Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
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Heilmittelpraxis für
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PT-Morris schrieb:
Glückwunsch. Sobald du deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt gibst beginnt der Mutterschutz. Das heißt für den Arbeitgeber besondere Schutzpflichten. In Verbindung mit Corona ist der Punkt wichtig, dass es keine wirksame Behandlungsmöglichkeit gibt. Bei einer erhöhten Ansteckungsgefahr für die Arbeitnehmerin während der Tätigkeit damit eine Gefahr für Mutter und Kind darstellt.
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ALTAVIT schrieb:
Da Schwangere laut RKI zur Risikogruppe gehören, wird momentan eigentlich immer sofort ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Hat uns auch schon 2 x getroffen diesen Sommer.
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tigerlilly schrieb:
Herzlichen Glückwunsch!Bei uns war es genauso...wir haben unsere Mitarbeiterin auch ins sofortige Beschäftigungsverbot geschickt!Es wäre also nur fair und schön von dir deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich davon in Kenntnis zu setzten... ist ja für ihn auch besser wenn er schnell weiß was auf ihn zukommt!Alles gute!
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sylvia393 schrieb:
Habt ihr von euch aus und Beschäftigungsverbot geschickt? Oder musstet ihr schicken? Lg
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tigerlilly schrieb:
Ich dachte eigentlich das kann nur der Arzt machen... aber als ich beim Gesundheitsamt angerufen habe um zu Fragen ob es bestimmte Dinge gibt auf die wir achten müssen, war die Dame vom Gesundheitsamt total unfreundlich und pikiert, warum ich als Arbeitgeber nicht weiß, dass ich wegen Corona ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausstellen MUSS! Und überhaupt kann man das nicht nur wegen Corona!Das müsste ich doch wissen... Tja... jetzt weiß ich es?
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sylvia393 schrieb:
??? zu geil.... also hat man gar keine Chance auf Weiterarbeiten? In der Coronazeit jetzt wahrscheinlich auf keinen Fall, so wie das klingt, oder? ?
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ALTAVIT schrieb:
Genau so ist es, egal ob Du arbeiten willst oder nicht, man darf Dich nicht arbeiten lassen.
Aber vielen lieben Dank für eure Antworten.
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sylvia393 schrieb:
Oh nein.... hatte es anders erhofft, zumal ich aktuell noch mit einer Metacarpale V -# zuhause bin ? und ich schon Angst vor einem Abort habe...
Aber vielen lieben Dank für eure Antworten.
wie ich dazu stehe, habe ich unter Physiotherapie geschrieben. Wie andere AG dazu stehen, weiss ich nicht. Pro Forma könnte Dir Dein AG auch eine Verwaltungsstelle im Homeoffice einrichten, damit Du weiter 8 Stunden für ihn tätig sein kannst (Telefondienst, Patientenplanung, Rezeptverwaltung....). Damit hat er Deinen Arbeitsplatz an das Schwangerschaftsschutzgesetz angepasst (so denn Deine Arbeitspaltzbeschreibung im Vertrag das zulässt).
Also nochmals: Corona bedeutet nicht automatisch ein Beschäftigungsverbot. Es macht nur die Arbeit am Patienten quasi unmöglich.
Viele Grüße
Monika
Nachtrag: Das, was ich geschrieben habe, ist, wenn nicht vom Arzt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Sowie ein Beschäftigungsverbot vom Arzt ausgesprochen wird, kannst Du bei Deinem AG, egal auf welchem Arbeitsplatz, nicht weiterarbeiten. Das ist der Unterschied zwischen einem individuellen (= auf den Arbeitsplatz bezogenen) und einem generellen (= auf Deine Arbeitskraft bezogenen) Beschäftigungsverbot.
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mosaik schrieb:
@ Sylvia,
wie ich dazu stehe, habe ich unter Physiotherapie geschrieben. Wie andere AG dazu stehen, weiss ich nicht. Pro Forma könnte Dir Dein AG auch eine Verwaltungsstelle im Homeoffice einrichten, damit Du weiter 8 Stunden für ihn tätig sein kannst (Telefondienst, Patientenplanung, Rezeptverwaltung....). Damit hat er Deinen Arbeitsplatz an das Schwangerschaftsschutzgesetz angepasst (so denn Deine Arbeitspaltzbeschreibung im Vertrag das zulässt).
Also nochmals: Corona bedeutet nicht automatisch ein Beschäftigungsverbot. Es macht nur die Arbeit am Patienten quasi unmöglich.
Viele Grüße
Monika
Nachtrag: Das, was ich geschrieben habe, ist, wenn nicht vom Arzt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Sowie ein Beschäftigungsverbot vom Arzt ausgesprochen wird, kannst Du bei Deinem AG, egal auf welchem Arbeitsplatz, nicht weiterarbeiten. Das ist der Unterschied zwischen einem individuellen (= auf den Arbeitsplatz bezogenen) und einem generellen (= auf Deine Arbeitskraft bezogenen) Beschäftigungsverbot.
450EUR-Therapeuten!
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tigerlilly schrieb:
@mosaik...Bitte nicht falsch verstehen... aber es würde mich ernsthaft interessieren, ob du soviel Verwaltungskram etc. hast, dass du eine Therapeutin zu Hause 40 std die Woche beschäftigen kannst???Ich wüsste jetzt nicht was ich da hätte... und wir sind eine Praxis mit 5Vollzeit und 2
450EUR-Therapeuten!
Wir sind inzwischen so viele Therapeuten, die Verwaltungsarbeit ist echt riesig.
Auch wenn ich vielfach nicht vor Ort bin (ich arbeite am Patienten in Deutschland, lebe aber in Kanada), verbringe ich noch zusätzlich zu den 50 Stunden, die meine Rezeptionskräfte bereits abarbeiten, locker 30 bis 40 Stunden an der Organisation ( zugegeben incl. der Steuer). Jede Woche.
Alleine, wenn ein Therapeut erkrankt, hänge ich 3 bis 4 Stunden für die Absagen und Terminverschiebungen am Telefon. Und zur Zeit häuft es sich, da bei Erkältungssymptomen zu Hause geblieben werden muss und das Warten auf das negative Testergebnis auch Zeit in Anspruch nimmt.
Also ja, auch wenn ich generell MA, die schwanger sind (schon immer, unabhängig von Corona) in ein Beschäftigungsverbot stecke, Arbeit in der Verwaltung gibt es immer und zuviel.
Viele Grüße
Monika
Nachtrag: ein Beschäftigungsverbot heisst nicht automatisch 100%, sondern kann auch auf 40% beschränkt sein.
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mosaik schrieb:
Doch, die hätte ich (leider).
Wir sind inzwischen so viele Therapeuten, die Verwaltungsarbeit ist echt riesig.
Auch wenn ich vielfach nicht vor Ort bin (ich arbeite am Patienten in Deutschland, lebe aber in Kanada), verbringe ich noch zusätzlich zu den 50 Stunden, die meine Rezeptionskräfte bereits abarbeiten, locker 30 bis 40 Stunden an der Organisation ( zugegeben incl. der Steuer). Jede Woche.
Alleine, wenn ein Therapeut erkrankt, hänge ich 3 bis 4 Stunden für die Absagen und Terminverschiebungen am Telefon. Und zur Zeit häuft es sich, da bei Erkältungssymptomen zu Hause geblieben werden muss und das Warten auf das negative Testergebnis auch Zeit in Anspruch nimmt.
Also ja, auch wenn ich generell MA, die schwanger sind (schon immer, unabhängig von Corona) in ein Beschäftigungsverbot stecke, Arbeit in der Verwaltung gibt es immer und zuviel.
Viele Grüße
Monika
Nachtrag: ein Beschäftigungsverbot heisst nicht automatisch 100%, sondern kann auch auf 40% beschränkt sein.
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tigerlilly schrieb:
Oh!!!da hast du ja ganz schön was zu tun!!danke für deine ausführliche Antwort!!Zum Glück hält sich bei uns wegen Corona (absagen etc) noch alles in Grenzen!
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ronjane schrieb:
Ich bin jetzt ehrlich gesagt überrascht, dass auch unabhängig von Corona, eine schwangere Physio nicht mehr arbeiten soll/darf. Ist das nicht bisschen übertrieben?
Schwangerschaft ist keine Krankheit, da gebe ich Dir zu 100% recht.
Auch wenn Morgenübelkeit, Rückenschmerzen , geschwollene Beine, Stimmungsschwankungen das Leben einer Schwangeren schon heftig beeinflussen können.
Wenn Du Dir aber das Mutterschutzgesetz anguckst, ist es für mich als AG fast unmöglich, dieses so umzusetzen, dass es passt (kein regelmäßiges Tragen über 5 kg, wo ein Kopf bereits schwerer ist, kein gelegentliches Tragen über 10 kg, kein langes Stehen, keine Hebelwirkungen, keine Keimbelastungen (weisst Du, ob sich ein Pat einen MRSA mit aus dem KH geholt hat?)).
Deshalb habe ich für mich beschlossen, dass die Schwangere ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe zu Hause bleiben darf. Die Zeit geniessen darf, noch einmal ausruhen kann und all das tun kann, wozu man nach der Geburt ein halbes Jahr bestimmt keine Zeit mehr findet.
Wenn eine Schwangerschaft schief geht, möchte ich mich niemals fragen müssen, ob es jetzt an der Tätigkeit in der Praxis lag, weshalb es nicht geklappt hat. Wenn es zu Blutungen während der Schwangerschaft kommt, sind es Ursachen im häuslichen Umfeld, nicht aufgrund der Tätigkeit bei mir.
Eine Schwangerschaft ist ein so sensibler Zeitraum, es wächst ein neues Leben heran, dass durch 1000 und eine Möglichkeit in der Entwicklung beeinflusst werden kann und wird. Sowohl im positiven als auch im negativem Sinne.
Ich als AG habe für mich beschlossen, dass ich kein negativer Einflussfaktor auf die Entwicklung eines neuen Lebens sein möchte.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@ronjane,
Schwangerschaft ist keine Krankheit, da gebe ich Dir zu 100% recht.
Auch wenn Morgenübelkeit, Rückenschmerzen , geschwollene Beine, Stimmungsschwankungen das Leben einer Schwangeren schon heftig beeinflussen können.
Wenn Du Dir aber das Mutterschutzgesetz anguckst, ist es für mich als AG fast unmöglich, dieses so umzusetzen, dass es passt (kein regelmäßiges Tragen über 5 kg, wo ein Kopf bereits schwerer ist, kein gelegentliches Tragen über 10 kg, kein langes Stehen, keine Hebelwirkungen, keine Keimbelastungen (weisst Du, ob sich ein Pat einen MRSA mit aus dem KH geholt hat?)).
Deshalb habe ich für mich beschlossen, dass die Schwangere ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe zu Hause bleiben darf. Die Zeit geniessen darf, noch einmal ausruhen kann und all das tun kann, wozu man nach der Geburt ein halbes Jahr bestimmt keine Zeit mehr findet.
Wenn eine Schwangerschaft schief geht, möchte ich mich niemals fragen müssen, ob es jetzt an der Tätigkeit in der Praxis lag, weshalb es nicht geklappt hat. Wenn es zu Blutungen während der Schwangerschaft kommt, sind es Ursachen im häuslichen Umfeld, nicht aufgrund der Tätigkeit bei mir.
Eine Schwangerschaft ist ein so sensibler Zeitraum, es wächst ein neues Leben heran, dass durch 1000 und eine Möglichkeit in der Entwicklung beeinflusst werden kann und wird. Sowohl im positiven als auch im negativem Sinne.
Ich als AG habe für mich beschlossen, dass ich kein negativer Einflussfaktor auf die Entwicklung eines neuen Lebens sein möchte.
Viele Grüße
Monika
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sylvia393 schrieb:
Hallo ihr Lieben, Ich habe eine Frage. Ich arbeite als Physiotherapeutin in Hessen und bin jetzt schwanger. Es ist noch ganz frisch... Normalerweise wartet man ja die 3 Monate bevor man es bekannt gibt, wegen der hohen Frequenz der Aborte in der Frühschwangerschaft. Aber jetzt mit Corona ist ja alles anders... :frowning: Muss ich jetzt automatisch ins Beschäftigungsverbot? Oder darf ich weiter arbeiten? Ich finde dazu leider nix eindeutiges. Arzttermin steht leider erst nächste Woche an. LG und danke für eure Antworten.
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ALTAVIT schrieb:
Da die Schwangerschaften durch einen Arzt "festgestellt" wurden, hatte dieser bei uns in beiden Fällen schon ein Beschäftigungsverbot erteilt, als ich von der Schwangerschaft erfahren habe. Im einen Fall gleich für die ganze Schwangerschaft, im anderen für 2 Wochen, da habe ich dann für den Rest der Schwangerschaft eins ausgesprochen.
und nur mal laut nachgedacht (die Datenlage ist dann doch eher dürftig und widersprüchlich): zum einen bist du als Schwangere mit einem ausgetricksten Immunsystem ausgestattet das du voll funktionsfähig bräuchtest um ggf. eine Infektion bekämpfen zu können. Punkt 1 der dafür spricht, dich aus dem Publikumsverkehr zu nehmen.
Zum anderen ist bekannt, dass SARS-CoV-2 die Gefäßwände schädigt, was du für dich persönlich nicht haben möchtest [es greifen die Faustregeln des allgemeinen Infektionsschutzes], als Mensch mit Schwangerschaft hast du drei weitere Stellen an denen du jetzt keine Probleme mit außerplanmäßiger Blutgerinnung haben möchtest [Plazenta, Nabelschnur, Fötus]. Punkt 2 um dich "jetzt" aus dem Publikumsverkehr zu nehmen.
"Eigentlich" schützt die Plazentaschranke deinen Nachwuchs vor den meisten Dingen die dein Körper so aufnehmen kann; die Berichtslage zur Schwangerschaft in Kombination mit SARS-CoV-2 ist widersprüchlich: zum einen sehen viele Ärzte wohl keine oder eine nur sehr unwahrscheinliche Übertragbarkeit über die Plazentaschranke hinweg, zum anderen gibt es Einzelfallberichte die nahelegen das es zumindest im letzten Drittel der Schwangerschaft Zeitfenster gibt in denen die Plazenta eine massiv höhere Viruslast als der Rest des Körpers und aktive Virusreplikation aufweist, eine aufsteigende Infektion ausgeschlossen wird und das Neugeborene entweder intrauterin oder perinatal infiziert wurde. In der Folge werden bei den wenigen bekannten betroffenen Neugeborenen Läsionen der weißen Hirnsubstanz beschrieben. Selbstverständlich nur eine Hand voll Einzelfälle die noch nicht zu einer Studie zusammengefügt wurden die eine evidenzbasierte Entscheidung ermöglichen, trotzdem würde ich den Umständen entsprechend ggf. einen Fallschirm mitnehmen wenn ich aus einem Flugzeug springe [auch wenn die Evidenz dem Fallschirm keine Wirksamkeit zur Vermeidung von Verletzungen beim Sprung aus einem Flugzeug bescheinigt]. Punkt 3 um dich aus dem Publikumsverkehr zu nehmen.
Was geht und nach der Neufassung des Mutterschutzgesetzes vorzuziehen ist sind natürlich Aufgaben, die ohne wesentlichen Publikumskontakt zu bewältigen sind - also v.a. Begleitaufgaben: Berichte schreiben, Dienst- und Terminpläne schreiben, Praxisverwaltung, Reinigung, Teletherapie sofern die technische Ausstattung vorhanden ist oder kurzfristig beschafft werden kann...
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Papa Alpaka schrieb:
Dir einen herzlichen Glückwunsch, Sylvia,
und nur mal laut nachgedacht (die Datenlage ist dann doch eher dürftig und widersprüchlich): zum einen bist du als Schwangere mit einem ausgetricksten Immunsystem ausgestattet das du voll funktionsfähig bräuchtest um ggf. eine Infektion bekämpfen zu können. Punkt 1 der dafür spricht, dich aus dem Publikumsverkehr zu nehmen.
Zum anderen ist bekannt, dass SARS-CoV-2 die Gefäßwände schädigt, was du für dich persönlich nicht haben möchtest [es greifen die Faustregeln des allgemeinen Infektionsschutzes], als Mensch mit Schwangerschaft hast du drei weitere Stellen an denen du jetzt keine Probleme mit außerplanmäßiger Blutgerinnung haben möchtest [Plazenta, Nabelschnur, Fötus]. Punkt 2 um dich "jetzt" aus dem Publikumsverkehr zu nehmen.
"Eigentlich" schützt die Plazentaschranke deinen Nachwuchs vor den meisten Dingen die dein Körper so aufnehmen kann; die Berichtslage zur Schwangerschaft in Kombination mit SARS-CoV-2 ist widersprüchlich: zum einen sehen viele Ärzte wohl keine oder eine nur sehr unwahrscheinliche Übertragbarkeit über die Plazentaschranke hinweg, zum anderen gibt es Einzelfallberichte die nahelegen das es zumindest im letzten Drittel der Schwangerschaft Zeitfenster gibt in denen die Plazenta eine massiv höhere Viruslast als der Rest des Körpers und aktive Virusreplikation aufweist, eine aufsteigende Infektion ausgeschlossen wird und das Neugeborene entweder intrauterin oder perinatal infiziert wurde. In der Folge werden bei den wenigen bekannten betroffenen Neugeborenen Läsionen der weißen Hirnsubstanz beschrieben. Selbstverständlich nur eine Hand voll Einzelfälle die noch nicht zu einer Studie zusammengefügt wurden die eine evidenzbasierte Entscheidung ermöglichen, trotzdem würde ich den Umständen entsprechend ggf. einen Fallschirm mitnehmen wenn ich aus einem Flugzeug springe [auch wenn die Evidenz dem Fallschirm keine Wirksamkeit zur Vermeidung von Verletzungen beim Sprung aus einem Flugzeug bescheinigt]. Punkt 3 um dich aus dem Publikumsverkehr zu nehmen.
Was geht und nach der Neufassung des Mutterschutzgesetzes vorzuziehen ist sind natürlich Aufgaben, die ohne wesentlichen Publikumskontakt zu bewältigen sind - also v.a. Begleitaufgaben: Berichte schreiben, Dienst- und Terminpläne schreiben, Praxisverwaltung, Reinigung, Teletherapie sofern die technische Ausstattung vorhanden ist oder kurzfristig beschafft werden kann...
Eine allgemeine Aussage dazu ist also schlicht falsch!
Der Arbeitgeber hat eine betriebsärztliche Betreuung für seinen Betrieb vorzuhalten. Dieser unterstützt den AG am besten dann auch bei der Gefährdungsanalyse.
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bettina464 schrieb:
Es gibt ausführliche Einschätzungen zu Schwangerschaft und Covid19 bei der BGW, beim RKI und beim BMG. Hier ist jetzt der Arbeitgeber am Zug, der eine Gefährdungsanalyse durchführen muss und am Ende schlussfolgert, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist, oder auch nicht. Es ist abhängig vom einzelnen Arbeitsplatz, der Art des Klientel, der Art der therapeutischen Maßnahmen, der Art des Kontaktes und des Schutzmaterials.
Eine allgemeine Aussage dazu ist also schlicht falsch!
Der Arbeitgeber hat eine betriebsärztliche Betreuung für seinen Betrieb vorzuhalten. Dieser unterstützt den AG am besten dann auch bei der Gefährdungsanalyse.
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