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Nach Corona wird es eher noch schlimmer, das Vorgehen der DRV - Clearingstelle hängt weniger davon ab wie es tatsächlich ist sondern mehr ob das Polster der DRV groß ist oder klein, ist es klein wird man jede kleinste Abweichung nutzen um diese Person als Scheinselbstständig zu bewerten.
Nach Corona werden die Finanzpolster der DRV aber noch viel kleiner sein.
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Gert Winsa schrieb:
Das vorgehen der DRV ist politisch bestimmt, du wirst auch nach Corona mit diesem Argument nicht durchkommen. An sich sind Statusfeststellungen aktuell nur noch möglich durchzubringen wenn der FM fast alle Patienten selbst aquiriert, liquidiert und eigene Terminierung macht. Alles andere wird erstmal pauschal abgelehnt - ausser man hat einen nicht so genauen Sachbearbeiter (oder Vorgesetzten)
Nach Corona wird es eher noch schlimmer, das Vorgehen der DRV - Clearingstelle hängt weniger davon ab wie es tatsächlich ist sondern mehr ob das Polster der DRV groß ist oder klein, ist es klein wird man jede kleinste Abweichung nutzen um diese Person als Scheinselbstständig zu bewerten.
Nach Corona werden die Finanzpolster der DRV aber noch viel kleiner sein.
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PeggySueParker schrieb:
Nur mal so in die Runde: spätestens seit der Corona-Krise dürfte die Rentenversicherung doch sicher nicht mehr mit "der FM trägt kein Unternehmerrisiko" durchkommen... Also meine FM hat genauso Ausfälle wie ich und verdient nichts...
Ich habe letztens ohne Probleme eine Statusfeststellung von einem FM durchbekommen.
Eigene Patienten Akquise ist natürlich wichtig und sinnvoll.
Die FM ohne eigene aquierten Patienten werden es sicherlich in dieser Zeit auch schwer haben, da dann der PI die Patienten an seine AN überträgt und der FM z.zt. keine Aufträge mehr haben wird, falls größere Ausfälle vorhanden sind.
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Tobias Vollenberg schrieb:
Wie was wird, kann niemand sagen, dass sind nur Vermutungen.
Ich habe letztens ohne Probleme eine Statusfeststellung von einem FM durchbekommen.
Eigene Patienten Akquise ist natürlich wichtig und sinnvoll.
Die FM ohne eigene aquierten Patienten werden es sicherlich in dieser Zeit auch schwer haben, da dann der PI die Patienten an seine AN überträgt und der FM z.zt. keine Aufträge mehr haben wird, falls größere Ausfälle vorhanden sind.
Generell gilt heute ein hoher eigen Akquise Anteil als Bedingung.
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Gert Winsa schrieb:
Die Tendenzen im Vorgehen der DRV sind seit langem eindeutig Politisch bestimmt. Ja es ist noch möglich, aber äußerst schwer. Wie schwer hãngt auch vom Ehrgeiz des Sachbearbeiter ab. Ein Antrag von mir mit Identischen Angaben würde 2019 abgelehnt, von anderem Sachbearbeiter 2016 anerkannt.
Generell gilt heute ein hoher eigen Akquise Anteil als Bedingung.
„Mit Urteil vom 31. März 2017 (B 12 R 7/15 R) zum Thema Scheinselbststän-
digkeit führt das BSG das Verhältnis der Höhe des Honorars von Selbstständigen
relativ zum Verdienst von Angestellten als neues Kriterium im Beurteilungs-
spektrum ein. Hierzu sagt das BSG in seiner Pressemitteilung wörtlich:
„Dem Honorar kam im Rahmen der Gesamtwürdigung der Einzelum-
stände eine besondere Bedeutung zu: Denn liegt das vereinbarte Honorar
deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten sozial-
versicherungspflichtigen Arbeitnehmers, zum Beispiel eines festangestellten
Erziehungsbeistands, und lässt es dadurch Eigenvorsorge zu, ist dies ein
gewichtiges Indiz für eine selbstständige Tätigkeit.“
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tom1350 schrieb:
Das Honorar ist tatsächlich ein wichtiger Faktor:
„Mit Urteil vom 31. März 2017 (B 12 R 7/15 R) zum Thema Scheinselbststän-
digkeit führt das BSG das Verhältnis der Höhe des Honorars von Selbstständigen
relativ zum Verdienst von Angestellten als neues Kriterium im Beurteilungs-
spektrum ein. Hierzu sagt das BSG in seiner Pressemitteilung wörtlich:
„Dem Honorar kam im Rahmen der Gesamtwürdigung der Einzelum-
stände eine besondere Bedeutung zu: Denn liegt das vereinbarte Honorar
deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten sozial-
versicherungspflichtigen Arbeitnehmers, zum Beispiel eines festangestellten
Erziehungsbeistands, und lässt es dadurch Eigenvorsorge zu, ist dies ein
gewichtiges Indiz für eine selbstständige Tätigkeit.“
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