Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Der Kern meiner Frage steht schon in der Überschrift.
Folgendes Szenario bei uns in der Praxis:
AN an Corona erkrankt.
Chefin verlangt Herausgabe des CT Wertes, um dann zu entscheiden, ob der AN arbeiten kommen soll.
Ist das zulässig?
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Ladyfee schrieb:
Nein.Wenn man symptomlos ist kann man sich nach 7 Tagen frei testen.
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Shakespeare schrieb:
Ja, sie kann zu mindest darum bitten. Weigert sich der/die AN kann sie jedoch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen ziehen, d.h. es ist dann eine bezahlte Freistellung z.B. für 10-14 Tage möglich um die Sicherheit des Betriebes zu gewährleisten.
Das Prozedere durchlaufe ich gerade.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Eine Beendigung der Isolation gibts durch negativen Schnelltest, negativen PCS Test oder das zuständige Amt entscheidet anhand von CT Wert. Aber: Diese Entscheidung, trotz pos. Test die Isolation zu verlassen, obliegt ausschließlich dem Gesundheitsamt.
Das Prozedere durchlaufe ich gerade.
MfG :)
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Horatio72 schrieb:
Was hat denn die AG damit zu tun. ? Wenn ich mich freigetestet habe gehe ich arbeiten. Wenn mein Test positiv ist dann nicht. Die Ergebnisse muss ich selbstverständlich vorlegen. Aber die Entscheidung trifft das GA.
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kinzi schrieb:
Hallo!
Der Kern meiner Frage steht schon in der Überschrift.
Folgendes Szenario bei uns in der Praxis:
AN an Corona erkrankt.
Chefin verlangt Herausgabe des CT Wertes, um dann zu entscheiden, ob der AN arbeiten kommen soll.
Ist das zulässig?
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Schippi schrieb:
AG darf über das Ergebnis der test etwas erfahren und zwar ob positiv oder negativ, aber die CT Werte haben den AG nicht zu interessieren und recht keine Entscheidung über Arbeitsfähigkeit treffen
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Das mag ja sein. Der Fall von @kinzi ist aber anscheinend genau anders herum.
Die genannte Chefin will nicht entscheiden, ob der Mitarbeiter wiederkommen darf, sondern dass er ab einem Wert x wiederkommen soll. Das ist aber wie schon festgestellt wurde nicht zulässig. Das obliegt allein ihrem Arzt bzw. dem GA bzw. Freitesten nach Ablauf der Frist.
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Jeverland schrieb:
@Christian Weismann
Das mag ja sein. Der Fall von @kinzi ist aber anscheinend genau anders herum.
Die genannte Chefin will nicht entscheiden, ob der Mitarbeiter wiederkommen darf, sondern dass er ab einem Wert x wiederkommen soll. Das ist aber wie schon festgestellt wurde nicht zulässig. Das obliegt allein ihrem Arzt bzw. dem GA bzw. Freitesten nach Ablauf der Frist.
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Christian Weismann schrieb:
In größeren Einrichtungen Reha Klinik/Krankenhaus ist es ganz häufig so, dass man nur mit einem PCR Test ab einem bestimmten ct Wert wieder zurück darf. Dies legt der jeweilige Krisenstab fest.
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holger302 schrieb:
Bin selber Chef, habe ich die Kompetenz so etwas zu entscheiden?? Nein- Privatsache des AN.
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