Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
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Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
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Leni C. schrieb:
Erlaubt wird er sein . Nur das dann Abarbeiten nicht .
Die müssten vor der Tür stehend anrufen und Du könntest den Gutschein zusenden.
Selbst ein Strassenverkauf, also Abwicklung der Zahlung vor der Tür wäre streng genommen geauso unzulässig wie die Anwesenheit der KäuferIn vor Deiner Praxis ohne wichtigen Grund.
Wenn es wie im Frühjahr läuft ?♂️
Genaueres wird wohl erst morgen bekannt gegeben.
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NorbArt schrieb:
Nach den Erfahrungen des letzten Lockdowns, wäre die Antwort wohl Jein. Da nur Patienten mit einem Termin die Praxis betreten dürfen, wäre ein Verkauf an Laufkundschaft verboten.
Die müssten vor der Tür stehend anrufen und Du könntest den Gutschein zusenden.
Selbst ein Strassenverkauf, also Abwicklung der Zahlung vor der Tür wäre streng genommen geauso unzulässig wie die Anwesenheit der KäuferIn vor Deiner Praxis ohne wichtigen Grund.
Wenn es wie im Frühjahr läuft ?♂️
Genaueres wird wohl erst morgen bekannt gegeben.
Nach den Erfahrungen des letzten Lockdowns, wäre die Antwort wohl Jein. Da nur Patienten mit einem Termin die Praxis betreten dürfen, wäre ein Verkauf an Laufkundschaft verboten.
Die müssten vor der Tür stehend anrufen und Du könntest den Gutschein zusenden.
Selbst ein Strassenverkauf, also Abwicklung der Zahlung vor der Tür wäre streng genommen geauso unzulässig wie die Anwesenheit der KäuferIn vor Deiner Praxis ohne wichtigen Grund.
Wenn es wie im Frühjahr läuft ?♂️
Genaueres wird wohl erst morgen bekannt gegeben.
Genau das war auch mein Gedanke. Es sei denn es ist ein Patient, der eh grad aus der Behandlung kommt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
NorbArt schrieb am 13.12.2020 16:22:
Nach den Erfahrungen des letzten Lockdowns, wäre die Antwort wohl Jein. Da nur Patienten mit einem Termin die Praxis betreten dürfen, wäre ein Verkauf an Laufkundschaft verboten.
Die müssten vor der Tür stehend anrufen und Du könntest den Gutschein zusenden.
Selbst ein Strassenverkauf, also Abwicklung der Zahlung vor der Tür wäre streng genommen geauso unzulässig wie die Anwesenheit der KäuferIn vor Deiner Praxis ohne wichtigen Grund.
Wenn es wie im Frühjahr läuft ?♂️
Genaueres wird wohl erst morgen bekannt gegeben.
Genau das war auch mein Gedanke. Es sei denn es ist ein Patient, der eh grad aus der Behandlung kommt.
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Arminia schrieb:
Wo steht denn, dass nur Patienten mut Termin die Praxus betreten dürfen?
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Gisela Auctor schrieb:
ist wohl auch nicht möglich wenn er sich anmelden will betritt der Pat. ja doch die Praxis, nicht alle nutzen das Telefon... das kannst du wirklich nicht steuern.
Wo steht denn, dass nur Patienten mut Termin die Praxus betreten dürfen?
In den Anweisungen der BGW schon das ganze Jahr ?
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NorbArt schrieb:
Arminia schrieb am 13.12.2020 17:06:
Wo steht denn, dass nur Patienten mut Termin die Praxus betreten dürfen?
In den Anweisungen der BGW schon das ganze Jahr ?
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Arminia schrieb:
Kann ich nirgends finden...
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen, ist der Verkauf von Gutscheinen zu Weihnachten denn nun noch erlaubt? !?
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