Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
Höre dir unser Konzept ganz
unverbindlich an.
Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
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Kollegen,
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Auf der HP des VPT Niedersachsen
FAQS (Fragen und Antworten) zum Coronavirus - Stand 07.04.2020,
13:40 Uhr
findet man u.a. diese Information:
Wer bezahlt die ausgefallenen Termine?
„Für Für ausgefallene Termine muss grundsätzlich der Patient zahlen, sofern er ohne Erkrankung einen Termin absagt. Alleine aufgrund der Sorge sich anzustecken, darf ein Termin nur abgesagt werden, wenn der Patient dann bereit ist, die Ausfallkosten zu tragen...[.....]“
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Matu schrieb:
Was darf denn daran nicht wahr sein?
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PhysioDino schrieb:
Das kann doch wohl nicht wahr sein!
Auf der HP des VPT Niedersachsen
FAQS (Fragen und Antworten) zum Coronavirus - Stand 07.04.2020,
13:40 Uhr
findet man u.a. diese Information:
Wer bezahlt die ausgefallenen Termine?
„Für Für ausgefallene Termine muss grundsätzlich der Patient zahlen, sofern er ohne Erkrankung einen Termin absagt. Alleine aufgrund der Sorge sich anzustecken, darf ein Termin nur abgesagt werden, wenn der Patient dann bereit ist, die Ausfallkosten zu tragen...[.....]“
Anders verhält es sich, wenn man eine Praxis für Massage betreibt und die Patienten am Morgen nach der Rede der Bundeskanzlerin zur Corona-Pandemie nicht erschienen wären. Hier wäre die Ausfall-Rechnung direkt an das Kanzleramt zu stellen!
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MikeL schrieb:
Warum soll das nicht wahr sein? Überlege doch mal selbst: Wenn ein Patient aus Angst vor Corona (oder angekündigtem Regen, Schneefall, zu hohem Verkehrsaufkommen, Heuschreckenplagen, Luftdruckschwankungen, der möglichen Begegnung mit AfD-Symathisanten etc.) seinen Termin absagen möchte, steht ihm dies jederzeit frei. Solche Ängste sollten einen allerdings nicht derart kurzfristig befallen, dass die Praxis keine Möglichkeit mehr hat, den Termin mit einem anderen Patienten zu belegen und den hierdurch verursachten Ausfall unkommentiert hinnehmen muss. Meines Wissens wurden die Telefonverbindungen bislang noch nicht infiziert, so dass ein rechtzeitiger Anruf in der Praxis gefahrlos möglich gewesen wäre.
Anders verhält es sich, wenn man eine Praxis für Massage betreibt und die Patienten am Morgen nach der Rede der Bundeskanzlerin zur Corona-Pandemie nicht erschienen wären. Hier wäre die Ausfall-Rechnung direkt an das Kanzleramt zu stellen!
Absagen innerhalb 24 Std vorm Termin werden dem Patienten bei uns immer schon in Rechnung gestellt, das bekommen die Patienten auch direkt schriftlich bei der ersten Terminvergabe mitgeteilt, bei spontaner Erkrankung muss man drüber sprechen...
Wenn ein Patient jetzt noch so kurzfristig wegen Corona- Angst absagt muss er die Behandlung zahlen. Die ersten 10 Tage der Corona- Krise waren wir sehr großzügig was Absagen angeht aber so langsam weiß doch wohl jeder Bescheid. Ist bei uns allerdings kein Thema, den Patienten ist meistens klar, dass wir bedingt durch Kurzarbeit auch gerne etwas Planungssicherheit haben möchten.
Absagen, die, egal aus welchem Grund rechtzeitig, d.h. spätestens 24 Std. vorm Termin getätigt werden, werden natürlich nicht dem Patienten in Rechnung gestellt, sondern gutgeschrieben.
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Stefan999 schrieb:
Ich verstehe diesen Post nicht so ganz...
Absagen innerhalb 24 Std vorm Termin werden dem Patienten bei uns immer schon in Rechnung gestellt, das bekommen die Patienten auch direkt schriftlich bei der ersten Terminvergabe mitgeteilt, bei spontaner Erkrankung muss man drüber sprechen...
Wenn ein Patient jetzt noch so kurzfristig wegen Corona- Angst absagt muss er die Behandlung zahlen. Die ersten 10 Tage der Corona- Krise waren wir sehr großzügig was Absagen angeht aber so langsam weiß doch wohl jeder Bescheid. Ist bei uns allerdings kein Thema, den Patienten ist meistens klar, dass wir bedingt durch Kurzarbeit auch gerne etwas Planungssicherheit haben möchten.
Absagen, die, egal aus welchem Grund rechtzeitig, d.h. spätestens 24 Std. vorm Termin getätigt werden, werden natürlich nicht dem Patienten in Rechnung gestellt, sondern gutgeschrieben.
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