Wir suchen zum 01.05.2024 eine
Fachliche Leitung (m/w/d) für
unsere große, freundliche
Physiotherapie-Praxis in der
Innenstadt Düsseldorfs.
Eine Beteiligung oder
Praxisübernahme zu einem späteren
Zeitpunkt ist möglich.
Es wäre prima, wenn Sie über die
Zulassungserweiterung KGG / MT
verfügten.
Das ist aber kein Muss!
Wir bieten ein sehr nettes und
kompetentes Team und eine gute
Arbeitsatmosphäre.
Die Arbeitszeiten werden nach
Wunsch auf Trainingsfläche und
Kabine verteilt....
Fachliche Leitung (m/w/d) für
unsere große, freundliche
Physiotherapie-Praxis in der
Innenstadt Düsseldorfs.
Eine Beteiligung oder
Praxisübernahme zu einem späteren
Zeitpunkt ist möglich.
Es wäre prima, wenn Sie über die
Zulassungserweiterung KGG / MT
verfügten.
Das ist aber kein Muss!
Wir bieten ein sehr nettes und
kompetentes Team und eine gute
Arbeitsatmosphäre.
Die Arbeitszeiten werden nach
Wunsch auf Trainingsfläche und
Kabine verteilt....
letztes Jahr hieß es, dass nur wenn der AG positiv getestet ist, er einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz hat. Nicht aber, wenn die Praxis geschlossen wird, weil der AN positiv ist und alle anderen in Quarantäne.
Stimmt das (noch)?
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susanne846 schrieb:
Hallo,
letztes Jahr hieß es, dass nur wenn der AG positiv getestet ist, er einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz hat. Nicht aber, wenn die Praxis geschlossen wird, weil der AN positiv ist und alle anderen in Quarantäne.
Stimmt das (noch)?
jeder der behördlich in Quarantäne kommt, hat Anspruch auf Entschädigung. Bei AN wird das Bruttogehalt als Bemessungsgrundlagen genommen, bei AG der letzte Einkommensteuerbescheid. Bei einer Praxisschließung gibt es nichts zusätzliches, sondern das ist mit dem Einkommen des AG gedeckelt.
So mein Kenntnisstand, da unsere Praxis letztes Jahr geschlossen wurde, dieses Jahr nur AG und 2 AN in Quarantäne waren, andere Mitarbeiter/innen haben weiter gearbeitet.
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Äntz schrieb:
Hallo,
jeder der behördlich in Quarantäne kommt, hat Anspruch auf Entschädigung. Bei AN wird das Bruttogehalt als Bemessungsgrundlagen genommen, bei AG der letzte Einkommensteuerbescheid. Bei einer Praxisschließung gibt es nichts zusätzliches, sondern das ist mit dem Einkommen des AG gedeckelt.
So mein Kenntnisstand, da unsere Praxis letztes Jahr geschlossen wurde, dieses Jahr nur AG und 2 AN in Quarantäne waren, andere Mitarbeiter/innen haben weiter gearbeitet.
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susanne846 schrieb:
Vielen Dank für die schnelle Auskunft!
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