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  1. Neue Beiträge Alle Foren Corona Heilmittelbehandlungen in Bayern

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Neues Thema
Heilmittelbehandlungen in Bayern
Es gibt 6 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
16.04.2020 13:17
Hallo liebe Kollegen/Kolleginnen,
wisst ihr, ob in Bayern weiterhin Heilmittelbehandlungen nur, wie bisher, möglich sind bei medizinisch unbedingt erforderlichen Fällen?
Danke im Voraus.
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Hallo liebe Kollegen/Kolleginnen, wisst ihr, ob in Bayern weiterhin Heilmittelbehandlungen nur, wie bisher, möglich sind bei medizinisch unbedingt erforderlichen Fällen? Danke im Voraus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo liebe Kollegen/Kolleginnen,
wisst ihr, ob in Bayern weiterhin Heilmittelbehandlungen nur, wie bisher, möglich sind bei medizinisch unbedingt erforderlichen Fällen?
Danke im Voraus.

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heropas
16.04.2020 13:28
Das wird wohl weiterhin so sein.


Die Frage ist, wer medizinische Dringlichkeit definiert und mit welchem Prozedere. Da das rechtlich nicht geregelt ist, entscheiden bei uns die Patienten, ob ihre Behandlung dringend ist oder nicht.

Das Gesundheitsministerium möchte, dass das der Arzt entscheidet. Das ist m.E. rechtlich nicht haltbar und praktisch nicht umsetzbar.

Wieso anonym?

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• Susulo
Das wird wohl weiterhin so sein. Die Frage ist, wer medizinische Dringlichkeit definiert und mit welchem Prozedere. Da das rechtlich nicht geregelt ist, entscheiden bei uns die Patienten, ob ihre Behandlung dringend ist oder nicht. Das Gesundheitsministerium möchte, dass das der Arzt entscheidet. Das ist m.E. rechtlich nicht haltbar und praktisch nicht umsetzbar. Wieso anonym?
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JBB
16.04.2020 14:04
Eine medizinische Notwendigkeit ist gegeben, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
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Eine medizinische Notwendigkeit ist gegeben, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
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JBB schrieb:

Eine medizinische Notwendigkeit ist gegeben, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.

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W. Stangner
16.04.2020 15:28
eine ärztliche Verordnung beinhaltet immer die medizinische Notwendigkeit der Behandlung, zumindest bei einer Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Kassen. Um die Wohnung/Praxis zu einem Therapeuten/Patientenbesuch verlassen zu können, muss in Bayern dies aber lt. Verordnung medizinisch dringend notwendig sein. Ob diese verschärfte Bedingung erfüllt ist, auch dies ist letztlich eine ärztliche Entscheidung und keine des Therapeuten bzw. des Patienten (allein). Eine ärztliche Verordnung, ausgestellt ab dem 23.03.2020 und damit nach dem Verordnungserlaß, beinhaltet für mich immer die ärztliche Feststellung "medizinisch dringend notwendig".

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eine ärztliche Verordnung beinhaltet immer die medizinische Notwendigkeit der Behandlung, zumindest bei einer Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Kassen. Um die Wohnung/Praxis zu einem Therapeuten/Patientenbesuch verlassen zu können, muss in Bayern dies aber lt. Verordnung [b]medizinisch dringend[/b] [b]notwendig[/b] sein. Ob diese verschärfte Bedingung erfüllt ist, auch dies ist letztlich eine ärztliche Entscheidung und keine des Therapeuten bzw. des Patienten (allein). Eine ärztliche Verordnung, ausgestellt ab dem 23.03.2020 und damit nach dem Verordnungserlaß, beinhaltet für mich immer die ärztliche Feststellung "medizinisch dringend notwendig".
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W. Stangner schrieb:

eine ärztliche Verordnung beinhaltet immer die medizinische Notwendigkeit der Behandlung, zumindest bei einer Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Kassen. Um die Wohnung/Praxis zu einem Therapeuten/Patientenbesuch verlassen zu können, muss in Bayern dies aber lt. Verordnung medizinisch dringend notwendig sein. Ob diese verschärfte Bedingung erfüllt ist, auch dies ist letztlich eine ärztliche Entscheidung und keine des Therapeuten bzw. des Patienten (allein). Eine ärztliche Verordnung, ausgestellt ab dem 23.03.2020 und damit nach dem Verordnungserlaß, beinhaltet für mich immer die ärztliche Feststellung "medizinisch dringend notwendig".

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heropas schrieb:

Das wird wohl weiterhin so sein.


Die Frage ist, wer medizinische Dringlichkeit definiert und mit welchem Prozedere. Da das rechtlich nicht geregelt ist, entscheiden bei uns die Patienten, ob ihre Behandlung dringend ist oder nicht.

Das Gesundheitsministerium möchte, dass das der Arzt entscheidet. Das ist m.E. rechtlich nicht haltbar und praktisch nicht umsetzbar.

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Susanne D.
16.04.2020 13:39
Hallo,

bei mir läuft es so, dass ich von meiner Seite aus die Patienten anrufe und mich erkundige wie es ihnen geht. Bei Risikopatienten
muss es schon wirklich Beschwerden geben damit ich diese Behandle. Alle anderen Patienten möchten von sich aus kommen. Da ich eine Solo-Praxis betreibe, begegnen sich bei mir sowieso kaum Patienten, also bin ich der einzige Kontakt.
Und ich bin dankbar das meine Patienten sich wohl "sicher" in meiner Praxis fühlen. Ganz bestimmt auch deshalb weil ich die Hygienevorschriften einhalte, Mund-Nasenschutz für alle bereithalte und Desinfektionsmittel an der Rezeption stehen habe.
Somit ist mein Plan für nächste Woche zu 95% gefüllt.
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Hallo, bei mir läuft es so, dass ich von meiner Seite aus die Patienten anrufe und mich erkundige wie es ihnen geht. Bei Risikopatienten muss es schon wirklich Beschwerden geben damit ich diese Behandle. Alle anderen Patienten möchten von sich aus kommen. Da ich eine Solo-Praxis betreibe, begegnen sich bei mir sowieso kaum Patienten, also bin ich der einzige Kontakt. Und ich bin dankbar das meine Patienten sich wohl "sicher" in meiner Praxis fühlen. Ganz bestimmt auch deshalb weil ich die Hygienevorschriften einhalte, Mund-Nasenschutz für alle bereithalte und Desinfektionsmittel an der Rezeption stehen habe. Somit ist mein Plan für nächste Woche zu 95% gefüllt.
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Susanne D. schrieb:

Hallo,

bei mir läuft es so, dass ich von meiner Seite aus die Patienten anrufe und mich erkundige wie es ihnen geht. Bei Risikopatienten
muss es schon wirklich Beschwerden geben damit ich diese Behandle. Alle anderen Patienten möchten von sich aus kommen. Da ich eine Solo-Praxis betreibe, begegnen sich bei mir sowieso kaum Patienten, also bin ich der einzige Kontakt.
Und ich bin dankbar das meine Patienten sich wohl "sicher" in meiner Praxis fühlen. Ganz bestimmt auch deshalb weil ich die Hygienevorschriften einhalte, Mund-Nasenschutz für alle bereithalte und Desinfektionsmittel an der Rezeption stehen habe.
Somit ist mein Plan für nächste Woche zu 95% gefüllt.

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Anonymer Teilnehmer
16.04.2020 15:44
Vielen Dank schon einmal für die Antworten.

Ich finde es schwierig, dass es nicht konkret eine schriftliche Anweisung gibt. Ist schon alles sehr schwammig.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

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Ich finde es schwierig, dass es nicht konkret eine schriftliche Anweisung gibt. Ist schon alles sehr schwammig.



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