Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
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und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
einer Physiotherapiepraxis in
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PT-Morris schrieb:
Und die Frage, ob auch bei FFP2 bei jedem neuen Patienten eine neue Maske genommen werden muss, so wie es die BGW allgemein vorgibt?
Nö, auch für den Gesundheitssektor gibt es Empfehlungen der BG:
Homepage - Wie lange dürfen FFP2/FFP3-Masken maximal getragen werden? Wie lange muss ein Erholungszeitraum oder eine Pause nach
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ella426 schrieb:
..."Info der BG gelten dir Trageempfehlungen für FFP2 Masken nur für die Bauindustrie."
Nö, auch für den Gesundheitssektor gibt es Empfehlungen der BG:
Homepage - Wie lange dürfen FFP2/FFP3-Masken maximal getragen werden? Wie lange muss ein Erholungszeitraum oder eine Pause nach
Wenn man hier schon als Weichei von den eigenen Berufskollegen hingestellt wird wenn man auf die Vorgaben hinweist. Was will man erwarten?
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kroetzi schrieb:
Ist ja schön und gut. Machen trotzdem die Wenigsten.
Wenn man hier schon als Weichei von den eigenen Berufskollegen hingestellt wird wenn man auf die Vorgaben hinweist. Was will man erwarten?
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maike125 schrieb:
Jepp, der Link ist bekannt/ gelesen. Lt. Nachfrage bei der BG gilt genau das aber für den Bau? Und nicht für Gesundheit. Deshalb meine Frage. Hat jemand zusätzliche Infos? Danke
Warum vermerkt dann die BG dies nicht auf Ihrer Website? Ich halte diese Info auf Nachfrage für nicht glaubwürdig, da hat wohl irgendein Sachbearbeiter seine persönliche Meinung kundgetan.
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ella426 schrieb:
"Lt. Nachfrage bei der BG gilt genau das aber für den Bau? Und nicht für Gesundheit."
Warum vermerkt dann die BG dies nicht auf Ihrer Website? Ich halte diese Info auf Nachfrage für nicht glaubwürdig, da hat wohl irgendein Sachbearbeiter seine persönliche Meinung kundgetan.
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maike125 schrieb:
Hallo Schwarmwissen, lt. Info der BG gelten dir Trageempfehlungen für FFP2 Masken nur für die Bauindustrie. Wie handhabt ihr dies: 75 Minuten tragen/ 30 Minuten Pause! Wie ist dies in der Praxis umsetzbar? Bin gespannt?
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kroetzi schrieb:
Ganzes Berufsleben als Ärztin durchgehend mit FFP2 Maske? Von Morgens bis Abends jeden Tag ununterbrochen?
Wow!
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maike125 schrieb:
„ lächerlich“ finde ich wenig wertschätzend und pauschalisierend abwertend! Beste Grüße an ihre Patientien
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USpre schrieb:
Ich hab mein ganzes Berufsleben mit Maske gearbeitet. Das ist doch lächerlich mit einer Pause nach 75 Minuten Tragezeit
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Millionen Liter Desinfektionsmittel, Millionen an Gummihandschuhen, Kitteln, Masken und das Tagtäglich.
Dazu die Irre Verpackerei von Lebensmittellieferungen wie z.B Coffee to go Becher, Pizzakartons, Styroporverpackungen, Alufolie.
Der Wahnsinn an Verpackung durch den Onlinehandel, dazu die Spritkosten für den Transport.
Das ist der Nachhaltigkeitssupergau. Denn es ist jetzt überall auf der Welt so.
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kroetzi schrieb:
Seit Corona scheint Nachhaltigkeit kein Thema mehr zu sein.
Millionen Liter Desinfektionsmittel, Millionen an Gummihandschuhen, Kitteln, Masken und das Tagtäglich.
Dazu die Irre Verpackerei von Lebensmittellieferungen wie z.B Coffee to go Becher, Pizzakartons, Styroporverpackungen, Alufolie.
Der Wahnsinn an Verpackung durch den Onlinehandel, dazu die Spritkosten für den Transport.
Das ist der Nachhaltigkeitssupergau. Denn es ist jetzt überall auf der Welt so.
Im Allgemeinen ist uns die Jacke näher als die Hose.
Erstaunlich auch, wie viel Geld plötzlich da ist, das bislang überall fehlte.
Kroetzi, diesmal hast du das Thema in eine andere Richtung gebracht....sonst fragst du immer so schön, was das denn mit dem Thema zu tun hat
Es ist halt wie im richtigen Leben: alles hängt mit allem zusammen....
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Susulo schrieb:
Ja. Die Vermüllung unseres Planeten wie auch der Klimawandel werden mehr Menschen töten als das Virus.
Im Allgemeinen ist uns die Jacke näher als die Hose.
Erstaunlich auch, wie viel Geld plötzlich da ist, das bislang überall fehlte.
Kroetzi, diesmal hast du das Thema in eine andere Richtung gebracht....sonst fragst du immer so schön, was das denn mit dem Thema zu tun hat
Es ist halt wie im richtigen Leben: alles hängt mit allem zusammen....
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kroetzi schrieb:
Upps?
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Jannis95 schrieb:
also ich denke, dass eine riesige Verschwendung an Masken sein sollte, wenn wir die Masken alle 75min auswechseln müssten ... da muss es doch andere Lösungen für geben! Nachhaltigkeit und auch unnötige Verschwendung von so kostbaren Gütern geht meiner Meinung nach garnicht!
Derweil gehen die Dinge ihren Gang
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mbone schrieb:
Schön dass maike mit ihrem ersten Beitrag hier im Forum so viele schlaue Kommentare hervorlocken konnte...
Derweil gehen die Dinge ihren Gang
30 Minuten Tragepause entstehen, wenn vorher die Maske 75 Minuten am Stück getragen wurde.
Wir handhaben es so, dass wir die Behandlungszeiten auseinander gezogen haben, um zwischen den Terminen Zeit zum Lüften/Desinfizieren und Masken-Pause zu haben. So entstehen keine 75 Minuten Tragezeit am Stück, entsprechend fällt die Maskenpause auch kürzer aus.
Ichhabe aber auch Kollegen, die aus Selbstschutz die Maske den gesamten Tag nicht absetzen möchten. Aus arbeitsrechtlichen Gründen haben wir einvernehmlich am Anfang dokumentiert, dass jeder in den Umgang mit Masken eingewiesen wurde und danach alles eigenverantwortlich umgesetzt wird.
PI geht hier nicht rum, und fragt, wer wie lange schon die FFP2 trägt...läuft gut so!
Grüße!
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PT-Morris schrieb:
Ja, 20 Minuten Behandlung und 10 Minuten Therapienebentätigkeiten, also 30 Minutentakt, ist da eine praxisnahe Lösung. Nach drei bis vier Behandlungen sollte die FFP2 Maske aber spätestens getauscht werden. MNS Masken zu jedem neuen Patienten. Sicher eine Situation, die uns noch einige Zeit begleiten wird.
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LeviathanPT schrieb:
FFP2-Masken dürfen in Praxen eine Schicht (regelmäßig 8 Stunden) getragen werden und müssen dann erst gewechselt werden.
FFP2-Masken dürfen in Praxen eine Schicht (regelmäßig 8 Stunden) getragen werden und müssen dann erst gewechselt werden.
Als ehemalig vorsitzender Richter würde man die Aussage sicher mit einem Verweis begründen. Ansonsten ist die Behauptung ein weiterer Schiss auf dem eigenen Bullshit Haufen.
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PT-Morris schrieb:
LeviathanPT schrieb am 12.01.2021 23:44:
FFP2-Masken dürfen in Praxen eine Schicht (regelmäßig 8 Stunden) getragen werden und müssen dann erst gewechselt werden.
Als ehemalig vorsitzender Richter würde man die Aussage sicher mit einem Verweis begründen. Ansonsten ist die Behauptung ein weiterer Schiss auf dem eigenen Bullshit Haufen.
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tinki schrieb:
Hallo Maike,
30 Minuten Tragepause entstehen, wenn vorher die Maske 75 Minuten am Stück getragen wurde.
Wir handhaben es so, dass wir die Behandlungszeiten auseinander gezogen haben, um zwischen den Terminen Zeit zum Lüften/Desinfizieren und Masken-Pause zu haben. So entstehen keine 75 Minuten Tragezeit am Stück, entsprechend fällt die Maskenpause auch kürzer aus.
Ichhabe aber auch Kollegen, die aus Selbstschutz die Maske den gesamten Tag nicht absetzen möchten. Aus arbeitsrechtlichen Gründen haben wir einvernehmlich am Anfang dokumentiert, dass jeder in den Umgang mit Masken eingewiesen wurde und danach alles eigenverantwortlich umgesetzt wird.
PI geht hier nicht rum, und fragt, wer wie lange schon die FFP2 trägt...läuft gut so!
Grüße!
Außerdem würde ich es begrüßen, wenn Seitens der zuständigen Behörden eine FFP2-Maskenpflicht für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, fürs Einkaufen im Supermarkt und auch für die Inanspruchnahme ärztlicher oder therapeutischer Behandlungen vorgeschrieben würde. Mindestens im ÖPNV hätte dies nach meiner Überzeugung schon viel früher geschehen müssen, spätestens seitdem FFP2-Masken in ausreichender Menge verfügbar sind. Ich bin es wirklich langsam leid, immer wieder Patienten auf das richtige Tragen ihrer allseitig offenen und oft unter der Nase baumelnden Stofflappen hinweisen zu müssen. Hätten diese Leute eine FFP2-Maske im Gesicht, sähe es sicher auch mit den Infektionszahlen besser aus.
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Vor allem nicht wer täglich auf Öffis angewiesen ist.
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kroetzi schrieb:
Da diese Masken ziemlich teuer sind, kommt da bei sachgemäßer Handhabung ( denn nur diese bietet dann auch den Schutz) für einige Menschen schon ein Batzen Geld zusammen. Das kann nicht jeder stemmen.
Vor allem nicht wer täglich auf Öffis angewiesen ist.
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LeviathanPT schrieb:
FFP2-Masken kosten derzeit unter 50 cent. Also das ist durchaus zumutbar!
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MikeL schrieb:
Die Vorgaben der BG zu den Tragezeiten und anschließenden Pausen beim Arbeiten unter FFP2-Schutz stammen noch aus der Zeit vor der Corona-Pandemie. Üblicherweise waren es in dieser Zeit Bauarbeiter, die z.B. mit der Flex Mauern durchbrochen oder Eternitplatten durchtrennt haben, wobei sie einer erheblichen Staubentwicklung ausgesetzt waren. Wer jemals solche Arbeiten ausgeführt hat, kann ein Lied davon singen, welche extreme Belastung dies darstellt. Demgegenüber stellt das Tragen von FFP2-Masken für uns es nur eine sehr geringe Beeinträchtigung dar, wenn wir in unserer Tätigkeit uns und unsere Patienten durch diese schützen. Natürlich ändert dies nichts daran, dass die BG-Vorgabe nun einmal existiert, weswegen wir einfach darauf achten müssen, die Masken zwischen den Behandlungen immer wieder abzunehmen, wann immer die Situation dies rechtfertigt. Es wäre hilfreich, wenn die BG ihre Vorgaben an die veränderte Situation anpassen würde, schon allein um Rechtsicherheit für uns zu schaffen.
Außerdem würde ich es begrüßen, wenn Seitens der zuständigen Behörden eine FFP2-Maskenpflicht für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, fürs Einkaufen im Supermarkt und auch für die Inanspruchnahme ärztlicher oder therapeutischer Behandlungen vorgeschrieben würde. Mindestens im ÖPNV hätte dies nach meiner Überzeugung schon viel früher geschehen müssen, spätestens seitdem FFP2-Masken in ausreichender Menge verfügbar sind. Ich bin es wirklich langsam leid, immer wieder Patienten auf das richtige Tragen ihrer allseitig offenen und oft unter der Nase baumelnden Stofflappen hinweisen zu müssen. Hätten diese Leute eine FFP2-Maske im Gesicht, sähe es sicher auch mit den Infektionszahlen besser aus.
So die Theorie. Solange es keine gesundheitlichen Probleme beim Träger gibt, ist alles okay. Wenn es Probleme gibt, wird sich die BGW darauf berufen, dass die Empfehlungen nicht eingehalten wurden.
Fazit: Es wird empfohlen, die Trage- und Pausenzeiten einzuhalten. Verpflichtend ist dies grundsätzlich nicht.
Wenn bei uns ein MA gerne die Regelung anwenden möchte, ermöglichen wir es ihm. Alles andere liegt in der Selbstverantwortung der MA.
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chris217 schrieb:
Bei 30 Minuten Pause alle 3 Patienten bekommt der Mitarbeiter seine 8 Stunden ja nie voll... Aber soll nicht mein Problem sein :smile:
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eichhoernchen schrieb:
Sind denn die 30 Minuten Erholungszeit bei Euch bezahlte Arbeitszeit oder unbezahlte Pause?
Bezahlte Pausen: Gibt's die wirklich? - Arbeitsrecht 2021
Weshalb dann wohl die BG seit Juli 2020 nur noch von einer Empfehlung spricht, FFP2 im Kopf/ Ausatembereich zu tragen. Pflicht wird es erst, wenn der Patient keine Maske trägt.
Link
Womit dann, durch den Wechsel von FFP2 und MNS die am Stück- Tragedauer der FFP2 nicht überschritten wird . Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
laut Arbeitsrecht nur in Ausnahmefällen:
Bezahlte Pausen: Gibt's die wirklich? - Arbeitsrecht 2021
Weshalb dann wohl die BG seit Juli 2020 nur noch von einer Empfehlung spricht, FFP2 im Kopf/ Ausatembereich zu tragen. Pflicht wird es erst, wenn der Patient keine Maske trägt.
Link
Womit dann, durch den Wechsel von FFP2 und MNS die am Stück- Tragedauer der FFP2 nicht überschritten wird . Ein Schelm, wer böses dabei denkt.
Viele Grüße
Monika
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Inche schrieb:
Achtung das ist keine Erhohlungspause sondern nur eine Pause von der Ffp2 heißt das es Arbeitszeit ist in der Aufgaben ohne ffp2 zuerfüllen sind zb Doko im Back office,Desinfektion oder Fahrzeit warten auf Testergebnisse.Übungen mit ausreichend Abstand mit nornaler MSN
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chris217 schrieb:
Sowas kann sich nur Deutschland ausdenken... Ein Therapeut, der am Tag 2 Stunden bezahlt nicht behandelt ist doch sinnlos. Wieso sollte ich dann jemanden beschäftigen?
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LeviathanPT schrieb:
Eichhörnchen: Was ist denn das für eine Frage? Offenbar haben Sie keine Mitarbeiter. Natürlich sind Maskenpausen bezahlte Arbeitszeit (abzüglich der 30 respektive 45 Minuten der regulären Pausenzeiten) bei uns und hoffentlich auch in jeder anderen Praxis.
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chris217 schrieb:
Trotzdem wirtschaftlicher Wahnsinn
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eichhoernchen schrieb:
Danke für die konstruktive Antwort!
[...] Natürlich sind Maskenpausen bezahlte Arbeitszeit (abzüglich der 30 respektive 45 Minuten der regulären Pausenzeiten) [...]
Theoretisch - und damit meine ich, dass das bei uns selbstverständlich nicht so gehandhabt wird - darf der Arbeitgeber auch deutlich mehr als die genannte Mindestdauer an Pausen, die vom Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben sind, anordnen: es wäre beispielsweise denkbar, dass nach zwei Stunden Arbeitszeit jeweils eine halbe Stunde (unbezahlte!) Pause eingeplant wird. Also 2h Arbeit, 30min. Pause, 2h Arbeit, 30min. Pause, 2h Arbeit, 30min. Pause, 2h Arbeit.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
LeviathanPT schrieb am 17.01.2021 23:16:
[...] Natürlich sind Maskenpausen bezahlte Arbeitszeit (abzüglich der 30 respektive 45 Minuten der regulären Pausenzeiten) [...]
Theoretisch - und damit meine ich, dass das bei uns selbstverständlich nicht so gehandhabt wird - darf der Arbeitgeber auch deutlich mehr als die genannte Mindestdauer an Pausen, die vom Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben sind, anordnen: es wäre beispielsweise denkbar, dass nach zwei Stunden Arbeitszeit jeweils eine halbe Stunde (unbezahlte!) Pause eingeplant wird. Also 2h Arbeit, 30min. Pause, 2h Arbeit, 30min. Pause, 2h Arbeit, 30min. Pause, 2h Arbeit.
Gruß
Nora
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kroetzi schrieb:
Wo steht das? Das glaub ich nämlich nicht.
Zur Festlegung der Pausenzeiten hat beispielsweise das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2009 – 5 AZR 157/09), dass der Arbeitgeber mit seinem Direktionsrecht auch längere Pausenzeiten anordnen darf. Dieses Direktionsrecht erlaubt dem Arbeitgeber den Arbeitsinhalt, den Arbeitsort und die Arbeitszeit "nach billigem Ermessen" unter Einhaltung der Grenzen des Arbeitsvertrags zu bestimmen.
Im zitierten Urteil des Bundesarbeitsgerichtes wird für die Festlegung der Pausenzeiten lediglich gefordert, dass die Einteilung der Pausen "unter Wahrung der Interessen des Arbeitnehmers und des betrieblichen Interesses" erfolgen muss und der Arbeitnehmer im Voraus darüber informiert werden muss - am Beginn der täglichen Arbeitszeit ist dies rechtzeitig genug.
Wenn also der Arbeitgeber es in der vorstehenden FFP2-Pausen-Frage für erforderlich hält, wäre es auch "mit Wahrung des Interesses des Arbeitnehmers" sinnvoll, beispielsweise alle zwei Stunden eine halbstündige Pause einzulegen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Die Pausenzeiten sind im Arbeitszeitgesetz in § 4 lediglich als Mindest-Ruhepause definiert. Nach § 2 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes sind Ruhepausen keine Arbeitszeit und müssen deshalb nicht vergütet werden.
Zur Festlegung der Pausenzeiten hat beispielsweise das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAG, Urteil vom 16. Dezember 2009 – 5 AZR 157/09), dass der Arbeitgeber mit seinem Direktionsrecht auch längere Pausenzeiten anordnen darf. Dieses Direktionsrecht erlaubt dem Arbeitgeber den Arbeitsinhalt, den Arbeitsort und die Arbeitszeit "nach billigem Ermessen" unter Einhaltung der Grenzen des Arbeitsvertrags zu bestimmen.
Im zitierten Urteil des Bundesarbeitsgerichtes wird für die Festlegung der Pausenzeiten lediglich gefordert, dass die Einteilung der Pausen "unter Wahrung der Interessen des Arbeitnehmers und des betrieblichen Interesses" erfolgen muss und der Arbeitnehmer im Voraus darüber informiert werden muss - am Beginn der täglichen Arbeitszeit ist dies rechtzeitig genug.
Wenn also der Arbeitgeber es in der vorstehenden FFP2-Pausen-Frage für erforderlich hält, wäre es auch "mit Wahrung des Interesses des Arbeitnehmers" sinnvoll, beispielsweise alle zwei Stunden eine halbstündige Pause einzulegen.
Gruß
Nora
Alleine das fliegt einem sehr schnell um die Ohren, vor allem wenn du meinst, dies kurzfristig morgens kundtun zu müssen. Es soll auch Leute geben, die privat Wichtiges zu tun haben, seien es Kinder, zu pflegende Angehörige etc. Oder der letzte Bus nach Hause ist halt schon weg.
Was würdest du im Übrigen unter ''Wahrung des Interesses des Arbeitnehmers'' verstehen?
Die Einhaltung der (möglicherweise von dir verlängerten Pause)? Dient ja seiner Erholung/Schonung und somit Gesundbleibung.
Oder das er halt pünktlich und nicht viel später aus der Praxis rauskommt, weil zb die Kinderbetreuung nicht mal eben eineinhalb Stunden dran hängen kann.
Versteh mich nicht falsch, das ist rechtlich bestimmt einwandfrei. Aber in der Form auch reichlich theoretisch am realen Leben vorbei fabuliert.
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Sarah Gerbert schrieb:
Was u.U. evtl. sehr schnell mit der Realität kollidiert. Nach deiner Rechnung sind dann die Arbeitnehmer im Extremfall eineinhalb Stunden später unbezahlt aus der Praxis raus.
Alleine das fliegt einem sehr schnell um die Ohren, vor allem wenn du meinst, dies kurzfristig morgens kundtun zu müssen. Es soll auch Leute geben, die privat Wichtiges zu tun haben, seien es Kinder, zu pflegende Angehörige etc. Oder der letzte Bus nach Hause ist halt schon weg.
Was würdest du im Übrigen unter ''Wahrung des Interesses des Arbeitnehmers'' verstehen?
Die Einhaltung der (möglicherweise von dir verlängerten Pause)? Dient ja seiner Erholung/Schonung und somit Gesundbleibung.
Oder das er halt pünktlich und nicht viel später aus der Praxis rauskommt, weil zb die Kinderbetreuung nicht mal eben eineinhalb Stunden dran hängen kann.
Versteh mich nicht falsch, das ist rechtlich bestimmt einwandfrei. Aber in der Form auch reichlich theoretisch am realen Leben vorbei fabuliert.
Versteh mich nicht falsch, das ist rechtlich bestimmt einwandfrei. Aber in der Form auch reichlich theoretisch am realen Leben vorbei fabuliert.
Liebe Sarah,
Ich spreche mal für Nora und zitiere sie an dieser Stelle, hast du wohl überlesen:
Theoretisch - und damit meine ich, dass das bei uns selbstverständlich nicht so gehandhabt wird - darf der Arbeitgeber auch deutlich mehr als die genannte....
Alles gut?
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Susulo schrieb:
Sarah Gerbert schrieb am 19.01.2021 09:50:
Nora Weber schrieb am 18.01.21:
Versteh mich nicht falsch, das ist rechtlich bestimmt einwandfrei. Aber in der Form auch reichlich theoretisch am realen Leben vorbei fabuliert.
Liebe Sarah,
Ich spreche mal für Nora und zitiere sie an dieser Stelle, hast du wohl überlesen:
Theoretisch - und damit meine ich, dass das bei uns selbstverständlich nicht so gehandhabt wird - darf der Arbeitgeber auch deutlich mehr als die genannte....
Alles gut?
Bitte vielmals um Entschuldigung.
Alles gut!
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Sarah Gerbert schrieb:
Das habe ich tatsächlich überlesen.
Bitte vielmals um Entschuldigung.
Alles gut!
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Tanguera schrieb:
Leider nicht. Meine Überlegung dazu als AN wäre, ob der AG für die nicht produktiven Erholungszeiten KUG geltend machen kann?
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LeviathanPT schrieb:
Also: Die BGW (DGUV) schreibt Trage- und Pausenzeiten nicht verbindlich vor, sondern gibt lediglich Empfehlungen.
So die Theorie. Solange es keine gesundheitlichen Probleme beim Träger gibt, ist alles okay. Wenn es Probleme gibt, wird sich die BGW darauf berufen, dass die Empfehlungen nicht eingehalten wurden.
Fazit: Es wird empfohlen, die Trage- und Pausenzeiten einzuhalten. Verpflichtend ist dies grundsätzlich nicht.
Wenn bei uns ein MA gerne die Regelung anwenden möchte, ermöglichen wir es ihm. Alles andere liegt in der Selbstverantwortung der MA.
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eichhoernchen schrieb:
Liebe Nora, herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort.
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