Renommierte Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie
sucht eine Physiotherapeutin/ einen
Physiotherapeuten in Teilzeit (max.
20 Stunden/Woche) zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
zu werden. Zu den hervorragenden
Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen
u...
Physiotherapie und Osteopathie
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hallo AT, wo arbeiten denn HP sonst und Osteopathen ??? es ist ja für "uns" nur eine Tätigkeit und kein Beruf
MfG
JürgenK ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 01.01.2022 16:11 Uhr:Gilt die Impfpflicht im Gesundheitsbereich ab Mitte März 2022 auch ausnahmlos für Heilpraktiker und Osteopathen? Japp. Wer mit den großen Kindern spielen will muss sich an die Regeln der großen Kinder halten. Oder die Schwurbelpraktiker [da beziehe ich mich ausdrücklich auf die "fortgeschrittenen Darmkrebs besiegen wir mit regelmäßiger Apfelsaftkur"-Fraktion] und Osteopathen machen nochmal ein paar Rollen rückwärts und verabschieden sich aus der Humanmedizin im Sinne des Gesetzes 🤷♂️
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LeviathanPT schrieb:
Naja, auch wenn HPs eigentlich eher zu Scharlatanen zählen und mit dem Gesundheitswesen nicht wirklich was gemein haben, gilt das auch dort. Hoffe, das dünnt die Zahl massiv aus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Gilt die Impfpflicht im Gesundheitsbereich ab Mitte März 2022 auch ausnahmlos für Heilpraktiker und Osteopathen?
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Ja! Ausnahme ist der Vektorimpfstoff von Janssen ( J&J). Hier gilt ( noch) 1 Impfung + 14Tage als vollständig geimpft auch wenn eine 2. Impfung ( Kreuzimpfung) nach frühestens 4 Wochen empfohlen wird. Auch die proteinbasierten- bzw. Totimpfstoffe müssen m.W. 2mal gegeben werden. Vielleicht hilft der Hinweis Deinem Kollegen doch nicht darauf zu warten, dass auch diese nicht ohne Gentechnik hergestellt werden, nicht ganz unbedenkliche Wirkverstärker enthalten und natürlich nur Nebenwirkungen bekannt sind die in den Studien aufgetreten sind. Da könnte also noch etwas kommen, wenn man millionenfach geimpft hat.
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Shakespeare schrieb:
Horatio72 schrieb am 02.01.2022 10:16 Uhr: Bedarf es da auch 2 Impfungen plus 2 Wochen zur vollständigen Anerkennung?
Ja! Ausnahme ist der Vektorimpfstoff von Janssen ( J&J). Hier gilt ( noch) 1 Impfung + 14Tage als vollständig geimpft auch wenn eine 2. Impfung ( Kreuzimpfung) nach frühestens 4 Wochen empfohlen wird. Auch die proteinbasierten- bzw. Totimpfstoffe müssen m.W. 2mal gegeben werden. Vielleicht hilft der Hinweis Deinem Kollegen doch nicht darauf zu warten, dass auch diese nicht ohne Gentechnik hergestellt werden, nicht ganz unbedenkliche Wirkverstärker enthalten und natürlich nur Nebenwirkungen bekannt sind die in den Studien aufgetreten sind. Da könnte also noch etwas kommen, wenn man millionenfach geimpft hat.
Corona-Impfung: Totimpfstoff, mRNA- oder Vektorimpfstoff? | NDR - Ratgeber - Gesundheit
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mark760 schrieb:
„Das Impfschema sieht zwei Impfungen im Abstand von 21 Tagen vor, die intramuskulär verabreicht werden."
Corona-Impfung: Totimpfstoff, mRNA- oder Vektorimpfstoff? | NDR - Ratgeber - Gesundheit
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Horatio72 schrieb:
Danke
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LeviathanPT schrieb:
Welcher Totimpfstoff denn?
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Horatio72 schrieb:
Selbes Thema , andere Frage.! Wenn jemand sich erst nicht impfen lassen wollte und nun dann doch wegen der Pflicht, wann sollte dies dann spätestens mit Erstimpfung passieren? Mitarbeiter wartet noch auf den Totimpfstoff, aber der wird ja nun wahrscheinlich nicht vor 15.3 verfügbar sein, bzw Bedarf es da auch 2 Impfungen plus 2 Wochen zur vollständigen Anerkennung?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich frage mich nur, wer kontrolliert diese Impfpflicht in der Realität? Hatte jetzt den Fall eines Patienten, der Osteopathie ausprobieren wollte, allerdings nur bei geimpften Personal. Als der Patient verschieden Osteopraxen anrief und fragte, ob die Mitarbeiter geimpft wären, erhielt er u.a tatsächlich solche Antworten wie "Ich bin immun" seitens der Osteopraxen. Auf seine Nachfrage, ob damit gemeint wäre, dass betreffendes Personal geimpft sei, hieß es nur wieder, "nein, man sei immun." Ich bin gespannt, wie die Impfpflicht im deutschen Gesundheitswesen in der Praxis umgesetzt wird.
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Horatio72 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer ganz einfach.! Es muss ja in der Praxis dokumentiert werden wie der Impfstatus der MA ist. Hab ich in nem schönen Ordner, den zeige ich vor und gut ist.
Beantwortet leider meine Frage nicht. Wer kontrolliert die Praxen, ob alle dort Tätigen geimpft sind?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Horatio72
Beantwortet leider meine Frage nicht. Wer kontrolliert die Praxen, ob alle dort Tätigen geimpft sind?
Das Ordnungsamt
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Arminia schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Das Ordnungsamt
Dann meldet sich das gesundheitsamt u.entscheidet.
Bis zu diesem zeitpunkt/entscheidung darf jeder weiterarbeiten.
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anette898 schrieb:
So genau stimmt das nicht ...am 16.3.22 muss dem gesundheitsamt mitgeteilt werden wer in der praxis nicht geimpft ist.
Dann meldet sich das gesundheitsamt u.entscheidet.
Bis zu diesem zeitpunkt/entscheidung darf jeder weiterarbeiten.
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PT BLN schrieb:
Genau so lese ich das Gesetz auch, und wer weiß, was bis dahin ist, immerhin gehören wir im Gesundheitswesen zur kritischen Infrastruktur. Ob man dann neben den vielen Infizierten, die dann in Quarantäne müssen, auf ungeimpftes aber gesundes Personal verzichten will, da bin ich gespannt. Ich selbst bin übrigens 3 mal geimpft, ich stehe trotzdem nicht zu der jetzt verordneten Impfpflicht.
Die in den genannten Einrichtungen tätigen Personen haben gemäß § 20a Abs. 5 IfSG dem zuständigen Gesundheitsamt auf Anforderung einen Nachweis vorzulegen.
bis 15.03.muß dem Arbeitgeber ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, dem Gesundheitsamt nur nach Aufforderung
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Adriane Fabian schrieb:
2. Vorlage des Nachweises auf behördliche Anforderung
Die in den genannten Einrichtungen tätigen Personen haben gemäß § 20a Abs. 5 IfSG dem zuständigen Gesundheitsamt auf Anforderung einen Nachweis vorzulegen.
bis 15.03.muß dem Arbeitgeber ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, dem Gesundheitsamt nur nach Aufforderung
und der Arbeitgeber muss dem Gesundheitsamt melden wenn ein Mitarbeiter diesen Nachweis nicht vorlegt oder es Zweifel an der Korrektheit des Nachweises gibt.
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LaraBe schrieb:
@Adriane Fabian
und der Arbeitgeber muss dem Gesundheitsamt melden wenn ein Mitarbeiter diesen Nachweis nicht vorlegt oder es Zweifel an der Korrektheit des Nachweises gibt.
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silvia43 schrieb:
Die Impfpflicht muss bis 15. März abgeschlossen sein, sonst ab 16.März keine Arbeit mehr und ohne Lohnfortzahlung!!! Kannst natürlich auch andere Modelle anwenden wie Freistellung bis vollständige Impfung , Urlaub uns Überstundenabbau nach arbeitsrechtlichen Kriterien.
( 2 Impfungen mindestens).
Nur wie ist es wenn sich der Chef ( Praxisinhaber) nicht geimpft ist und ab 15.März seine Praxis nicht betreten darf (wartet auf den Totimpfstoff). Dürfen die Angestellten dann weiter arbeiten, welche fertig geimpft sind ?
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mark760 schrieb:
Warum nicht, wenn eine Vertretung benannt wird?
„Der zugelassene Leistungserbringer oder die fachliche Leitung nach § 3 Absatz
2 kann bis zur Dauer von 6 Monaten bei Verhinderung, Pflege einer oder eines
pflegebedürftigen Angehörigen durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildung sowie
bei Schwangerschaft/Mutterschaft/Elternzeit entsprechend der Dauer des Mut-
terschutzes/der Elternzeit nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG)/Bundesel-
ternzeitgesetz (BEEG) in der Praxis vertreten werden. Der zugelassene Leis-
tungserbringer hat der zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2
SGB V die Personalien der vertretenden Person und die voraussichtliche Dauer
der Vertretung unverzüglich mitzuteilen. Die vertretende Person muss die Vo-
raussetzungen nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 SGB V in der Spezifizierung nach
Anlage 5 erfüllen und nachweisen. Wird der Zeitraum nach Satz 1 überschritten,
ist unverzüglich eine neue fachliche Leitung zu benennen."
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mark760 schrieb:
Vertretung ( bis sechs Monate ) und fachliche Leitung sind zwei Paar Schuhe.
„Der zugelassene Leistungserbringer oder die fachliche Leitung nach § 3 Absatz
2 kann bis zur Dauer von 6 Monaten bei Verhinderung, Pflege einer oder eines
pflegebedürftigen Angehörigen durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildung sowie
bei Schwangerschaft/Mutterschaft/Elternzeit entsprechend der Dauer des Mut-
terschutzes/der Elternzeit nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG)/Bundesel-
ternzeitgesetz (BEEG) in der Praxis vertreten werden. Der zugelassene Leis-
tungserbringer hat der zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2
SGB V die Personalien der vertretenden Person und die voraussichtliche Dauer
der Vertretung unverzüglich mitzuteilen. Die vertretende Person muss die Vo-
raussetzungen nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 SGB V in der Spezifizierung nach
Anlage 5 erfüllen und nachweisen. Wird der Zeitraum nach Satz 1 überschritten,
ist unverzüglich eine neue fachliche Leitung zu benennen."
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U.B. schrieb:
Das habe ich so verstanden das man bis zum 15.März vollständig geimpft sein sollte
( 2 Impfungen mindestens).
Nur wie ist es wenn sich der Chef ( Praxisinhaber) nicht geimpft ist und ab 15.März seine Praxis nicht betreten darf (wartet auf den Totimpfstoff). Dürfen die Angestellten dann weiter arbeiten, welche fertig geimpft sind ?
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Inche schrieb:
Da ein Praxisinhaber ja kein Physio sein muss kann man dauerhaft eine Fachliche Leitung einstellen.Das können sich auch 2 Personen teilen und erfordert nur noch das 25 Wochenstunden an 3 Tagen für GKV Patienten da ist.So kann der Betrieb für die Angestellten Problemlos weiter laufen.der Pi kann ja einiges ins Homeoffice umleiten.Team per Video usw.
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silvia43 schrieb:
M.E. nur für 6 Monate ,solange er/sie eine fachliche Leitung bestimmt hat. Danach ?
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mia73 schrieb:
Alle MA, die den Gesundheitsbereich betreten, müssen geimpft sein.
Nee. Jedenfalls steht das so in keinem deutschen Gesetz. Ab Mitte März ist ein Nachweis für bereits Beschäftigte zu erbringen. Bei nicht-Nachweis hat die Behörde einen Entscheidungsspielraum. Fehlen 10.000e Nachweise, wird keine Behörde auf einen Nachweis drängen, um die Gesundheitsversorgung aufrecht zu erhalten. So ist mein Kenntnisstand.
[kaputter Link]
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Xela schrieb:
@mia73
mia73 schrieb am 03.01.2022 07:34 Uhr:Alle MA, die den Gesundheitsbereich betreten, müssen geimpft sein.
Nee. Jedenfalls steht das so in keinem deutschen Gesetz. Ab Mitte März ist ein Nachweis für bereits Beschäftigte zu erbringen. Bei nicht-Nachweis hat die Behörde einen Entscheidungsspielraum. Fehlen 10.000e Nachweise, wird keine Behörde auf einen Nachweis drängen, um die Gesundheitsversorgung aufrecht zu erhalten. So ist mein Kenntnisstand.
[kaputter Link]
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anika666 schrieb:
@Xela Da wär ich mir nicht so sicher. Vielleicht wird auch einfach gar nicht einzeln geprüft, sondern es wird, der Einfachheit wegen, einfach grundsätzlich entschieden.
„Eine Person nach Satz 1, die keinen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorlegt, darf nicht in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen beschäftigt werden. Eine Person nach Satz 1, die über keinen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 verfügt oder diesen nicht vorlegt, darf nicht in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig werden."
Ganz klar und verständlich formuliert. Völlig egal, wie dann der weitere Meldeweg bzw. Bußgeldverfahren sind. Kein Nachweis - keine Beschäftigung.
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mark760 schrieb:
@Xela OMG. Dass diese Schwurbelleute einfach nicht lesen können:
„Eine Person nach Satz 1, die keinen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorlegt, darf nicht in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen beschäftigt werden. Eine Person nach Satz 1, die über keinen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 verfügt oder diesen nicht vorlegt, darf nicht in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig werden."
Ganz klar und verständlich formuliert. Völlig egal, wie dann der weitere Meldeweg bzw. Bußgeldverfahren sind. Kein Nachweis - keine Beschäftigung.
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mark760 schrieb:
Ich hatte doch schon einen Tipp gegeben. Es ist gerade für Impfverweigererinnen der beste Zeitpunkt schwanger zu werden und ins Beschäftigungsverbot zu gehen. Dann noch das zweite und dritte Kind. In zehn Jahren sieht die ( Impf- ) Welt vielleicht ganz anders aus.
"Frauenärzte raten dringend zur Schutzimpfung"
Corona: Mehr Totgeburten und Todesfälle bei Schwangeren mit Delta-Variante: www.frauenaerzte-im-netz
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mia73 schrieb:
Sehr schlechter Tipp. Gerade Schwangere haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf.
"Frauenärzte raten dringend zur Schutzimpfung"
Corona: Mehr Totgeburten und Todesfälle bei Schwangeren mit Delta-Variante: www.frauenaerzte-im-netz
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Alo schrieb:
Außerdem ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht erst mal bis Ende des Jahres begrenzt.
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PT BLN schrieb:
@mark760 ...wo steht das, was du zitierst? Ich glaube, das ist der Passus, wenn man ab 16.03.22 neu eingestellt wird... lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
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mark760 schrieb:
@PT BLN Hahaha. Mit Personen die ab 16.3.22 in einer Einrichtung tätig werden sind doch nicht nur Neueinstellungen gemeint, sondern alle! Ihr Schwurbler müsst echt lernen richtig zu lesen.
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mona54 schrieb:
Meines Wissens nach wird unterschieden zwischen denen die schon beschäftigt sind und denen die vorher schon in der Einrichtung beschäftigt waren.
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mona54 schrieb:
Sorry-zwischen denen die bei eingestellt werden ab dem 16.3. und denen die schon dort sind
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mark760 schrieb:
Eben nicht. Alle schon Beschäftigten müssen bis 15.3. die Nachweise vorlegen. Das regelt Absatz 2. Ab 16.3. können nur Personen beschäftigt werden, die einen Nachweis vorgelegt haben. Das regelt Absatz 3. So einfach ist das.
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mona54 schrieb:
xela hatte einen link reingestellt von KriSta, da wird nochmal differenziert bzw. erklärt was wie evtl möglich ist…alles nicht so einfach
Es stimmt, dass wahrscheinlich noch Gerichtsurteile notwendig werden ( wie so häufig ).
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mark760 schrieb:
@mona54 Ja. Der Gesetzgeber will damit die großen Einrichtungen vor entsprechenden Klagen durch die ungeimpfte Belegschaft schützen, indem die Verantwortung über den Umgang mit den Impfunwilligen auf entsprechende Behörden übertragen wird. Das ist aber kein Freifahrtschein auf unbestimmte Zeit.
Es stimmt, dass wahrscheinlich noch Gerichtsurteile notwendig werden ( wie so häufig ).
Nun scheinen Sie doch zurückzurudern?
Einfach mal den §20 bis zu Ende lesen. An der Stellen im Abs. 2, wo die Wortgruppe " .... kann bestimmen, dass ..." zu lesen ist und sich irgendwie ein Widerspruch zur Aussage in Absatz 1 auftut, juristischen Sachverstand konsultieren.
Ziemlich sicher ist mit Gerichtsentscheidungen zu rechnen, wenn der Staat einmal mehr unfähig ist, Gesetze ohne Urteilskorrekturen unters Volk zu bringen. Obwohl ich die Ansicht teile, dass hier nicht zufällig ein Widerspruch auftritt. Eventuell wollte der Gesetzgeber sogar, dass die Verantwortung am Ende ein Gericht übernimmt. Aber das ist natürlich reine Spekulation. Denn Gerichte sind unabhängig in diesem Land. Und während man sich bei einem Gesundheitsminister natürlich fragen würde, warum er dieses und jenes Gesetz gemacht hat und welchen Sachverstand er dazu herangezogen hat; braucht dies ein Gericht nicht zu tun. Zur Zeit sieht es in Deutschland so aus, als ob ein Gericht bestenfalls der nächsten Instanz irgendwie eine Art - formel ordentlicher - Arbeit schuldig sei.
P.S. "Das ist aber kein Freifahrtschein ...." Der Hinweis war gut. Ich habe sowieso gerade das Gefühl, dass die Leute zunehmend auf Fahrscheine verzichten und lieber Spaziergänge machen.
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Xela schrieb:
@mark760
Nun scheinen Sie doch zurückzurudern?
Einfach mal den §20 bis zu Ende lesen. An der Stellen im Abs. 2, wo die Wortgruppe " .... kann bestimmen, dass ..." zu lesen ist und sich irgendwie ein Widerspruch zur Aussage in Absatz 1 auftut, juristischen Sachverstand konsultieren.
Ziemlich sicher ist mit Gerichtsentscheidungen zu rechnen, wenn der Staat einmal mehr unfähig ist, Gesetze ohne Urteilskorrekturen unters Volk zu bringen. Obwohl ich die Ansicht teile, dass hier nicht zufällig ein Widerspruch auftritt. Eventuell wollte der Gesetzgeber sogar, dass die Verantwortung am Ende ein Gericht übernimmt. Aber das ist natürlich reine Spekulation. Denn Gerichte sind unabhängig in diesem Land. Und während man sich bei einem Gesundheitsminister natürlich fragen würde, warum er dieses und jenes Gesetz gemacht hat und welchen Sachverstand er dazu herangezogen hat; braucht dies ein Gericht nicht zu tun. Zur Zeit sieht es in Deutschland so aus, als ob ein Gericht bestenfalls der nächsten Instanz irgendwie eine Art - formel ordentlicher - Arbeit schuldig sei.
P.S. "Das ist aber kein Freifahrtschein ...." Der Hinweis war gut. Ich habe sowieso gerade das Gefühl, dass die Leute zunehmend auf Fahrscheine verzichten und lieber Spaziergänge machen.
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PT BLN schrieb:
@mark760 ...nicht gleich alle, die nicht deiner Meinung sind, Schwurbler nennen, damit disqualifizierst du dich (wiedermal) selbst. Lies nochmal ganz aufmerksam...
Wo hat mark760 hier "Schwurbler" geschrieben? Habe ich was überlesen?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@PT BLN
Wo hat mark760 hier "Schwurbler" geschrieben? Habe ich was überlesen?
Gruß von Monique
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Alo schrieb:
Hier hat mark760 das so formuliert: "@Xela OMG. Dass diese Schwurbelleute einfach nicht lesen können:"
Aber Feinheiten gehen ja heutzutage einfach unter, leider...
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Alo Ok, ich hatte nach "Schwurbler" geguckt. Er hatte geschrieben, dass die Schwurbelleute nicht lesen können, nicht aber davon, dass diese anderer Meinung wären. Ist ein feiner aber entscheidender Unterschied!
Aber Feinheiten gehen ja heutzutage einfach unter, leider...
Gruß von Monique
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PT BLN schrieb:
@M0nique zB hier: @PT BLN Hahaha. Mit Personen die ab 16.3.22 in einer Einrichtung tätig werden sind doch nicht nur Neueinstellungen gemeint, sondern alle! Ihr Schwurbler müsst echt lernen richtig zu lesen.
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mbone schrieb:
Naja, mark schreibt ja auch viel nerviges Zeug , aber das mit den Schwurblern ist doch absolut richtig...............stuck_out_tongue
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Papa Alpaka schrieb:
Es gibt übrigens noch eine Chance, die Impfpflicht zu verhindern: lasst euch freiwillig impfen.
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Adriane Fabian schrieb:
Meine Praxis besteht im Prinzip aus zwei Unternehmen. Einmal die Physiotherapie und zum anderen einem Kosmetik- und Fußpflegebereich. Die Impfpflicht gilt ja für das Gesundheitswesen, also der Physiotherapie. Was ist mit dem anderen Bereich?
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