für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,wir möchten uns gerne ein Meinungsbild bei folgender Frage verschaffen:Wir behandeln in nennenswerter Zahl neurologische Patienten, die jetzt aus naheliegenden Gründen lieber zu Hause bleiben möchten.Die aktuellen Corona-Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes sehen unter Punkt 7 folgendes vor:"7. Bei nicht richtlinienkonform ausgestellten Heilmittelverordnungen können die Leistungserbringer notwendige Änderungen bzw. Ergänzungen an den vomVertragsarzt auf dem Verordnungsblatt gemachten Angaben (mit Ausnahme derAngaben „Art des Heilmittels“ und „Verordnungsmenge“) selbst vornehmen."Würdet Ihr das so interpretieren, dass wir momentan in den obigen Fällen berechtigt sind, die "Änderung bzw. Ergänzung" auf den VOs für Hausbesuche vornehmen dürfen?
Mit kollegialen Grüßen
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saarländer schrieb:
Genauso bei uns...würde mich auch brennend interessieren!
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Der zitierte Text zielt auf "nicht richtlinienkonform ausgestellte Verordnungen" ab, die Nichtangabe eines HB ist eine richtlinienkonforme Verordnungsweise des Wunsches einer Behandlung in der Praxis. Soll davon abgewichen werden ist die Änderung mit Arztstempel und Unterschrift per Fax ein allgemein gängiger Weg :smile:
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Papa Alpaka schrieb:
Da bin ich ganz bei dir, Xela.
Der zitierte Text zielt auf "nicht richtlinienkonform ausgestellte Verordnungen" ab, die Nichtangabe eines HB ist eine richtlinienkonforme Verordnungsweise des Wunsches einer Behandlung in der Praxis. Soll davon abgewichen werden ist die Änderung mit Arztstempel und Unterschrift per Fax ein allgemein gängiger Weg :smile:
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Xela schrieb:
HB ist ein verordnungsfähiges Heilmittel mit Positionsnummer und allem drum und dran. Änderungen/ Ergänzungen ohne ärztliche Verordnung sind für mich definitv ausgeschlossen. Es gibt keinen Spielraum für eigene Interpretation.
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saarländer schrieb:
Ja schade..wäre dann der erste Schritt zum Direktzugang gewesen. Träumen darf man ja.
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