Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
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Von der Physiotherapie zum
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ich möchte kurz alle Selbständigen, die auf Grund keiner durchgeführten Abrechnung im 4.Quartal nun auch keine Entschädigung aus dem Rettungsschirm bekommen sollen, ansprechen.
Ich für meinen Fall, habe im genannten und durch Herrn Spahn festgelegten Zeitraum (4.Quartal 2019) keine Abrechnung vorgenommen. Die Gründe dafür können vielseitig sein und tun hier auch nichts zur Sache.Fakt ist jedoch, es gibt keine Grundlage die die Abrechnungszeiträume, gleichwohl ob monatlich oder auch Quartalsweise, festlegt. Wir müssen uns lediglich an die Verjährungsfristen der GKV halten.
Trotzdem wurde durch das BMG, vertreten durch Herrn Spahn, bekanntlich das 4.Quartal 2019 als Berechnungsgrundlage für Zahlungen aus dem Rettungsschirm festgelegt.
Warum???
Der Rettungsschirm ist für alle da. Auch die Kolleginnen und Kollegen die keine Abrechnung im 4.Quartal 2019 getätigt haben, erbrachten aber die Arbeitsleistung. Und das ist doch entscheidend und sollte demnach auch als Berechnungsgrundlage dienen. Es handelt sich letztendlich um eine Unterstützung, um Arbeitsplätze zu sichern und Existenzen zu retten. Sollte ich also, weil ich beispielsweise meine Praxis renoviert, oder meine Einrichtung modernisiert habe, aus Liquiditätsgründen eine Abrechnung im September 2019 gemacht haben, jetzt dafür bestraft werden???
Auch ich habe natürlich einen Antrag gestellt, jedoch weil im besagtem Quartal nicht abgerechnet, keine Zahlung erhalten. Ich habe nun einen schriftlichen Widerspruch gegen den Bescheid der zuständigen ARGE geschrieben. Mir wurde durch die ARGE nun auch schon mitgeteilt, dass mein Widerspruch wohl abgelehnt wird und zeitgleich gefragt, ob ich trotzdem am Widerspruch festhalte oder ihn zurück nehme.Natürlich werde ich im Sinne der Gleichstellung und Gleichberechtigung (Es gibt Sonderregelungen, z.B. für Existenzgründer) an meinem Widerspruch festhalten und ggf. dann auch den Klageweg bestreiten.
Sollten sich unter Euch also „Gleichgesinnte“ befinden, die sich durch die Auslegung und Festlegung der Rettungsschirm–Zahlung ebenfalls ungerecht behandelt fühlen und sich nun auch dagegen wehren wollen, bitte ich um Kontaktaufnahme und regen Austausch.
Gegebenenfalls kann man sich in Form einer Sammelklage zusammen tun.
Kollegiale Grüße
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Leider kann ich nichts zum Thema beisteuern.
Würde nur gerne von dir wissen, welche Grundlage du für deinen Fall anwenden würdest?
Im übrigen ist der Rettungsschirm wohl eher nicht dafür "Es handelt sich letztendlich um eine Unterstützung, um Arbeitsplätze zu sichern und Existenzen zu retten" da. Für diesen Fall ist die Soforthilfe und das Kurzarbeitergeld.
Der Rettungsschirm für HMErbringer ist dazu da, das System aufrecht zu erhalten, da wir eben relevant sind!
Vielleicht ist das für deine Argumentation hilfreich.
Alles Gute und viel Glück!
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RoFo schrieb:
Hallo Silki1806
Leider kann ich nichts zum Thema beisteuern.
Würde nur gerne von dir wissen, welche Grundlage du für deinen Fall anwenden würdest?
Im übrigen ist der Rettungsschirm wohl eher nicht dafür "Es handelt sich letztendlich um eine Unterstützung, um Arbeitsplätze zu sichern und Existenzen zu retten" da. Für diesen Fall ist die Soforthilfe und das Kurzarbeitergeld.
Der Rettungsschirm für HMErbringer ist dazu da, das System aufrecht zu erhalten, da wir eben relevant sind!
Vielleicht ist das für deine Argumentation hilfreich.
Alles Gute und viel Glück!
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WinnieE schrieb:
laut Auskunft eines Anwalts bieten die gesetzlichen Grundlagen zu diesem Thema keine Möglichkeit für eine Sammelklage.
Ichpersönlich klage dagegen.
Amwalt: Dr. Ruppel
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gruenten08 schrieb:
Ich frage mich, warum Du erst jetzt damit ankommst. Das ganze Thema wurde mit allen Argumenten, die Du anführst, in diesem Forum bereits breit diskutiert.
Ichpersönlich klage dagegen.
Amwalt: Dr. Ruppel
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Silki1806 schrieb:
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte kurz alle Selbständigen, die auf Grund keiner durchgeführten Abrechnung im 4.Quartal nun auch keine Entschädigung aus dem Rettungsschirm bekommen sollen, ansprechen.
Ich für meinen Fall, habe im genannten und durch Herrn Spahn festgelegten Zeitraum (4.Quartal 2019) keine Abrechnung vorgenommen. Die Gründe dafür können vielseitig sein und tun hier auch nichts zur Sache.Fakt ist jedoch, es gibt keine Grundlage die die Abrechnungszeiträume, gleichwohl ob monatlich oder auch Quartalsweise, festlegt. Wir müssen uns lediglich an die Verjährungsfristen der GKV halten.
Trotzdem wurde durch das BMG, vertreten durch Herrn Spahn, bekanntlich das 4.Quartal 2019 als Berechnungsgrundlage für Zahlungen aus dem Rettungsschirm festgelegt.
Warum???
Der Rettungsschirm ist für alle da. Auch die Kolleginnen und Kollegen die keine Abrechnung im 4.Quartal 2019 getätigt haben, erbrachten aber die Arbeitsleistung. Und das ist doch entscheidend und sollte demnach auch als Berechnungsgrundlage dienen. Es handelt sich letztendlich um eine Unterstützung, um Arbeitsplätze zu sichern und Existenzen zu retten. Sollte ich also, weil ich beispielsweise meine Praxis renoviert, oder meine Einrichtung modernisiert habe, aus Liquiditätsgründen eine Abrechnung im September 2019 gemacht haben, jetzt dafür bestraft werden???
Auch ich habe natürlich einen Antrag gestellt, jedoch weil im besagtem Quartal nicht abgerechnet, keine Zahlung erhalten. Ich habe nun einen schriftlichen Widerspruch gegen den Bescheid der zuständigen ARGE geschrieben. Mir wurde durch die ARGE nun auch schon mitgeteilt, dass mein Widerspruch wohl abgelehnt wird und zeitgleich gefragt, ob ich trotzdem am Widerspruch festhalte oder ihn zurück nehme.Natürlich werde ich im Sinne der Gleichstellung und Gleichberechtigung (Es gibt Sonderregelungen, z.B. für Existenzgründer) an meinem Widerspruch festhalten und ggf. dann auch den Klageweg bestreiten.
Sollten sich unter Euch also „Gleichgesinnte“ befinden, die sich durch die Auslegung und Festlegung der Rettungsschirm–Zahlung ebenfalls ungerecht behandelt fühlen und sich nun auch dagegen wehren wollen, bitte ich um Kontaktaufnahme und regen Austausch.
Gegebenenfalls kann man sich in Form einer Sammelklage zusammen tun.
Kollegiale Grüße
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RoFo schrieb:
Is doch absolut egal!
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tom1350 schrieb:
Um wie viel geht es geschätzt?
Zu Rofo: Wie relevant wir in der Lock-Down Phase waren zeigt, das selbst Alleinerziehende Kolleginnen keine Sonderstellung im Rahmen von Kindergartenplätzen eingenommen haben. Im Gegensatz zu anderen „Systemrelevanten Berufen“ konnten sie zusehen, wo das Kind untergebracht wird........
Und die Soforthilfe galt in erster Linie zum deckeln der laufenden Fixkosten wie z.B. Miete. Das KUG reicht für Vollzeitangestellte vorne und hinten nicht. Ich habe für meine Angestellten aus Solidarität und Dankbarkeit für die ganzen Jahre zuvor, das KUG aus eigener Tasche erhöht. Das geht, über die Zeit gesehen, ganz schön ans Ersparte.
Aber darum geht es ja auch gar nicht. Recht gebe ich Dir in Bezug über die Höhe der Zahlung. Die steht für mich auch nicht zwingend im Vordergrund, sondern einfach die Tatsache der Gleichstellung und Gleichberechtigung. Kollegen die aus was für Gründen auch immer eine „gute“ Abrechnung gemacht haben, bereichern sich unter Umständen sogar auf Kosten derer, die genauso viel gearbeitet haben, Ihre Abrechnung aber in das kommende Jahr gelegt haben.
Das kann es doch nicht sein!!!!
Ich habe noch keine Anwaltliche Beratung gehabt, da ich noch recherchiere welcher Fachanwalt (Medizinrecht, Vertragsrecht, ......??) der richtige ist. Ich kenne daher auch nicht die Vorraussetzungen für eine Sammelklage und bin allen für jeden weiteren Kommentar, Hinweis und Tipps zur Sache sehr dankbar.
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Silki1806 schrieb:
Hallo zusammen und vorab ein herzliches Dankeschön für Eure Kommentare.
Zu Rofo: Wie relevant wir in der Lock-Down Phase waren zeigt, das selbst Alleinerziehende Kolleginnen keine Sonderstellung im Rahmen von Kindergartenplätzen eingenommen haben. Im Gegensatz zu anderen „Systemrelevanten Berufen“ konnten sie zusehen, wo das Kind untergebracht wird........
Und die Soforthilfe galt in erster Linie zum deckeln der laufenden Fixkosten wie z.B. Miete. Das KUG reicht für Vollzeitangestellte vorne und hinten nicht. Ich habe für meine Angestellten aus Solidarität und Dankbarkeit für die ganzen Jahre zuvor, das KUG aus eigener Tasche erhöht. Das geht, über die Zeit gesehen, ganz schön ans Ersparte.
Aber darum geht es ja auch gar nicht. Recht gebe ich Dir in Bezug über die Höhe der Zahlung. Die steht für mich auch nicht zwingend im Vordergrund, sondern einfach die Tatsache der Gleichstellung und Gleichberechtigung. Kollegen die aus was für Gründen auch immer eine „gute“ Abrechnung gemacht haben, bereichern sich unter Umständen sogar auf Kosten derer, die genauso viel gearbeitet haben, Ihre Abrechnung aber in das kommende Jahr gelegt haben.
Das kann es doch nicht sein!!!!
Ich habe noch keine Anwaltliche Beratung gehabt, da ich noch recherchiere welcher Fachanwalt (Medizinrecht, Vertragsrecht, ......??) der richtige ist. Ich kenne daher auch nicht die Vorraussetzungen für eine Sammelklage und bin allen für jeden weiteren Kommentar, Hinweis und Tipps zur Sache sehr dankbar.
Und zu Deiner Klugschwätzerischen Frage:
1. Neu im Forum und 2. kam erst jetzt die Antwort der zuständigen ARGE
Wenn Du allerdings noch etwas nützliches beitragen möchtest, kannst Du mir gerne mal mehr zu Deinem Anwalt, bzw. zu Deiner Klage (welches Ziel) schreiben.
Vielen Dank
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2. Du kannst alles in alten Threads nachlesen. Die Argumente wurden breit diskutiert.
3. Mach Dich selber kundig. Wenn Du mich als Klugschwätzer bezeichnest, brauchst Du nicht im nächsten Satz nach Hilfestellung fragen.
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gruenten08 schrieb:
1. Es ist keine Klugschwätzerei, sondern eine Feststellung
2. Du kannst alles in alten Threads nachlesen. Die Argumente wurden breit diskutiert.
3. Mach Dich selber kundig. Wenn Du mich als Klugschwätzer bezeichnest, brauchst Du nicht im nächsten Satz nach Hilfestellung fragen.
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Silki1806 schrieb:
Auf was klagst Du denn, gruenten08 ?
Und zu Deiner Klugschwätzerischen Frage:
1. Neu im Forum und 2. kam erst jetzt die Antwort der zuständigen ARGE
Wenn Du allerdings noch etwas nützliches beitragen möchtest, kannst Du mir gerne mal mehr zu Deinem Anwalt, bzw. zu Deiner Klage (welches Ziel) schreiben.
Vielen Dank
Der Ton macht die Musik.... so ist es immer wieder.
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Silki1806 schrieb:
Alles klar.
Der Ton macht die Musik.... so ist es immer wieder.
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Geronimo schrieb:
....wer drei Monte nicht abzurechnen braucht, hat vorher ordenlich Umsatz gemacht damit das überhaupt geht....
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Melanie2 schrieb:
Mir wurde die Abrechnung von Dezember nicht angerechnet da durch die Feiertage es zu spät ankam. Rechne mit der Optica ab.
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Silki1806 schrieb:
Und nimmst Du es so hin?
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Melanie2 schrieb:
was bleibt mir anderes übrig?
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vater schrieb:
OPTICA hat vorab den zu erwartenden Betrag errechnet und schriftlich mitgeteilt. Als mir dann deutlich weniger ausgezahlt wurde, habe auch ich Widerspruch eingelegt, natürlich kam die Standartantwort mit was alles bei mir / Optica falsch gelaufen sein könnte. Der IFK hat auch nicht helfen können, mich aber gut beraten. Es gibt nur den Einzelklageweg, den gehe ich jetzt, sofern mein Anwalt nicht vorab etwas erreicht.
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