Physiotherapeut (m/w/d) als neues
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Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
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gestern erfuhr ich von meiner Abrechnungsstelle Optica, dass die Hygienepauschale für alle Rezepte gezahhlt wird, deren Rechnungsstellung bis Ende September erfolgt.Das heisst, meine Rezepte, die ich Ende September einreiche, fallen damit komplett raus, das die Rechnungsstellung durch Optica Wochen später erfolgt.Also das gleiche Dilemma wie beim Rettungsschirm.
Hat jemand mit anderen Abrechnungszentren andere Infos?
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Sie sollten mit der Abrechnung an die optica darauf hinweisen, dass Sie alle Positionen geltend machen unabhängig davon, was wann der Abrechner mit Ihren Ansprüchen später tatsächlich macht.
Die optica muss dann zahlen. Auch wenn die optica selbst erst Monate später abrechnet.
Geben Sie der optica ein paar Tage mehr Zeit als üblich. Wenn Sie Ihre Daten erst am 30.09. übermitteln, wird das natürlich schwierig mit Ihren Ansprüchen.
P.S. das war meine persönl. Meinung und keinesfalls eine Rechtsberatung. :laughing:
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Xela schrieb:
Ihr Zahlungsanspruch richtet sich gegen die optica. Anders als beim Rettungsschirm wissen Sie vor Einreichen der Abrechnung, welche Fristen für die Hygienepauschale gelten.
Sie sollten mit der Abrechnung an die optica darauf hinweisen, dass Sie alle Positionen geltend machen unabhängig davon, was wann der Abrechner mit Ihren Ansprüchen später tatsächlich macht.
Die optica muss dann zahlen. Auch wenn die optica selbst erst Monate später abrechnet.
Geben Sie der optica ein paar Tage mehr Zeit als üblich. Wenn Sie Ihre Daten erst am 30.09. übermitteln, wird das natürlich schwierig mit Ihren Ansprüchen.
P.S. das war meine persönl. Meinung und keinesfalls eine Rechtsberatung. :laughing:
Wo kann ich das denn nun wieder nachlesen, welche Frist genau gilt? Datum Rechnungsstellung oder Datum Rechnungseingang.
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WinnieE schrieb:
danke für die Idee. Ich glaube nicht, dass das rein juristisch durchsetzbar ist, die Position Hygienepauschale für September geltend zu machen, werde aber nachfragen.
Wo kann ich das denn nun wieder nachlesen, welche Frist genau gilt? Datum Rechnungsstellung oder Datum Rechnungseingang.
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Xela schrieb:
Es gibt nur wenige Ausnahmen im deutschen Recht, wo ein Rechnungsdatum relevant ist. Es gilt praktisch immer das Datum des Zugangs. Ist die Rechnung im Briefkasten des Empfängers - war's das.
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WinnieE schrieb:
Guten Morgen zusammen,
gestern erfuhr ich von meiner Abrechnungsstelle Optica, dass die Hygienepauschale für alle Rezepte gezahhlt wird, deren Rechnungsstellung bis Ende September erfolgt.Das heisst, meine Rezepte, die ich Ende September einreiche, fallen damit komplett raus, das die Rechnungsstellung durch Optica Wochen später erfolgt.Also das gleiche Dilemma wie beim Rettungsschirm.
Hat jemand mit anderen Abrechnungszentren andere Infos?
Ich habe die AZH gebe die Rezepte Ende des Monats ab nach 2 Wochen habe ich das Geld auf meinen Konto.
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Mein Geld bekomme ich ebenfalls immer pünktlich.
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WinnieE schrieb:
ich glaub, Du hast meine Frage nicht richtig verstanden > Datum Rechnungsstellung.
Mein Geld bekomme ich ebenfalls immer pünktlich.
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WiHe schrieb:
Hallo mal von anderen Abrechnungsstellen Angebote zu senden lassen , und dann die Optica informieren muss mich halt um eine andere Abrechnungsstelle suchen.
Ich habe die AZH gebe die Rezepte Ende des Monats ab nach 2 Wochen habe ich das Geld auf meinen Konto.
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Rechnungsdatum (weiß56) versus Eingangsdatum (xela)
Welche Quellen hab Ihr für diese konträren Meinungen?
Eingangsdatum finde ich logisch, findet im täglichen Geschäftsleben so statt.
Allerdings haben die Regeln für uns Heilmittelerbringer leider oft überhaupt nix mit Logik zu tun.....
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WinnieE schrieb:
Prima!
Rechnungsdatum (weiß56) versus Eingangsdatum (xela)
Welche Quellen hab Ihr für diese konträren Meinungen?
Eingangsdatum finde ich logisch, findet im täglichen Geschäftsleben so statt.
Allerdings haben die Regeln für uns Heilmittelerbringer leider oft überhaupt nix mit Logik zu tun.....
"... Die Positionsnummer kann
nach dem 30.09.2020
(Rechnungseingang bei der
Krankenkasse) nicht mehr
abgerechnet werden."
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Xela schrieb:
Link
"... Die Positionsnummer kann
nach dem 30.09.2020
(Rechnungseingang bei der
Krankenkasse) nicht mehr
abgerechnet werden."
Allerdings zeigt es - mal wieder - die Gedankenlosigkeit derer, die so etwas ausbrüten.
1. " Aufgrund § 2 Absatz 7 der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung können zugelassene Leistungserbringer im Zeitraum vom 05.05.2020 bis 30.09.2020 einen pauschalen Ausgleich für erhöhte Hygienemaßnahmen (Mundschutz etc.) bei der Abrechnung der Verordnungen in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen. "
2. "Die Positionsnummer kann nach dem 30.09.2020 (Rechnungseingang bei der Krankenkasse) nicht mehr abgerechnet werden."
Wenn ich nicht elektronisch sondern auf dem Postweg abrechne, kann eine Behandlung, die am 30.09.2020 erfolgte, nicht mit angerechnet werden. Also widerspricht das dem ersten zitierten Passus.
Aber ich reg mich darüber jetzt nicht auf - diese pauschalen 1,50€ sind sowieso ein Witz.
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WinnieE schrieb:
Danke Xela, dieses Schreiben hatte ich gesucht und nicht gefunden.
Allerdings zeigt es - mal wieder - die Gedankenlosigkeit derer, die so etwas ausbrüten.
1. " Aufgrund § 2 Absatz 7 der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung können zugelassene Leistungserbringer im Zeitraum vom 05.05.2020 bis 30.09.2020 einen pauschalen Ausgleich für erhöhte Hygienemaßnahmen (Mundschutz etc.) bei der Abrechnung der Verordnungen in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen. "
2. "Die Positionsnummer kann nach dem 30.09.2020 (Rechnungseingang bei der Krankenkasse) nicht mehr abgerechnet werden."
Wenn ich nicht elektronisch sondern auf dem Postweg abrechne, kann eine Behandlung, die am 30.09.2020 erfolgte, nicht mit angerechnet werden. Also widerspricht das dem ersten zitierten Passus.
Aber ich reg mich darüber jetzt nicht auf - diese pauschalen 1,50€ sind sowieso ein Witz.
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Papa Alpaka schrieb:
...zugelassene Leistungserbringer können bis zum 30.09. die Position 29944 abrechnen, dort ist nicht ausgeschlossen das Abrechnungsdienstleister wie z.B. Optica eine Fristverlängerung, z.B. 30.10. aushandeln. Das wäre dann allerdings Aufgabe des Abrechnungsdienstleisters; Großdienstleister wie die Dr. Güldener-Gruppe werden sicherlich die Resourcen haben um den Kontakt auf den oberen Ebenen herzustellen :wink: (aber warum sollte man sich die Mühe machen wenn die Leistungserbringer die Kröte schlucken?)
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chris217 schrieb:
Statt uns über die 1,50 pro rezept zu ärgern, sollten wir froh sein, dass Corona am 1.10. endlich vorbei ist.
Die Hoffnung stirbt zuletzt und träumen ist erlaubt.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
.... das wäre ja wie Weihnachten und Ostern an einem Tag (der hüpfende Weinachtshase als emoji fehlt)
Die Hoffnung stirbt zuletzt und träumen ist erlaubt.
Viele Grüße
Monika
Behandlungen , die am 30.9. erbracht werden, können nicht auch schon am gleichen Tag der Krankenkasse vorliegen. Da hat jemand zu theoretisch gedacht.
Oder?
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Sigrun 3 schrieb:
Das ganze ergibt nur einen Sinn, wenn man das Wort "ab-rechnen" durch das Wort "be-rechnen" ersetzt.
Behandlungen , die am 30.9. erbracht werden, können nicht auch schon am gleichen Tag der Krankenkasse vorliegen. Da hat jemand zu theoretisch gedacht.
Oder?
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viento schrieb:
Ich liebe ja Ironie, d.h. ab 01.10. geht ja dann die "normale Grippesaison" wieder los... , praktisch "übergreifend".
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weiß56 schrieb:
Es gilt das Rechnungsdatum 30.9.2020
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Hähnchen schrieb:
Die Gedanken sind frei. Ich hatte im Corona Hilfe Quartal noch sehr spät ne Abrechnung, die folgerichtig nicht bewertet wurde. Was wenn die AZH da...und so? Nein das würden die niemals machen weil ich weis, das zumindest Physios wie ich nicht der hellste Stern im Abrechnungs Himmel sind . Und die müssen ja mit den Luschen wie mir zurecht kommen. Aber glauben Sie ernsthaft Papier ist geduldig? Nee ich bin da ungläubig! LG
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