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Hallo Schwarmwissen, lt. Info der BG gelten dir Trageempfehlungen für FFP2 Masken nur für die Bauindustrie. Wie handhabt ihr dies: 75 Minuten tragen/ 30 Minuten Pause! Wie ist dies in der Praxis umsetzbar? Bin gespannt😬
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Ich hab mein ganzes Berufsleben mit Maske gearbeitet. Das ist doch lächerlich mit einer Pause nach 75 Minuten Tragezeit
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also ich denke, dass eine riesige Verschwendung an Masken sein sollte, wenn wir die Masken alle 75min auswechseln müssten ... da muss es doch andere Lösungen für geben! Nachhaltigkeit und auch unnötige Verschwendung von so kostbaren Gütern geht meiner Meinung nach garnicht!
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Hallo Maike,
30 Minuten Tragepause entstehen, wenn vorher die Maske 75 Minuten am Stück getragen wurde.
Wir handhaben es so, dass wir die Behandlungszeiten auseinander gezogen haben, um zwischen den Terminen Zeit zum Lüften/Desinfizieren und Masken-Pause zu haben. So entstehen keine 75 Minuten Tragezeit am Stück, entsprechend fällt die Maskenpause auch kürzer aus.
Ichhabe aber auch Kollegen, die aus Selbstschutz die Maske den gesamten Tag nicht absetzen möchten. Aus arbeitsrechtlichen Gründen haben wir einvernehmlich am Anfang dokumentiert, dass jeder in den Umgang mit Masken eingewiesen wurde und danach alles eigenverantwortlich umgesetzt wird.
PI geht hier nicht rum, und fragt, wer wie lange schon die FFP2 trägt...läuft gut so!
Grüße!
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Die Vorgaben der BG zu den Tragezeiten und anschließenden Pausen beim Arbeiten unter FFP2-Schutz stammen noch aus der Zeit vor der Corona-Pandemie. Üblicherweise waren es in dieser Zeit Bauarbeiter, die z.B. mit der Flex Mauern durchbrochen oder Eternitplatten durchtrennt haben, wobei sie einer erheblichen Staubentwicklung ausgesetzt waren. Wer jemals solche Arbeiten ausgeführt hat, kann ein Lied davon singen, welche extreme Belastung dies darstellt. Demgegenüber stellt das Tragen von FFP2-Masken für uns es nur eine sehr geringe Beeinträchtigung dar, wenn wir in unserer Tätigkeit uns und unsere Patienten durch diese schützen. Natürlich ändert dies nichts daran, dass die BG-Vorgabe nun einmal existiert, weswegen wir einfach darauf achten müssen, die Masken zwischen den Behandlungen immer wieder abzunehmen, wann immer die Situation dies rechtfertigt. Es wäre hilfreich, wenn die BG ihre Vorgaben an die veränderte Situation anpassen würde, schon allein um Rechtsicherheit für uns zu schaffen.
Außerdem würde ich es begrüßen, wenn Seitens der zuständigen Behörden eine FFP2-Maskenpflicht für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, fürs Einkaufen im Supermarkt und auch für die Inanspruchnahme ärztlicher oder therapeutischer Behandlungen vorgeschrieben würde. Mindestens im ÖPNV hätte dies nach meiner Überzeugung schon viel früher geschehen müssen, spätestens seitdem FFP2-Masken in ausreichender Menge verfügbar sind. Ich bin es wirklich langsam leid, immer wieder Patienten auf das richtige Tragen ihrer allseitig offenen und oft unter der Nase baumelnden Stofflappen hinweisen zu müssen. Hätten diese Leute eine FFP2-Maske im Gesicht, sähe es sicher auch mit den Infektionszahlen besser aus.
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Also: Die BGW (DGUV) schreibt Trage- und Pausenzeiten nicht verbindlich vor, sondern gibt lediglich Empfehlungen.
So die Theorie. Solange es keine gesundheitlichen Probleme beim Träger gibt, ist alles okay. Wenn es Probleme gibt, wird sich die BGW darauf berufen, dass die Empfehlungen nicht eingehalten wurden.
Fazit: Es wird empfohlen, die Trage- und Pausenzeiten einzuhalten. Verpflichtend ist dies grundsätzlich nicht.
Wenn bei uns ein MA gerne die Regelung anwenden möchte, ermöglichen wir es ihm. Alles andere liegt in der Selbstverantwortung der MA.
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Liebe Nora, herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort.