alle Angaben ohne Gewähr, erkundige dich lieber auch nochmal bei deinem Steuerberater!
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Pinguin25 schrieb:
Meine Frage wäre, ob ich trotz noch vorhandenen 20 % Patientenanteil zu machen kann und 100% Kurzarbeit beantragen kann. Oder gibt es dann Probleme mit der Arbeitsargentur?
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christoph55 schrieb:
Und sage dazu, dass Du keine Schutzmasken hast und im Grunde so nicht mehr weiterbehandeln kannst/willst (Fürsorgepflicht des AG)!
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