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Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
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ich frage für einen Freund:
Da die Impfpflicht einrichtungsbezogen ist, man als FM nicht angestellt ist und wenn man nur HBs macht, auch in keiner Einrichtung arbeitet, braucht demzufolge die abrechnende Praxis einen nicht zu melden und man selber braucht sich auch nicht zu melden wegen fehlender Einrichtungsbezogenheit.
Habe ich etwas übersehen?
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Inche schrieb:
Er muss auch für Hbs im Heim usw geimpft sein.Da er Selbstständig ist muss er sich sogar Selbst melden.
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mimikri schrieb:
Natürlich muss man sich selbst melden, wie jeder andere Solo-Selbstständige Physio auch. Verstehe nicht, wie man das nicht verstehen kann (will?). FM=Selbstständigkeit. Mit allen Konsequenzen.
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renate52 schrieb:
Das man nicht in Heime rein kommt ist klar. Da ansonsten auf Einrichtungsbezogenheit abgehoben wird, und diese in dem Fall nicht vorliegt finde ich es durchaus berechtigt, hier eine Meldepflicht in Frage zu stellen?!
Die Impflicht ist doch nicht einrichtungsbezogen. Mitarbeiter der Gesundheitsberufe sollten geimpft sein, ALLE, auch Physios. Auch, wenn derjenige nicht in Heimen unterwegs ist. In Einrichtungen musst Du einen tagesaktuellen Test vorlegen, trotz Impfung.
Ich glaube, da hast Du die Begrifflichkeiten durcheinander gebracht :-)
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pt ani schrieb:
@renate52
Die Impflicht ist doch nicht einrichtungsbezogen. Mitarbeiter der Gesundheitsberufe sollten geimpft sein, ALLE, auch Physios. Auch, wenn derjenige nicht in Heimen unterwegs ist. In Einrichtungen musst Du einen tagesaktuellen Test vorlegen, trotz Impfung.
Ich glaube, da hast Du die Begrifflichkeiten durcheinander gebracht :-)
Dein "Freund" ist aber ganz schön spät dran ......sunglasses Als FM ist Dein "Freund" ja selbstständig tätig. Also Impfpflicht. Aber wenn Dein Freund lange genug wartet, ist das mit der Impfpflicht eh wieder vorbei und die Gesundheitsämter müssen erst mal die vielen Tausend Meldungen abarbeiten. Was ich nicht verstehe ist: Warum kommt Dein "Freund" jetzt Monate nach der Einführung auf einmal auf die Idee?
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Bernie schrieb:
Hallo Renate,
Dein "Freund" ist aber ganz schön spät dran ......sunglasses Als FM ist Dein "Freund" ja selbstständig tätig. Also Impfpflicht. Aber wenn Dein Freund lange genug wartet, ist das mit der Impfpflicht eh wieder vorbei und die Gesundheitsämter müssen erst mal die vielen Tausend Meldungen abarbeiten. Was ich nicht verstehe ist: Warum kommt Dein "Freund" jetzt Monate nach der Einführung auf einmal auf die Idee?
"Die Impflicht ist doch nicht einrichtungsbezogen" Doch, deshalb heißt sie ja auch "Einrichtungsbezogene Impfpflicht" joyjoyjoy
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Bernie schrieb:
@pt ani
"Die Impflicht ist doch nicht einrichtungsbezogen" Doch, deshalb heißt sie ja auch "Einrichtungsbezogene Impfpflicht" joyjoyjoy
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mimikri schrieb:
@renate52 die "Einrichtung" ist nicht nur das "Heim", sondern auch die "Praxis" und überhaupt der komplette Gedundheitssektor. Mal ehrlich, wenn jeder, der mit Patienten in Kontakt kommt, also auch die Reinigungskräfte, Küchenhilfen etc, wie kommt dein Freund dann auf die Idee, für ihn würde das nicht zutreffen? So naiv (wohlwollend formuliert) kann doch kein Mensch sein. Für mich hört sich das so an, als hätte jemand gedacht, einen "schlauen" Weg zu finden, die Impfpflicht zu umgehen, ist jetzt grad dabei, damit auf dir Schnauze zu fallen und sucht jetzt verzweifelt Unterstützung.
Mäh, ja. Aber nicht auf das Heim bezogen, sondern ... Ach, Du veräppelst mich sunglassesjoy
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pt ani schrieb:
@Bernie
Mäh, ja. Aber nicht auf das Heim bezogen, sondern ... Ach, Du veräppelst mich sunglassesjoy
die Impflicht gilt für alle im Gesundheitssektor tätigen egal ob Praxis ,KRH,APflegeeinrichtungen oder HAUSBESUCHE und man meldet sich selber beim GA und testet sich selber und notiert dies und muss es nur bei Kontrolle vorlegen
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eim schrieb:
@Bernie
die Impflicht gilt für alle im Gesundheitssektor tätigen egal ob Praxis ,KRH,APflegeeinrichtungen oder HAUSBESUCHE und man meldet sich selber beim GA und testet sich selber und notiert dies und muss es nur bei Kontrolle vorlegen
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eim schrieb:
und das gilt selbstverständlich auch für FM`s und auch Heilpraktiker
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renate52 schrieb:
Hallo allerseits,
ich frage für einen Freund:
Da die Impfpflicht einrichtungsbezogen ist, man als FM nicht angestellt ist und wenn man nur HBs macht, auch in keiner Einrichtung arbeitet, braucht demzufolge die abrechnende Praxis einen nicht zu melden und man selber braucht sich auch nicht zu melden wegen fehlender Einrichtungsbezogenheit.
Habe ich etwas übersehen?
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pt ani schrieb:
Na, ich denke schon, dass Du Dich (oder der Freund, für den Du hier fragst) sich melden musst. Ist doch logisch, oder?
Wenn man selbstständig ist, muss man sich um organisatorische und rechtliche Sachen kümmern!!! Sonst lässt man dich einstellen und braucht sich nicht drum zu kümmern!
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elena34 schrieb:
Ich kann immer wieder nur staunen, was hier immer wieder gefragt/ diskutiert wird. War mal eine echt tolle Plattform um sich mit Kollegen auszutauschen.
Wenn man selbstständig ist, muss man sich um organisatorische und rechtliche Sachen kümmern!!! Sonst lässt man dich einstellen und braucht sich nicht drum zu kümmern!
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eim schrieb:
Also in Hamburg muss sich der FM auch selber beim GA anmelden /abmelden zusätzlich zum PI
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Badde schrieb:
Bei FM muss der Auftraggeber den FM beim zuständigen GA melden. Dies führt aber nicht dazu, dass man der Tätigkeit nicht mehr nachgehen darf. Im nächsten Schritt prüft das GA den jeweiligen Einzelfall in einer mündlichen Anhörung. Dazu wird es wahrscheinlich nie bzw. Äußerst spät kommen.
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