Therapiezentrum Flören EAP
Wir suchen ab sofort, oder später,
eine/n Physiotheraeut/in
in Teilzeit/Vollzeit für unsere
Standorte
Mönchengladbach-Odenkirchen und
Mönchengladbach-Rheydt.
Unser Team besteht aus
Physiotherapeuten, Heilpraktiker,
Osteopathen,Sportwissenschaftler,Masseur
u. med. Bademeister, sowie
Ergotherapeuten und Podologen.
Unsere Behandlungsschwerpunkte sind
Orthöpädie , Traumatologie ,
Neurologie sowie Kindertherapie .
Wir Bieten
- Rezeption mit Fachkräfte...
Wir suchen ab sofort, oder später,
eine/n Physiotheraeut/in
in Teilzeit/Vollzeit für unsere
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Mönchengladbach-Odenkirchen und
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Soweit ich weiß kann der Arzt "grüne" Rezepte verschreiben, die dann der Patient/Kunde aber dann selber bezahlen muss, wenn er nicht privat versichert ist.
Z.B. für Medikamente.
Kann er das auch, wenn er es für nötig hält auf diese Art Massagen und/oder Krankengymnastik verschreiben?
So, das der Kunde/Patient, seine Behandlung als med. Notwendig eingestuft wird und dieser sich damit behandeln lassen kann?
In z.B. Privatpraxen und/oder bei Massagen in Wellnessstudios mit Masseuren und med. Bademeistern?
Diese und ähnliche Fragen kommen immer wieder, falls bestimmte Wellness-Bereiche wieder wegen Corona geschlossen werden.
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Schippi schrieb:
Der Arzt kann auch für gkv Patienten privatrezepte für kg oder Massage verschreiben so ist die medizinische Notwendigkeit gegeben und unter coronabedingungen kann weiterbehanelt werden
Wenn die med. Notwendigkeit gegeben ist, muß der Arzt dann nicht immer ein GKV Rezept ausstellen? Wenn's doch med. notwendig ist. Warum dann Privatrezept? Entweder ist es notwendig oder nicht.
Wellness wird dann auf jeden Fall nicht mehr möglich sein. Egal wie man das nennt. Es geht um Kontaktreduzierung und Durchbrechen von Infektionsketten.
Dieser Lockdown wird nichts anderes als die vorherigen.
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kroetzi schrieb:
@Schippi
Wenn die med. Notwendigkeit gegeben ist, muß der Arzt dann nicht immer ein GKV Rezept ausstellen? Wenn's doch med. notwendig ist. Warum dann Privatrezept? Entweder ist es notwendig oder nicht.
Wellness wird dann auf jeden Fall nicht mehr möglich sein. Egal wie man das nennt. Es geht um Kontaktreduzierung und Durchbrechen von Infektionsketten.
Dieser Lockdown wird nichts anderes als die vorherigen.
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Schippi schrieb:
@kroetzi ätzte verordnen nicht immer trotz medizinischer Notwendigkeit (zb budgetangst)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Schippi Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Schippi Ja, leider.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Schippi Fallen eigentlich die "Grünen Rezepte" in das Budget des Arztes ?
Weil sie dann als med. Notwendig eingestuft sind ?
Und die Therapeuten die erforderliche Ausbildung haben?
Und weil , wie bei Privatpatienten und Privatpraxen nicht die Auflagen vorhanden sein müssen wie bei den "normalen " Krankenkassen vorgegeben.
Bezahlen muss er die Behandlung selber, das ist klar. Wie bei den "Grünen Rezepten" für Medikamente. Hoffe meine Frage ist verständlich.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Schippi Ja, aber sind die "Grünen Rezepte" nicht gleichzusetzen wie Rezepte für Privatpatienten? Jetzt, aber nur in Bezug das man damit, wie in Privatpraxen nicht den Auflagen der GKV unterliegt. Privatpraxen haben ja nicht bei z.B. der Einrichtung die Auflagen wie "normale Praxen". Also wenn ein Physiotherapeut und/oder Masseur und med. Bademeister in einer Wellnesseinrichtung arbeitet, darf die Einrichtung , im Lockdown diese "Kunden/Patienten" behandeln/massieren?
Weil sie dann als med. Notwendig eingestuft sind ?
Und die Therapeuten die erforderliche Ausbildung haben?
Und weil , wie bei Privatpatienten und Privatpraxen nicht die Auflagen vorhanden sein müssen wie bei den "normalen " Krankenkassen vorgegeben.
Bezahlen muss er die Behandlung selber, das ist klar. Wie bei den "Grünen Rezepten" für Medikamente. Hoffe meine Frage ist verständlich.
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Schippi schrieb:
@Anonymer Teilnehmer mit einem privatrezept darf ich in SH behandeln.wäre aber fraglich in wie fern in einem lockdown die Praxis oder Einrichtung geöffnet hätte
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Dream13 schrieb:
Insofern der Therapeut einen sektoraler HP hat wird er wohl offen haben. Dann kann er allerdings auch selbst die Rezepte ausstellen!
Er kann auch jede weitere Maßnahme privat ausstellen, wenn das sein Budget schont.
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elena34 schrieb:
Der Arzt stellt zum Beispiel Osteopathie immer auf privatem Rezept aus, damit der Patient sein Rezept bei der Krankenkasse einreichen kann ( med.Indikation). Wir als HP brauchen kein Rezept.
Er kann auch jede weitere Maßnahme privat ausstellen, wenn das sein Budget schont.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@elena34 Danke!
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Soweit ich weiß kann der Arzt "grüne" Rezepte verschreiben, die dann der Patient/Kunde aber dann selber bezahlen muss, wenn er nicht privat versichert ist.
Z.B. für Medikamente.
Kann er das auch, wenn er es für nötig hält auf diese Art Massagen und/oder Krankengymnastik verschreiben?
So, das der Kunde/Patient, seine Behandlung als med. Notwendig eingestuft wird und dieser sich damit behandeln lassen kann?
In z.B. Privatpraxen und/oder bei Massagen in Wellnessstudios mit Masseuren und med. Bademeistern?
Diese und ähnliche Fragen kommen immer wieder, falls bestimmte Wellness-Bereiche wieder wegen Corona geschlossen werden.
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