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01.01.2025 – Arbeite im 45min
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FRIST 26. März 2020: Stundungsmöglichkeit von Beiträgen zu Sozialversicherung
gestern hat der GKV-Spitzenverband in einer Pressemitteilung veröffentlicht, dass er allen gesetzlichen Krankenkassen empfohlen hat, anfallende Sozialversicherungsbeiträge zu stunden. Diese Entlastung soll für alle Selbstständigen gelten, die nachvollziehbar aufgrund der Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Dies ist eine Soforthilfe für die Monate März und April und ist aktuell bis zum 30. April 2020 befristet.
Der GKV-Spitzenverband schreibt dazu auf seiner Internetseite: In dieser besonderen Ausnahmesituation können Unternehmen beziehungsweise Betriebe, die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, einen erleichterten Zugang zu Beitragsstundungen in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung, wie beispielsweise Kurzarbeitergeld ausgeschöpft sind.
Vorteil der Stundung ist, dass die Liquidität des Unternehmens vorübergehend verbessert wird, keine Verzugszinsen, keine Mahngebühren anfallen und mögliche Vollstreckungen ausgesetzt werden.
Achtung: Für März muss der Stundungsantrag spätestens heute, am 26. März 2020 gestellt werden!
Ihr Team von PHYSIO-DEUTSCHLAND/Baden-Württemberg
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mbone schrieb:
Zitat Physio Deutschland;
FRIST 26. März 2020: Stundungsmöglichkeit von Beiträgen zu Sozialversicherung
gestern hat der GKV-Spitzenverband in einer Pressemitteilung veröffentlicht, dass er allen gesetzlichen Krankenkassen empfohlen hat, anfallende Sozialversicherungsbeiträge zu stunden. Diese Entlastung soll für alle Selbstständigen gelten, die nachvollziehbar aufgrund der Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Dies ist eine Soforthilfe für die Monate März und April und ist aktuell bis zum 30. April 2020 befristet.
Der GKV-Spitzenverband schreibt dazu auf seiner Internetseite: In dieser besonderen Ausnahmesituation können Unternehmen beziehungsweise Betriebe, die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, einen erleichterten Zugang zu Beitragsstundungen in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung, wie beispielsweise Kurzarbeitergeld ausgeschöpft sind.
Vorteil der Stundung ist, dass die Liquidität des Unternehmens vorübergehend verbessert wird, keine Verzugszinsen, keine Mahngebühren anfallen und mögliche Vollstreckungen ausgesetzt werden.
Achtung: Für März muss der Stundungsantrag spätestens heute, am 26. März 2020 gestellt werden!
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Horatio72 schrieb:
Irgendwie mag ich nix gestundet haben. Steuervorrauszahlungen gestundet, Sozialversicherung gestundet.. Nur damit ich bis Ende des Jahres nicht mehr ruhig schlafen kann? Wenn ich durch Covid nicht krank werde dann durch diese Unsicherheit. Dann nehm ich mir lieber 2 Wochen dir Grippe und arbeite danach als geheilt und immun weiter. Bitter das es so kommen muss!
So lange es geht versuche ich diese Option zu vermeiden...
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Klonkrieger schrieb:
Stundungen haben den Nachteil, daß man ja irgendwann alles wieder zurückzahlen muß. Stunden heiß ja nicht geschenkt. Zwar bin ich für den Moment erstmal eine (finanzielle) Sorge los, die aber später doppelt und dreifach wieder zurückkommt.
So lange es geht versuche ich diese Option zu vermeiden...
Das sehe ich auch so.Später kommt man mit den Nachzahlungen nicht hinterher.Ich kann mir nicht vorstellen, das jeder aus dem letzten Loch pfeift.Eine kleine Rücklage ist doch wichtig, um ordentlich schlafen zu können, denn es kann immer irgendetwas unvorhergesehenes kommen.
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Irene Skodzik schrieb:
Reni
Das sehe ich auch so.Später kommt man mit den Nachzahlungen nicht hinterher.Ich kann mir nicht vorstellen, das jeder aus dem letzten Loch pfeift.Eine kleine Rücklage ist doch wichtig, um ordentlich schlafen zu können, denn es kann immer irgendetwas unvorhergesehenes kommen.
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