• Auf der Suche nach einer neuen
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
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• Du hast bereits
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Dann hast Du schon 3 gute Gründe
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Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
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Meine Frage. Meine Mitarbeiterin ist zur Zeit zuhause, weil ihr Kind in Quarantäne ist. Die Erzieherin der Kita hat Corona. Nun ist es so, dass ihr Kind, laut Gesundheitsamt, nicht getestet werden muss sondern gleich in Qurantäne. Nun wissen wir nicht was nun wirlich ist Bevor sie wieder arbeitet würde ich meine Kollegin gerne testen lassen. Kann ich den Test von der Steuer absetzen oder geht sowas nicht?
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eim schrieb:
Es sind Betriebsausgaben!!!!
Wir Testen jede Woche einmal beim Hausarzt.
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WiHe schrieb:
Die Corona Test sind beim Hausarzt Kostenlos einfach nachfragen.
Wir Testen jede Woche einmal beim Hausarzt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Meine Steuerberaterin ist zur Zeit ziemlich genervt wenn jemand wegen Kurzarbeit oder Corona Fragen hat und schickt nur Links zum Lesen
Meine Frage. Meine Mitarbeiterin ist zur Zeit zuhause, weil ihr Kind in Quarantäne ist. Die Erzieherin der Kita hat Corona. Nun ist es so, dass ihr Kind, laut Gesundheitsamt, nicht getestet werden muss sondern gleich in Qurantäne. Nun wissen wir nicht was nun wirlich ist Bevor sie wieder arbeitet würde ich meine Kollegin gerne testen lassen. Kann ich den Test von der Steuer absetzen oder geht sowas nicht?
Symptomlos und ohne Erstkontakt zu sein ? Bravo ....
MikeS
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MikeS schrieb:
@WiHe
Symptomlos und ohne Erstkontakt zu sein ? Bravo ....
MikeS
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welches BL?
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idefix- schrieb:
@ elena34
welches BL?
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Horatio72 schrieb:
Wohl alle, aber in Hessen scheint das keiner zu wissen. Ich versuch seit 2 Wochen beim GA Auskunft zu bekommen. No Chance. Alles ehemalige Telekom Mitarbeiter anscheinend. Werde nur von A nach Y verbunden.
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elena34 schrieb:
Corona schnelltest für jeden Therapeuten seit dem 15.10.20 nach Stellung des Antrags beim GA kostenfrei möglich.
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Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Ganz NRW? Bei mir hat heute das GA (auch NRW) geschrieben, dass sie noch keine Infos haben.
Viele Grüße
Monika
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elena34 schrieb:
NRW, gilt aber für ganz Deutschland
siehe auch Youtup Justiziars Benjamin Alt
Fehlende Regelungen für kostenlose Corona-Tests
Die am 15.10.2020 in Kraft getretene Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit regelt den Anspruch auf kostenlose Corona-Tests neu. Wichtig für Physiotherapie- und medizinische Massagepraxen sind vor allem einmalige Tests bei einem Corona-Fall in der Praxis (Inhaber*in, Mitarbeiter*in oder Patient*in) sowie wöchentliche Tests, auch wenn kein Corona-Fall in der Praxis aufgetreten ist.
Allerdings gibt es im Moment bei vielen Ländern und Gesundheitsämtern Probleme bei der Umsetzung. Diese müssen Durchführungs- oder Ausführungsverordnungen erlassen und Regelungen für die die Durchführung der Tests aufstellen. Physiotherapie- und medizinische Massagepraxen stoßen jedoch teilweise auf Unkenntnis bei den Gesundheitsämtern. Dabei müssen die eventuell notwendigen Formulare und die Anforderungen an Anträge oder Testkonzepte eigentlich in Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt geklärt werden.
Hier eine Stellungnahme unseres Justiziars Benjamin Alt dazu:
Stellungnahme zur Corona-Testverordnung
Ein Musterschreiben an das Gesundheitsamt finden Sie hier:
Musterschreiben an das zuständige Gesundheitsamt
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Horatio72 schrieb:
Hm. Gibts da nen Link? Ich habe jetzt mein GA genau 6 mal angeschrieben in den letzten Wochen, Telefonisch komm ich erst gar nicht durch, und habe noch nichtmal eine Antwort bekommen. Keine Ablehnung oder sonstwas, einfach NICHTS!
Wie reagiere ich, wenn ein Patient ein Attest zur MNS-Befreiung hat? Wie sind die derzeitigen Fristen für den Behandlungsbeginn? Was muss ich beachten wenn ... ? ... Derzeit erreichen uns täglich Fragen von Therapeut*innen. Genau mit diesen Themen haben wir uns am 10. November in der aktuellen Ausgabe vom VPTlive beschäftigt. Ab sofort können Sie sich das Video auch auf unserem YouTube-Kanal anschauen:
VPTlive (10.11.2020)"Attest und Maskenpflicht und Fristenregelung"
Entweder über Facebook Gruppe VPT oder YouTube VPT Bayern Rechtsanwalt Benjamin Alt vom VPT
Ob das in den Video angesprochen wird weis ich nicht gibt aber mehrere Videos vom Rechtsanwalt
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WiHe schrieb:
VPTlive (10.11.2020)"Attest und Maskenpflicht und Fristenregelung"
Wie reagiere ich, wenn ein Patient ein Attest zur MNS-Befreiung hat? Wie sind die derzeitigen Fristen für den Behandlungsbeginn? Was muss ich beachten wenn ... ? ... Derzeit erreichen uns täglich Fragen von Therapeut*innen. Genau mit diesen Themen haben wir uns am 10. November in der aktuellen Ausgabe vom VPTlive beschäftigt. Ab sofort können Sie sich das Video auch auf unserem YouTube-Kanal anschauen:
VPTlive (10.11.2020)"Attest und Maskenpflicht und Fristenregelung"
Entweder über Facebook Gruppe VPT oder YouTube VPT Bayern Rechtsanwalt Benjamin Alt vom VPT
Ob das in den Video angesprochen wird weis ich nicht gibt aber mehrere Videos vom Rechtsanwalt
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WiHe schrieb:
Ich hoffe ich kann ein wenig helfen
siehe auch Youtup Justiziars Benjamin Alt
Fehlende Regelungen für kostenlose Corona-Tests
Die am 15.10.2020 in Kraft getretene Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit regelt den Anspruch auf kostenlose Corona-Tests neu. Wichtig für Physiotherapie- und medizinische Massagepraxen sind vor allem einmalige Tests bei einem Corona-Fall in der Praxis (Inhaber*in, Mitarbeiter*in oder Patient*in) sowie wöchentliche Tests, auch wenn kein Corona-Fall in der Praxis aufgetreten ist.
Allerdings gibt es im Moment bei vielen Ländern und Gesundheitsämtern Probleme bei der Umsetzung. Diese müssen Durchführungs- oder Ausführungsverordnungen erlassen und Regelungen für die die Durchführung der Tests aufstellen. Physiotherapie- und medizinische Massagepraxen stoßen jedoch teilweise auf Unkenntnis bei den Gesundheitsämtern. Dabei müssen die eventuell notwendigen Formulare und die Anforderungen an Anträge oder Testkonzepte eigentlich in Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt geklärt werden.
Hier eine Stellungnahme unseres Justiziars Benjamin Alt dazu:
Stellungnahme zur Corona-Testverordnung
Ein Musterschreiben an das Gesundheitsamt finden Sie hier:
Musterschreiben an das zuständige Gesundheitsamt
Und wenn du die Kosten des Tests selber tragen musst, dann kannst du diese selbstverständlich als Betriebsausgabe absetzen, würde ich jetzt mal so sagen.
LG
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Patrick1008 schrieb:
Ich war auch der Meinung, dass die Tests kostenfrei sind.
Und wenn du die Kosten des Tests selber tragen musst, dann kannst du diese selbstverständlich als Betriebsausgabe absetzen, würde ich jetzt mal so sagen.
LG
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elena34 schrieb:
Du bekommst vom Gesundheitsamt keine Antwort, Sie nehmen es nur zur Kenntnis. Der Arzt,der den Test durchgeführt weiß wie er abrechnet. Zumindest sollte er das .bei uns läuft das seit dem 15.10. reibungslos. Und wir müssen auch nichts bezahlen. Siegen in NRW
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