Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
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Nach einem Telefonat mit der Abrechnungsstelle teilten sie mit, dass sie dazu keine direkten Aussagen machen könnten.
Es würde "vielleicht" die Möglichkeit bestehen das der Arzt KG Muko aufschreiben könnte , bei Nachfrage beim Lungenarzt wurde uns mittgeteilt, dass sie keinerlei Unterlagen von der KV erhalten haben.
Weiss jemand zu dem Thema etwas, da eine Reha nach Covid 19 von den Kassen bezahlt wird, warum sollte man dann keine
KG Atemtherapie nach Covid 19 erhalten.
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Bianca68 schrieb:
Wir bekommen bei mehreren Patienten die Heilmittelverordnungen von der Abrechnungsstelle mit dem Vermerk zurück, dass die Positionsnummer 20702 nicht abgerechnet werden kann, sondern nur die 20501 vergütet wird.
Nach einem Telefonat mit der Abrechnungsstelle teilten sie mit, dass sie dazu keine direkten Aussagen machen könnten.
Es würde "vielleicht" die Möglichkeit bestehen das der Arzt KG Muko aufschreiben könnte , bei Nachfrage beim Lungenarzt wurde uns mittgeteilt, dass sie keinerlei Unterlagen von der KV erhalten haben.
Weiss jemand zu dem Thema etwas, da eine Reha nach Covid 19 von den Kassen bezahlt wird, warum sollte man dann keine
KG Atemtherapie nach Covid 19 erhalten.
Die "große" Atemtherapie ist somit als KG-Muko zu verordnen. Auch hier: siehe Leistungsbeschreibung zu der Diagnosen/Voraussetzungen, wo die VO möglich ist. Bislang ist da bezüglich COVID19-Folgen nichts geregelt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Immer wieder der gleichen Gedankenfehler: KG Atemtherapie ist wie normaler KG (siehe Leistungsbeschreibung).
Die "große" Atemtherapie ist somit als KG-Muko zu verordnen. Auch hier: siehe Leistungsbeschreibung zu der Diagnosen/Voraussetzungen, wo die VO möglich ist. Bislang ist da bezüglich COVID19-Folgen nichts geregelt.
KG-Muko, manche Ärzte verordnen diese als "KG-Atemtherapie 60 Minuten", ist 20702. Kann verordnet werden bei "....Krankengymnastik zur Behandlung von schweren Erkrankungen der Atmungsorgane, z.B. bei Mukoviszidose (also geht auch nach Covid)".
Ob Diagnose und Heilmittel zusammenpassen, entscheidet der Arzt, nicht der Therapeut (du kannst natürlich den Arzt darauf hinweisen, es ist aber eigentlich nicht deine Aufgabe).
Ich kann mir vorstellen, dass der Arzt in deinen Fällen KG-Atemtherapie verordnet hat, du aber nun KG-Muko abrechnen möchtest. Kann das sein? Eine Frage noch: was ist das für eine Abrechnungsstelle, die keine Aussage machen kann, arbeiten sie FÜR DICH oder FÜR DIE KASSEN?
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Aussagen getätigt haben.
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Bianca68 schrieb:
Hallo makkam, der Arzt hat KG Atemtherapie nach Covid 19 verordnet , Behandlung erfolgte über die 20702 , die Abrechnungsstelle hat es aber nur nach der normalen KG abgerechnet. Bei der Abrechnungsstelle war ich auch etwas erstaunt das sie solche
Aussagen getätigt haben.
ist erst einmal korrekt: siehe meine Ausführungen zur Position 20702. Allein die Diagnose COVID19 oder auch Long-Covid-Syndrom reicht dazu nicht aus. Die Lungensymptomatik sollte schon ernst sein: vergleichbar eine schwere COPD, Stadium III nach GOLD (Global Initiative for Chronic Obstructive Lung Disease).
Wenn dem so ist, muss der Arzt das auf der Verordnung eindeutig begründen bzw. dokumentieren. Erst dann kannst du die 20702 abrechnen, ansonsten bleibt es bei der 20501.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Bianca68
ist erst einmal korrekt: siehe meine Ausführungen zur Position 20702. Allein die Diagnose COVID19 oder auch Long-Covid-Syndrom reicht dazu nicht aus. Die Lungensymptomatik sollte schon ernst sein: vergleichbar eine schwere COPD, Stadium III nach GOLD (Global Initiative for Chronic Obstructive Lung Disease).
Wenn dem so ist, muss der Arzt das auf der Verordnung eindeutig begründen bzw. dokumentieren. Erst dann kannst du die 20702 abrechnen, ansonsten bleibt es bei der 20501.
Da scheint sich ja doch was zu ergeben
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Bianca68 schrieb:
Da scheint sich ja doch was zu ergeben
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Das betrifft nur die Aufnahme in der LHB-Liste. Ist auch schon durch. Ändert aber nichts an die Voraussetzungen für 20702.
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makkam schrieb:
Wenn KG-Atemtherapie verordnet wird, wird diese wie Krankengymnastik unter 20501 abgerechnet und als solche vergütet.
KG-Muko, manche Ärzte verordnen diese als "KG-Atemtherapie 60 Minuten", ist 20702. Kann verordnet werden bei "....Krankengymnastik zur Behandlung von schweren Erkrankungen der Atmungsorgane, z.B. bei Mukoviszidose (also geht auch nach Covid)".
Ob Diagnose und Heilmittel zusammenpassen, entscheidet der Arzt, nicht der Therapeut (du kannst natürlich den Arzt darauf hinweisen, es ist aber eigentlich nicht deine Aufgabe).
Ich kann mir vorstellen, dass der Arzt in deinen Fällen KG-Atemtherapie verordnet hat, du aber nun KG-Muko abrechnen möchtest. Kann das sein? Eine Frage noch: was ist das für eine Abrechnungsstelle, die keine Aussage machen kann, arbeiten sie FÜR DICH oder FÜR DIE KASSEN?
Damals wurden uns 60% der VO´s gekürzt.
Begründung: KG (Atemtherapie) sei 20501 und nicht 20702
Interessanterweise ist in der vdek-Preisliste vom 01.04.21 die Position KG (Atemtherapie) unter 20702 gelistet....
Ein Schelm, wer böses dabei denkt....
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Damals wurden uns 60% der VO´s gekürzt.
Begründung: KG (Atemtherapie) sei 20501 und nicht 20702
Interessanterweise ist in der vdek-Preisliste vom 01.04.21 die Position KG (Atemtherapie) unter 20702 gelistet....
Ein Schelm, wer böses dabei denkt....
Also, welche VdEK-Preisliste meinst du? Es gibt nur noch eine bundeseinheitliche Preisliste. Und da heisst es:
20702 KG (Atemtherapie) Mucoviszidose, schwere Bronchialerkrankungen als Einzelbehandlung
Also man sollte schon richtig zitieren.
Und zur Klarstellung in der Leistungsbeschreibung:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
KGSchuller schrieb am 04.06.2021 09:15 Uhr:Hatten wir auch bei der DAVASO, aber nicht wg. COVID-19.
1 Bei Lungenerkrankungen, die ein der Mukoviszidose vergleichbares pulmonales Schädigungsmuster (schwere COPD, Stadium III nach GOLD (Global Initiative for Chronic Obstructive Lung Disease) mit sehr produktiver Bronchitis und Obstruktion durch zähen Schleim, Bronchitektasen, respiratorischer Insuffizienz ) aufweisen, kann die Verordnung von KG-Mukoviszidose erfolgen, wenn eine zeitlich aufwändige Physiotherapie mit mechanischen sekretlösenden Maßnahmen (wie bspw. Vibrationen), Lagerungsdrainage, Anleitung zur autogenen Drainage, Anleitung zum Gebrauch von Atemhilfsgeräten, Detonisierung der Atemhilfsmuskulatur und der Inhalation erforderlich ist. Das besondere Ausmaß der Schädigung (z.B. Angaben zur Lungenfunktion, Röntgenbefund, Blutgaswerte) ist auf dem Verordnungs-Muster 13 unter"Leitsymptomatik" zu dokumentieren. Ggf. ist eine Spezifizierung der Therapieziele vorzunehmen, um den Unterschied zu der an sich sonst üblichen Behandlung nach der Diagnosengruppe AT2 zu verdeutlichen.
Damals wurden uns 60% der VO´s gekürzt.
Begründung: KG (Atemtherapie) sei 20501 und nicht 20702
Interessanterweise ist in der vdek-Preisliste vom 01.04.21 die Position KG (Atemtherapie) unter 20702 gelistet....
Ein Schelm, wer böses dabei denkt....
Also, welche VdEK-Preisliste meinst du? Es gibt nur noch eine bundeseinheitliche Preisliste. Und da heisst es:
20702 KG (Atemtherapie) Mucoviszidose, schwere Bronchialerkrankungen als Einzelbehandlung
Also man sollte schon richtig zitieren.
Und zur Klarstellung in der Leistungsbeschreibung:
Dann sollte der ausstellende Arzt richtig nur KG als vorranggiges Heilmnittel Schreiben und ATEMTHERAPIE im Feld "weitere Hinweise" eintragen oder eben weglassen.
Bei Diagnosegruppe AT sollte jeder Therapeut wissen, was zu tun ist....
Wenn das vorrangige Heilmittel KG (ATEMTHERAPIE) auf dem Rezept genauso benannt ist wie in der Leistungsbeschreibung / Preisliste, dann ist m.E. die Position 20702 heranzuziehen.
Wir sind nicht verpflichtet, die Diagnose des Arztes im Detail zu überprüfen, jedoch werden deswegen VO´s abgesetzt und wir werden um 60% unseres Arbeitslohnes betrogen.
BTW:
Dann ist KG-MUKO aber auch nicht das richtige genannte Heilmittel gemäß Leistungsbeschreibung....sondern KG (Atemtherapie) bei Mukoviszidose
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KGSchuller schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Dann sollte der ausstellende Arzt richtig nur KG als vorranggiges Heilmnittel Schreiben und ATEMTHERAPIE im Feld "weitere Hinweise" eintragen oder eben weglassen.
Bei Diagnosegruppe AT sollte jeder Therapeut wissen, was zu tun ist....
Wenn das vorrangige Heilmittel KG (ATEMTHERAPIE) auf dem Rezept genauso benannt ist wie in der Leistungsbeschreibung / Preisliste, dann ist m.E. die Position 20702 heranzuziehen.
Wir sind nicht verpflichtet, die Diagnose des Arztes im Detail zu überprüfen, jedoch werden deswegen VO´s abgesetzt und wir werden um 60% unseres Arbeitslohnes betrogen.
BTW:
Dann ist KG-MUKO aber auch nicht das richtige genannte Heilmittel gemäß Leistungsbeschreibung....sondern KG (Atemtherapie) bei Mukoviszidose
KG-MUKO ist die Abkürzung gemäß HMR und somit kann das richterweise so vom Arzt verwendet werden. Nur ist zusätzlich die Schwere der Schädigung zu dokumentieren. Erst dann ist die VO vollständig zwecks Abrechnung von 20702. Und solange wie ich im Beruf tätig bin, war und ist KG (Atemtherapie) immer schon normaler KG gewesen. Genau wie KG auf neurophysiologischer Grundlage kein KG-ZNS ist.
Das hast Recht, dass es nicht unsere Aufgabe ist, die ärztliche Diagnose zu prüfen, wohl aber die Folgen daraus für die Abrechnung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@KGSchuller
KG-MUKO ist die Abkürzung gemäß HMR und somit kann das richterweise so vom Arzt verwendet werden. Nur ist zusätzlich die Schwere der Schädigung zu dokumentieren. Erst dann ist die VO vollständig zwecks Abrechnung von 20702. Und solange wie ich im Beruf tätig bin, war und ist KG (Atemtherapie) immer schon normaler KG gewesen. Genau wie KG auf neurophysiologischer Grundlage kein KG-ZNS ist.
Das hast Recht, dass es nicht unsere Aufgabe ist, die ärztliche Diagnose zu prüfen, wohl aber die Folgen daraus für die Abrechnung.
Seit dem 01.01.2021 bekomme ich KG-Muko, aber nur maximal sechs Einheiten pro Verordnung. Die Medizinische Fachangestellte stellt dann halt Montag, Dienstag und Mittwoch je eine 6x20702-Verordnung aus bevor ich an der Praxis halte und den Stapel mitnehme...
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Papa Alpaka schrieb:
...oder, wie in der VO eines meiner Patienten [Zustand nach Resektion des rechten Lungenflügels, 1/3 des linken Lungenflügels und massiver Sekretbildung] stand: "Heilmittel: KG Atemtherapie Leistungsziffer 20702 Behandlungsdauer 60 Minuten; 1-7x wöchentlich; 50 Behandlungseinheiten. Zertifizierte Software erlaubt keine genauere Angabe".
Seit dem 01.01.2021 bekomme ich KG-Muko, aber nur maximal sechs Einheiten pro Verordnung. Die Medizinische Fachangestellte stellt dann halt Montag, Dienstag und Mittwoch je eine 6x20702-Verordnung aus bevor ich an der Praxis halte und den Stapel mitnehme...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
joyjoyjoy
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KGSchuller schrieb:
Hatten wir auch bei der DAVASO, aber nicht wg. COVID-19.
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Begründung: KG (Atemtherapie) sei 20501 und nicht 20702
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