für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 30 –
35 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 30 –
35 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Hat jemand ne Idee wie ich das angehen kann??????
Lg
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Finden also Kurse z.B. in einem Fitnessstudio statt und dieses bezahlt das Honorar an den Kursleiter ist das problemlos zu belegen.
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PT-Morris schrieb:
Ein Verlust hat man ja, wenn auf Anordnung eine Einrichtung geschlossen bleiben muss, auch wenn man von der Einrichtung Aufträge erhält.
Finden also Kurse z.B. in einem Fitnessstudio statt und dieses bezahlt das Honorar an den Kursleiter ist das problemlos zu belegen.
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kroetzi schrieb:
Es ist möglich die Kurse online stattfinden zu lassen. Das akzeptiert auch die ZPP.
Es ist möglich die Kurse online stattfinden zu lassen. Das akzeptiert auch die ZPP.
...ich stell mir das grade für meine Aquafitnesskurse vor - "was ihr gerade bei meiner hübschen Kollegin im Wasser seht macht ihr bitte daheim in der Badewanne nach" :grinning:
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Papa Alpaka schrieb:
kroetzi schrieb am 03.12.2020 09:53:
Es ist möglich die Kurse online stattfinden zu lassen. Das akzeptiert auch die ZPP.
...ich stell mir das grade für meine Aquafitnesskurse vor - "was ihr gerade bei meiner hübschen Kollegin im Wasser seht macht ihr bitte daheim in der Badewanne nach" :grinning:
LG
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asima schrieb:
Google mal Übergangsgeld 2, läuft ca. Oktober bis Dezember und nächstes Jahr ÜBG 3 vorraussichtlich...
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Moin liebe Kollegen, Kurz zum Sachverhalt, In meiner Praxis biete ich präventionskurse an, 10 in der Woche....Diese werden im Blocksystem verkauft. Also sprich, 8mal oder 10mal.November 2019 habe ich keine Blöcke verkauft, sondern im Oktober. Jetzt habe ich seit dem neuen Beschluss keine neuen Einnahmen der Kurse, muss natürlich Raum und Personal weiter bezahlen. Die Teilnehmer müssen die ausgefallen Stunden ersetzt bekommen. Verlust der Einnahmen also bis jetzt bis Mitte März 2021!!!! Mein Steuerberater sagt mir, ich bekomme keine ausgleichszahlungen weil im Monat November 2020 kein Verlust zu erkennen sei.
Hat jemand ne Idee wie ich das angehen kann??????
Lg
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Schippi schrieb:
Du hast in deiner Praxis doch über Patienten ein Einkommen die praeventionskurse waren doch ein zusatzgewinn/Geschäft,warum solltest du dafür einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben???und was hat der November 2019 damit zu tun???
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