Du bist Physiotherapeut/in und
möchtest deine Karriere in Schwung
bringen? Willkommen in unserem
Team! Wir suchen Talente, die mit
Elan und Begeisterung für
Gesundheit den Weg der
Physiotherapie gehen wollen.
Wir bieten:
1) Ein sehr attraktives Gehalt und
flexible Arbeitszeiten (4 Tage/
Woche)
2) Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten
3) reichlich Urlaubstage
4) Gesundheitsprämien
5) regelmäßige
Teamveranstaltungen
6) Zuzahlung zu einer
Rentenversicherung
Werde aktiv und werde Tei...
möchtest deine Karriere in Schwung
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Wie bitte soll das funktionieren?
Wir arbeiten im Schichtsytem. Ich stehe bestimmt nicht an den Tagen, an denen ich nicht zur gleichen Zeit wie meine ungeimpften MA, VOR der Praxis und kontrolliere, ob sie sich ordnungsgemäß testen (auf dem Parkplatz in eisiger Kälte oder wie?). Kann auch kein Kollege übernehmen, da unterschiedlich begonnen wird zu arbeiten.
Ich setze bestimmt auch niemanden, den ich dann extra bezahlen müsste, dahin, der die betr. MA testet bzw. beim Testen beobachtet.
Im Moment hätte ich als einzige Lösung, dass die betr. MA sich dann eben jeden Tag zu einer offiziellen Teststelle begeben müssen.
Wie werdet ihr das handhaben?
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Foka18 schrieb:
Wahrscheinlich eine Überwachungskamera installieren....
Zoommeeting?
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Videobeweis?
Zoommeeting?
Viele Grüße
Monika
Da können durchaus kreative und unkomplizierte Lösungen entstehen - sofern man das möchte.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Die Kontrolle kann unmittelbar vor Ort (beim Betreten der Praxis) auch durch einen Dritten (Kollege) durchgeführt/beaufsichtigt werden.
Da können durchaus kreative und unkomplizierte Lösungen entstehen - sofern man das möchte.
MfG :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mein Kenntnisstand ist: "Beschäftigte und auch die Arbeitgeber selbst, dürfen eine Arbeitsstätte nur betreten, wenn sie einen Nachweis mit sich führen, der den Status genesen, geimpft oder getestet (3G-Nachweis) belegt." Quelle BMAS
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volker991 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer So sehe ich das auch. Dann kann man sich in der Praxis vor Arbeitsbeginn selbst testen. Nach Info des IFK kann man den Selbsttest auch alleine machen, es bedarf keiner Aufsicht. Es ist mir nur im Moment noch nicht klar, ob sich 2 G Mitarbeiter überhaupt testen müssen. Am 5.11. ist für Bayern festgelegt, dass sie das nicht müssen. Möglicherweise ist das jedoch seit dem 19.11. veraltet. Auch ist noch zu klären, ob sich 2 G Mitarbeiter testen müssen, wenn die Praxis unter 10 Mitarbeiter hat.
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Tuxedo schrieb:
Test mit Namenskürzel und Datum versehen, abfotografieren, Foto per verschlüsseltem Chatclient schicken..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ab Donnerstag also Überwachung/Kontrolle der Durchführung von Tests der nicht geimpften Mitarbeiter*innen VOR Praxiseintritt.
Wie bitte soll das funktionieren?
Wir arbeiten im Schichtsytem. Ich stehe bestimmt nicht an den Tagen, an denen ich nicht zur gleichen Zeit wie meine ungeimpften MA, VOR der Praxis und kontrolliere, ob sie sich ordnungsgemäß testen (auf dem Parkplatz in eisiger Kälte oder wie?). Kann auch kein Kollege übernehmen, da unterschiedlich begonnen wird zu arbeiten.
Ich setze bestimmt auch niemanden, den ich dann extra bezahlen müsste, dahin, der die betr. MA testet bzw. beim Testen beobachtet.
Im Moment hätte ich als einzige Lösung, dass die betr. MA sich dann eben jeden Tag zu einer offiziellen Teststelle begeben müssen.
Wie werdet ihr das handhaben?
Bei uns bekommen auch die geimpften MA Selbsttests ausgehändigt. Finde ich gut und sinnvoll.
Die Kontrolle ist halt immer das Problem. Bin gespannt wie die das im ÖPNV machen wollen. Bin auch gespannt wann es heißt: "keine Tests mehr zu kriegen."
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Die ungeimpften müssen sich nun jedoch jeden Tag testen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Natürlich; dazu sind wir ja verpflichtet: Angebot von zwei Tests pro Wo. pro MA.
Die ungeimpften müssen sich nun jedoch jeden Tag testen.
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kroetzi schrieb:
Gleiches Problem überall.
Bei uns bekommen auch die geimpften MA Selbsttests ausgehändigt. Finde ich gut und sinnvoll.
Die Kontrolle ist halt immer das Problem. Bin gespannt wie die das im ÖPNV machen wollen. Bin auch gespannt wann es heißt: "keine Tests mehr zu kriegen."
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kvet schrieb:
Das könnt ihr doch nicht machen!
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Papa Alpaka schrieb:
@kvet doch.
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kvet schrieb:
Das verstößt gegen die Menschenrechte!
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Shia schrieb:
@kvet nein
das machen eure ungeimpften MAs mit? ich hätte fix ne neue stelle.
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bundy007 schrieb:
@Shia
das machen eure ungeimpften MAs mit? ich hätte fix ne neue stelle.
Hier geht man nicht freiwillig, wink
Direkt gegenüber ist ein Testzentrum, wo liegt das Problem?
Geimpfte dürfen sich selbst zu Hause testen, bekommen ihre Tests mit.
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Shia schrieb:
@bundy007
Hier geht man nicht freiwillig, wink
Direkt gegenüber ist ein Testzentrum, wo liegt das Problem?
Geimpfte dürfen sich selbst zu Hause testen, bekommen ihre Tests mit.
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idefix- schrieb:
@kvet Genauso wie Testunwillige gegen meine Menschenrechte verstoßen!
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Ringgeist schrieb:
@idefix- Mach dich mal schlau, bevor du dich auf den Schlips getreten fühlst. Physios können doch rechieren. Dachte ich immer zumindest.
Ich finde allein raus, danke...
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Papa Alpaka schrieb:
@Ringgeist gerade nicht, habe gestern schon das Laub im Garten rechiert 😁
Ich finde allein raus, danke...
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Shia schrieb:
Wir werden aus genau diesem Grunde, die ungeimpften, zu den offiziellen Teststellen schicken. Geht gar nicht anders.
Und dass man alleine den Test nicht durchführen darf, auch wenn man geschult ist?
Danke!
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Also geschult und selber Test durchführen, geht nicht - das betr. allerdings nur die Ungeimpften!
Die Geimpften/Genesenen dürfen einen unbeaufsichtigten Selbsttest machen; wenn sie denn möchten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nein. Der MA, der sich testen muss, muss während des Tests "überwacht" werden. Derjenige, der "überwacht", muss nicht zwangsläufig geschult sein.
Also geschult und selber Test durchführen, geht nicht - das betr. allerdings nur die Ungeimpften!
Die Geimpften/Genesenen dürfen einen unbeaufsichtigten Selbsttest machen; wenn sie denn möchten.
Name des Mitarbeiters
Impfstatus
Tag der Testung
Pos. oder neg. ?
Was ist zu tun, wenn der Test Pos. ist
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volker991 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer ...wenn sie denn möchten ist noch unklar. Es kann sein, dass sie sich 2 mal die Woche testen müssen, auch wenn sie geimpft sind. Das kann dann ein unbeaufsichtigter Selbsttest sein. Der Mitarbeiter muß dies jedoch auf einem Testkonzept dokumentieren und muß das dem Chef/in zeigen. Dieser muß dieses Dokument aufheben. Also - auch ein Testkonzept erstellen. Muß enthalten:
Name des Mitarbeiters
Impfstatus
Tag der Testung
Pos. oder neg. ?
Was ist zu tun, wenn der Test Pos. ist
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Sonam schrieb:
Habe ich es richtig verstanden, dass der Test unter der Aufsicht eines geschulten Mitarbeiters erfolgen muss? Also einer der z.B. eine online Schulung gemacht hat?
Und dass man alleine den Test nicht durchführen darf, auch wenn man geschult ist?
Danke!
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kvet schrieb:
Aber wo können sich ungeimpfte Arbeitnehmer noch testen lassen, und wie können sie den Arbeitsplatz noch erreichen?
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Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
z.B. bei Link, jedoch auch bei vielen anderen Anbietern (rote Kreuz, Caritas....).
Viele Grüße
Monika
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a schubart schrieb:
Danke
BMAS - Betrieblicher Infektionsschutz
Siehe unter Punkt 1.1.19
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Milamber schrieb:
Aufsicht darf nur ein geschulter Mitarbeiter durchführen.
BMAS - Betrieblicher Infektionsschutz
Siehe unter Punkt 1.1.19
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volker991 schrieb:
@Milamber im Merkblatt 26 des IFK steht was anderes
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Milamber schrieb:
Naja, aber offizieller als vom Bundesministerium geht nicht.
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Shia schrieb:
Habe das so verstanden, dass eine Onlineschulung für die Tests der Ungeimpften nicht reicht?
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a schubart schrieb:
Wo kann man noch mal diese online Schulung machen?
Der geimpfte AN testet sich jeden Tag vor Dienstantritt selber, zeigt diesen Test dem AG, der domumentiert das irgendwo und gut erstmal.
Stimmt das so?
Wo lasse ich als AG mir die Kosten für die Tests erstatten?
Teste ich mich als AG nach dem gleichen Prinzip und dokumentiere das so?
Puh.Danke für eure Antworten.
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Die Kosten bekommst du von der Kassenärztlichen Vereinigung deines Landes zurück, wenn du dich da vorher registriert hast.
So viel ich weiß, mußt du dich als AG auch testen - warum nicht
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volker991 schrieb:
Nicht jeden Tag. 2 x die Woche ! Wie gesagt, noch nicht ganz klar - wenigstens für mich, siehe oben.
Die Kosten bekommst du von der Kassenärztlichen Vereinigung deines Landes zurück, wenn du dich da vorher registriert hast.
So viel ich weiß, mußt du dich als AG auch testen - warum nicht
Bei mir sind alle MA geimpft.
- Also müssen die sich nun täglich selber testen oder reicht 2x Woche?
- Muß man den test beaufsichtigen oder können die einenquasi daheim machen bevor sie auf die Arbeit kommen
-ich teste mich so dann natürlich auch
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Klonkrieger schrieb:
Also wiedermal totale Verwirrung:
Bei mir sind alle MA geimpft.
- Also müssen die sich nun täglich selber testen oder reicht 2x Woche?
- Muß man den test beaufsichtigen oder können die einenquasi daheim machen bevor sie auf die Arbeit kommen
-ich teste mich so dann natürlich auch
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Milamber schrieb:
Geimpfte Mitarbeiter müssen sich nicht testen lassen, zumindest in nrw.
....Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist künftig nur Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt, darüber muss der Arbeitgeber barrierefrei informieren: Vor Betreten der Arbeitsstätte muss ein Nachweis über den Impf- bzw. Genesenenstatus oder ein gültiger Negativtest kontrolliert werden. Ausnahmen gelten nur, wenn unmittelbar vor Ort ein Test gemacht oder ein Impfangebot wahrgenommen wird. Die Bürgertests sind wieder kostenlos...
...Zum Schutz der in Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe betreuten Menschen gilt dort auch für Arbeitgeber und Beschäftigte, die geimpft oder genesen sind, dass sie zusätzlich den Nachweis eines negativen Schnell- oder Selbsttests bzw.PCR-Tests vorlegen können müssen. Gleiches gilt auch für Besuchspersonen wie Angehörige, aber auch solche, die die Einrichtungen aus beruflichen Gründen betreten (z.B. Paketzusteller, Handwerkerinnen oder Therapeuten)...
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Musashi schrieb:
Hier das Infektionsschutzgesetz: BMAS - Weiterhin Schutz und Unterstützung
....Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist künftig nur Beschäftigten mit 3G-Status erlaubt, darüber muss der Arbeitgeber barrierefrei informieren: Vor Betreten der Arbeitsstätte muss ein Nachweis über den Impf- bzw. Genesenenstatus oder ein gültiger Negativtest kontrolliert werden. Ausnahmen gelten nur, wenn unmittelbar vor Ort ein Test gemacht oder ein Impfangebot wahrgenommen wird. Die Bürgertests sind wieder kostenlos...
...Zum Schutz der in Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe betreuten Menschen gilt dort auch für Arbeitgeber und Beschäftigte, die geimpft oder genesen sind, dass sie zusätzlich den Nachweis eines negativen Schnell- oder Selbsttests bzw.PCR-Tests vorlegen können müssen. Gleiches gilt auch für Besuchspersonen wie Angehörige, aber auch solche, die die Einrichtungen aus beruflichen Gründen betreten (z.B. Paketzusteller, Handwerkerinnen oder Therapeuten)...
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PG schrieb:
@Milamber ab morgen 24.11. schon nach § 28b Abs. 2 IfSG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Milamber "Zusätzlich müssen auch geimpfte und genesene Mitarbeitende zweimal pro Woche getestet werden." Quelle: Hessische Landesregierung informiert zu neuen Beschlüssen des Corona-Kabinetts | hessen
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MeFe89 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer wurde heute neu per Gesetz verabschiedet, gab vom vpt dazu ein live Video bei fb! Alle Mitarbeiter benötigen einen tagesaktuellen test
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Ann1 schrieb:
@Milamber das stimmt leider nicht. Ab heute muss jeder vor Arbeitsantritt einen Test machen.
Doch 2x die Woche, dürfen sie aber selbst machrn
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Shia schrieb:
@Milamber
Doch 2x die Woche, dürfen sie aber selbst machrn
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idefix- schrieb:
@PG So eindeutig steht das aber nicht im Gesetz, habe es gaaaanz langsam durchgelesen. finde keine eindeutige Aussage dazu. Es steht immer noch drinn, das 2x die Woche reicht. Habe heute morgen an den ZVK geschrieben und bitte um eine eindeutige Aussage, bis dahin wird 2x die Woche getestet.
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Klonkrieger schrieb:
Ok. Also nochmal:
Der geimpfte AN testet sich jeden Tag vor Dienstantritt selber, zeigt diesen Test dem AG, der domumentiert das irgendwo und gut erstmal.
Stimmt das so?
Wo lasse ich als AG mir die Kosten für die Tests erstatten?
Teste ich mich als AG nach dem gleichen Prinzip und dokumentiere das so?
Puh.Danke für eure Antworten.
In ner Physiopraxis geht das ja alles noch. Kliniken usw. da sieht das schon anders aus.
Bin gespannt wann wieder überall Personalnotstand ist weil die halbe Belegschaft in Quarantäne muß.
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idefix- schrieb:
Genau, im Nachbarort in den Rehakliniken gilt 2G für Alle, Patienten und Mitarbeiter.
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bundy007 schrieb:
@idefix- und die ungeimpften MAs wurden entlassen?
Ich arbeite auch in ner Rehaklinik.
Bei uns gilt bei Patienten noch 3 G und Personal so wie in den Praxen auch. Geimpfte bekommen tägliche Selbsttests mit und ungeimpfte werden unter Aufsicht getestet.
Allerdings befürchtet man jetzt schon dass es bald keine Tests mehr zu kaufen gibt. Sind ja in so ner Klinik paar 100 Tests pro Woche.
Wenn Patienten noch täglich oder 2 mal wö. getestet würden könnten wir personell einpacken. Das ginge logistisch gar nicht.
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kroetzi schrieb:
@idefix-
Ich arbeite auch in ner Rehaklinik.
Bei uns gilt bei Patienten noch 3 G und Personal so wie in den Praxen auch. Geimpfte bekommen tägliche Selbsttests mit und ungeimpfte werden unter Aufsicht getestet.
Allerdings befürchtet man jetzt schon dass es bald keine Tests mehr zu kaufen gibt. Sind ja in so ner Klinik paar 100 Tests pro Woche.
Wenn Patienten noch täglich oder 2 mal wö. getestet würden könnten wir personell einpacken. Das ginge logistisch gar nicht.
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kroetzi schrieb:
Das wird noch "lustig".
In ner Physiopraxis geht das ja alles noch. Kliniken usw. da sieht das schon anders aus.
Bin gespannt wann wieder überall Personalnotstand ist weil die halbe Belegschaft in Quarantäne muß.
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Shia schrieb:
kvet schrieb am 24.11.2021 08:20 Uhr:Wer kontrolliert das alles? Der Arbeitgeber
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Klonkrieger schrieb:
@Shia aber auch der AG muß dann seinen MA glauben wenn diese (z.b. als geimpfte )einen Selbsttest daheim machen. Und so läuft hier viel auf der Vertrauensebene ab. Ich könnte mir aber vorstellen, das es bei einer PRaxiskontrolle gut ist, wenn man diese Dokumentation zumindest vorzeigen kann.
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kvet schrieb:
@Shia Ich meine welche Institution? Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Gewerbeamt?
Datum des Tests, Testname, Positiv/negativ Unterschrift des Selbst-Getesteten
hab ich was vergessen?
Der Ungeimpfte sendet uns per mail sein Testergebnis
Alles im Personalordner abgeheftet. Feddisch
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Shia schrieb:
@Klonkrieger Ich habe eine Liste erstellt, da kommt für jeden geimpften eine Spalte
Datum des Tests, Testname, Positiv/negativ Unterschrift des Selbst-Getesteten
hab ich was vergessen?
Der Ungeimpfte sendet uns per mail sein Testergebnis
Alles im Personalordner abgeheftet. Feddisch
Habe beide Möglichkeiten gelesen.
Aber neben dem Mitarbeiter-Ausweis, möchte ich auch erst einmal einen Anticorona-Test der Person sehen, ansonsten verlassen sie umgehend die Praxis.
Ohne Test, kein Zutrittpoint_up_2
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Shia schrieb:
@kvet
kvet schrieb am 24.11.2021 10:57 Uhr:@Shia Ich meine welche Institution? Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Gewerbeamt? Keine Ahnung, ob Ordnungsamt oder Gesundheitsamt.
Habe beide Möglichkeiten gelesen.
Aber neben dem Mitarbeiter-Ausweis, möchte ich auch erst einmal einen Anticorona-Test der Person sehen, ansonsten verlassen sie umgehend die Praxis.
Ohne Test, kein Zutrittpoint_up_2
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Ringgeist schrieb:
@kvet Niemand von diesen Vereinen. Die haben doch alle mit sich selbst zu tun😂
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Ahn schrieb:
@Shia hab ich heute morgen auch schon erledigt ✌🏻
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kvet schrieb:
Wer kontrolliert das alles?
Nun sagt mein AG, er will mich erstmal nicht in der Praxis sehen und ich soll mir eine AU holen. Mein PCR Ergebnis kommt morgen, aber AU ohne Symptome kriege ich auch nicht....
Jetzt kann ich also wegen meines AG nicht arbeiten und weiß nicht ob ich für die Zeit Lohn bekomme ?
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Das ist zumindest mein Rechtsempfinden :-))
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pt ani schrieb:
Wenn er Dich freistellen will, kann er das wohl machen. Aber bezahlt..
Das ist zumindest mein Rechtsempfinden :-))
Würde mal fragen, ob du dir auch eine AU holen darfst, wenn du mal keine Lust hast.
Sorry geht gar nicht
Wenn man krank ist, ist man krank.
Wenn er dich frei stellen will, soll er dich frei stellen. Allerdings nur gegen Gehalt.
Punkt.
Alles Gute, drücke die die Daumen 🤞
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Shia schrieb:
Eine AU zu erbitten, obwohl man nicht krank ist, hat schon ein ziemliches Geschmäckle.
Würde mal fragen, ob du dir auch eine AU holen darfst, wenn du mal keine Lust hast.
Sorry geht gar nicht
Wenn man krank ist, ist man krank.
Wenn er dich frei stellen will, soll er dich frei stellen. Allerdings nur gegen Gehalt.
Punkt.
Alles Gute, drücke die die Daumen 🤞
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Elleng schrieb:
Mein AG ist ungeimpft, ich habe noch nie eine Testung miterlebt. Ich bin doppelt geimpft, unser Sohn in Quarantäne und laut Gesundheitsamt " darf " ich arbeiten.
Nun sagt mein AG, er will mich erstmal nicht in der Praxis sehen und ich soll mir eine AU holen. Mein PCR Ergebnis kommt morgen, aber AU ohne Symptome kriege ich auch nicht....
Jetzt kann ich also wegen meines AG nicht arbeiten und weiß nicht ob ich für die Zeit Lohn bekomme ?
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