WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
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Spaß. Und genau das ist uns
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schlumpi22 schrieb:
Hallo, ich weiß es leider nicht. Aber ich warte schon seit 1 1/2 Jahren auf die Zahlungen 🙈
Meines Erachtens besteht der Anspruch für die gesamte Quarantänezeit, unabhängig davon, ob hier Urlaubs/Ferienzeit (geplant) war oder nicht. Tatsächlich ist man/frau ja an seine Wohnung gebunden.
Entschädigung berechnet sich auf der Grundlage eines Zwölftels des letzten bei Finanzamt nachgewiesenen Jahreseinkommens abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen/Altersvorsorge und der Anzahl der Isolationstage.
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GüSta schrieb:
an der Rechtsgrundlage für eine Entschädigung = § 56 IfSG hat sich meines Wissens nichts geändert. Antragsfrist: innerhalb von 12 Monaten.
Meines Erachtens besteht der Anspruch für die gesamte Quarantänezeit, unabhängig davon, ob hier Urlaubs/Ferienzeit (geplant) war oder nicht. Tatsächlich ist man/frau ja an seine Wohnung gebunden.
Entschädigung berechnet sich auf der Grundlage eines Zwölftels des letzten bei Finanzamt nachgewiesenen Jahreseinkommens abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen/Altersvorsorge und der Anzahl der Isolationstage.
??? war bei uns und den von Quarantänemaßnahmen in 2020/2021 betroffenen Angestellten + PI jeweils eine Angelegenheit von 5 - 10 Wochen (Unterfranken in Bayern)
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GüSta schrieb:
@schlumpi22 Zitat: "Aber ich warte schon seit 1 1/2 Jahren auf die Zahlungen"
??? war bei uns und den von Quarantänemaßnahmen in 2020/2021 betroffenen Angestellten + PI jeweils eine Angelegenheit von 5 - 10 Wochen (Unterfranken in Bayern)
Ich hatte das Ged für meine MA nach 5 Wochen auf dem Konto .
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Leni C. schrieb:
@schlumpi22
Ich hatte das Ged für meine MA nach 5 Wochen auf dem Konto .
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einfachistnichts schrieb:
Hallo, ich habe leider nicht aufgepasst. Kann ich noch eine Entschädigungszahlung bei covid- Infektion beantragen? Bin Praxisinhaberin, ohne Angestellte. Letztes mal im Dezember passte es besser, kein Verdienstausfall da die Infektion in die Weihnachtsferien fiel.
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Dream13 schrieb:
Ich habe keinen Cent bekommen mit der Begründung dass ich erkrankt war! Die Zahlung gibt es laut Schreiben nur wenn man nicht infiziert ist.... Mit Erkrankung wäre man so oder so zu Hause geblieben.. Was ja Quatsch ist, denn ich war nicht krank sondern nur pos getestet..... Aber Solln sie ihr Geld behalten....
Vielen Dank für die Antworten!
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einfachistnichts schrieb:
Ja, ich hätte auch sonst gearbeitet. Bin nur etwas verschnupft, trage aber durchgehend FFP2- Maske. Ich war im Nachhinein übrigens wieder sehr froh darüber- als ich Patienten angerufen habe, die noch am Vortag in Behandlung waren.
Vielen Dank für die Antworten!
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