Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
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erfahrenes Team hat sich auf die
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Was dich bei uns erwartet:
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vielseitige Aufgaben, die eine
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P...
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Skiurlaub schrieb:
Hallo in die Runde,wo genau kann ich die Haygienemaßnahmen für PT-Praxen in Bezug auf Corona explizit nachlesen? Gibt es sowas überhaupt? Ich habe online nichts gefunden, nur ziemlich allgemeingültiges.Z.B. wüßte ich auch immer noch gerne, ob Therapeuten und / oder Patienten einen Mundschutz tragen MÜSSEN.
Patientenmanagement by PHYSIO DEUTSCHLAND - Infogram
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Seaman1 schrieb:
Das steht auf der Homepage von Physio Deutschland dazu:
Patientenmanagement by PHYSIO DEUTSCHLAND - Infogram
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Matu schrieb:
Am Besten AUCH Ihren Arbeitzschutzbeauftragten fragen, da die Arbeitzschutzauflagen derzeit oft strenger sind, als die des GA etc.
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Skiurlaub schrieb:
Danke euch! Das hilft mir weiter!
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vdv schrieb:
Bei Risikopatienten, laut Empfehlung, beide Parteien!
Mitarbeiter muss auf Grund des Arbeitsschutzes eine FFP-Maske tragen.
Der Patient nicht.
Wenn der Therapeut aber infiziert ist,, kann es für den Patienten unschön enden. Aber rechtlich ist das okay. Einfach eine Frage der Verantwortung bezüglich Maske für den Patienten.
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Matu schrieb:
Chefin hat Recht.
Mitarbeiter muss auf Grund des Arbeitsschutzes eine FFP-Maske tragen.
Der Patient nicht.
Wenn der Therapeut aber infiziert ist,, kann es für den Patienten unschön enden. Aber rechtlich ist das okay. Einfach eine Frage der Verantwortung bezüglich Maske für den Patienten.
Bei uns in der Praxis müssen TH Mundnaseschutz tragen, Patienten nicht, obwohl wir genügend haben.
Die Wirksamkeit des Mundschutzes ist umstritten, aber ich sehe da noch einen anderen Aspekt: da wir TH den Mundschutz tragen und die Patienten nicht, suggerieren wir doch, daß wir TH den Virus übertragen könnten und selbstverständlich den Patienten schützen. Und der Patient kann nicht übertragen / braucht uns TH nicht schützen???
Ich finde das nicht richtig! Nervt mich total! Leider bin ich die einzige bei uns mit dieser Ansicht.
Es ist so absurd, denn dann geht der Patient raus und sagt er würde jetzt beim einkaufen aber doch den Mundschutz aufsetzen.
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Skiurlaub schrieb:
@Matu Wo steht das mit dem Arbeitsschutz?
Bei uns in der Praxis müssen TH Mundnaseschutz tragen, Patienten nicht, obwohl wir genügend haben.
Die Wirksamkeit des Mundschutzes ist umstritten, aber ich sehe da noch einen anderen Aspekt: da wir TH den Mundschutz tragen und die Patienten nicht, suggerieren wir doch, daß wir TH den Virus übertragen könnten und selbstverständlich den Patienten schützen. Und der Patient kann nicht übertragen / braucht uns TH nicht schützen???
Ich finde das nicht richtig! Nervt mich total! Leider bin ich die einzige bei uns mit dieser Ansicht.
Es ist so absurd, denn dann geht der Patient raus und sagt er würde jetzt beim einkaufen aber doch den Mundschutz aufsetzen.
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Ringgeist schrieb:
Wie ist es denn nun mit der Maskenpflicht? Jeder Therapeut und jeder Patient eine Maske oder wie meine Chefin sagt, es reicht wenn der Therapeut eine trägt??
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Wir behandeln normal weiter, mit desinfektion und Hygiene, kein Mundschutz. Wecheln die Bänke, damit das Mittel wirken kann ...
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vdv schrieb:
hatte ich eben auch geschrieben, wurde gelöscht
Wir behandeln normal weiter, mit desinfektion und Hygiene, kein Mundschutz. Wecheln die Bänke, damit das Mittel wirken kann ...
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Horatio72 schrieb:
Es gibt keine!!! Und bevor die kommt mach ich zu! Irgendwann ist auch gut. ! Ich entscheide selbst wann ich eine trage oder nicht. Wenn ein RISIKOPATIENT kommt dann überleg ich mir 10 mal ob ich den behandele. Wie schlecht muss es um den stehen damit er in ne Praxis kommt nur damit er etwas mobiler wird. ? Ich hab alle Auflagen erfüllt, aber die Spezies Patienten sollen bitte zu Hause bleiben!
Es ist allerdings eine ziemliche Belastung einen ganzen Tag lang mit einem MNS zu arbeiten - auch wenn man den zwischen den Behandlungen abnehmen kann.
Tatsächlich lässt es sich so nicht mehr im gewohnten Tempo arbeiten .
Darüberhinaus fühlt man sich nach einiger Zeit schlecht ....
Hätte nicht gedacht, dass das so belastend ist.
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mbone schrieb:
Maskenpflicht gibt es keine.
Es ist allerdings eine ziemliche Belastung einen ganzen Tag lang mit einem MNS zu arbeiten - auch wenn man den zwischen den Behandlungen abnehmen kann.
Tatsächlich lässt es sich so nicht mehr im gewohnten Tempo arbeiten .
Darüberhinaus fühlt man sich nach einiger Zeit schlecht ....
Hätte nicht gedacht, dass das so belastend ist.
Und auch, wenn ich es nun zum x-ten Male sage: SPRECHEN SIE BITTE mit Ihren Arbeitsschutzbeauftragten, Arbeitssicherheitsbeauftragten und Ihren Betriebsarzt, welche Maßnahmen in Ihren Praxen notwendig sind. Mitarbeiter arbeiten zu lassen ohne eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung und Vorgaben durch die genannten Personen ist aus meiner Sicht nicht verantwortungsbewusst. Aber das gilt eigentlich immer, denn bereits vor der Praxiseröffnung wurde ja sicherlich auch eine Gefährdungsbeurteilung gemacht. Bei uns seitdem jährliche Begehung durch den Arbeitsschutz und Betriebsarzt.
Im Februar 2020 wurde sofort reagiert, Begehung, Betriebs- und Arbeitsanweisung durch den AS erstellt, den Mitarbeitern erklärt, umgesetzt und ausgehangen!
Und was die DGUV dazu sagt, wenn ein PI, MA keine FFP2-Maske trägt etc.?
Ich finde die Aussage "Ich entscheide selbst wann ich eine trage oder nicht." sowohl für einen MA, als auch für einen PI erschreckend.
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Matu schrieb:
Es gibt meines Wissens nach derzeit noch KEINE Vorschrift seitens der Gesundheitsbehörden und anderer staatlicher Institutionen, dass Mitarbeiter Masken tragen müssen.
Und auch, wenn ich es nun zum x-ten Male sage: SPRECHEN SIE BITTE mit Ihren Arbeitsschutzbeauftragten, Arbeitssicherheitsbeauftragten und Ihren Betriebsarzt, welche Maßnahmen in Ihren Praxen notwendig sind. Mitarbeiter arbeiten zu lassen ohne eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung und Vorgaben durch die genannten Personen ist aus meiner Sicht nicht verantwortungsbewusst. Aber das gilt eigentlich immer, denn bereits vor der Praxiseröffnung wurde ja sicherlich auch eine Gefährdungsbeurteilung gemacht. Bei uns seitdem jährliche Begehung durch den Arbeitsschutz und Betriebsarzt.
Im Februar 2020 wurde sofort reagiert, Begehung, Betriebs- und Arbeitsanweisung durch den AS erstellt, den Mitarbeitern erklärt, umgesetzt und ausgehangen!
Und was die DGUV dazu sagt, wenn ein PI, MA keine FFP2-Maske trägt etc.?
Ich finde die Aussage "Ich entscheide selbst wann ich eine trage oder nicht." sowohl für einen MA, als auch für einen PI erschreckend.
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Ich mag dieses Virus, es führt uns alle vor ... ich hoffe, das der Banker in die Pathologie kommt ... damit wirklich jegliche Vorerkrankungen ausgeschlossen werden kann!
Meinem Kollegen ging es vor 4 Wochen richtig gut, dann Masernimpfung und es ging bergab ... Diagnose: Lymphom, zufallsbefund ! Soviel zu „keine vorerkrankung“
Hätte er anstelle der Impfung corona gehabt, was wäre jetzt die Aussage ... Kollege ohne vorerkrankung an corona verstorben?
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vdv schrieb:
Und wenn ich oder wer anders einen symptomlosen Verlauf haben ...
Ich mag dieses Virus, es führt uns alle vor ... ich hoffe, das der Banker in die Pathologie kommt ... damit wirklich jegliche Vorerkrankungen ausgeschlossen werden kann!
Meinem Kollegen ging es vor 4 Wochen richtig gut, dann Masernimpfung und es ging bergab ... Diagnose: Lymphom, zufallsbefund ! Soviel zu „keine vorerkrankung“
Hätte er anstelle der Impfung corona gehabt, was wäre jetzt die Aussage ... Kollege ohne vorerkrankung an corona verstorben?
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Ringgeist schrieb:
Erklärt mir bitte mal, woran ich einen Risiko Patienten erkenne, außer Husten, Fieber und Atemnot. Selbst wenn keines der Symptome auftritt, wie kann ich mir sicher sein, er ist nicht mit dem Virus infiziert? Es braucht nur eine Kontakt Person mit Risiko Patienten in seinem Umkreis arbeiten, und schon hab ich ein Problem. Ist es uns Therapeuten nicht wohler, wenn beide einen Mundschutz tragen. Habe den Eindruck, viele nehmen das Infektions Risiko billigend in Kauf, wenn ich mich so umschaue, oder es ist ihnen nicht bewußt. Es werden Lockerungsmaßnahmen diskutiert, mit entsprechendem Mundschutz in der Öffentlichkeit, in Jena gehen sie soweit, daß es nun verpflichtend für alle AN wird, und in der Öffentlichkeit sowieso. Und wir arbeiten mit unzureichend oder ganz ohne? Also irgend wie passt das nicht zusammen.??Dazu passt die Geschichte eines Pat. heute: Ex Arbeits Kollege von ihm, Banker, 42, keine Vorerkrankungen, auf der Intensivstation gestern in Stuttgart an Covid 19 verstorben.
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Wer hat denn die Gefährdungsbeurteilung vor Praxiseröffnung durchgeführt?
Wer hält Sie ständig auf dem Laufenden, ob die Arbeitsplätze und die Praxis an sich dem Arbeitsschutzgesetz entsprechen?
Bsp.: Beleuchtungssituation, Stühle für die Rezi, Bidlschirmarbeitsplatzregelungen, Rutschgefahr, Stoßgefahr, Hygienevorschriften, Führen und Kontrollieren des Verbandbuchs, ausreichend Feuerlöscher vorhanden und korrekt gekennzeichnet, Notausgänge vorhanden und korrekt gekennzeichnet, Erste Hilfe Kästen, Handläufe bei Treppen, Desinféktionsspender korrekt beschriftet in allen Räumen, Ersthelfer vorhanden und regelmäßig geschult und und und...
Kann man als PI sicher auch alleine schaffen, aber kostet viiiiieeeel Zeit und viiiieeeeel Fachwissen!
Z.B. können Infos wegen Corona so aussehen:
Schutzmaßnahmen für Personen mit direktem Kontakt zum Coronavirus:
Der ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe) beschäftigt sich mit dem Arbeitsschutz bei möglichen Risiken gegenüber Infektionserregern am Arbeitsplatz. Daher ist der Umgang mit dem Coronavirus und mit den infizierten Personen durch die vorhandenen Bestimmungen geregelt.
Für Personengruppen, die direkten Kontakt zum Coronavirus haben, wie zum Beispiel Beschäftigte in Arztpraxen, Krankenhäusern, Heilmittelerbringer, beim Transport von infizierten Personen oder auch in Laboratorien, sind die Schutzmaßnahmen den allgemeinen Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) anzupassen, da Viren als biologische Arbeitsstoffe gelten.
In den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) werden die Arbeitsschutzbestimmungen nach Branchen und Themen konkretisiert. Hierzu zählen die TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege) und die TRBA 100 (Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien).
TRBA 250 und TRBA 100
Die TRBA 250 wird bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen im Bereich des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege angewendet. Das bedeutet bei allen Tätigkeiten, bei denen Menschen medizinisch untersucht und behandelt oder gepflegt werden, findet diese TRBA Anwendung. Darin eingeschlossen sind auch die Versorgung, Entsorgung und Aufrechterhaltung der Betriebe mit oben aufgezählten Tätigkeiten.
Die TRBA 100 wird bei gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien angewandt. Dazu können Laboratorien der Transfusionsmedizin, Einrichtungen und Praxen der Labormedizin genauso gezählt werden wie Einrichtungen der Medizinischen Mikrobiologie bzw. Hygiene und Umweltmedizin.
Die Maßnahmen sollen in Abhängigkeit des Infektionspotentials, der Übertragbarkeit und der Tätigkeit mit dem Virus festgelegt werden.
Einstufungen von Biostoffen in Risikogruppen
Gemäß § 3 Biostoffverordnung werden Biostoffe anhand des Infektionsrisikos in 4 Risikogruppen eingeteilt. Dies dient dazu, dass Arbeitgeber geeignete und praxisgerechte Schutzmaßnahmen ergreifen können.
Risikogruppe 1
Geringstes Infektionsrisiko
Biostoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit hervorrufen
Risikogruppe 2
Biostoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Beschäftigte darstellen könnten
Eine Verbreitung in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich
Eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich
Risikogruppe 3 (SARS CoV2)
Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können
Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich
Risikogruppe 4
Höchstes Infektionsrisiko
Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen
Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß
Normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.
Einstufung des Coronavirus in die Risikogruppe 3
Das Coronavirus (SARS-CoV-2) ähnelt dem Virus (SARS-CoV-1), welches 2002 die SARS-Epidemie ausgelöst hatte. Dieses Virus wurde damals in die Risikogruppe 3 eingestuft, ebenso wie das Middle East Respiratory Syndrome Coronavirus (MERS-CoV), welches 2012 erstmals bei Personen der arabischen Halbinsel nachgewiesen wurde.
Der ABAS hat das Coronavirus (SARS-CoV-2) am 19.02.2020 aus Präventionsgründen in die Risikogruppe 3 nach BioStoffV eingestuft, da zum momentanen Zeitpunkt eine endgültige Einschätzung des Risikopotenzials des Coronavirus noch nicht abgegeben werden kann. Dies ist zurückzuführen auf die derzeit vorhandenen Daten zur Epidemiologie, die momentan fehlenden Möglichkeiten zur Impfprävention und Krankheitstherapie, sowie der großen Verbreitungsmöglichkeit in der Bevölkerung.
Persönliche Schutzausrüstung gegen das Coronavirus
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus sollte getragen werden. Schutzkittel und Handschuhe sind zu tragen. Empfohlen werden zudem Atemschutzmaßnahmen (mindestens FFP-2) und Schutzbrillen.
Auch bei Beendigung der Arbeit sollte eine Exposition mit dem Coronavirus gegenüber Dritten ausgeschlossen werden. Dies ist durch Desinfektion und Entsorgung gegebenenfalls kontaminierter Oberflächen, Materialien oder der PSA umzusetzen.
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Matu schrieb:
Sind Sie, vdv, MA oder PI?
Wer hat denn die Gefährdungsbeurteilung vor Praxiseröffnung durchgeführt?
Wer hält Sie ständig auf dem Laufenden, ob die Arbeitsplätze und die Praxis an sich dem Arbeitsschutzgesetz entsprechen?
Bsp.: Beleuchtungssituation, Stühle für die Rezi, Bidlschirmarbeitsplatzregelungen, Rutschgefahr, Stoßgefahr, Hygienevorschriften, Führen und Kontrollieren des Verbandbuchs, ausreichend Feuerlöscher vorhanden und korrekt gekennzeichnet, Notausgänge vorhanden und korrekt gekennzeichnet, Erste Hilfe Kästen, Handläufe bei Treppen, Desinféktionsspender korrekt beschriftet in allen Räumen, Ersthelfer vorhanden und regelmäßig geschult und und und...
Kann man als PI sicher auch alleine schaffen, aber kostet viiiiieeeel Zeit und viiiieeeeel Fachwissen!
Z.B. können Infos wegen Corona so aussehen:
Schutzmaßnahmen für Personen mit direktem Kontakt zum Coronavirus:
Der ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe) beschäftigt sich mit dem Arbeitsschutz bei möglichen Risiken gegenüber Infektionserregern am Arbeitsplatz. Daher ist der Umgang mit dem Coronavirus und mit den infizierten Personen durch die vorhandenen Bestimmungen geregelt.
Für Personengruppen, die direkten Kontakt zum Coronavirus haben, wie zum Beispiel Beschäftigte in Arztpraxen, Krankenhäusern, Heilmittelerbringer, beim Transport von infizierten Personen oder auch in Laboratorien, sind die Schutzmaßnahmen den allgemeinen Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) anzupassen, da Viren als biologische Arbeitsstoffe gelten.
In den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) werden die Arbeitsschutzbestimmungen nach Branchen und Themen konkretisiert. Hierzu zählen die TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege) und die TRBA 100 (Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien).
TRBA 250 und TRBA 100
Die TRBA 250 wird bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen im Bereich des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege angewendet. Das bedeutet bei allen Tätigkeiten, bei denen Menschen medizinisch untersucht und behandelt oder gepflegt werden, findet diese TRBA Anwendung. Darin eingeschlossen sind auch die Versorgung, Entsorgung und Aufrechterhaltung der Betriebe mit oben aufgezählten Tätigkeiten.
Die TRBA 100 wird bei gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien angewandt. Dazu können Laboratorien der Transfusionsmedizin, Einrichtungen und Praxen der Labormedizin genauso gezählt werden wie Einrichtungen der Medizinischen Mikrobiologie bzw. Hygiene und Umweltmedizin.
Die Maßnahmen sollen in Abhängigkeit des Infektionspotentials, der Übertragbarkeit und der Tätigkeit mit dem Virus festgelegt werden.
Einstufungen von Biostoffen in Risikogruppen
Gemäß § 3 Biostoffverordnung werden Biostoffe anhand des Infektionsrisikos in 4 Risikogruppen eingeteilt. Dies dient dazu, dass Arbeitgeber geeignete und praxisgerechte Schutzmaßnahmen ergreifen können.
Risikogruppe 1
Geringstes Infektionsrisiko
Biostoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit hervorrufen
Risikogruppe 2
Biostoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Beschäftigte darstellen könnten
Eine Verbreitung in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich
Eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich
Risikogruppe 3 (SARS CoV2)
Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können
Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich
Risikogruppe 4
Höchstes Infektionsrisiko
Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen
Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß
Normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.
Einstufung des Coronavirus in die Risikogruppe 3
Das Coronavirus (SARS-CoV-2) ähnelt dem Virus (SARS-CoV-1), welches 2002 die SARS-Epidemie ausgelöst hatte. Dieses Virus wurde damals in die Risikogruppe 3 eingestuft, ebenso wie das Middle East Respiratory Syndrome Coronavirus (MERS-CoV), welches 2012 erstmals bei Personen der arabischen Halbinsel nachgewiesen wurde.
Der ABAS hat das Coronavirus (SARS-CoV-2) am 19.02.2020 aus Präventionsgründen in die Risikogruppe 3 nach BioStoffV eingestuft, da zum momentanen Zeitpunkt eine endgültige Einschätzung des Risikopotenzials des Coronavirus noch nicht abgegeben werden kann. Dies ist zurückzuführen auf die derzeit vorhandenen Daten zur Epidemiologie, die momentan fehlenden Möglichkeiten zur Impfprävention und Krankheitstherapie, sowie der großen Verbreitungsmöglichkeit in der Bevölkerung.
Persönliche Schutzausrüstung gegen das Coronavirus
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus sollte getragen werden. Schutzkittel und Handschuhe sind zu tragen. Empfohlen werden zudem Atemschutzmaßnahmen (mindestens FFP-2) und Schutzbrillen.
Auch bei Beendigung der Arbeit sollte eine Exposition mit dem Coronavirus gegenüber Dritten ausgeschlossen werden. Dies ist durch Desinfektion und Entsorgung gegebenenfalls kontaminierter Oberflächen, Materialien oder der PSA umzusetzen.
"Bsp.: Beleuchtungssituation, Stühle für die Rezi, Bidlschirmarbeitsplatzregelungen, Rutschgefahr, Stoßgefahr, Hygienevorschriften, Führen und Kontrollieren des Verbandbuchs, ausreichend Feuerlöscher vorhanden und korrekt gekennzeichnet, Notausgänge vorhanden und korrekt gekennzeichnet, Erste Hilfe Kästen, Handläufe bei Treppen, Desinféktionsspender korrekt beschriftet in allen Räumen, Ersthelfer vorhanden und regelmäßig geschult und und und..."
Jawoll, alles erfüllt ... wir sind übrigens ALLE Ersthelfer!!!
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vdv schrieb:
Ich bin MA, PI hat früher Praxen abgenommen ....
"Bsp.: Beleuchtungssituation, Stühle für die Rezi, Bidlschirmarbeitsplatzregelungen, Rutschgefahr, Stoßgefahr, Hygienevorschriften, Führen und Kontrollieren des Verbandbuchs, ausreichend Feuerlöscher vorhanden und korrekt gekennzeichnet, Notausgänge vorhanden und korrekt gekennzeichnet, Erste Hilfe Kästen, Handläufe bei Treppen, Desinféktionsspender korrekt beschriftet in allen Räumen, Ersthelfer vorhanden und regelmäßig geschult und und und..."
Jawoll, alles erfüllt ... wir sind übrigens ALLE Ersthelfer!!!
Aber wenn Ihr PI das alles hat/kann, dann ist das ein großer Vorteil. Allein die jährlichen Angebote zur Augenuntersuchungen durch einen Augenarzt und die anderen "Kleinigkeiten" wie Beleuchtungsprüfung (Standorte für Bildschirme, Helligkeitsprüfung für alle Räume mit Lumenmesser etc etc), Prüfung der Feuerlöscher inklusive Austausch, Prüfung aller Elektrogeräte nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und vieles mehr sind immer sehr aufwändig und kostspielig.
Da beneide ich Ihren PI.
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Matu schrieb:
Ich meinte nicht die Praxisabnahme für die Zulassung zur GKV, sondern die Abnahme im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Das kann nur ein Fachmann für Arbeitsschutz und zum Teil ein Arbeitsmedizner mit entsprechenden Fortbildungen.
Aber wenn Ihr PI das alles hat/kann, dann ist das ein großer Vorteil. Allein die jährlichen Angebote zur Augenuntersuchungen durch einen Augenarzt und die anderen "Kleinigkeiten" wie Beleuchtungsprüfung (Standorte für Bildschirme, Helligkeitsprüfung für alle Räume mit Lumenmesser etc etc), Prüfung der Feuerlöscher inklusive Austausch, Prüfung aller Elektrogeräte nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und vieles mehr sind immer sehr aufwändig und kostspielig.
Da beneide ich Ihren PI.
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vdv schrieb:
genau!
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vdv schrieb:
Wir haben weder Betriebsarzt noch einen arbeitsschutzbeauftragten ...
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