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möchtest deine Karriere in Schwung
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Team! Wir suchen Talente, die mit
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Gesundheit den Weg der
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1) Ein sehr attraktives Gehalt und
flexible Arbeitszeiten (4 Tage/
Woche)
2) Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten
3) reichlich Urlaubstage
4) Gesundheitsprämien
5) regelmäßige
Teamveranstaltungen
6) Zuzahlung zu einer
Rentenversicherung
Werde aktiv und werde Tei...
möchtest deine Karriere in Schwung
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Der Mitarbeiter des Gesundheitsamtes will mich als PI morgen früh nochmals anrufen, nachdem er sich rückversichert hat, wie mit den behandelten Patienten vom Montag Abend zu verfahren ist.
Ich würde gern unsere Patienten selbst informieren, wenn das Gesundheitsamt der Meinung ist, das das notwendig ist.
Nun meine Frage:
Darf ICH als PI über die Coronainfektion meiner Mitarbeiterin gegenüber den Patienten überhaupt Auskunft geben? (Ich denke da an Datenschutz)
Darf ich überhaupt auch anderen Patienten von der Coronainfektion der Mitarbeiterin etwas sagen?
Wir müssen ja vielen Patienten in den nächsten mindestens 14 Tagen Termine absagen und es fragen natürlich auch viele!
Ich danke Euch für Eure konstruktive Hilfe herzlich.
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Kühlen Kopf für die nächsten Tage fürs Umorganisieren. Der Rest wird von allein.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Deine Gedanken sind schon ganz gut. Das Termine, auch mal für 14 Tage abgesagt werden müssen, kann schon passieren. Wenn du dabei bisher immer "begründet" hast, warum das so ist, weißt du was du besser machen kannst. Inwiefern Patienten, welche Kontakt hatten informiert werden müssen - darum kümmert sich das GA und macht das dann auch selbst. Da bist du raus.
Kühlen Kopf für die nächsten Tage fürs Umorganisieren. Der Rest wird von allein.
MfG :)
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idefix- schrieb:
Du darfst keine Auskunft geben, dass die MA positiv ist. Damit verstößt du gegen den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte deiner MA. Sag einfach sie ist krank und fertig. Den Rest macht das GA.
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bianca04 schrieb:
bei uns musste kein Patient in Quarantäne wenn therapeut und Pat. Ffp 2 Maske trugen und der Raum gelüftet oder der Luftfielter lief. Und wir hatte 5 Positive Kollegen und es wurde keiner angesteckt..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Die Coronainfektion einer Mitarbeiterin ist gestern bestätigt worden. Am Montag Abend hat sie noch Patienten behandelt.
Der Mitarbeiter des Gesundheitsamtes will mich als PI morgen früh nochmals anrufen, nachdem er sich rückversichert hat, wie mit den behandelten Patienten vom Montag Abend zu verfahren ist.
Ich würde gern unsere Patienten selbst informieren, wenn das Gesundheitsamt der Meinung ist, das das notwendig ist.
Nun meine Frage:
Darf ICH als PI über die Coronainfektion meiner Mitarbeiterin gegenüber den Patienten überhaupt Auskunft geben? (Ich denke da an Datenschutz)
Darf ich überhaupt auch anderen Patienten von der Coronainfektion der Mitarbeiterin etwas sagen?
Wir müssen ja vielen Patienten in den nächsten mindestens 14 Tagen Termine absagen und es fragen natürlich auch viele!
Ich danke Euch für Eure konstruktive Hilfe herzlich.
Warum wollen Sie anderen Patienten erzählen, warum die Kollegin ausfällt?
Sie ist krank und damit ist das Erklärung genug.
Wenn die Kollegin selbst mit ihren Diagnosen hausieren geht, dann ist das so.
Aber Sie als PI sollten sich da zurück halten.
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SuerteHH schrieb:
Was und wie das GA entscheidet liegt ja an vielen Faktoren. Ich gehe mal davon aus, das Ihre Mitarbeiterin sicher ohnehin dem GA die relevanten Kontakte nennen wird.
Warum wollen Sie anderen Patienten erzählen, warum die Kollegin ausfällt?
Sie ist krank und damit ist das Erklärung genug.
Wenn die Kollegin selbst mit ihren Diagnosen hausieren geht, dann ist das so.
Aber Sie als PI sollten sich da zurück halten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Natürlich nicht geimpft! 😢 Leider!
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mark760 schrieb:
Aber sehr bald genesen wink
Ich würde mit der Mitarbeiterin ein 4 Augen Gespräch führen.
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Badde schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Eigentlich ein Unding, wenn es keine medizinischen Gründe dafür gibt. Da sind Frankreich und Italien etwas strenger.
Ich würde mit der Mitarbeiterin ein 4 Augen Gespräch führen.
Und auśserdem gibt es hier, auch für medizinisches Personal, keine Impfpflicht.
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USpre schrieb:
@Badde ist doch jetzt müßig. Jetzt hat sie ja Schutz. Hoffentlich ist sie so schlau und komplettiert ihn durch eine Impfung.
Und auśserdem gibt es hier, auch für medizinisches Personal, keine Impfpflicht.
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bundy007 schrieb:
@Badde und dann?
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Badde Warum möchtest du es führen? Weil du es für ein "Unding" hältst? Wie würdest du denn die AN argumentativ dazu bringen wollen?
MfG :)
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Badde schrieb:
Es gibt sicherlich gute Gründe warum andere europäische Staaten eine Impfpflicht für medizinische Berufe eingeführt haben. Die Ablehnung einer Impfung unterliegt bei einer Pandemie nicht mehr ganz der individuellen persönlichen Freiheit und jeder ders ablehnt, sollte im begrenzten Umfang Verantwortung und Haftung für diese Entscheidung übernehmen. In diesem Fall der Umsatzausfall durch Quarantäne. Dann wäre ganz schnell Schluß mit dem Affenzirkus.
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idefix- schrieb:
@Anonymer Teilnehmer war da nicht irgend was im Gespräch, dass man dann den Lohn nicht weiter zahlen muss?
Ich musste mir auch anhören, dass mich das nichts zu interessieren hat.
Ich finde es unverantwortlich, weil es eben in unserer Branche nicht jedem seine Angelegenheit ist.
Die anderen Mitarbeiter müssen wieder für sie mitarbeiten, was die Stimmung nicht unbedingt hebt, weil wir eh schon Rappel voll sind.
Ich darf wieder LFZ machen.
Wo ist die Verantwortung gegenüber unseren Patienten? Wir haben viele Krebspatienten, alte Patienten mit diversen Krankheiten….
Ich fühle mich allein gelassen, weil man zum einen die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter nicht verletzen darf, die Patienten schützen muss und auch noch den Laden am Laufen halten muss.
Wir mussten ganz vielen Patienten diese und nächste Woche absagen, was auch für viel Unmut sorgt, denn wir sind nun mal keine Kosmetik oder Lifestyle Praxis .
Im Allgemeinen kann es mir egal sein, ob man sich impfen lässt oder lieber krank wird, aber bei uns?
Nun darf ich noch warten, wann sich die 2. Mitarbeiterin infiziert und ausfällt! Es ist eine Frage der Zeit!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Glaubt mir eins, ich habe mit Engelszungen geredet, meine BEIDEN Mitarbeiterinnen von einer Impfung zu überzeugen. Alle anderen sind geimpft.
Ich musste mir auch anhören, dass mich das nichts zu interessieren hat.
Ich finde es unverantwortlich, weil es eben in unserer Branche nicht jedem seine Angelegenheit ist.
Die anderen Mitarbeiter müssen wieder für sie mitarbeiten, was die Stimmung nicht unbedingt hebt, weil wir eh schon Rappel voll sind.
Ich darf wieder LFZ machen.
Wo ist die Verantwortung gegenüber unseren Patienten? Wir haben viele Krebspatienten, alte Patienten mit diversen Krankheiten….
Ich fühle mich allein gelassen, weil man zum einen die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter nicht verletzen darf, die Patienten schützen muss und auch noch den Laden am Laufen halten muss.
Wir mussten ganz vielen Patienten diese und nächste Woche absagen, was auch für viel Unmut sorgt, denn wir sind nun mal keine Kosmetik oder Lifestyle Praxis .
Im Allgemeinen kann es mir egal sein, ob man sich impfen lässt oder lieber krank wird, aber bei uns?
Nun darf ich noch warten, wann sich die 2. Mitarbeiterin infiziert und ausfällt! Es ist eine Frage der Zeit!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@USpre ein halbes Jahr und dann?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@idefix- es gilt die LFZ im Krankheitsfall, sie ist ja nicht in Quarantäne wegen Kontakt
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Badde ich wäre auch für eine Impfpflicht für medizinische Berufe. Hatte diese Woche dazu eine Gespräch mit einem Pflegedienstleiter, wo 50 % der Mitarbeiter nicht geimpft sind. Er meinte, dann schmeißen noch 25 % den Job hin… 😳und das bei dem Mangel. Die Politik ist feige…
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@USpre sie lässt sich auch in einem halben Jahr nicht impfen, hat sie schon gesagt
Ich kann es nicht nachvollziehen
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USpre schrieb:
@Anonymer Teilnehmer oh je.
Ich kann es nicht nachvollziehen
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Ringgeist schrieb:
@Badde Es gibt in D keine Impfpflicht! Wenn du 4 Augen Gespräch brauchst, nenn ich dir die Adresse meines Anwalts.
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Badde schrieb:
Das ist sehr nett. Vielen Dank. Das mit der Impfpflicht ist mir bekannt. Ein 4 Augen Gespräch würde ich mit der Mitarbeiterin, die die Impfung ablehnt, führen wollen. Dein Anwalt war leider nicht von mir gemeint, auch wenn er ein netter Kerl sein sollte.
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Badde schrieb:
Ist die betroffene Mitarbeiterin 2 mal geimpft?
kannst du nicht die Mitarbeiterin persönlich fragen, ob sie damit einverstanden ist, wenn du die Patienten informierst?
Die sind sicher dankbar und können sich im Fall der Fälle testen lassen oder sich von Risikogruppen fernhalten.
Den anderen Patienten, die keinen Kontakt hatten darfst du natürlich nichts verraten. Eigentlich darf man beim Absagen noch nichtmal sagen, dass die Mitarbeiterin krank ist.
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mia73 schrieb:
Hallo,
kannst du nicht die Mitarbeiterin persönlich fragen, ob sie damit einverstanden ist, wenn du die Patienten informierst?
Die sind sicher dankbar und können sich im Fall der Fälle testen lassen oder sich von Risikogruppen fernhalten.
Den anderen Patienten, die keinen Kontakt hatten darfst du natürlich nichts verraten. Eigentlich darf man beim Absagen noch nichtmal sagen, dass die Mitarbeiterin krank ist.
drücken wir der Kollegin doch einfach die Daumen das sie es gut schafft und sich niemand angesteckt hat .
und in Frankreich verlassen viele Mediziner die Jobs wegen der impfpflicht ob das besser ist für das System. Bei nicht geimpften gilt bei uns in der Klinik ffp2 Masken Pflicht und ständig Tests …
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a schubart schrieb:
Also natürlich kann man sich fragen/ aufregen warum sie sich nicht hat impfen lassen. Die Erfahrung zeigt Druck und ständige Gespräche helfen gar nix . Die echten impfverweigerer werden wir nicht erreichen. Man sollte niedrig schwellige impfangebote machen für alle die es bisher nicht geschafft haben etc . Der Rest wird natürlich immunisiert durch Infektion.
drücken wir der Kollegin doch einfach die Daumen das sie es gut schafft und sich niemand angesteckt hat .
und in Frankreich verlassen viele Mediziner die Jobs wegen der impfpflicht ob das besser ist für das System. Bei nicht geimpften gilt bei uns in der Klinik ffp2 Masken Pflicht und ständig Tests …
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Ein netter GA Mitarbeiter hat sich dann auch bei mir gemeldet und gefragt, ob wir mit Maske arbeiten und wieviel Zeit sie mit dem Patienten zusammen war. Maske ja, Kontakt 30 bis 60 min
Daraufhin wollte er sich mit einer Infektionsabteilung kurzschließen und rief mich am nächsten Morgen, wie verabredet zurück, dass wir keine Patientenliste erstellen müssten und er niemanden informieren muss! Das wäre nicht notwendig.
Na mal sehen, wie es diese Woche weitergeht.😉🙏
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe der infizierten Mitarbeiterin gesagt, dass sie dem GA sagen möchte, dass sich diese mit mir in Verbindung setzen möchten, bezüglich meiner Verantwortung gegenüber den Patienten und Personal!
Ein netter GA Mitarbeiter hat sich dann auch bei mir gemeldet und gefragt, ob wir mit Maske arbeiten und wieviel Zeit sie mit dem Patienten zusammen war. Maske ja, Kontakt 30 bis 60 min
Daraufhin wollte er sich mit einer Infektionsabteilung kurzschließen und rief mich am nächsten Morgen, wie verabredet zurück, dass wir keine Patientenliste erstellen müssten und er niemanden informieren muss! Das wäre nicht notwendig.
Na mal sehen, wie es diese Woche weitergeht.😉🙏
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also niemand muss in Quarantäne, weder Mitarbeiter noch Patienten
Wurde danach gefragt?
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USpre schrieb:
@Anonymer Teilnehmer würde eine chirurgische oder eine ffp2-Maske getragen?
Wurde danach gefragt?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wir tragen chirurgische Masken, aber danach wurde nicht gefragt.
Das ist irgendwie schon krass dass niemand in Qu. soll und keine Listen verlangt werden.
Das muß man einfach nicht verstehen.
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kroetzi schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Das ist irgendwie schon krass dass niemand in Qu. soll und keine Listen verlangt werden.
Das muß man einfach nicht verstehen.
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USpre schrieb:
@kroetzi und besonders angesichts der Tatsache, dass keine Ffp3Masken getragen wurden.
bei uns muss laut Anweisung der Klinik jeder mit Kontakt unter 1,5 Meter im Innenraum ffp2 tragen!
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a schubart schrieb:
Vor allem bei einem Kontakt über 30 Minuten im Innenraum… ohne ffp2 ungeimpft…
bei uns muss laut Anweisung der Klinik jeder mit Kontakt unter 1,5 Meter im Innenraum ffp2 tragen!
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a schubart schrieb:
@Anonymer Teilnehmer dann darf man sich aber auch nicht wundern wenn ein Mitarbeiter sich ansteckt…und man den dienstausfall zahlen muss
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@a schubart nur so viel, die Mitarbeiterin hat sich garantiert nicht bei uns angesteckt. Und auch wundern tue ich mich nicht, das ich LFZ leisten muss! Wundern tue ich mich über so manch anderes, z B keine Impfpflicht bei med. Personal. Alles andere habe ich dazu mitgeteilt, aber wahrscheinlich ist der Sündenbock, nämlich ich als AG , gefunden…..
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silvia43 schrieb:
Wie ist das mit MA die zwar geimpft sind aber Erstkontaktpersonen sind ? Dürfen die nach Schnelltest arbeiten oder müssen diese vorsichtshalber in Quarantäne?
„Alle Benachteiligungen Ungeimpfter sind verfassungswidrig“
„Alle Benachteiligungen Ungeimpfter müssen sofort aufgehoben werden.“
„Mit der 2G-Regel werden Ungeimpfte vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Mit der 3G-Regel, verbunden mit dem Wegfall der Kostenfreiheit für die Schnelltests … wird ihnen die Teilnahme am öffentlichen Leben so sehr erschwert, dass sie faktisch weitgehend draußen bleiben müssen.
Diese Freiheitseinschränkungen verletzen das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit und weitere Grundrechte … Das offizielle Ziel dieser Maßnahmen ist es, die COVID-19-Epidemie einzudämmen, um eine Überlastung der Intensivstationen zu vermeiden. Zu diesem Zweck sind die 2G- und 3G-Regeln aber schon deshalb nicht erforderlich, weil … eine Gefahr für die Überlastung der Intensivstationen nicht besteht.
…
In ganz besonderem Maße unverhältnismäßig sind die mit den 2G- und 3G-Regeln bewirkten Freiheitseinschränkungen im übrigen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Denn in diesen Altersgruppen führt die Infektion mit SARS-CoV-2 fast nie beziehungsweise selten zur Erforderlichkeit einer Intensivbehandlung. Diese Altersgruppen vom Zugang zum öffentlichen Leben auszuschließen oder ihnen den Zugang durch kostenpflichtige Tests zu erschweren, trägt zur Vermeidung einer Überlastung der Intensivstationen praktisch nichts bei.
…
Die 2G- und 3G-Regeln sowie die Nichtanwendung der für Reiserückkehrer und Kontaktpersonen geltenden Quarantänevorschriften auf Geimpfte beruht auf der Vorstellung, dass die Geimpften immun seien und sich nicht mehr mit SARS-CoV-2 infizieren und andere Menschen nicht mehr anstecken könnten. Es ist aber erwiesen, dass die Impfung nur sehr unvollständig vor Ansteckung schützt und dass der anfangs gegebene unvollständige Übertragungsschutz nach wenigen Monaten nachlässt und schon nach vier Monaten praktisch nicht mehr vorhanden ist.
… Der staatlich erzeugte Impfdruck ist verfassungsrechtlich als Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht über die körperliche Unversehrtheit sowie als Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) einzustufen. …
… Zu ihrem eigenen Schutz vor COVID-19 darf der Staat die Menschen nicht zwingen. Zum Schutz anderer bedarf es grundsätzlich keines Impfzwangs, weil die Geimpften ja bereits durch die Impfung geschützt sind.
Hinzu kommt, dass denkbare Langzeitrisiken der neuartigen COVID-19-Vakzine noch gar nicht systematisch ermittelt werden konnten. … Eine direkte COVID-19-Impfpflicht verstieße deshalb gegen die Menschenwürdegarantie (Artikel 1 Absatz 1 GG). …“
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Tausendmal gehört und durchgekaut
Ein neuerlicher Auswurf macht das nicht besser
auch hier:
Die Karawane zieht weiter
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mbone schrieb:
@Ringgeist
Tausendmal gehört und durchgekaut
Ein neuerlicher Auswurf macht das nicht besser
auch hier:
Die Karawane zieht weiter
Danke für den Beitrag. Wenn hier menschenverachtend von "die Karavane zieht weiter" und "Auswurf" gesprochen wird, wird deutlich, wie wichtig Fachleuten und ihre Beiträge zum Thema sind.
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Xela schrieb:
Ringgeist schrieb am 11.10.2021 08:55 Uhr:
Danke für den Beitrag. Wenn hier menschenverachtend von "die Karavane zieht weiter" und "Auswurf" gesprochen wird, wird deutlich, wie wichtig Fachleuten und ihre Beiträge zum Thema sind.
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Ringgeist schrieb:
Staatsrechts-Professor Dr. iur. Dietrich Murswiek:
„Alle Benachteiligungen Ungeimpfter sind verfassungswidrig“
„Alle Benachteiligungen Ungeimpfter müssen sofort aufgehoben werden.“
„Mit der 2G-Regel werden Ungeimpfte vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Mit der 3G-Regel, verbunden mit dem Wegfall der Kostenfreiheit für die Schnelltests … wird ihnen die Teilnahme am öffentlichen Leben so sehr erschwert, dass sie faktisch weitgehend draußen bleiben müssen.
Diese Freiheitseinschränkungen verletzen das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit und weitere Grundrechte … Das offizielle Ziel dieser Maßnahmen ist es, die COVID-19-Epidemie einzudämmen, um eine Überlastung der Intensivstationen zu vermeiden. Zu diesem Zweck sind die 2G- und 3G-Regeln aber schon deshalb nicht erforderlich, weil … eine Gefahr für die Überlastung der Intensivstationen nicht besteht.
…
In ganz besonderem Maße unverhältnismäßig sind die mit den 2G- und 3G-Regeln bewirkten Freiheitseinschränkungen im übrigen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Denn in diesen Altersgruppen führt die Infektion mit SARS-CoV-2 fast nie beziehungsweise selten zur Erforderlichkeit einer Intensivbehandlung. Diese Altersgruppen vom Zugang zum öffentlichen Leben auszuschließen oder ihnen den Zugang durch kostenpflichtige Tests zu erschweren, trägt zur Vermeidung einer Überlastung der Intensivstationen praktisch nichts bei.
…
Die 2G- und 3G-Regeln sowie die Nichtanwendung der für Reiserückkehrer und Kontaktpersonen geltenden Quarantänevorschriften auf Geimpfte beruht auf der Vorstellung, dass die Geimpften immun seien und sich nicht mehr mit SARS-CoV-2 infizieren und andere Menschen nicht mehr anstecken könnten. Es ist aber erwiesen, dass die Impfung nur sehr unvollständig vor Ansteckung schützt und dass der anfangs gegebene unvollständige Übertragungsschutz nach wenigen Monaten nachlässt und schon nach vier Monaten praktisch nicht mehr vorhanden ist.
… Der staatlich erzeugte Impfdruck ist verfassungsrechtlich als Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht über die körperliche Unversehrtheit sowie als Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) einzustufen. …
… Zu ihrem eigenen Schutz vor COVID-19 darf der Staat die Menschen nicht zwingen. Zum Schutz anderer bedarf es grundsätzlich keines Impfzwangs, weil die Geimpften ja bereits durch die Impfung geschützt sind.
Hinzu kommt, dass denkbare Langzeitrisiken der neuartigen COVID-19-Vakzine noch gar nicht systematisch ermittelt werden konnten. … Eine direkte COVID-19-Impfpflicht verstieße deshalb gegen die Menschenwürdegarantie (Artikel 1 Absatz 1 GG). …“
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Egal wie man es dreht, man kann es nie richtig machen und allen gerecht werden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Verstößt das nicht wieder gegen die „Persönlichkeitsrechte“ der ungeimpften ?
Egal wie man es dreht, man kann es nie richtig machen und allen gerecht werden.
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mbone schrieb:
@Anonymer Teilnehmer inwiefern sollte das gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wenn ich nur ungeimpfte MA mit FfP2 Maske arbeiten lasse, die geimpften MA mit medizinischer Maske?
Anmerkung: Bevor es Impfungen gab, war FFP2 Standard.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Wenn DEINE Gefährdungsbeurteilung (siehe BGW) ergibt, dass deine MA ohne Impfschutz gefährdeter sind, kannst du das machen.
Anmerkung: Bevor es Impfungen gab, war FFP2 Standard.
MfG :)
Wenn ich einen Werkstattbetrieb habe und beschäftige MA an Maschinen mit schnell drehenden Teilen ...z.B. Bohrmaschinen etc.
und habe einen M mit sehr langen Haaren, dann wird dieser MA ein Haarnetz tragen müssen - seine glatzköpfigen Kollegen dürfen darauf verzichten.
Habe ich nun die Persönlichkeitsrechte des langhaarigen MA verletzt?
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mbone schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Wenn ich einen Werkstattbetrieb habe und beschäftige MA an Maschinen mit schnell drehenden Teilen ...z.B. Bohrmaschinen etc.
und habe einen M mit sehr langen Haaren, dann wird dieser MA ein Haarnetz tragen müssen - seine glatzköpfigen Kollegen dürfen darauf verzichten.
Habe ich nun die Persönlichkeitsrechte des langhaarigen MA verletzt?
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idefix- schrieb:
Dieses ganze Gejammer über impflicht oder nicht. Alles verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte und was weis noch. Gegen die Gurtpflicht im Auto demonstriert ja auch keiner oder geht vor Verfassungsgericht. Mitarbeiter ohne Impfung würde bei mir nicht mehr arbeiten. und wenn er wegen Covid ausfällt, dann kann er seinen Lohn einklagen
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a schubart schrieb:
@Anonymer Teilnehmer das ist kein Problem ungeimpften Mitarbeitern das tragen einer ffp2 vorzuschreiben. . Ist bei uns in der Klinik Pflicht . Geimpfte werden dringend im Kontakt mit Patienten dazu aufgefordert das auch zu tun . Bei uns laufen sogar die Reinigungskräfte mit ffp2 rum . Ich sehe das Problem nicht
Dann habe ich zwar etwas Mehraufwand durch das Abfragen des Impfstatus, aber auch das wird sich einspielen!
Außerdem haben wir viele Dauerpatienten, da wird es sich in Grenzen halten!
Ich danke allen für die konstruktiven Beiträge, es tut auch mal gut, zu hören, was oder wie es andere machen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich werde die FFP2 Maske für die ungeimpfte MA einführen und außerdem ab Montag G2 für meine Praxis! Die ungeimpften Patienten können ja auch in andere Praxen gehen!
Dann habe ich zwar etwas Mehraufwand durch das Abfragen des Impfstatus, aber auch das wird sich einspielen!
Außerdem haben wir viele Dauerpatienten, da wird es sich in Grenzen halten!
Ich danke allen für die konstruktiven Beiträge, es tut auch mal gut, zu hören, was oder wie es andere machen.
Interessant wird, wenn die 3G Regel für Mitarbeiter mit Kundenkontakt in den einzelnen Bundesländern kommt, welche Anforderungen an Test gestellt werden. Müsste dann schon ein offizieller Test für 15-25€ sein.
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mark760 schrieb:
Eine 3G Regel für Mitarbeiter mit Kundenkontakt ist ja gestern nicht einheitlich für die Länder beschlossen worden. Jedes Bundesland kann nun eigene Vorgaben aufsetzen. Es gilt allerdings weiter ein Testangebot in Betrieben.
Interessant wird, wenn die 3G Regel für Mitarbeiter mit Kundenkontakt in den einzelnen Bundesländern kommt, welche Anforderungen an Test gestellt werden. Müsste dann schon ein offizieller Test für 15-25€ sein.
Natürlich kannst du tun und lassen was du möchtest, allerdings verstehe ich dein Ergebnis nicht, wenn ich mir deine Eingangsfrage anschaue.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Das klingt nach einer Trotzentscheidung. Das deine ungeimpften MA FFP2 tragen sollen kann ich gut verstehen. Das du jetzt Patienten ohne Impfung (2G = Geimpft/genesen) vor die Türe setzt leuchtet mir nicht ein. Die Möglichkeit einer Ansteckung besteht immer - dafür arbeitest du ja unter Schutz.
Natürlich kannst du tun und lassen was du möchtest, allerdings verstehe ich dein Ergebnis nicht, wenn ich mir deine Eingangsfrage anschaue.
MfG :)
Dann habe ich zwar etwas Mehraufwand durch das Abfragen des Impfstatus, aber auch das wird sich einspielen!
Außerdem haben wir viele Dauerpatienten, da wird es sich in Grenzen halten!
Ich danke allen für die konstruktiven Beiträge, es tut auch mal gut, zu hören, was oder wie es andere machen.
Joo. Kann man machen. Viel Erfolg. Kann aber teuer werden. Die hier haben nämlich auch dran gedacht. Ging durch die Lokalpresse. DIE ERSTEN sozusagen. Und dann das.
"Wir haben uns zum 01.10. entschlossen diese Regel nicht durchzusetzen und haben unverändert die Behandlung bei allen PatientInnen weitergeführt."
Keine 3 G-Regel in der Praxis – Die Nervenärzte | Die Frauenärzte
Ich würde sagen, dass da jemand den Rückzug angetreten hat. Ob er mußte? Keine Ahnung.
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Xela schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Anonymer Teilnehmer schrieb am 12.10.2021 14:31 Uhr:Ich werde die FFP2 Maske für die ungeimpfte MA einführen und außerdem ab Montag G2 für meine Praxis! Die ungeimpften Patienten können ja auch in andere Praxen gehen!
Dann habe ich zwar etwas Mehraufwand durch das Abfragen des Impfstatus, aber auch das wird sich einspielen!
Außerdem haben wir viele Dauerpatienten, da wird es sich in Grenzen halten!
Ich danke allen für die konstruktiven Beiträge, es tut auch mal gut, zu hören, was oder wie es andere machen.
Joo. Kann man machen. Viel Erfolg. Kann aber teuer werden. Die hier haben nämlich auch dran gedacht. Ging durch die Lokalpresse. DIE ERSTEN sozusagen. Und dann das.
"Wir haben uns zum 01.10. entschlossen diese Regel nicht durchzusetzen und haben unverändert die Behandlung bei allen PatientInnen weitergeführt."
Keine 3 G-Regel in der Praxis – Die Nervenärzte | Die Frauenärzte
Ich würde sagen, dass da jemand den Rückzug angetreten hat. Ob er mußte? Keine Ahnung.
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Was ich jetzt nicht ganz verstehe, ist, wieso ihr in deiner Praxis nicht die Anweisung habt, dass ungeimpfte Mitarbeiter NUR mit ffp2-Maske arbeiten müssen.
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